Die Stadt Münster plant mit dem aktuellen Aktionsplan „Selbstbestimmt und diskriminierungsfrei in unserer Stadt leben – Aktionsplan LSBTIQ für Münster“ einen unverantwortlichen Angriff auf die Sicherheit von Frauen: Auf Seite 39 wird unter Gewaltschutz/Antidiskriminierung das Vorhaben „Öffnung der Frauenhäuser für Trans*-Frauen“ vorgestellt (siehe Screenshot). Somit möchte die Stadt Münster Männern einen Zugang zu Frauenhäusern gewähren – ein klarer Verstoß gegen die Istanbul-Konvention und das Gewalthilfegesetz, die den geschlechtsbasierten Schutz von Frauen vorschreiben. Diese frauenfeindliche und rechtswidrige Maßnahme gefährdet und diskriminiert traumatisierte Frauen und Kinder, die vor Männergewalt fliehen, und verschärft die Krise der überlasteten Frauenhäuser und der Frauenhausmitarbeiterinnen. Mit unserem offenen Brief fordern wir die Stadt Münster auf, diese skandalösen Pläne umgehend zurückzunehmen und die Rechte von Frauen zu schützen.
Schließen Sie sich unserem Protest an und senden Sie selbst diesen offenen Brief an den Oberbürgermeister und die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Münster. Setzen Sie ein Zeichen für die Rechte, Sicherheit und Würde von Frauen!
Betreff: Stoppen Sie den geplanten rechtswidrigen Zugang von Männern zu Frauenhäusern in Münster gemäß Aktionsplan LSBTIQ
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Markus Lewe, sehr geehrte Frau Gleichstellungsbeauftragte Sarah Braun,
die Dialogplattform „Was ist eine Frau?“ setzt sich nachdrücklich für den Schutz der geschlechtsbasierten Rechte von Frauen und Mädchen gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes und UN-Frauenrechtskonvention CEDAW ein und sensibilisiert für die Interessen und Bedürfnisse von Frauen und Mädchen in unserer Gesellschaft.
Mit Empörung nehmen wir die Maßnahme auf Seite 39 des Aktionsplans „Selbstbestimmt und diskriminierungsfrei in unserer Stadt leben – Aktionsplan LSBTIQ für Münster“ (V/0217/2025) zur Kenntnis, der vorsieht, „Transfrauen“ – also Männern, die eine weibliche „Genderidentität“ erklären – den Zugang zu Frauenhäusern zu gewähren1. Diese Regelung ist nicht nur frauenfeindlich, sondern stellt eine unverantwortliche Missachtung der Verpflichtungen der Istanbul-Konvention dar, der Deutschland seit 2018 unterliegt. Zusätzlich wird das seit 28. Februar 2025 in Kraft getretene Gewalthilfegesetz unterwandert, das gemäß Istanbul-Konvention ausschließlich Frauen einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Frauenhaus verschafft2. Die Maßnahme der Stadt Münster unterläuft diese nationalen Vorgaben auf regionaler Ebene und zerstört die Sicherheit von Frauen – insbesondere von besonders vulnerablen Frauen, die Opfer von Männergewalt geworden sind. Die ohnehin dramatische Situation der Überlastung von Frauenhäusern und Frauenhausmitarbeiterinnen in Deutschland wird verschärft.
Die Istanbul-Konvention fordert den geschlechtsbasierten Schutz von Frauen, wobei „Frau“ klar an das Geschlecht gebunden ist – nicht an eine selbstdefinierte „Genderidentität“. Die Initiative „Geschlecht zählt“ zeigt in ihrer Stellungnahme zum Gewalthilfegesetz3, dass in Deutschland gefälschte Übersetzungen und fehlerhafte Interpretationen der Istanbul-Konvention und der UN-Frauenrechtskonvention CEDAW im Umlauf sind, die den Schutz von Frauen zugunsten von „Genderidentität“ (auch fälschlich "Geschlechtsidentität") verdrehen. Diese Fehlinterpretationen untergraben die Rechte von Frauen, insbesondere jener, die Opfer von Männergewalt geworden sind und auf Schutzräume angewiesen sind.
Die UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem, untermauert diese Kritik. In ihrem Schreiben vom 13. Juni 2024 an die Bundesregierung prangert sie das Selbstbestimmungsgesetz an, da es den Zugang zu geschlechtsspezifischen Schutzräumen wie Frauenhäusern ohne ausreichende Sicherheitsmaßnahmen ermöglicht4. Dies zerstöre die Sicherheit und Privatsphäre von Frauen und könne Gewaltopfer retraumatisieren. In ihrem Bericht vom Juni 2025 vor dem UN-Menschenrechtsrat5 fordert Alsalem außerdem, Frauen und Mädchen als eigenständige Geschlechtsklasse anzuerkennen, um ihren Schutz zu gewährleisten. Frauenschutz wird untergraben, wenn Geschlecht nicht mehr klar definiert wird. Die Maßnahme der Stadt Münster, Männern den Zugang zu Frauenhäusern zu gewähren, widerspricht diesen für Deutschland verpflichtenden internationalen Standards und stellt eine eklatante Missachtung der Menschenrechte von Frauen dar.
Ein Erfahrungsbericht verdeutlicht die verheerenden Folgen solcher Regelungen: In einem Frauenhaus suchte ein Mann, der sich als Frau ausgab, Zugang. Die schwer traumatisierten Bewohnerinnen, die Männer mit Machtausübung, Unterdrückung, Demütigung und Verletzung assoziieren, verschanzten sich aus Angst nachts in ihren Zimmern und schoben Möbel vor die Türen. Für diese Frauen, die Vergewaltigung und Gewalt erlitten haben, birgt die Anwesenheit von Männern ein hohes Retraumatisierungsrisiko – ein unzumutbarer Zustand für sie und ihre Kinder6. Das Frauenhaus Uelzen betonte in einer Stellungnahme zum Selbstbestimmungsgesetz7, dass die mögliche Anwesenheit von Männern in einem Frauenhaus dazu führt, dass viele von Männergewalt betroffene und traumatisierte Frauen aus Angst dort keinen Schutz suchen werden. Für Frauen aus patriarchalen Kulturen mit strikter Geschlechtertrennung ist die Anwesenheit fremder Männer in einem Frauenschutzraum lebensbedrohlich, wenn gewalttätige Partner oder Familien davon erfahren. Die Inklusion von Männern führt also zur Exklusion von Frauen und ihren Kindern aus Frauenschutzräumen. Diese Problematik wird noch verschärft, da inzwischen Frauenhäuser Männer mit einer weiblichen „Genderidentität“, als „Mitarbeiterinnen“ einstellen, ohne dass betroffene Frauen ein Widerspruchsrecht haben.
Die Dringlichkeit des Schutzes von Frauen wird durch die erschreckenden Zahlen des Bundeskriminalamts (BKA) im Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2023“ unterstrichen8. Im Jahr 2023 wurden 180.715 Frauen Opfer häuslicher Gewalt (ein Anstieg von 5,6 % gegenüber 2022), 52.330 Frauen und Mädchen waren Opfer von Sexualstraftaten (+6,2 %), 17.193 von digitaler Gewalt (+25 %) und 938 von versuchten oder vollendeten Femiziden (+1 %), wobei 360 Frauen getötet wurden. Diese Zahlen belegen das alarmierende Ausmaß geschlechtsbasierter Gewalt gegen Frauen in Deutschland und die dringende Notwendigkeit, Schutzräume wie Frauenhäuser zu sichern und auszubauen. Das BKA weist zudem auf eine hohe Dunkelziffer hin, was die Krise weiter verschärft.
Gleichzeitig sind Frauenhäuser in Deutschland dramatisch überlastet. Laut der Frauenhauskoordinierung9 stehen bundesweit lediglich etwa 7.700 Plätze zur Verfügung, während gemäß der Istanbul-Konvention rund 21.000 Plätze erforderlich wären. Im Jahr 2023 wurden knapp 16.300 Frauen aus Platzmangel abgewiesen, viele davon mit ihren Kindern. Diese Frauen, die Opfer von Männergewalt sind, bleiben schutzlos, weil die vorhandenen Kapazitäten nicht ausreichen. Die Priorität muss daher sein, diesen eklatanten Mangel an Schutzplätzen zügig zu beheben, wie es die Istanbul-Konvention und das Gewalthilfegesetz vorsehen. Die Öffnung von Frauenhäusern für Männer, die eine „Genderidentität“ behaupten, verschärft diese Krise weiter und nimmt Frauen, die dringend Schutz benötigen, lebenswichtige Plätze weg.
Die Rechte von Männern, die eine „Genderidentität“ erklären, dürfen die geschlechtsbasierten Rechte von Frauen nicht schwächen oder aufheben – insbesondere nicht die Rechte von Frauen, die Opfer von Männergewalt geworden sind. Frauenhäuser sind geschlechtsspezifische Schutzräume, die ausschließlich Frauen dienen müssen, um deren Sicherheit und Würde zu gewährleisten. Gewaltschutzräume für Personen männlichen Geschlechts zu schaffen, ist nicht Bestandteil der Istanbul-Konvention, kann aber selbstverständlich unabhängig davon in Angriff genommen werden, ohne die Schutzräume für Frauen zu gefährden.
Die Stadt Münster trägt die Verantwortung, den Schutz von Frauen vor geschlechtsbasierter Gewalt gemäß Grundgesetz Artikel 3, Istanbul-Konvention, Gewalthilfegesetz und CEDAW zu gewährleisten. Wir fordern Sie auf, diese Verantwortung endlich ernst zu nehmen, die genannte Maßnahme zurückzunehmen und den Aktionsplan im Sinne der Rechte, Sicherheit und Würde von Frauen, insbesondere von Opfern von Männergewalt, zu überarbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Die Frauen der Dialogplattform „Was ist eine Frau?“
Markus Lewe
Klemensstraße 10
48143 Münster
E-Mail: buero-obm@stadt-muenster.de
Sarah Braun
Amt für Gleichstellung
Stadt Münster
Stadthaus 1
Klemensstraße 10
48143 Münster
brauns@stadt-muenster.de
Die Debatte um die Selbstbestimmung des Geschlechtseintrags und das Selbstbestimmungsgesetz wird oft mit dem Argument abgetan, problematische Fälle seien seltene „Einzelfälle“. Doch unsere neue interaktive Karte zeigt: Es kann nicht von Einzelfällen die Rede sein und schon ein einziger Vorfall kann erhebliche Auswirkungen auf die Sicherheit, Würde und Rechte von Frauen und Mädchen haben.
Die Karte auf „Was ist eine Frau?“ erfasst Vorfälle, Verfahren, Übergriffe, Verbrechen, Diskriminierungsklagen und gewalttätigen Aktivismus, die die Auswirkungen der Genderidentitätsideologie auf die Gesellschaft, insbesondere auf Frauen und Mädchen, belegen, und reicht bis in die 1970er Jahre zurück – also vor die Einführung des Transsexuellengesetzes 1981.
Diese Sammlung zeigt, dass Probleme mit männlichen Straftätern, die eine "Transgenderidentität" erklären, seit Jahrzehnten bestehen und weitgehend ignoriert wurden. Das Transsexuellengesetz etablierte erstmalig die juristische Fiktion des Geschlechtswechsels in Deutschland, ohne die dadurch entstehenden Einschränkungen der Rechte und Sicherheit von Frauen gemäß Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz ausreichend abzuwägen. Das Selbstbestimmungsgesetz hat nun jegliche Begrenzung und Kontrolle eines Wechsels des Geschlechtseintrags abgeschafft.
Die Karte dokumentiert unter anderem schwerwiegende Straftaten, begangen von einer kleinen Gruppe männlicher Täter, die ihren Geschlechtseintrag ändern ließen oder sich als „weiblich“ erklärten. Laut dgti e.V. (Deutsche Gesellschaft für Trans- und Intergeschlechtlichkeit e.V.) beläuft sich die Anzahl der Personen, die eine „Transgenderidentität“ behaupten, in Deutschland auf mindestens 0,08 bis 0,1% der Gesamtbevölkerung (2019)1. Neuere Zahlen der dgti gehen von 0,4% bis 0,6% der Gesamtbevölkerung (2021) aus2. Die Zahlen zur Personenstandsänderung laut Transsexuellengesetz ergaben für 2020 eine Zahl von 2687 Personen3. Seit Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes im August 2024 mit Wirkung zum November 2024 wollten ca. 15.000 Personen4 eine Änderung des Geschlechtseintrags beantragen. Laut BILD hatten am 10. Dezember 2024 bereits 4361 Personen (davon 1158 Männer) in den größten deutschen Städten eine Personenstandsänderung durchgeführt. Das entspricht 100 Personen pro Tag5. Diese Zahlen geht weit über die vorherige Schätzung von 4.000 Änderungen des Geschlechtseintrags pro Jahr aus und zeigen, dass wir mit einer massiven Steigerung von Männern zu rechnen haben, die ihren Geschlechtseintrag ändern. Es findet keine Überprüfung der kriminellen Vergangenheit statt, wie zuvor vom BKA und vom Innenministerium gefordert wurde. Das erhöht das Risiko der Identitätsverschleierung durch Straftäter6.
Einer der frühesten auf der Karte erfassten Fälle von 1981 ist bereits ein besonders drastisches Beispiel mit langwierigen Folgen: Täter A. ermordete „gemeinsam mit einem Mittäter die damals vierzehnjährige Schülerin Beate K. aus Enttäuschung über den misslungenen Versuch, das Mädchen sexuell zu missbrauchen.“ Er hat sie zunächst mehrfach getreten und ihr dann mit einer zersprungenen Glasflache zahlreiche Schnittverletzungen am Körper zugefügt, bis Beate keinerlei Lebenszeichen mehr von sich gab7. A. wurde 1981 verurteilt. Eine Haftverkürzung von 20 auf 15 Jahre wurde ihm 1995 wegen der Schwere der Schuld nicht gewährt.
Der Täter änderte 1994 seinen Vornamen gemäß Transsexuellengesetz in einen weiblichen Vornamen um, verbüßte die Haft aber in einem Männergefängnis. In Haft initiierte A. dann ein Gerichtsverfahren, um an sich eine sogenannte „geschlechtsangleichende“ Behandlung durchführen und diese von der Allgemeinheit finanzieren zu lassen. „Transsexualität kann auch im Strafvollzug einen Anspruch auf ärztliche Behandlung begründen, wenn der Störung wegen des Vorliegens eines schweren Leidensdruckes Krankheitswert beikommt,“ hat das Oberlandesgericht Karlsruhe schließlich im Jahr 2000 beschlossen.
Seitdem können auch inhaftierte männliche Straftäter in deutschen Gefängnissen verlangen, dass nicht nur ihr Name geändert, sondern auch plastische Operationen und Hormonbehandlungen zur Simulation eines Geschlechtswechsels in Haft gewährleistet werden. Und auch wenn A. nicht im Frauengefängnis inhaftiert war, sind schon seit vielen Jahren Frauen im Frauengefängnis mit männlichen Straftätern konfrontiert.
Die fortlaufend aktualisierte Karte liefert essenzielles Material für die von der Bundesregierung für 2026 angekündigte Evaluierung des Selbstbestimmungsgesetzes. In diesem Einführungsartikel beleuchten wir die besonders betroffenen Bereiche, die Nutzung der Karte, internationale Daten, die Rolle von Diskriminierungsklagen und gewalttätigem Aktivismus sowie Diskussionen in sozialen Medien.
Frauenhäuser sind essenzielle Schutzräume für Frauen und Kinder, die vor männlicher Gewalt fliehen. Laut Frauenhauskoordinierung8 fanden im Jahr 2023 14.238 gewaltbetroffene Frauen und 16.008 Kinder & Jugendliche Schutz in einem Frauenhaus. 10.114 Frauen mit Kindern und 6.268 Frauen ohne Kinder mussten aufgrund von Platzmangel abgewiesen werden. Deutschland verfügt nur über ca. 7.700 Frauenhausplätze. Ein Bedarf besteht allerdings für ca. 21.000 Plätze.
Frauen und Kinder, die vor Männergewalt in ein Frauenhaus fliehen, sind schwer traumatisiert. Die Anwesenheit von Männern in einem Frauenhaus kann das Sicherheitsgefühl der Bewohnerinnen beeinträchtigen und Retraumatisierung auslösen, wie die UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Mädchen und Frauen – Reem Alsalem – in ihrem 12-seitigen Brief an die Außenministerin Annalena Baerbock zum Selbstbestimmungsgesetz darlegte9 10
Die Karte dokumentiert Vorfälle, bei denen die Aufnahme biologisch männlicher Personen in Frauenhäuser zu Konflikten oder Unsicherheit führte. Solche Fälle zeigen, dass ein einziger Vorfall das Vertrauen vieler Bewohnerinnen erschüttern kann – ein Problem, das seit Jahrzehnten ignoriert wurde.
Ein Beispiel auf der Karte ist ein Vorfall in einem Frauenhaus in Dortmund1112. Ein männliche Person, die als „Transmuslima“ auftrat, verlangte mit seiner 16-jährigen Tochter Zugang. Das Frauenhaus sprach eine Ablehnung aus. Daraufhin hat er die Presse eingeschaltet. Das Selbstbestimmungsgesetz sieht nun zwar ein Hausrecht vor, das die Ablehnung erlaubt. Aber dieser und weitere Fälle zeigen, dass Männer diese Grenzen nicht respektieren und die Öffentlichkeit einschalten, obwohl sie sogar privilegierte Unterstützung erhalten haben wie eine Unterbringung im Hotel13. Somit werden auch die Frauenhausmitarbeiterinnen unter Druck gesetzt, Männern den Zugang zu gewähren.
Frauenumkleiden und Toiletten sind intime Räume, in denen Frauen ein hohes Sicherheitsbedürfnis haben. Eine Umfrage der European Union Agency for Fundamental Rights (2014)14 zeigt, dass 33 % der Frauen in Europa körperliche oder sexuelle Gewalt erlebt haben – oft durch Männer, was dieses Bedürfnis prägt. Die Karte erfasst Vorfälle15, bei denen biologische Männer in Frauenumkleiden, -saunen oder -toiletten für Unruhe oder Unbehagen sorgten. Solche Fälle verdeutlichen, dass ein einziger Vorfall die Privatsphäre und das Sicherheitsgefühl vieler Frauen beeinträchtigen kann.
Die Praxis, Männer in der Berichterstattung als Frauen zu bezeichnen, führt zu einer gravierenden Verzerrung. Laut dem Bundeskriminalamt (BKA) waren 2023 etwa 90 % der Tatverdächtigen bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung männlich16. Wenn männliche Täter als weiblich geführt werden, erweckt dies den falschen Eindruck, dass Frauen vermehrt schwere Straftaten begehen. Viele auf der Karte dokumentierten Fälle verdeutlichen, dass die Medien männliche Täter als Frauen darstellen17, was zu Verwirrung und zu verzerrten Statistiken führt. Diese Praxis zeigt, wie dringend eine faktenbasierte Berichterstattung benötigt wird. Zusätzlich ist es in der Recherche durch die nicht wahrheitsgemäße Berichterstattung besonders schwierig, Fälle dieser Art zu finden. Das stellt eine besondere Form von Täterschutz dar.
Nur 5% der Inhaftierten in Deutschland sind Frauen18. In Frauengefängnissen sind viele Insassinnen Opfer männlicher Gewalt, oft mit Traumata. Studien zeigen, dass inhaftierte Frauen häufig unter psychischen Störungen und posttraumatischen Belastungsstörungen als Folge von Gewalterfahrungen leiden19 20. Die Unterbringung von männlichen Straftätern in Frauengefängnissen kann Angst und Retraumatisierung auslösen. Die Karte erfasst Vorfälle, bei denen männliche Inhaftierte in Frauen-Justizvollzugsanstalten zu Unsicherheit führten oder Übergriffen ausübten.
2023 wendeten sich beispielsweise Frauen aus dem größten deutschen Frauengefängnis in Chemnitz an die Presse und berichteten von einem bei ihnen untergebrachten männlichen Täter, der sie bedrohte und sexuell belästigte21. Bereits 10 Jahre früher gab es im Frauengefängnis in Chemnitz einen Zwischenfall mit einem Frauenmörder, der seinen Geschlechtseintrag geändert hatte und sich in Haft eine sogenannte „Geschlechtsumwandlung“ finanzieren ließ. Er würgte eine Wärterin fast zu Tode22.
Internationale Daten unterstreichen die Dringlichkeit: Laut dem britischen Justizministerium (2019) waren 81 von 163 männlichen „Transgender“-Häftlingen (ca. 50 %) wegen Sexualstraftaten verurteilt23. Im März 2024 ergab eine weitere Erhebung der britischen Regierung, dass zweidrittel der inhaftierten Männer, die eine „Transgender“-Identität behaupten, wegen Sexualstraftaten verurteilt sind24 – im Gegensatz zu 17% der sonstigen männlichen Inhaftierten. In Kanada weist fast die Hälfte (44 %) der inhaftierten Männer, die sich als „weiblich“ erklären, eine Geschichte sexueller Übergriffe auf. 71% von ihnen wurden wegen Mordes oder Sexualstraftaten verurteilt25. Auch in Deutschland sind männliche Straftäter in Frauengefängnissen inhaftiert. Inzwischen sind auch mehrere tätliche oder sexuelle Übergriffe durch diese Täter auf Frauen bekannt geworden26 27.
Die Karte dokumentiert Diskriminierungsklagen von Männern, die eine „Transidentität“ behaupten. Die Klagen belegen, wie häufig diese den Rechtsweg beschreiten, um ihre Interessen durchzusetzen. Laut der Antidiskriminierungsstelle des Bundes machen Anfragen zum Merkmal „Geschlecht und Geschlechtsidentität“ etwa 24 % der Beratungen aus28.
Ein besonders drastisches Beispiel ist „Alina“ mit rund 240 Klagen, die A. steuerfrei 240.000 EUR einbrachten. A. klagt regelmäßig gegen Unternehmen, die beispielsweise das „d“ für divers in ihren Stellenanzeigen vergessen29.
Transaktivisten werden in ihren Anzeigen und Klagen von der Antidiskriminerungsstelle des Bundes, aber auch von HateAid unterstützt – einer maßgeblich durch die Bundesregierung finanzierten NGO, die 2023 etwa 4,7 Millionen Euro aus öffentlicher Förderung erhielt30. Beispielsweise haben Ganserer (ehemaliger MdB der Grünen) und WDR-Führungskraft (in Rente) Kellermann öffentlich erklärt, HateAid für ihre Verfahren genutzt zu haben. Feministinnen und genderkritische Personen hingegen haben keinen Zugang zu HateAid, wenn sie von Transaktivisten beschimpft, bedroht und angegriffen werden und werden von der Organisation als „TERFs“ oder „queerfeindlich“ diffamiert31. Transaktivisten erweisen sich als besonders anzeige- und klagefreudig und werden bspw. mit Kampagnen wie "Zeig sie an!"32 darin bestärkt. Möchten Frauen sich gegen diese Slap-Anzeigen und -Klagen verteidigen, müssen sie diese Verfahren privat finanzieren.
Die Anzeigen und Klagen können auch direkte existenzielle Auswirkungen auf Frauen haben. Die Inhaberin eines Frauenfitnessstudios muss wegen der Klage eines Transaktivisten damit rechnen, ihr Frauenfitnessstudio zu verlieren. Denn wenn sie ihren Kundinnen nicht garantieren kann, dass nur Frauen Zugang zu ihrem Studio haben, werden diese zukünftig fernbleiben33. Diese Dynamik verdeutlicht einen ungleichen Zugang zur Rechtsprechung – oft auf Kosten von Frauenrechten.
Die Karte erfasst Fälle von gewalttätigen Übergriffen und Anschlägen durch Transaktivisten, die das Selbstbestimmungsgesetz und flankierende Regelungen durchsetzen wollen. Diese Vorfälle, mit verlinkten Belegen dokumentiert, zeigen eine hohe Extremismus- und Gewaltbereitschaft. Beispiel: Nach einer Lesung im Conny Island in Leipzig wurde eine Schwangere von Transaktivisten beschimpft und körperlich attackiert34. Mehrere Jahre hintereinander sind friedlich auftretende radikalfeministische Lesben auf Dyke-Märschen anlässlich des Christopher-Street-Days beschimpft, bedroht und gewalttätig attackiert worden, beispielsweise am 2. Juli 2022 in Köln35. Diese Vorfälle schaffen ein Klima der Bedrohung und Angst, das vor allem Frauen daran hindern soll, ihre grundgesetzlich und völkerrechtlich garantierten geschlechtsbasierten Rechte zu verteidigen und ihr Recht auf politische Teilhabe, Glaubens- und Meinungsfreiheit auszuüben.
Obwohl nicht auf der Karte erfasst, ist der Frauensport ein zentrales Thema. Ein biologischer Mann in einer Frauenmannschaft kann die Fairness für viele Sportlerinnen untergraben. Studien zeigen, dass biologische Männer auch nach Hormontherapie physische Vorteile behalten36. Frage an unsere Community: Sollten wir das Thema Frauensport in unsere Karte integrieren oder eine eigene Karte dafür erstellen? Teilen Sie Ihre Meinung per Kommentar auf dieser Seite, auf X oder per E-Mail an kontakt@was-ist-eine-frau.de!
Die interaktive Karte auf Was ist eine Frau? ist eine maßgebliche Datenbasis, die sorgfältig dokumentierte Fälle schwerwiegender Straftaten, Konflikte, Diskriminierungsklagen und gewalttätigen Aktivismus erfasst. Nutzer können die einzelnen Marker auf der Karte anklicken, oder in einer Tabelle nach Schlagwort (z. B. „Frauengefängnis“, „Anschlag“), Ort und Jahr suchen, um Muster zu erkennen. Die verlinkten Artikel sind nicht alle frei zugänglich, aber zum Teil über das Webarchiv abzurufen. Einige Artikel – vor allem über ältere Fälle – sind nur gegen eine Gebühr zu erwerben. Die Karte wird kontinuierlich aktualisiert.
Die Bundesregierung plant 2026 eine Evaluierung des Selbstbestimmungsgesetzes. Die Karte zeigt, dass die Herausforderungen seit Jahrzehnten bestehen und ignoriert wurden. Ihre Daten, unterstützt durch internationale Belege wie die britischen Zahlen, legen systematische Schwächen des Gesetzes offen und belegt die Schwere und Disproportionalität der Vorfälle.
Die sorgfältig dokumentierten Fälle auf Was ist eine Frau? belegen: Die Selbstbestimmung des Geschlechtseintrags führt zu weitreichenden Konsequenzen für Frauen und Mädchen und die Gesellschaft – begünstigt durch eine kleine, aber gefährliche Gruppe von Tätern und aggressiven Aktivismus. Ob in Frauenhäusern, Umkleiden, Gefängnissen, durch verzerrte Berichterstattung, finanzierte Rechtsstreitigkeiten oder gewalttätige Anschläge – ein einziger Vorfall kann Sicherheit, Fairness und Würde vieler Frauen beeinträchtigen. Die Karte zeigt ein Muster, das ernsthafte Fragen zur Umsetzung des Gesetzes aufwirft. Mit der Evaluierung 2026 bietet sich die Chance, Schutzräume und Rechte von Frauen zu sichern. Unterstützen Sie uns, indem Sie die Karte teilen, Fälle melden und die Debatte anstoßen!
Anlässlich der Demonstration „Hunderttausend Mütter“ am 10. Mai in Berlin regen wir einen offenen Dialog zu „Was ist eine Mutter?“ an. Für die Rechte von Müttern ist diese Frage angesichts frauen- und mütterfeindlicher politischer Entwicklungen und Bestrebungen hochgradig relevant. Eine klare Definition zu verweigern und Mütter auf eine Identität zu degradieren, fördert und bekräftigt diese Entwicklungen, statt sie zu bekämpfen.
Die Demonstration „Hunderttausend Mütter“1, die am 10. Mai 2025 in Berlin stattfindet, wird von angesehenen Organisationen wie dem Müttergenesungswerk, evangelischen Frauenverbänden, dem Arbeitskreis Frauengesundheit, dem Deutschen Ärztinnenbund, dem Deutschen Frauenrat, dem Deutschen Hebammenverband, der Initiative #MütterMachtPolitik und vielen weiteren unterstützt2. Wir begrüßen die Initiative, die Rechte von Müttern und die Bedeutung ihrer Arbeit sichtbar zu machen und die Forderung, Mütter wieder ins Zentrum zu stellen. Frauen, die Kinder gebären und Sorgearbeit leisten, und ihr unverzichtbarer Beitrag für das Wohl von Familien und der Gesellschaft verdienen Anerkennung, Schutz und Unterstützung.
Dennoch äußern wir ernsthafte Bedenken zu Aussagen auf der Website und dem Instagram-Account3 von „Hunderttausend Mütter“. Posts, die Mutterschaft als frei wählbare Identität darstellen, die auch Männer umfassen kann, entmenschlichende Sprache wie „FLINTA mit Careverantwortung“ und der Gebrauch des Gendersterns („Mütter*“) stehen im Widerspruch zu nationalen und internationalen Rechtsgrundlagen, die Mutterschaft an die Realität von Frauen als erwachsene Menschen weiblichen Geschlechts binden. Diese Positionen gefährden die geschlechtsbasierten Rechte von Müttern und Kindern und befördern frauen- und kinderfeindliche politische Entwicklungen auf nationaler und EU-Ebene, die wir im Folgenden darlegen.
In Deutschland definiert § 1591 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) klar: „Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.“4 Diese Definition bildet die Grundlage für Schutzmechanismen wie das Abstammungsrecht und den Mutterschutz. Artikel 6 Absatz 4 des Grundgesetzes (GG)5 verpflichtet den Staat, Frauen, die Kinder gebären, Schutz und Fürsorge zu gewähren, etwa durch das Mutterschutzgesetz (MuSchG), das Kündigungsschutz, Gesundheitsschutz und Mutterschaftsgeld sichert.
Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz6 garantiert die freie Entfaltung der Persönlichkeit, eingeschränkt durch den Zusatz „soweit nicht die Rechte anderer verletzt werden“. Das Bundesverfassungsgericht hat das Ausleben einer sogenannten „Genderidentität“ (im deutschen Sprachraum häufig fälschlich als „Geschlechtsidentität“ bezeichnet) als Teil dieses Grundrechts anerkannt, etwa für Personen mit Störungen der Geschlechtsentwicklung (im Volksmund „intersexuelle Personen“)7.
Artikel 3 Absatz 2 GG fordert die Gleichberechtigung von Männern und Frauen8 und verpflichtet den deutschen Staat, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Einige Juristinnen behaupten, dieser Artikel schließe alle sogenannten „Genderidentitäten“ ein, doch fehlt hierzu eine klare Bestätigung durch das Bundesverfassungsgericht. Eine Ausdehnung des Begriffs „Frau“ oder „Mutter“ auf Männer würde die geschlechtsbasierten Rechte von Frauen untergraben, die auf ihrer Realität als Menschen weiblichen Geschlechts und als potenzielle Mütter basieren.
Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG), das seit November 2024 in Kraft ist, erlaubt eine von der Realität unabhängige Bestimmung und Änderung des juristischen Geschlechtseintrags. Es wurde jedoch nicht ausreichend geprüft, wie die Anerkennung von Männern als „Frauen“ oder „Mütter“ die geschlechtsbasierten Rechte von Frauen verletzt. Das SBGG erlaubt Schutzmaßnahmen auf Basis des Geschlechts, aber die unklare Anwendung birgt Risiken – beispielsweise für Schutzräume wie Müttergruppen oder Frauenhäuser. Dies wurde sowohl von Rechtsexperten9 als auch von der UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen10, Reem Alsalem, ausführlich kritisiert.
Mutterschaft ist ein exklusiver Status für Personen weiblichen Geschlechts: Nicht jede Frau kann Mutter werden, aber jede Mutter ist eine Frau – ein Mensch weiblichen Geschlechts. Männer, die Zugang zu Frauen- und Mütterräumen und -gruppen fordern, gefährden die Sicherheit und Rechte von Frauen – insbesondere vulnerabler Frauen, die von Männergewalt traumatisiert sind. Keine einzelne Frau hat das Recht, die völkerrechtlich und grundgesetzlich gesicherten Rechte aller Frauen und Mütter aufzuheben, indem sie als Einzelne bereit ist, solche Übergriffe zu tolerieren. Auch eine Frau, die aufgrund einer Selbsterklärung des Geschlechtseintrags eine Genderidentität „männlich“ oder „divers“ erklärt, sollte als Mutter Anspruch auf die geschlechtsbasierten Rechte von Frauen und Müttern haben – im Gegensatz zu einem Mann mit einer Genderidentität „weiblich“ oder „divers“. Diese wichtige Klarstellung ist auch Bestandteil des aktuellen Urteils des UK Supreme Court zum Equality Act 201011.
Relevanz für die Kampagne: Die Positionen von „Hunderttausend Mütter“, die Mutterschaft von der Realität lösen, stehen im Widerspruch zu § 1591 BGB und Artikel 6 GG und befördern durch das SBGG ermöglichte Entwicklungen, die Frauenrechte gefährden.
Die Darstellung von Mutterschaft als Identität durch „Hunderttausend Mütter“ unterstützt politische Forderungen auf nationaler und EU-Ebene, die die geschlechtsbasierten Rechte von Müttern und Kindern untergraben. Im Folgenden werden die zentralen Gefahren detailliert dargestellt:
Bestrebungen zur Legalisierung von Leihmutterschaft und Eizellenspende fördern reproduktive Ausbeutung von Frauen und Kinderhandel. In Deutschland gibt es seit Jahren Bestrebungen, diese Praktiken unter dem Oberbegriff „reproduktive Gerechtigkeit“ zu legalisieren, obwohl Eizellenspende gemäß des Embryonenschutzgesetzes12 und Leihmutterschaft nach § 13b des Adoptionsvermittlungsgesetzes13 verboten ist. Babykaufmessen wie „Wish for a Baby“14 und „Men Having Babies“15 finden dennoch jährlich in Deutschland statt, trotz des Verbots der Werbung für Leihmutterschaft (§ 1 Abs. 3 AdVermiG), und fördern die Kommerzialisierung von Frauen und Kindern.
Auf EU-Ebene zielt der Vorschlag der EU-Kommission für ein Europäisches Elternschaftszertifikat darauf ab, die grenzüberschreitende Anerkennung von Elternschaft, einschließlich solcher aus Leihmutterschaft, zu erleichtern. Obwohl als Schutz für Kinder und Unterstützung von LGBTIQ-Rechten präsentiert, birgt es erhebliche Risiken. Es könnte nationale Verbote der Leihmutterschaft untergraben und den Handel mit Kindern sowie die Ausbeutung von Frauen fördern, indem es Leihmutterschaftsverträge legitimiert.
Die International Coalition for the Abolition of Surrogacy (ICASM)16 und die Casablanca Declaration17 fordern ein internationales Verbot von Leihmutterschaft als Menschenrechtsverbrechen, da sie die Würde von Frauen und Kindern verletzt. Die Casablanca Declaration betont, dass Leihmutterschaft, selbst in „altruistischer“ Form, Machtgefälle reproduziert, da Frauen oft aus finanzieller Not oder sozialem Druck handeln. Die EU hat Leihmutterschaft in die Liste der Straftaten des Menschenhandels aufgenommen, doch bleibt die Unterscheidung zwischen „ausbeuterischer“ und „altruistischer“ Leihmutterschaft problematisch. Kinder, die durch Leihmutterschaft geboren werden, sind nicht ausdrücklich vor Menschenhandel geschützt, obwohl solche Verträge auf dem Handel mit Kindern basieren.
Relevanz für die Kampagne: Mutterschaft von der Realität der Frau loszulösen, die ein Kind geboren hat, bestärkt die Vorhaben der reproduktiven Ausbeutung von Frauen und des Kinderhandels über Leihmutterschaft und Eizellenspende.
Vorschläge, das Abstammungsrecht zu ändern, haben direkten Einfluss auf die Mutter, die ein Kind geboren hat. Diese Bestrebungen werden damit beworben, lesbischen Partnerinnen einen Eintrag als Mutter zu ermöglichen. Sie könnten jedoch durch das SBGG dazu führen, dass auch Männer diesen Eintrag beanspruchen. Dies verletzt Mütter- und Kinderrechte, z. B. das Wissen über die eigene Abstammung, und zwingt Kinder, den wissenschaftsfernen Glauben an eine Genderidentität ihres Vaters als „Mutter“ anzunehmen. Solche Bestrebungen sind im Aktionsplan "Queer leben" der Bundesregierung enthalten, der die Änderung des Abstammungsrechts vorantreibt18 19. Auf den Konflikt des SBGG mit international bindenden Kinderrechten hat die UN-Sonderberichterstatterin Reem Alsalem in ihrer Stellungnahme20 hingewiesen.
Relevanz für die Kampagne: Die Kampagne befördert durch die Vorstellung, jeder – auch Männer – könnten Mütter sein, Entwicklungen, die die Rechte von Müttern und Kindern im Abstammungsrecht gefährden.
Die Bestrebungen zur Reform des Abstammungsrechtsreformen und Versorgungsgemeinschaften könnten Mütter und Kinder in familiengerichtlichen Verfahren benachteiligen, insbesondere bei dem Versuch, sich aus häuslicher Gewalt zu befreien. Mütter sind bereits heute durch Konzepte wie das wissenschaftlich widerlegte „Parental Alienation Syndrome“ (PAS) einem hohen Maß an institutioneller Gewalt vor Familiengerichten und Jugendämtern ausgesetzt. Ein Vater, der sich als „Mutter“ erklärt, könnte solche Verfahren erschweren, indem er geschlechtsspezifische Schutzmechanismen umgeht, was die Rechte von Müttern und Kindern untergräbt. Die Idee einer Versorgungsgemeinschaft kann frauen- und mütterfeindliche radikaltheologische Konzepte begünstigen und Frauen in eine Vielehe drängen21.
Relevanz für die Kampagne: Die Kampagne schwächt die Position von Müttern in familiengerichtlichen Verfahren, wenn sie Mutterschaft auf eine Identität reduziert, die ein Mann und Vater annehmen kann.
Das SBGG erleichtert Männern den Zugang zu Frauenschutzräumen und Müttergruppen, was die Sicherheit von Müttern und Kindern gefährdet, insbesondere für Opfer von Männergewalt. Schutzräume müssen Frauen und ihren Kindern vorbehalten bleiben, um Traumatisierungen und Retraumatisierungen zu vermeiden. In spezifisch auf gebärende und stillende Frauen ausgerichteten Gruppen, wie Stillgruppen, sind häufig auch Kinder anwesend. Aktuell ist eine Entwicklung zu beobachten, dass Männer in Stillgruppen drängen und ein vermeintliches Stillen von Babys fordern, oft verbunden mit einem Laktationsfetisch. Muttermilch ist eine spezifisch auf menschliche Babys ausgerichtete Ernährung und eine exklusive körperliche Fähigkeit von Menschen weiblichen Geschlechts. Das Stillen fördert die wichtige Bindung zwischen Mutter und Kind, die einzigartig ist. Manche Frauen können oder wollen nicht stillen, aber Menschen männlichen Geschlechts können auch nach Hormonbehandlungen keine Milch bilden, die Muttermilch oder Flaschenmilch gleichzusetzen ist. Solche Praktiken sind für Babys schädlich. Babys sind davor zu schützen, die „Genderidentität“ von Männern bestätigen zu müssen22.
Relevanz für die Kampagne: Die Anerkennung von Männern als „Frauen“ und „Mütter“ durch die Kampagne untergräbt die Möglichkeit, Frauen, Müttern und ihren Kindern exklusive Schutzräume zu ermöglichen.
Genderidentitätsideologische Konzepte definieren Begriffe wie Schwangerschaft, Geburt und Stillen um, was die Realität von Mutterschaft verzerrt und ihre Anerkennung und Würde untergräbt. Studien zeigen, wie solche Sprachveränderungen die gesundheitliche Versorgung von Frauen in Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit beeinträchtigen23.
Relevanz für die Kampagne: Durch ihre Darstellung von Mutterschaft als Identität befördert „Hunderttausend Mütter“ diese frauen- und kinderfeindlichen Entwicklungen, anstatt die Rechte von Frauen als Mütter zu verteidigen.
Die Kampagne zeigt keinerlei kritische Reflexion patriarchal-theologischer Dogmen. Frauenrechtlerinnen, etwa aus dem Iran24, kritisieren seit Jahrzehnten, dass der akademische Mainstream-Feminismus sich unkritisch gegenüber dem politischen Islam und seinen Instrumenten der Unterdrückung von Mädchen, Frauen und Müttern positioniert. Dies erschwert die Gleichberechtigung von Mädchen und Frauen, denen sich der deutsche Staat verpflichtet hat, und gefährdet das Leben von Frauen, die aus patriarchal-theologischen Staaten nach Deutschland geflohen sind. Die unter 3.3 genannte Idee einer Versorgungsgemeinschaft befördert beispielsweise patriarchal-theologische Konzepte einer Vielehe und erschwert es Mädchen, Frauen und Müttern, sich aus diesen zu befreien.
Relevanz für die Kampagne: Die mangelnde patriarchatskritische Analyse der Kampagne untergräbt ihren Anspruch, für die Rechte aller Mütter einzutreten und Mütter und ihre Kinder von patriarchal-theologische Dogmen zu befreien.
Die Frauenrechtskonvention (CEDAW) schützt die Rechte von Frauen aufgrund ihres Geschlechts. Artikel 12 Absatz 2 legt fest:
„Ungeachtet der Bestimmungen des Absatzes 1 dieses Artikels gewährleisten die Vertragsstaaten den Frauen angemessene Betreuung während der Schwangerschaft, während und nach der Entbindung, erforderlichenfalls unentgeltlich, sowie eine ausreichende Ernährung während der Schwangerschaft und der Stillzeit.“
Dieser Artikel verpflichtet die Vertragsstaaten, Frauen in ihrer Realität als gebärende Menschen zu unterstützen und betont die „soziale Bedeutung der Mutterschaft“. Weitere Verweise in Artikel 5 (Beseitigung von Stereotypen), Artikel 11 (wirtschaftliche Rechte) und Artikel 12 (Gesundheit) anerkennen die spezifische Lebensrealität von Frauen. Die CEDAW definiert „Frau“ eindeutig als Person weiblichen Geschlechts, ohne Bezug auf „Genderidentität“25.
Die Istanbul-Konvention – das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – definiert in Artikel 3 „Frauen“ als Personen weiblichen Geschlechts und zielt auf den Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen. Nur die englische26 und französische Version sind die offiziellen Dokumente.
Das BKA-Lagebild ‚Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2023‘ belegt, dass Gewalt gegen Frauen ein geschlechtsspezifisches Problem ist27:
Diese Zahlen unterstreichen, dass Frauen aufgrund ihres Geschlechts misshandelt, geschlagen und ermordet werden, und betonen die Notwendigkeit geschlechtsspezifischer Schutzmechanismen.
Gruppierungen wie die CEDAW-Allianz und Frauenhauskoordinierung verbreiten in Deutschland gefälschte Übersetzungen und Interpretationen von CEDAW und Istanbul-Konvention, indem sie den Begriff einer „Genderidentität“ einschleusen und auf dieselbe Stufe wie „Geschlecht“ setzen. Eine Analyse der Initiative „Geschlecht zählt“ zeigt, wie solche Umdeutungen den ursprünglichen Zweck untergraben und Männern Zugang zu Frauenschutzräumen ermöglichen, was die Rechte von Frauen und Müttern gefährdet28. Aktuell läuft eine Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz der Initiative "Geschlecht zählt", die klären soll, ob das BMFSFJ Nichtregierungsorganisationen für die Fälschung von Frauenrechtskonventionen förderte29.
Relevanz für die Kampagne: Die Kampagne ignoriert die körperlich-materielle Grundlage der CEDAW und Istanbul-Konvention und unterstützt durch ihre Positionen die Fehlinterpretation und Verfälschung dieser Texte.
Die nicht rechtsverbindlichen Yogyakarta-Prinzipien (2006, ergänzt 2017) fordern die Anerkennung von Genderidentität als Schutzgrund, auch in Kontexten wie Elternschaft. Sie stehen im Widerspruch zur CEDAW, da sie die körperlich-materielle Realität von Frauen und Müttern ignorieren und Männern Zugang zu geschlechtsbasierten Rechten von Frauen ermöglichen könnten. Die Aussagen der Kampagne spiegeln eher die Yogyakarta-Prinzipien wider, obwohl sie sich auf die CEDAW beruft, was eine klare Abgrenzung erforderlich macht.30
Relevanz für die Kampagne: Die Orientierung an den Yogyakarta-Prinzipien statt an der CEDAW zeigt, wie die Kampagne die Rechte gebärender Frauen untergräbt. Im Gegensatz zu den Yogyakarta-Prinzipien ist die CEDAW und die Istanbul-Konvention für Deutschland rechtlich bindend.
In Deutschland unterscheidet das Recht klar zwischen Müttern, die ein Kind geboren haben, Adoptivmüttern und Pflegemüttern. Nach § 1591 BGB ist die Mutter die Frau, die das Kind geboren hat, mit exklusiven Rechten im Abstammungsrecht und spezifischen Schutzrechten (z. B. Mutterschutzgesetz). Adoptivmütter erhalten nach § 1754 BGB gleiche elterliche Rechte erst nach Abschluss der Adoption, die die rechtliche Verbindung zur Mutter beendet. Pflegemütter übernehmen gemäß § 1632 BGB eine zeitlich begrenzte Fürsorgepflicht ohne elterliche Rechte. Diese Unterschiede unterstreichen die einzigartige rechtliche Stellung der Mutterschaft, die die Kampagne anerkennen muss, um die Rechte gebärender Frauen zu schützen.
Die Erklärung über die Rechte von Frauen auf der Grundlage ihres Geschlechts der Women’s Declaration International (WDI) wurde ins Leben gerufen, um die geschlechtsbasierten Rechte von Mädchen und Frauen angesichts der Verbreitung der Genderidentitätsideologie zu schützen und auf den Konflikt aufmerksam zu machen, der daraus entsteht, wenn Männer sich zur Frau und Mutter erklären können. Artikel 2 lautet:
„In erneuter Bekräftigung, dass die Mutterschaft in ihrer Rechtsstellung und als Zustand ausschließlich Personen des weiblichen Geschlechts betrifft
(a) Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) betont die ‚gesellschaftliche Bedeutung der Mutterschaft‘ und erklärt in Artikel 12 (2), dass ‚die Vertragsstaaten für angemessene und erforderlichenfalls unentgeltliche Betreuung der Frau während der Schwangerschaft sowie während und nach der Entbindung und für eine ausreichende Ernährung während der Schwangerschaft und der Stillzeit [sorgen]‘.
(b) Mutterrechte und auf Mütter bezogene Einrichtungen und Angebote sowie soziale Dienste beruhen auf der ausschließlichen Fähigkeit von Frauen, Kinder auszutragen und zu gebären. Die körperlichen und biologischen Eigenschaften, die weibliche Menschen von männlichen unterscheiden, bedeuten, dass Männer, die von sich eine weibliche ‚Genderidentität‘ behaupten, die Reproduktionsfähigkeit von Frauen nicht besitzen.“31
Relevanz für die Kampagne: Die WDI-Erklärung widerspricht der Position von „Hunderttausend Mütter“, die Mutterschaft von der biologischen Realität von Frauen löst, und unterstreicht die Notwendigkeit, die Rechte gebärender Frauen zu schützen.
Es ist besorgniserregend, dass der Instagram-Account „Hunderttausend Mütter“ kritische Stimmen, insbesondere von Frauen, durch Blockierungen und das Löschen von Kommentaren zu Posts ausschließt. Ein feministischer Diskurs erfordert Offenheit. Doch die Kampagne unterdrückt Diskussionen, indem sie Kritik an ihren Positionen nicht zulässt. Es kann somit nicht die Rede davon sein, dass die Kampagne für alle Mütter spricht, da Mütter, die der Genderidentitätsideologie kritisch gegenüberstehen und Männer nicht als Frauen und Mütter anerkennen, ausgeschlossen werden.
Ebenso problematisch ist die Verbreitung von Inhalten des Aktivisten Alok Vaid-Menon über den Instagram-Account. Vaid-Menon betreibt in seinen öffentlichen Auftritten und Aussagen wiederholt Täter-Opfer-Umkehr und klassische Methoden des Gaslightings, um wissenschaftliche Fakten zu verdrehen, ein Recht von Männern zu beanspruchen, Frauenschutzräume aufzusuchen oder sich zur Frau zu erklären. Dazu unterstellt er u. a., dass Mädchen bereits sexuelle Fetische haben könnten und somit eine Mitverantwortung an Übergriffen tragen könnten. Solche Inhalte sind im Zusammenhang mit einem Einsatz für die Rechte von Müttern und Kindern mehr als fragwürdig.
Die unterstützenden Organisationen hätten die Frage, wer eine Frau und Mutter ist, frühzeitig klären müssen, um ideologische Konflikte zu vermeiden. Die öffentlichen Aussagen schaden der Glaubwürdigkeit der Kampagne und widersprechen dem Ziel, die Rechte und Würde gebärender Frauen zu verteidigen. Ein gezielter Einsatz für die Rechte und den Schutz von Müttern kann nur erfolgen, wenn Frauen und Mütter klar als Menschen weiblichen Geschlechts definiert sind.
Etliche Aussagen des Accounts zeigen, dass keine fundierte feministische und patriarchatskritische Auseinandersetzung mit den Gründen und Ursprüngen der Unterdrückung von Frauen und Müttern vorliegt. Dies ist insbesondere enttäuschend, da die Kampagne zu Recht fordert, Mütter zurück ins Zentrum zu stellen, was unserer matrifokalen Veranlagung entspricht.
Auch die Forderungen nach einer Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von Frauen und Müttern müssen der körperlich-materiellen Realität von Menschen weiblichen Geschlechts Rechnung tragen, um ihre Wirkung zu entfalten. Ähnliches gilt für den Gewaltschutz von Frauen und ihren Kindern.
Frauen werden weltweit allein aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt, diskriminiert, misshandelt und getötet. Die Benachteiligung und Unterdrückung von Mädchen und Frauen beruht auf ihrem Potenzial, Menschen zu gebären. Patriarchat heißt Vaterherrschaft32, die über Vaterrecht und Unterdrückung sowie Gewalt gegen Frauen, Mütter und Mädchen aufrechterhalten wird, unterstützt durch sozialisierte Geschlechtsrollenstereotype, die Mädchen und Jungen feste und schädliche Rollenkonstrukte zuweisen und bekräftigt durch Theologien als politische Ideologien, die den Vater zum Schöpfer erklären und die Frau und Mutter, die die eigentliche Lebensschöpferin ist, auf ein Gefäß degradieren. Eine selbst erklärte sexistische „Genderidentität“ ändert diese Dynamiken nur oberflächlich, hebt sie aber nicht auf.
Sexismus ist dem Menschen nicht angeboren – im Gegensatz zu Geschlecht, das lebenslang körperlich prägend und bestimmend bleibt und dem nicht entflohen werden kann, auch nicht durch drastische körperliche Eingriffe. Selbstverständlich existieren auch Unterdrückungs- und Gewaltmechanismen, die Jungen und Männer aufgrund ihres Geschlechts treffen. Aber auch Menschen männlichen Geschlechts profitieren von einer optimalen Versorgung und Stellung von Müttern, da jeder männliche Mensch von einer Frau geboren wird.
Kein Mann kann jedoch jemals eine Frau oder Mutter werden, selbst wenn ein Mann sich empathisch um Kinder kümmert.
Die feministische Analyse des Netzwerks "Mutterschaft Wissenschaft"33, von der die Aussage kommt, dass jeder sich als Mutter identifizieren kann, ist nicht stichhaltig. Mütter als Menschen weiblichen Geschlechts anzuerkennen und ihre spezifisch auf ihrem Geschlecht beruhenden Rechte zu bewahren, fördert weder Biologismus, noch eine Rückkehr zur traditionellen Familie, ein klassisches Mutterbild oder binäre hierarchische Verhältnisse.
Im Gegenteil: Die Leugnung der Realität von Müttern als Menschen weiblichen Geschlechts fördert die Marginalisierung, Benachteiligung, Diskriminierung, Unterdrückung und Gewalt gegen Frauen, Mütter und ihre Kinder, wenn „Mutter“ zu einem beliebigen Begriff verwässert wird, den sich jeder Mensch/Mann aneignen darf.
Mütter haben als Frauen das Recht auf sprachlich korrekte und exklusiv auf sie bezogene Begriffe, die allgemein verständlich sind. Mütter sind Frauen. Frauen sind Menschen. Männer können keine Frauen oder Mütter sein.
Relevanz für die Kampagne: Das Verhalten und die ideologische Ausrichtung der Kampagne schaden ihrem Ziel, die Rechte gebärender Frauen zu stärken, und untergraben eine fundierte feministische Analyse.
Wir fordern die unterstützenden Organisationen von "Hunderttausend Mütter" auf, ihre Positionen zu reflektieren und klarzustellen:
Die Kampagne "Hunderttausend Mütter" ist eine Chance, die Rechte und Position von Müttern zu stärken. Wir fordern die Organisationen auf, diese Chance zu nutzen und die Realität von Mutterschaft klar zu verteidigen, um frauen- und kinderfeindliche Entwicklungen zu verhindern. Genderidentitätsideologische und akademische Konzepte, die Mütter als Identität entmenschlichen, entrechten und gefährden vorrangig marginalisierte und vulnerable Frauen, die keine öffentliche Stimme haben. Es ist nicht egal, wer als Frau und Mutter definiert wird. Es ist außerordentlich relevant.
Mit feministischen Grüßen,
Das Team der Dialogplattform "Was ist eine Frau?"
Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl 2025 äußerten CDU/CSU den Plan, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) abzuschaffen. Wir stellen uns diesem Vorhaben mit Nachdruck entgegen. Dieses Gesetz ermöglicht, Missstände zulasten der Menschenrechte von Mädchen und Frauen in Deutschland niedrigschwellig aufzudecken. Es handelt sich somit um eine unverzichtbare Kontrollinstanz für die verfassungsrechtlichen und völkerrechtlichen Verpflichtungen von Deutschland für den Schutz von Mädchen und Frauen. Wir richten unseren offenen Brief an die Führung der CDU/CSU.
wir, die Dialogplattform für Frauenrechte “Was ist eine Frau?”, wenden uns in großer Sorge und Entschlossenheit an Sie, um gegen die geplante Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes zu protestieren. Dieses Gesetz ist ein unverzichtbares Werkzeug, um Transparenz und Rechenschaftspflicht sicherzustellen – insbesondere im Kampf für die Menschenrechte von Frauen. Mit diesem offenen Brief möchten wir unsere entschiedene Ablehnung dieser Pläne begründen und auf die dringende Notwendigkeit hinweisen, das Informationsfreiheitsgesetz zu erhalten.
Das Informationsfreiheitsgesetz ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern sowie Organisationen wie der unseren Zugang zu Informationen staatlicher Stellen zu erhalten, die sonst im Verborgenen blieben. Besonders im Kontext der Menschenrechte von Frauen in Haftanstalten hat sich dieses Gesetz als essenziell erwiesen. Es ist der einzige Weg, um Missstände wie die Unterbringung von Männern in Frauengefängnissen und die daraus resultierenden Gefahren für Insassinnen aufzudecken. Ohne dieses Gesetz wären wir auf die oft unvollständigen oder sogar irreführenden Angaben von Politikern und Medien angewiesen, was den Schutz von Frauen massiv erschwert.
Nur durch Informationsfreiheitsanfragen der Initiative "Lasst Frauen sprechen!"1 konnten wir genauere Informationen darüber erhalten, wie viele Männer in deutschen Frauengefängnissen untergebracht wurden und noch immer untergebracht sind. Diese Anfragen haben beispielsweise enthüllt, dass seit 2023 “15 Personen, bei denen bei Geburt das männliche Geschlecht eingetragen wurde, in der Justizvollzugsanstalt für Frauen in Berlin inhaftiert“ waren2.
Die Unterbringung von Männern in Frauengefängnissen stellt eine direkte Bedrohung für die physische und psychische Unversehrtheit weiblicher Häftlinge und eine zusätzliche Bestrafung dar, die gegen ihre Menschenwürde verstößt. Ohne Zugang zu verlässlichen Informationen können weder die Öffentlichkeit noch politische Entscheidungsträger die Tragweite dieses Problems erkennen oder angemessene Maßnahmen ergreifen.
Transparenz ist nicht nur ein demokratisches Prinzip, sondern eine Frage der Gerechtigkeit und des Schutzes elementarer Rechte von Frauen.
Es ist für uns unverständlich und enttäuschend, dass die CDU/CSU als ehemals größte Oppositionspartei bisher kein erkennbares Interesse an diesem Thema gezeigt hat. Uns ist keine Anfrage auf Bundes- oder Landesebene bekannt, mit der Sie sich mit der Unterbringung von Männern in Frauengefängnissen oder den damit verbundenen Risiken für Insassinnen auseinandergesetzt haben. Angesichts der gravierenden Menschenrechtsverletzungen, erwartet man von einer Partei Ihrer Größe und Verantwortung ein aktives Engagement. Dieses Ausbleiben jeglicher Initiative wirft die Frage auf, ob die Sicherheit und Würde von Frauen in Haftanstalten für Sie keine Priorität darstellen.
Wir fordern Sie eindringlich auf, die geplante Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes zu überdenken und sich stattdessen für dessen Erhalt und Stärkung einzusetzen. Nur durch Transparenz und den freien Zugang zu Informationen können wir sicherstellen, dass Missstände wie die Unterbringung von Männern in Frauengefängnissen aufgedeckt und behoben werden. Die Sicherheit und die Menschenrechte von Frauen in Haft dürfen nicht dem politischen Kalkül geopfert werden.
Wir appellieren an Ihre Verantwortung als politische Vertreterinnen und Vertreter, sich entschieden für den Schutz der Rechte von Frauen einzusetzen und das Informationsfreiheitsgesetz als unverzichtbares Instrument der Demokratie zu bewahren.
Mit freundlichen Grüßen,
Die Dialogplattform für Frauenrechte "Was Ist Eine Frau?"
Die Plattform "Frag den Staat" hat eine Petition gegen die Abschaffung des IFG aufgesetzt. Hier könnt Ihr unterzeichnen.