Offener Brief an Sachsens Justizministerin (CDU)

Im Kontext der anhaltenden Debatten um das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) – insbesondere anlässlich der Causa Liebich und der geplanten Evaluierung 2026 – fordern wir Sachsens Justizministerin Constanze Geiert auf, ihre Verantwortung in Sachsen wahrzunehmen. Wir veröffentlichen den Brief auf unserer Website, damit Sie ihn mit einem Klick selbst an Constanze Geiert und/oder Ihre sächsischen Abgeordneten versenden können.

Hintergrund: In einem Interview mit der Sächsischen Zeitung vom 2. September 2025 fordert Justizministerin Constanze Geiert eine Reform des SBGG, um Missbrauch zu verhindern und die Sicherheit in Justizvollzugsanstalten zu gewährleisten. Sie äußert Bedenken hinsichtlich der Unterbringung von Männern in Frauengefängnissen und verweist auf den Fall Liebich als Beispiel für potenzielle Risiken. Allerdings richtet sie ihre Forderungen primär an die Bundesregierung, obwohl sie als sächsische Justizministerin direkt für den Vollzug in Sachsen verantwortlich ist. Dies wirkt wie Symbolpolitik, während der tatsächliche Schutz gefährdeter Frauen in Haft ausbleibt.

Unsere Plattform dokumentiert die Gefahren des Transsexuellengesetzes (TSG) und seiner radikalisierten Form, des SBGG, für Frauenräume, insbesondere in der JVA Chemnitz. Zudem zeigt das Verhalten des früher grün geführten Justizministeriums, das als einziges Bundesland 1.100 € für eine Informationsfreiheitsanfrage der Initiative Lasst Frauen Sprechen! verlangte, um Daten über Männer in Frauenhaftanstalten offenzulegen, ein eklatantes Defizit an Transparenz.1

Wir bitten die Justizministerin, ihre Verantwortung wahrzunehmen: Statt bundespolitischer Appelle, sollte sie sich für den Schutz von Frauen in sächsischen Gefängnissen einsetzen und für Transparenz sorgen. Nutzen Sie die Möglichkeit, diesen Brief als E-Mail an die Staatskanzlei Sachsen und Ihre Abgeordneten zu senden!


Offener Brief der Dialogplattform “Was ist eine Frau?

Anschrift:
Frau Justizministerin Constanze Geiert
Justizministerium des Freistaates Sachsen
Wigardstraße 19
01099 Dresden

Betreff: Ihre Forderungen nach Reform des Selbstbestimmungsgesetzes sind Symbolpolitik – schützen Sie Frauen in sächsischer Haft und schaffen Sie Transparenz

Sehr geehrte Frau Justizministerin Geiert,

in Ihrem Interview mit der Sächsischen Zeitung vom 2. September 20252 fordern Sie eine Reform des sogenannten Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG), um Missbrauchsmöglichkeiten zu minimieren und die Sicherheit in Justizvollzugsanstalten zu stärken. Sie beziehen sich auf die Causa Liebich und äußern Bedenken, dass verurteilte Männer durch eine einfache Änderung ihres Geschlechtseintrags Zugang zu Frauengefängnissen erlangen könnten: „Das Gesetz in seiner aktuellen Form birgt Risiken für die Sicherheit von Frauen in Haft. Wir brauchen klare Regelungen, die biologische Kriterien berücksichtigen.“ Gleichzeitig richten Sie Ihre Appelle an die Bundesregierung und fordern eine gesetzliche Änderung auf Bundesebene.

Als CDU-Politikerin ignorieren Sie damit Ihre eigene Verantwortung: Als Justizministerin Sachsens sind Sie direkt für den Vollzug in den sächsischen Justizvollzugsanstalten zuständig. Statt bundespolitischer Symbolgesten fehlt es an konkreten Maßnahmen in Sachsen, um gefährdete Frauen in Haft zu schützen. Die Werte Ihrer Partei – dass das Geschlecht eine naturwissenschaftliche Tatsache und nicht veränderbar ist, wie im CDU-Grundsatzprogramm 2024 festgehalten – werden hier ebenso wenig umgesetzt wie der Schutz vulnerabler Frauen.

Dokumentierte Fälle aus der JVA Chemnitz zeigen, dass die Gefahren real und unmittelbar sind. Darüber hinaus hat das früher grün geführte sächsische Justizministerium aktiv Transparenz verhindert, indem es als einziges Bundesland eine Gebühr von 1.100 € für eine Informationsfreiheitsanfrage der Initiative „Lasst Frauen Sprechen!“ verlangte, um Daten über Männer in Frauenhaftanstalten offenzulegen.3 Dieses Verhalten unterstreicht ein eklatantes Versagen in der Verantwortung gegenüber den Insassinnen.

Die Dialogplattform „Was ist eine Frau?“ appelliert daher an Sie als Justizministerin:

Die Problematik

Im CDU-Grundsatzprogramm von 2024 steht klar: „Das biologische Geschlecht ist eine naturwissenschaftliche Tatsache und nicht veränderbar. Deshalb halten wir an der rechtlichen Unterscheidung der beiden biologischen Geschlechter fest.“4 Dieses Programm bildet die Basis Ihrer politischen Arbeit, doch Ihre Äußerungen zum SBGG widersprechen ihm, indem sie den Fokus auf eine angebliche „Reform“ legen, statt das Gesetz grundsätzlich abzulehnen.

In Ihrem Interview betonen Sie:

„Der Fall Liebich zeigt, wie das SBGG missbraucht werden kann, um in sensiblen Bereichen wie dem Justizvollzug Risiken zu schaffen.“ Sie fordern von der Bundesregierung „eine Reform, die Missbrauch ausschließt und die Sicherheit priorisiert“.5

Dies ist jedoch nichts als Symbolpolitik: Als Justizministerin können und müssen Sie in Sachsen handeln. Das SBGG erlaubt seit dem 1. November 2024 jedem Mann – unabhängig von Vorstrafen oder Motiven – eine einfache Änderung des Geschlechtseintrags per Selbstauskunft. Dies führt zu realen Gefahren in Frauengefängnissen, wo verurteilte Sexualstraftäter Zugang zu vulnerablen Frauen erhalten.

In Sachsen manifestieren sich diese Probleme besonders greifbar in der JVA Chemnitz, wo mehrere Fälle die Dringlichkeit lokaler Maßnahmen unterstreichen.

1, Die Causa Liebich ist kein Einzelfall, sondern das Resultat der rechtskonformen Anwendung des SBGG – und in Sachsen trifft dies Frauen in Haft besonders hart.

Jeder verurteilte Mann, sei es ein Links- oder Rechtsextremist, ein Vergewaltiger oder Pädokrimineller, kann seinen Eintrag von „männlich“ auf „weiblich“ ändern und damit potenziell in Frauengefängnisse überstellt werden.

In Sachsen, wo Sie für den Vollzug verantwortlich sind, gibt es konkrete Beispiele: In den Jahren 2023 und 2024 waren allein in der Frauen-JVA Chemnitz drei Männer untergebracht, die unter anderem wegen sexueller Übergriffe, sexueller Nötigung und Vergewaltigung verurteilt wurden.6 Einer von ihnen war in dieser Zeit sogar zweimal inhaftiert.

Die Initiative „Lasst Frauen Sprechen!“ musste feststellen, dass das damals grün geführte sächsische Justizministerium als einziges Bundesland eine Gebühr von 1.100 € verlangte, um Daten über die Unterbringung von Männern in Frauenhaftanstalten offenzulegen. Dies zwang die Initiative, ihre Anfrage zurückzuziehen, und zeigt, wie aktiv Transparenz verhindert wurde. Erst durch die Unterstützung der AfD und Medien wie NiUS kamen diese Informationen ans Licht.

Statt auf Bundesebene zu appellieren: Warum führen Sie nicht sofort eine landesrechtliche Regelung ein, die das Geschlecht als Kriterium für die Unterbringung klar festlegt? Solche Fälle sind keine Abstraktion: Sie gefährden das Leben und die Würde der Insassinnen in Ihrer Verantwortung.


2. Ihre Forderungen sind Symbolpolitik, weil sie den Kern des Problems ignorieren: Das SBGG basiert nicht auf Selbstbestimmung, sondern auf der Ideologie der „Genderidentität“ – mit dramatischen Konsequenzen in Chemnitz.

Das Gesetz erlaubt Änderungen des Geschlechtseintrags auf Basis subjektiver „Genderidentitäten“, was Frauenräume gefährdet. Diese Vorstellung leugnet die Zweigeschlechtlichkeit des Menschen und öffnet Türen für übergriffige Männer, wie in Frauenhäusern, Sport oder – wie Sie zutreffend bemerken – Haftanstalten.

In der JVA Chemnitz kam es im Januar 2024 zu einem besonders alarmierenden Vorfall: Inhaftierte Frauen wandten sich an die Freie Presse, weil sie mit einem Mann eingesperrt waren, der sie bedrohte und sexuell belästigte. Er lauerte den Frauen beim Sport und in der Küche auf, war aggressiv, verbal beleidigend und drohte mit Schlägen. Auf Ablehnung reagierte er aggressiv; die Frauen berichteten von ständiger Angst. Darüber hinaus nötigte er alle – einschließlich der Vollzugsbeamtinnen – ihm bei der Selbstbefriedigung zuzusehen, was dazu führte, dass Beamtinnen sich weigerten, in seiner Nähe Sicherheitsüberwachung durchzuführen.7 Erst nachdem der Brief einer Gefangenen an die Öffentlichkeit gelangte und die Presse berichtete, verlegte die JVA diesen Mann zurück ins Männergefängnis.

Ihr Ministerium bestätigte den Fall erst nach einer AfD-Anfrage im sächsischen Landtag im Dezember 2024, nachdem es zuvor jegliche bekannten Fälle sexueller Übergriffe verneint hatte.8 Dies zeigt ein eklatantes Versagen in der Transparenz und im Schutz der Insassinnen.


3. Frauen in sächsischer Haft verdienen mehr als Appelle – sie brauchen Taten, besonders angesichts historischer und aktueller Gewaltfälle in Chemnitz.

Die Plattform „Was ist eine Frau?“ hat in ihrer Karte „Kein Einzelfall“ zahlreiche Beispiele dokumentiert, wie das SBGG Frauenräume gefährdet, inklusive Haftanstalten.9 In Sachsen, mit seiner hohen Quote an vulnerablen Insassinnen, ist Ihr Schweigen zu lokalen Maßnahmen unverantwortlich.

Ein weiteres exemplarisches Beispiel aus der JVA Chemnitz ist der Fall des Doppelmörders und Zuhälters Jan Daniel K., der 1997 seine Freundin und ihren Liebhaber ermordete. Im Knast proklamierte er einen Transgender-Status, nannte sich „Celine“ und wurde in das Frauengefängnis Chemnitz verlegt, wo er 2011 eine Wärterin fast zu Tode würgte: Er zerrte sie in seine Zelle, drückte sie zu Boden und strangulierte sie, bis eine zweite Beamtin eingriff. Er schrie dabei: „Ich bring dich um!“10


Sehr geehrte Frau Geiert, bitte handeln Sie jetzt: Schützen Sie die Frauen in sächsischer Haft. Stellen Sie sicher, dass Vorfälle wie in der JVA Chemnitz nicht verschwiegen, sondern aktiv angegangen werden, und schaffen Sie Transparenz, indem Sie Informationsfreiheitsanfragen ohne prohibitive Gebühren beantworten.

Mit freundlichen Grüßen


Quellen

  1. https://reduxx.info/germany-government-in-saxony-admits-transgender-sex-offenders-are-housed-in-womens-prison-after-demanding-over-1000-for-records-request/ ↩︎
  2. https://www.saechsische.de/politik/regional/sachsens-justizministerin-fordert-reform-des-selbstbestimmungsgesetzes-Y4IOLVURUFBYXJ4A2HDV77PTE4.html ↩︎
  3. https://lasst-frauen-sprechen.de/offiziell-bestaetigt-schon-jetzt-keine-geschlechtertrennung-mehr-in-deutschen-gefaengnissen/ ↩︎
  4. https://www.cdu.de/app/uploads/2025/08/240507_CDU_GSP_2024_Beschluss_Parteitag.pdf, S. 36 ↩︎
  5. https://www.saechsische.de/politik/regional/sachsens-justizministerin-fordert-reform-des-selbstbestimmungsgesetzes-Y4IOLVURUFBYXJ4A2HDV77PTE4.html (Archiv: https://archive.ph/2025.09.02-132419/) ↩︎
  6. https://www.nius.de/gesellschaft/news/in-sachsen-sitzt-ein-vergewaltiger-als-frau-im-frauenknast-und-alle-anderen-fakten-ueber-maenner-in-deutschen-frauengefaengnissen/aa1a6952-dbf9-4f5d-95e8-4cf4ae43887e ↩︎
  7. https://www.freiepresse.de/nachrichten/sachsen/sex-gegen-zigaretten-wie-das-frauengefaengnis-chemnitz-bei-einem-trans-haeftling-an-grenzen-stoesst-artikel13213009 (Archiv: https://archive.ph/2024.01.28-084013/) ↩︎
  8. https://www.welt.de/politik/deutschland/plus255085432/Sexuelle-Gewalt-Mehrere-Uebergriffe-von-Trans-Frauen-auf-weibliche-Haeftlinge-in-Gefaengnissen.html ↩︎
  9. https://was-ist-eine-frau.de/karte-kein-einzelfall/ ↩︎
  10. https://www.bild.de/regional/dresden/transsexuell/transsexuelle-wuergt-gefaengniswaerterin-21976478.bild.html ↩︎

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Ein Artikel in DER SPIEGEL von Jonah Lemm

Eingang zu einer öffentlichen Toilette.

Die Dialogplattform "Was Ist eine Frau?" setzt sich für die Wahrung der Rechte, der Sicherheit und der Privatsphäre von Frauen und Mädchen ein. Mit dieser Motivation analysieren wir einen Artikel aus DER SPIEGEL von Jonah Lemm. Lemm stellt die bewusste Gesetzesübertretung eines Mannes – Marcus Rheintgen – als harmlose Handlung dar. In seinem übergriffigen Verhalten wird er als Opfer inszeniert. Diese Art der Berichterstattung ignoriert die Schutzbedürfnisse von Frauen und Mädchen und unterstützt eine frauenfeindliche Ideologie, die unsere geschlechtsbasierten Rechte schwächt und bedroht. Unsere Kritik zeigt, wie der Artikel die Realität verzerrt und warum wir als Frauen wachsam bleiben müssen, um unsere Grenzen zu verteidigen.

1. Inszenierung als Opfer trotz Missachtung der Grenzen von Frauen

Der Artikel stellt Marcus Rheintgen als unschuldiges Opfer dar, etwa durch Formulierungen wie „wusch sich auf der Damentoilette die Hände. Jetzt droht ihr [sic!] ein Jahr Gefängnis“. Dies suggeriert eine unverhältnismäßige Bestrafung für eine banale Handlung. Tatsächlich betrat Rheintgen, ein Mann, bewusst die Damentoilette, um ein Gesetz zu brechen, das den Schutz von Frauen und Mädchen in geschlechtsspezifischen Räumen gewährleistet. Die Darstellung ignoriert die Sicherheitsbedenken von Frauen, deren Privatsphäre durch das Eindringen eines Mannes verletzt wird, und zeigt keinen Respekt für ihre Grenzen.

2. Verharmlosung einer geplanten Gesetzesübertretung

Der Artikel erweckt den Eindruck, dass Rheintgens Handeln spontan gewesen sei, etwa durch die Aussage: „Die Idee sei ihr [sic!] spontan gekommen, einfach weil sie [sic!] wütend war.“ Tatsächlich reiste Rheintgen gezielt aus Illinois nach Florida, um das Gesetz zu brechen. Er kündigte seinen Plan in Briefen an Abgeordnete, den Gouverneur und den Generalstaatsanwalt an, inklusive eines Fotos, um erkannt zu werden. Trotz einer polizeilichen Warnung vor Hausfriedensbruch betrat er die Frauentoilette. Seine Wut richtete sich explizit gegen ein Gesetz, das seine Übergriffigkeit als Mann einschränkt und ihn für sein Verhalten bestraft. Er stört sich daran, dass Frauen das Recht haben, sich fern von Männern zu versammeln, und kann es nicht ertragen, dass Frauen das Recht haben, „Nein“ zu ihm zu sagen. Die Formulierung „Rheintgen könnte zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verurteilt werden. Weil sie [sic!] sich die Hände gewaschen hat“, trivialisiert seine Motivation und stellt Rheintgens übergriffiges Verhalten als harmlos hin, während die Schutzfunktion des Gesetzes für Frauen und Mädchen ausgeblendet wird.

3. Verwendung weiblicher Pronomen zur Legitimation von Gesetzesverstößen

Der Artikel verwendet durchgehend weibliche Pronomen („sie“, „ihr“) für Rheintgen – einen Mann. Diese Sprachwahl impliziert, dass seine Selbstbehauptung, kein Mann zu sein, ihm das Recht gebe, die Grenzen von Frauen und Mädchen sowie die Gesetze Floridas zu missachten. Dies untergräbt die Bedeutung und Schutzfunktion geschlechtsbasierter Bestimmungen für das weibliche Geschlecht, die der Sicherheit von Frauen und Mädchen dienen.

4. Implizite Kritik an geschlechtsspezifischen Gefängnissen

Der Artikel impliziert eine Ablehnung der Trennung in Gefängnissen nach Geschlecht, indem er Rheintgens Sorge um eine Unterbringung im Männergefängnis hervorhebt. Dies suggeriert, dass Rheintgen Anspruch auf eine Unterbringung im Frauengefängnis haben sollte, nur weil er behauptet kein Mann zu sein. Der Autor untergräbt damit die Schutzfunktion von Frauengefängnissen, die darauf abzielt, Frauen vor männlicher Gewalt zu schützen, und ignoriert das Sicherheitsbedürfnis weiblicher Insassinnen.

5. Ideologische Rechtfertigung übergriffigen Verhaltens und Verbrüderung mit dem Täter

Der Artikel nutzt die sogenannte Trans-Ideologie, um Rheintgens übergriffiges Verhalten zu rechtfertigen und ihn als Opfer zu inszenieren. Der Autor verbrüdert sich derart mit seinem Geschlechtsgenossen, dass die Frage entsteht, ob ihm dieses übergriffige Verhalten etwa gefällt. Wenn es wirklich nur um das Händewaschen ging, könnte Rheintgen sich überall die Hände waschen. Warum hinterfragt der Autor nicht, warum er ausgerechnet eine Toilette betrat, in der er potenziell auf kleine Mädchen allein treffen könnte? Die Perspektive von Frauen und Mädchen, deren Sicherheits- und Privatsphärerechte durch Rheintgens Handeln verletzt wurden, wird komplett ausgeblendet. Diese Ignoranz ist nur in einer redaktionellen Umgebung möglich, die frauenfeindliche Tendenzen toleriert oder fördert. Der Autor übergeht die berechtigten Anliegen von Frauen zugunsten eines Mannes, der sich einbildet, definieren zu können, was eine Frau ist – nämlich keine Frau.

Fazit

Der Artikel von Jonah Lemm aus DER SPIEGEL konstruiert eine manipulative Darstellung eines übergriffigen Mannes – Marcus Rheintgen – als Opfer, indem er seine bewusste Gesetzesübertretung verharmlost, weibliche Pronomen verwendet und die Perspektive von Frauen und Mädchen ignoriert. Wir beobachten seit Jahren, wie frauenfeindliche Narrative in Medien durch gegenseitiges Decken von Autoren und Redaktionen verbreitet werden.

Diese einseitige Berichterstattung ist nur durch die Symbiose eines ideologisch verblendeten Autors und einer zugemauerten Redaktion möglich, die sich seit Jahren jeder Kritik verschließt. Schockierend bleibt, wie solche Medienhäuser mit frauenfeindlichen Inhalten Umsatz generieren, indem sie das weibliche Geschlecht und die Schutzbedürfnisse von Frauen systematisch ausblenden.

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