
Im Kontext der anhaltenden Debatten um das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) – insbesondere anlässlich der Causa Liebich und der geplanten Evaluierung 2026 – fordern wir Sachsens Justizministerin Constanze Geiert auf, ihre Verantwortung in Sachsen wahrzunehmen. Wir veröffentlichen den Brief auf unserer Website, damit Sie ihn mit einem Klick selbst an Constanze Geiert und/oder Ihre sächsischen Abgeordneten versenden können.
Hintergrund: In einem Interview mit der Sächsischen Zeitung vom 2. September 2025 fordert Justizministerin Constanze Geiert eine Reform des SBGG, um Missbrauch zu verhindern und die Sicherheit in Justizvollzugsanstalten zu gewährleisten. Sie äußert Bedenken hinsichtlich der Unterbringung von Männern in Frauengefängnissen und verweist auf den Fall Liebich als Beispiel für potenzielle Risiken. Allerdings richtet sie ihre Forderungen primär an die Bundesregierung, obwohl sie als sächsische Justizministerin direkt für den Vollzug in Sachsen verantwortlich ist. Dies wirkt wie Symbolpolitik, während der tatsächliche Schutz gefährdeter Frauen in Haft ausbleibt.
Unsere Plattform dokumentiert die Gefahren des Transsexuellengesetzes (TSG) und seiner radikalisierten Form, des SBGG, für Frauenräume, insbesondere in der JVA Chemnitz. Zudem zeigt das Verhalten des früher grün geführten Justizministeriums, das als einziges Bundesland 1.100 € für eine Informationsfreiheitsanfrage der Initiative Lasst Frauen Sprechen! verlangte, um Daten über Männer in Frauenhaftanstalten offenzulegen, ein eklatantes Defizit an Transparenz.1
Wir bitten die Justizministerin, ihre Verantwortung wahrzunehmen: Statt bundespolitischer Appelle, sollte sie sich für den Schutz von Frauen in sächsischen Gefängnissen einsetzen und für Transparenz sorgen. Nutzen Sie die Möglichkeit, diesen Brief als E-Mail an die Staatskanzlei Sachsen und Ihre Abgeordneten zu senden!
Anschrift:
Frau Justizministerin Constanze Geiert
Justizministerium des Freistaates Sachsen
Wigardstraße 19
01099 Dresden
Sehr geehrte Frau Justizministerin Geiert,
in Ihrem Interview mit der Sächsischen Zeitung vom 2. September 20252 fordern Sie eine Reform des sogenannten Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG), um Missbrauchsmöglichkeiten zu minimieren und die Sicherheit in Justizvollzugsanstalten zu stärken. Sie beziehen sich auf die Causa Liebich und äußern Bedenken, dass verurteilte Männer durch eine einfache Änderung ihres Geschlechtseintrags Zugang zu Frauengefängnissen erlangen könnten: „Das Gesetz in seiner aktuellen Form birgt Risiken für die Sicherheit von Frauen in Haft. Wir brauchen klare Regelungen, die biologische Kriterien berücksichtigen.“ Gleichzeitig richten Sie Ihre Appelle an die Bundesregierung und fordern eine gesetzliche Änderung auf Bundesebene.
Als CDU-Politikerin ignorieren Sie damit Ihre eigene Verantwortung: Als Justizministerin Sachsens sind Sie direkt für den Vollzug in den sächsischen Justizvollzugsanstalten zuständig. Statt bundespolitischer Symbolgesten fehlt es an konkreten Maßnahmen in Sachsen, um gefährdete Frauen in Haft zu schützen. Die Werte Ihrer Partei – dass das Geschlecht eine naturwissenschaftliche Tatsache und nicht veränderbar ist, wie im CDU-Grundsatzprogramm 2024 festgehalten – werden hier ebenso wenig umgesetzt wie der Schutz vulnerabler Frauen.
Dokumentierte Fälle aus der JVA Chemnitz zeigen, dass die Gefahren real und unmittelbar sind. Darüber hinaus hat das früher grün geführte sächsische Justizministerium aktiv Transparenz verhindert, indem es als einziges Bundesland eine Gebühr von 1.100 € für eine Informationsfreiheitsanfrage der Initiative „Lasst Frauen Sprechen!“ verlangte, um Daten über Männer in Frauenhaftanstalten offenzulegen.3 Dieses Verhalten unterstreicht ein eklatantes Versagen in der Verantwortung gegenüber den Insassinnen.
Im CDU-Grundsatzprogramm von 2024 steht klar: „Das biologische Geschlecht ist eine naturwissenschaftliche Tatsache und nicht veränderbar. Deshalb halten wir an der rechtlichen Unterscheidung der beiden biologischen Geschlechter fest.“4 Dieses Programm bildet die Basis Ihrer politischen Arbeit, doch Ihre Äußerungen zum SBGG widersprechen ihm, indem sie den Fokus auf eine angebliche „Reform“ legen, statt das Gesetz grundsätzlich abzulehnen.
In Ihrem Interview betonen Sie:
„Der Fall Liebich zeigt, wie das SBGG missbraucht werden kann, um in sensiblen Bereichen wie dem Justizvollzug Risiken zu schaffen.“ Sie fordern von der Bundesregierung „eine Reform, die Missbrauch ausschließt und die Sicherheit priorisiert“.5
Dies ist jedoch nichts als Symbolpolitik: Als Justizministerin können und müssen Sie in Sachsen handeln. Das SBGG erlaubt seit dem 1. November 2024 jedem Mann – unabhängig von Vorstrafen oder Motiven – eine einfache Änderung des Geschlechtseintrags per Selbstauskunft. Dies führt zu realen Gefahren in Frauengefängnissen, wo verurteilte Sexualstraftäter Zugang zu vulnerablen Frauen erhalten.
In Sachsen manifestieren sich diese Probleme besonders greifbar in der JVA Chemnitz, wo mehrere Fälle die Dringlichkeit lokaler Maßnahmen unterstreichen.
Jeder verurteilte Mann, sei es ein Links- oder Rechtsextremist, ein Vergewaltiger oder Pädokrimineller, kann seinen Eintrag von „männlich“ auf „weiblich“ ändern und damit potenziell in Frauengefängnisse überstellt werden.
In Sachsen, wo Sie für den Vollzug verantwortlich sind, gibt es konkrete Beispiele: In den Jahren 2023 und 2024 waren allein in der Frauen-JVA Chemnitz drei Männer untergebracht, die unter anderem wegen sexueller Übergriffe, sexueller Nötigung und Vergewaltigung verurteilt wurden.6 Einer von ihnen war in dieser Zeit sogar zweimal inhaftiert.
Die Initiative „Lasst Frauen Sprechen!“ musste feststellen, dass das damals grün geführte sächsische Justizministerium als einziges Bundesland eine Gebühr von 1.100 € verlangte, um Daten über die Unterbringung von Männern in Frauenhaftanstalten offenzulegen. Dies zwang die Initiative, ihre Anfrage zurückzuziehen, und zeigt, wie aktiv Transparenz verhindert wurde. Erst durch die Unterstützung der AfD und Medien wie NiUS kamen diese Informationen ans Licht.
Statt auf Bundesebene zu appellieren: Warum führen Sie nicht sofort eine landesrechtliche Regelung ein, die das Geschlecht als Kriterium für die Unterbringung klar festlegt? Solche Fälle sind keine Abstraktion: Sie gefährden das Leben und die Würde der Insassinnen in Ihrer Verantwortung.
Das Gesetz erlaubt Änderungen des Geschlechtseintrags auf Basis subjektiver „Genderidentitäten“, was Frauenräume gefährdet. Diese Vorstellung leugnet die Zweigeschlechtlichkeit des Menschen und öffnet Türen für übergriffige Männer, wie in Frauenhäusern, Sport oder – wie Sie zutreffend bemerken – Haftanstalten.
In der JVA Chemnitz kam es im Januar 2024 zu einem besonders alarmierenden Vorfall: Inhaftierte Frauen wandten sich an die Freie Presse, weil sie mit einem Mann eingesperrt waren, der sie bedrohte und sexuell belästigte. Er lauerte den Frauen beim Sport und in der Küche auf, war aggressiv, verbal beleidigend und drohte mit Schlägen. Auf Ablehnung reagierte er aggressiv; die Frauen berichteten von ständiger Angst. Darüber hinaus nötigte er alle – einschließlich der Vollzugsbeamtinnen – ihm bei der Selbstbefriedigung zuzusehen, was dazu führte, dass Beamtinnen sich weigerten, in seiner Nähe Sicherheitsüberwachung durchzuführen.7 Erst nachdem der Brief einer Gefangenen an die Öffentlichkeit gelangte und die Presse berichtete, verlegte die JVA diesen Mann zurück ins Männergefängnis.
Ihr Ministerium bestätigte den Fall erst nach einer AfD-Anfrage im sächsischen Landtag im Dezember 2024, nachdem es zuvor jegliche bekannten Fälle sexueller Übergriffe verneint hatte.8 Dies zeigt ein eklatantes Versagen in der Transparenz und im Schutz der Insassinnen.
Die Plattform „Was ist eine Frau?“ hat in ihrer Karte „Kein Einzelfall“ zahlreiche Beispiele dokumentiert, wie das SBGG Frauenräume gefährdet, inklusive Haftanstalten.9 In Sachsen, mit seiner hohen Quote an vulnerablen Insassinnen, ist Ihr Schweigen zu lokalen Maßnahmen unverantwortlich.
Ein weiteres exemplarisches Beispiel aus der JVA Chemnitz ist der Fall des Doppelmörders und Zuhälters Jan Daniel K., der 1997 seine Freundin und ihren Liebhaber ermordete. Im Knast proklamierte er einen Transgender-Status, nannte sich „Celine“ und wurde in das Frauengefängnis Chemnitz verlegt, wo er 2011 eine Wärterin fast zu Tode würgte: Er zerrte sie in seine Zelle, drückte sie zu Boden und strangulierte sie, bis eine zweite Beamtin eingriff. Er schrie dabei: „Ich bring dich um!“10
Sehr geehrte Frau Geiert, bitte handeln Sie jetzt: Schützen Sie die Frauen in sächsischer Haft. Stellen Sie sicher, dass Vorfälle wie in der JVA Chemnitz nicht verschwiegen, sondern aktiv angegangen werden, und schaffen Sie Transparenz, indem Sie Informationsfreiheitsanfragen ohne prohibitive Gebühren beantworten.
Mit freundlichen Grüßen

Die Initiative Geschlecht zählt hat einen offenen Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz zum Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) verfasst. Aufgrund des Falles Liebich sowie auf Anlass eines Gesetzesvorhabens der AfD steht das SBGG erneut im Fokus und wird am 11. September im Bundestag diskutiert. Wir veröffentlichen den Brief auf unserer Website, so dass Sie diesen mit einem Klick selbst an Friedrich Merz und/oder Ihre Bundestagsabgeordneten versenden können.
Hintergrund: Die Causa Liebich löste deutschlandweit und international Diskussionen über das deutsche SBGG aus. Laut Koalitionsvertrag ist eine Evaluation des Gesetzes für 2026 geplant. Die Äußerungen von Alexander Dobrindt (Innenminister) und Karin Prien (Frauen- und Familienministerin) zeigen jedoch, dass die problematischen gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen des Gesetzes weiterhin nicht erkannt wurden, denn sie fokussieren auf einen angeblichen Missbrauch. Allerdings missbraucht Liebich das Gesetz nicht, sondern nutzt es – so wie es jedem Bürger und jeder Bürgerin Deutschlands zusteht – auch verurteilten männlichen Straftätern. Schon die rechtskonforme Nutzung ist also problematisch und das Gesetz selbst ist missbräuchlich. Was ist eine Frau belegt die seit Jahren dokumentierten vielfältigen Probleme und Gefährdungen durch eine Selbstbestimmung des Geschlechtseinrags unter anderem durch die Karte "Nur ein Einzelfall".
Wir schließen uns der Forderung der Initiative Geschlecht zählt an und bitten den Bundeskanzler, die Evaluierung des Gesetzes zur Chefsache zu machen mit dem Ziel, es letztendlich abzuschaffen. Nutzen Sie die Möglichkeit, diesen Brief als E-Mail an die Führung der CDU/CSU und an Ihren Bundestagsabgeordneten der CDU/CSU zu senden!
Herrn Bundeskanzler Friedrich Merz
Bundeskanzleramt
Willy-Brandt-Str. 1
10557 Berlin
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, sehr geehrter Herr Vorsitzender der CDU,
anlässlich der „Causa Liebich“ äußerten sich Innenminister Dobrindt und Familienministerin Prien zum sog. Selbstbestimmungsgesetz (SBGG). Ihre Aussagen legen nahe, dass sie die Prämissen dieses Gesetzes entweder nicht verstehen oder nicht verstehen wollen. Als Minister/in sind beide offenbar sogar bereit, die Grundsatzprogramme ihrer Parteien zu ignorieren und die Werte der Union vollends zu verraten.
So lassen ihre Statements deshalb nichts Gutes erahnen für die Evaluierung des SBGG, die mit Augenmerk auf die Sicherheit von Frauen und Kindern und anstelle der im CDU-Wahlprogramm versprochenen Rückabwicklung des Gesetzes erfolgen soll.
Die Initiative Geschlecht zählt appelliert daher an Sie als Bundeskanzler und Vorsitzenden der CDU:
Im Grundsatzprogramm der CDU von 2024 steht:
„Das biologische Geschlecht ist eine naturwissenschaftliche Tatsache und nicht veränderbar. Deshalb halten wir an der rechtlichen Unterscheidung der beiden biologischen Geschlechter fest.“1
Das sog. Selbstbestimmungsgesetz bezieht sich nicht auf das Geschlecht (sex) und die biologisch bedingte Zweigeschlechtlichkeit, sondern auf „Genderidentitäten“, also klischeehafte Geschlechter- rollen, die im Gesetz als „Geschlechtsidentität“ bezeichnet werden.
Dennoch bedienen sich der Innenminister (CSU) und die Familienministerin (CDU) des Narrativs von Transgender-Rechtsaktivisten, der Fall Liebich stelle einen „Missbrauch“ des sog. Selbstbestimmungsgesetzes dar. Herr Dobrindt betont im ZDF: „Der Geschlechterwechsel scheint hier eindeutig ein Missbrauchstatbestand zu sein.“ Er wolle sich einer Debatte stellen, um „Missbrauchs- möglichkeiten in dem Gesetz zu minimieren“.2
Frau Prien sagt in der Bild-Zeitung: „Der Fall Liebich macht deutlich, dass das Selbstbestimmungs- gesetz in seiner jetzigen Ausgestaltung Schwächen enthält, die gezielten Missbrauch begünstigen können.“ Sie halte es dennoch für „richtig und wichtig, dass geschlechtliche Selbstbestimmung niedrigschwellig möglich ist“.3
Jeder Mann kann aus welchen Gründen auch immer seinen Geschlechtseintrag per einfacher Erklärung beim Standesamt von „männlich“ in „weiblich“ ändern. Es ist völlig egal, ob es sich dabei um einen verurteilten Rechtsextremisten, einen Mörder, Vergewaltiger oder Pädokriminellen4 handelt oder um einen Mann, der seine Autogynophilie5 per „Womanfacing“6 rechtlich abgesichert auch in der Öffentlichkeit und unter Frauen ausleben will.
Jedem Mann, der sich Zugang zu Frei- und Schutzräumen für Frauen und Mädchen irgendeiner Art verschaffen will, bietet dieses „Gender Self Identification Law“, das in Deutschland bewusst irreführend „Selbstbestimmungsgesetz“ heißt, die Gelegenheit dazu.
Das SBGG regelt weder einen "Geschlechterwechsel“, wie es der Innenminister nahelegt, noch eine „geschlechtliche Selbstbestimmung“, wie sie die Familienministerin befürwortet.
Das Gesetz regelt vielmehr die Selbstbestimmung des personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrages (§ 2 SBGG) aufgrund einer subjektiv empfundenen „Genderidentität“ (gender identity), im Gesetz manipulierend „Geschlechtsidentität“ genannt. Damit ist nicht das Geschlecht (sex) gemeint, sondern die klischeehaft konstruierten Geschlechterrollen (gender), die sich durch stereotype Ausdrucksformen wie Kleidung, Sprache oder Verhaltensweisen zeigen.6
Seit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. November 2024 ist nicht mehr das bei der Geburt festgestellte Geschlecht einer Person das grundlegende Kriterium für den personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrag. Grundlage ist nun die Selbstauskunft über eine auf Gefühlen beruhende, veränderliche „Gender Identity“.
Gender Identity, also die Identifikation mit Geschlechterrollen, leugnet die biologisch bedingte Zweigeschlechtlichkeit des Menschen, die sich in objektivierbaren körperlich-biologischen Tatsachen zeigt. Es wird davon ausgegangen, dass es eine Vielzahl von (queeren) „Geschlechtern“ gibt, die sich auf „Genderidentitäten“ gründen. Näheres ist unserer hier noch einmal angehängten Stellungnahme7 zum Gesetz zu entnehmen.
Die Theorie der Gender Identity ist das Fundament des sog. Selbstbestimmungsgesetzes, das genau aus diesem Grund weder dem Menschenbild noch den Werten der Union entspricht.
Sehr geehrter Herr Merz, bitte achten auch Sie als Bundeskanzler das Grundsatzprogramm Ihrer Partei und fordern Sie auch die Familienministerin und den Innenminister dazu auf.
Mit freundlichen Grüßen

Die Debatte um die Selbstbestimmung des Geschlechtseintrags und das Selbstbestimmungsgesetz wird oft mit dem Argument abgetan, problematische Fälle seien seltene „Einzelfälle“. Doch unsere neue interaktive Karte zeigt: Es kann nicht von Einzelfällen die Rede sein und schon ein einziger Vorfall kann erhebliche Auswirkungen auf die Sicherheit, Würde und Rechte von Frauen und Mädchen haben.
Die Karte auf „Was ist eine Frau?“ erfasst Vorfälle, Verfahren, Übergriffe, Verbrechen, Diskriminierungsklagen und gewalttätigen Aktivismus, die die Auswirkungen der Genderidentitätsideologie auf die Gesellschaft, insbesondere auf Frauen und Mädchen, belegen, und reicht bis in die 1970er Jahre zurück – also vor die Einführung des Transsexuellengesetzes 1981.
Diese Sammlung zeigt, dass Probleme mit männlichen Straftätern, die eine "Transgenderidentität" erklären, seit Jahrzehnten bestehen und weitgehend ignoriert wurden. Das Transsexuellengesetz etablierte erstmalig die juristische Fiktion des Geschlechtswechsels in Deutschland, ohne die dadurch entstehenden Einschränkungen der Rechte und Sicherheit von Frauen gemäß Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz ausreichend abzuwägen. Das Selbstbestimmungsgesetz hat nun jegliche Begrenzung und Kontrolle eines Wechsels des Geschlechtseintrags abgeschafft.
Die Karte dokumentiert unter anderem schwerwiegende Straftaten, begangen von einer kleinen Gruppe männlicher Täter, die ihren Geschlechtseintrag ändern ließen oder sich als „weiblich“ erklärten. Laut dgti e.V. (Deutsche Gesellschaft für Trans- und Intergeschlechtlichkeit e.V.) beläuft sich die Anzahl der Personen, die eine „Transgenderidentität“ behaupten, in Deutschland auf mindestens 0,08 bis 0,1% der Gesamtbevölkerung (2019)1. Neuere Zahlen der dgti gehen von 0,4% bis 0,6% der Gesamtbevölkerung (2021) aus2. Die Zahlen zur Personenstandsänderung laut Transsexuellengesetz ergaben für 2020 eine Zahl von 2687 Personen3. Seit Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes im August 2024 mit Wirkung zum November 2024 wollten ca. 15.000 Personen4 eine Änderung des Geschlechtseintrags beantragen. Laut BILD hatten am 10. Dezember 2024 bereits 4361 Personen (davon 1158 Männer) in den größten deutschen Städten eine Personenstandsänderung durchgeführt. Das entspricht 100 Personen pro Tag5. Diese Zahlen geht weit über die vorherige Schätzung von 4.000 Änderungen des Geschlechtseintrags pro Jahr aus und zeigen, dass wir mit einer massiven Steigerung von Männern zu rechnen haben, die ihren Geschlechtseintrag ändern. Es findet keine Überprüfung der kriminellen Vergangenheit statt, wie zuvor vom BKA und vom Innenministerium gefordert wurde. Das erhöht das Risiko der Identitätsverschleierung durch Straftäter6.
Einer der frühesten auf der Karte erfassten Fälle von 1981 ist bereits ein besonders drastisches Beispiel mit langwierigen Folgen: Täter A. ermordete „gemeinsam mit einem Mittäter die damals vierzehnjährige Schülerin Beate K. aus Enttäuschung über den misslungenen Versuch, das Mädchen sexuell zu missbrauchen.“ Er hat sie zunächst mehrfach getreten und ihr dann mit einer zersprungenen Glasflache zahlreiche Schnittverletzungen am Körper zugefügt, bis Beate keinerlei Lebenszeichen mehr von sich gab7. A. wurde 1981 verurteilt. Eine Haftverkürzung von 20 auf 15 Jahre wurde ihm 1995 wegen der Schwere der Schuld nicht gewährt.
Der Täter änderte 1994 seinen Vornamen gemäß Transsexuellengesetz in einen weiblichen Vornamen um, verbüßte die Haft aber in einem Männergefängnis. In Haft initiierte A. dann ein Gerichtsverfahren, um an sich eine sogenannte „geschlechtsangleichende“ Behandlung durchführen und diese von der Allgemeinheit finanzieren zu lassen. „Transsexualität kann auch im Strafvollzug einen Anspruch auf ärztliche Behandlung begründen, wenn der Störung wegen des Vorliegens eines schweren Leidensdruckes Krankheitswert beikommt,“ hat das Oberlandesgericht Karlsruhe schließlich im Jahr 2000 beschlossen.
Seitdem können auch inhaftierte männliche Straftäter in deutschen Gefängnissen verlangen, dass nicht nur ihr Name geändert, sondern auch plastische Operationen und Hormonbehandlungen zur Simulation eines Geschlechtswechsels in Haft gewährleistet werden. Und auch wenn A. nicht im Frauengefängnis inhaftiert war, sind schon seit vielen Jahren Frauen im Frauengefängnis mit männlichen Straftätern konfrontiert.
Die fortlaufend aktualisierte Karte liefert essenzielles Material für die von der Bundesregierung für 2026 angekündigte Evaluierung des Selbstbestimmungsgesetzes. In diesem Einführungsartikel beleuchten wir die besonders betroffenen Bereiche, die Nutzung der Karte, internationale Daten, die Rolle von Diskriminierungsklagen und gewalttätigem Aktivismus sowie Diskussionen in sozialen Medien.

Frauenhäuser sind essenzielle Schutzräume für Frauen und Kinder, die vor männlicher Gewalt fliehen. Laut Frauenhauskoordinierung8 fanden im Jahr 2023 14.238 gewaltbetroffene Frauen und 16.008 Kinder & Jugendliche Schutz in einem Frauenhaus. 10.114 Frauen mit Kindern und 6.268 Frauen ohne Kinder mussten aufgrund von Platzmangel abgewiesen werden. Deutschland verfügt nur über ca. 7.700 Frauenhausplätze. Ein Bedarf besteht allerdings für ca. 21.000 Plätze.
Frauen und Kinder, die vor Männergewalt in ein Frauenhaus fliehen, sind schwer traumatisiert. Die Anwesenheit von Männern in einem Frauenhaus kann das Sicherheitsgefühl der Bewohnerinnen beeinträchtigen und Retraumatisierung auslösen, wie die UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Mädchen und Frauen – Reem Alsalem – in ihrem 12-seitigen Brief an die Außenministerin Annalena Baerbock zum Selbstbestimmungsgesetz darlegte9 10
Die Karte dokumentiert Vorfälle, bei denen die Aufnahme biologisch männlicher Personen in Frauenhäuser zu Konflikten oder Unsicherheit führte. Solche Fälle zeigen, dass ein einziger Vorfall das Vertrauen vieler Bewohnerinnen erschüttern kann – ein Problem, das seit Jahrzehnten ignoriert wurde.
Ein Beispiel auf der Karte ist ein Vorfall in einem Frauenhaus in Dortmund1112. Ein männliche Person, die als „Transmuslima“ auftrat, verlangte mit seiner 16-jährigen Tochter Zugang. Das Frauenhaus sprach eine Ablehnung aus. Daraufhin hat er die Presse eingeschaltet. Das Selbstbestimmungsgesetz sieht nun zwar ein Hausrecht vor, das die Ablehnung erlaubt. Aber dieser und weitere Fälle zeigen, dass Männer diese Grenzen nicht respektieren und die Öffentlichkeit einschalten, obwohl sie sogar privilegierte Unterstützung erhalten haben wie eine Unterbringung im Hotel13. Somit werden auch die Frauenhausmitarbeiterinnen unter Druck gesetzt, Männern den Zugang zu gewähren.

Frauenumkleiden und Toiletten sind intime Räume, in denen Frauen ein hohes Sicherheitsbedürfnis haben. Eine Umfrage der European Union Agency for Fundamental Rights (2014)14 zeigt, dass 33 % der Frauen in Europa körperliche oder sexuelle Gewalt erlebt haben – oft durch Männer, was dieses Bedürfnis prägt. Die Karte erfasst Vorfälle15, bei denen biologische Männer in Frauenumkleiden, -saunen oder -toiletten für Unruhe oder Unbehagen sorgten. Solche Fälle verdeutlichen, dass ein einziger Vorfall die Privatsphäre und das Sicherheitsgefühl vieler Frauen beeinträchtigen kann.

Die Praxis, Männer in der Berichterstattung als Frauen zu bezeichnen, führt zu einer gravierenden Verzerrung. Laut dem Bundeskriminalamt (BKA) waren 2023 etwa 90 % der Tatverdächtigen bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung männlich16. Wenn männliche Täter als weiblich geführt werden, erweckt dies den falschen Eindruck, dass Frauen vermehrt schwere Straftaten begehen. Viele auf der Karte dokumentierten Fälle verdeutlichen, dass die Medien männliche Täter als Frauen darstellen17, was zu Verwirrung und zu verzerrten Statistiken führt. Diese Praxis zeigt, wie dringend eine faktenbasierte Berichterstattung benötigt wird. Zusätzlich ist es in der Recherche durch die nicht wahrheitsgemäße Berichterstattung besonders schwierig, Fälle dieser Art zu finden. Das stellt eine besondere Form von Täterschutz dar.

Nur 5% der Inhaftierten in Deutschland sind Frauen18. In Frauengefängnissen sind viele Insassinnen Opfer männlicher Gewalt, oft mit Traumata. Studien zeigen, dass inhaftierte Frauen häufig unter psychischen Störungen und posttraumatischen Belastungsstörungen als Folge von Gewalterfahrungen leiden19 20. Die Unterbringung von männlichen Straftätern in Frauengefängnissen kann Angst und Retraumatisierung auslösen. Die Karte erfasst Vorfälle, bei denen männliche Inhaftierte in Frauen-Justizvollzugsanstalten zu Unsicherheit führten oder Übergriffen ausübten.
2023 wendeten sich beispielsweise Frauen aus dem größten deutschen Frauengefängnis in Chemnitz an die Presse und berichteten von einem bei ihnen untergebrachten männlichen Täter, der sie bedrohte und sexuell belästigte21. Bereits 10 Jahre früher gab es im Frauengefängnis in Chemnitz einen Zwischenfall mit einem Frauenmörder, der seinen Geschlechtseintrag geändert hatte und sich in Haft eine sogenannte „Geschlechtsumwandlung“ finanzieren ließ. Er würgte eine Wärterin fast zu Tode22.
Internationale Daten unterstreichen die Dringlichkeit: Laut dem britischen Justizministerium (2019) waren 81 von 163 männlichen „Transgender“-Häftlingen (ca. 50 %) wegen Sexualstraftaten verurteilt23. Im März 2024 ergab eine weitere Erhebung der britischen Regierung, dass zweidrittel der inhaftierten Männer, die eine „Transgender“-Identität behaupten, wegen Sexualstraftaten verurteilt sind24 – im Gegensatz zu 17% der sonstigen männlichen Inhaftierten. In Kanada weist fast die Hälfte (44 %) der inhaftierten Männer, die sich als „weiblich“ erklären, eine Geschichte sexueller Übergriffe auf. 71% von ihnen wurden wegen Mordes oder Sexualstraftaten verurteilt25. Auch in Deutschland sind männliche Straftäter in Frauengefängnissen inhaftiert. Inzwischen sind auch mehrere tätliche oder sexuelle Übergriffe durch diese Täter auf Frauen bekannt geworden26 27.

Die Karte dokumentiert Diskriminierungsklagen von Männern, die eine „Transidentität“ behaupten. Die Klagen belegen, wie häufig diese den Rechtsweg beschreiten, um ihre Interessen durchzusetzen. Laut der Antidiskriminierungsstelle des Bundes machen Anfragen zum Merkmal „Geschlecht und Geschlechtsidentität“ etwa 24 % der Beratungen aus28.
Ein besonders drastisches Beispiel ist „Alina“ mit rund 240 Klagen, die A. steuerfrei 240.000 EUR einbrachten. A. klagt regelmäßig gegen Unternehmen, die beispielsweise das „d“ für divers in ihren Stellenanzeigen vergessen29.
Transaktivisten werden in ihren Anzeigen und Klagen von der Antidiskriminerungsstelle des Bundes, aber auch von HateAid unterstützt – einer maßgeblich durch die Bundesregierung finanzierten NGO, die 2023 etwa 4,7 Millionen Euro aus öffentlicher Förderung erhielt30. Beispielsweise haben Ganserer (ehemaliger MdB der Grünen) und WDR-Führungskraft (in Rente) Kellermann öffentlich erklärt, HateAid für ihre Verfahren genutzt zu haben. Feministinnen und genderkritische Personen hingegen haben keinen Zugang zu HateAid, wenn sie von Transaktivisten beschimpft, bedroht und angegriffen werden und werden von der Organisation als „TERFs“ oder „queerfeindlich“ diffamiert31. Transaktivisten erweisen sich als besonders anzeige- und klagefreudig und werden bspw. mit Kampagnen wie "Zeig sie an!"32 darin bestärkt. Möchten Frauen sich gegen diese Slap-Anzeigen und -Klagen verteidigen, müssen sie diese Verfahren privat finanzieren.
Die Anzeigen und Klagen können auch direkte existenzielle Auswirkungen auf Frauen haben. Die Inhaberin eines Frauenfitnessstudios muss wegen der Klage eines Transaktivisten damit rechnen, ihr Frauenfitnessstudio zu verlieren. Denn wenn sie ihren Kundinnen nicht garantieren kann, dass nur Frauen Zugang zu ihrem Studio haben, werden diese zukünftig fernbleiben33. Diese Dynamik verdeutlicht einen ungleichen Zugang zur Rechtsprechung – oft auf Kosten von Frauenrechten.

Die Karte erfasst Fälle von gewalttätigen Übergriffen und Anschlägen durch Transaktivisten, die das Selbstbestimmungsgesetz und flankierende Regelungen durchsetzen wollen. Diese Vorfälle, mit verlinkten Belegen dokumentiert, zeigen eine hohe Extremismus- und Gewaltbereitschaft. Beispiel: Nach einer Lesung im Conny Island in Leipzig wurde eine Schwangere von Transaktivisten beschimpft und körperlich attackiert34. Mehrere Jahre hintereinander sind friedlich auftretende radikalfeministische Lesben auf Dyke-Märschen anlässlich des Christopher-Street-Days beschimpft, bedroht und gewalttätig attackiert worden, beispielsweise am 2. Juli 2022 in Köln35. Diese Vorfälle schaffen ein Klima der Bedrohung und Angst, das vor allem Frauen daran hindern soll, ihre grundgesetzlich und völkerrechtlich garantierten geschlechtsbasierten Rechte zu verteidigen und ihr Recht auf politische Teilhabe, Glaubens- und Meinungsfreiheit auszuüben.
Obwohl nicht auf der Karte erfasst, ist der Frauensport ein zentrales Thema. Ein biologischer Mann in einer Frauenmannschaft kann die Fairness für viele Sportlerinnen untergraben. Studien zeigen, dass biologische Männer auch nach Hormontherapie physische Vorteile behalten36. Frage an unsere Community: Sollten wir das Thema Frauensport in unsere Karte integrieren oder eine eigene Karte dafür erstellen? Teilen Sie Ihre Meinung per Kommentar auf dieser Seite, auf X oder per E-Mail an kontakt@was-ist-eine-frau.de!
Die interaktive Karte auf Was ist eine Frau? ist eine maßgebliche Datenbasis, die sorgfältig dokumentierte Fälle schwerwiegender Straftaten, Konflikte, Diskriminierungsklagen und gewalttätigen Aktivismus erfasst. Nutzer können die einzelnen Marker auf der Karte anklicken, oder in einer Tabelle nach Schlagwort (z. B. „Frauengefängnis“, „Anschlag“), Ort und Jahr suchen, um Muster zu erkennen. Die verlinkten Artikel sind nicht alle frei zugänglich, aber zum Teil über das Webarchiv abzurufen. Einige Artikel – vor allem über ältere Fälle – sind nur gegen eine Gebühr zu erwerben. Die Karte wird kontinuierlich aktualisiert.
Die Bundesregierung plant 2026 eine Evaluierung des Selbstbestimmungsgesetzes. Die Karte zeigt, dass die Herausforderungen seit Jahrzehnten bestehen und ignoriert wurden. Ihre Daten, unterstützt durch internationale Belege wie die britischen Zahlen, legen systematische Schwächen des Gesetzes offen und belegt die Schwere und Disproportionalität der Vorfälle.
Die sorgfältig dokumentierten Fälle auf Was ist eine Frau? belegen: Die Selbstbestimmung des Geschlechtseintrags führt zu weitreichenden Konsequenzen für Frauen und Mädchen und die Gesellschaft – begünstigt durch eine kleine, aber gefährliche Gruppe von Tätern und aggressiven Aktivismus. Ob in Frauenhäusern, Umkleiden, Gefängnissen, durch verzerrte Berichterstattung, finanzierte Rechtsstreitigkeiten oder gewalttätige Anschläge – ein einziger Vorfall kann Sicherheit, Fairness und Würde vieler Frauen beeinträchtigen. Die Karte zeigt ein Muster, das ernsthafte Fragen zur Umsetzung des Gesetzes aufwirft. Mit der Evaluierung 2026 bietet sich die Chance, Schutzräume und Rechte von Frauen zu sichern. Unterstützen Sie uns, indem Sie die Karte teilen, Fälle melden und die Debatte anstoßen!

Am 31. März 2025 wurde vor dem Berliner Abgeordnetenhaus die sogenannte „Trans-Flagge“ gehisst. Das Hissen einer politischen Flagge an öffentlichen Gebäuden gefährdet die Neutralität staatlicher Institutionen. Die Flagge ist außerdem untrennbar mit ihrem Erfinder verbunden – dem Crossdresser Robert Hogge alias Monica Helms. Er lebte seine Perversionen auf Kosten seiner Familie aus, stahl Frauenunterwäsche und verarbeitete pädophile Fantasien in seinen Schriften. Wir sind der Meinung, dass öffentliche Gebäude nicht zum Hofieren männlicher Perversionen genutzt werden sollten und bringen unsere entschiedene Ablehnung des Hissens dieser Flagge zum Ausdruck in einem offenen Brief an Cornelia Seibeld (Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin) und Iris Spranger (Senatorin für Inneres und Sport).
Sehr geehrte Frau Seibeld, sehr geehrte Frau Spranger,
wir wenden uns mit diesem offenen Brief an Sie, um unsere vehemente Ablehnung des Hissens der sogenannten „Trans-Flagge“ am Berliner Abgeordnetenhaus am Montag, den 31. März 2025, zum Ausdruck zu bringen. Laut einem Bericht von „nd – Journalismus von links“1 wurde diese Flagge an diesem Tag gehisst. Wir empfinden diese Entscheidung als untragbar.
Unsere Ablehnung beruht zum einen darauf, dass das Hissen einer politischen Flagge an öffentlichen Gebäuden die Neutralität staatlicher Institutionen gefährdet. Zum anderen – und dies wiegt für uns schwerer – ist die Flagge untrennbar mit ihrem Erfinder Robert Hogge, der sich „Monica Helms“ nennt, verbunden. Seine Verhaltensweisen und Phantasien, die u.a. in seinen Büchern dokumentiert sind, betrachten wir als zutiefst verstörend und moralisch verwerflich.
Im Folgenden möchten wir Ihnen diese Hintergründe ausführlich darlegen und fragen zugleich: Haben Sie sich vor dieser Entscheidung mit der Person Hogge und seinen verstörenden Neigungen auseinandergesetzt, oder wurde hier lediglich unkritisch den Forderungen fragwürdiger Aktivisten blindlings entsprochen?
Robert Hogge, der die „Trans-Flagge“ 1999 entwarf, beschreibt in seinen Memoiren „More Than Just a Flag“2 eine lebenslange Obsession mit fetischistischem Cross-Dressing. Bereits in seiner Jugend durchwühlte er die Schubladen seiner Mutter, stahl ihre Unterhosen und BHs, um diese anzuziehen und sich darin sexuell zu befriedigen. Dieses Verhalten setzte sich in seinen Teenagerjahren fort, während er seine Mitschülerinnen „studierte“ und für seine sexuelle Erregung stundenlang ihre Füße und Schuhe beobachtete.
Während seines Dienstes bei der US Navy in den 1970er Jahren eskalierte Hogges Fetischismus weiter. Er begann, die Unterwäsche von Frauen aus dem Waschraum seines Wohnkomplexes zu stehlen. Er beschreibt in seinen Memoiren detailliert seine sexuelle Erregung, die er dabei verspürte, als er sich gekleidet in der gestohlenen Unterwäsche im Spiegel betrachtete. Wenige Jahre später begann er, Drag-Clubs zu besuchen, um sich Zugang zu ausgefallener und sexualisierter Frauen-Kleidung in Lack und Leder zu verschaffen.
Besonders erschütternd ist Hogges manipulatives Verhalten gegenüber seiner Ehefrau Donna, die er in den 1970er Jahren heiratete. Er verheimlichte seine Perversionen bis zur Hochzeit, um Donna emotional und materiell an sich zu binden, bevor sie die Möglichkeit hatte, sich zurückzuziehen. Dies ist ein Muster, das viele Männer mit ähnlichen Fetischen anwenden: Sie verschweigen ihre Neigungen, um ihre Partnerinnen in eine Abhängigkeit zu manövrieren, so dass diese aus Sorge um die Ehe und Kinder bei ihnen bleiben und sogar beginnen, den Fetisch ihres Mannes zu rechtfertigen, um die Familie zusammenzuhalten.
Er versuchte seine damalige Ehefrau Donna gegen ihren ausdrücklichen Willen zur Teilnahme an seinem fetischistischen Cross-Dressing zu zwingen und ihn als „Frau“ zu betrachten. Helms gab die gesamten Familienfinanzen für Kleidung, Make-up und synthetische Hormone aus und buchte Kurse, um zu lernen, „wie eine Frau“ zu sprechen und zu gehen. Er reichte schließlich die Scheidung ein und verließ seine Frau und ihre Kinder, obwohl sie ihn baten, zu bleiben und seinen Fetisch in den Griff zu bekommen.
Durch den mit seiner Scheidung erlangten Freifahrtschein frequentierte Hogge Sexclubs. Er nahm an Orgien mit Männern teil, um seine sexuelle Fantasie auszuleben, als „Frau“ von Männern penetriert zu werden. Später behauptete er, eine “lesbische Frau“ zu sein und besuchte mehrmals pro Woche Clubs für lesbische Frauen, um sie zu belästigen.
Besonders abstoßend sind Hogges literarische Ergüsse, etwa die Kurzgeschichte „A Woman Scorned“ aus der Sammlung „Tales from a Two-Gendered Mind“3. Darin fantasiert er von einem Mann, der ein junges Mädchen heiratet, das aufgrund „magischer Kräfte“ nicht altert. Diese Sexualisierung eines kindlichen Charakters ist alarmierend und verstörend.
Wir fragen Sie: War Ihnen bekannt, dass der Erfinder der „Trans-Flagge“ ein Mann ist, der seine Perversionen auf Kosten seiner Familie auslebt, Frauenunterwäsche stahl und pädophile Fantasien in seinen Schriften verarbeitete? Haben Sie sich mit diesen Fakten auseinandergesetzt, bevor Sie das Hissen seiner Flagge zuließen?
Als Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin und Senatorin für Inneres und Sport tragen Sie eine immense Verantwortung. Wir erwarten, dass Entscheidungen wie diese auf einer fundierten Auseinandersetzung beruhen – nicht auf einem unreflektierten Nachgeben gegenüber höchst fragwürdigen Aktivisten. Das Abgeordnetenhaus repräsentiert die Bürger Berlins. Es sollte nicht mit Symbolen belastet werden, die mit einem derart abstoßenden Mann verknüpft sind.
Abschließend möchten wir auf die Ursprünge dieser Praxis und deren rechtliche Grundlage hinweisen. Erstmals wurde die „Trans-Flagge“ im Jahr 2022 am Vorplatz des Berliner Abgeordnetenhauses vom damaligen Präsidenten Dennis Buchner (SPD) gehisst4. Dies wurde durch eine Ausnahmegenehmigung5 von Ihnen, Frau Spranger, als Senatorin für Inneres und Sport ermöglicht, die 2022 vorsah, dass die Senatsverwaltungen ihre Dienststellen beflaggen dürfen. Sie selbst hissten im selben Jahr drei „Trans-Flaggen“ an Ihrem Dienstgebäude6.
Nach unserem Kenntnisstand gilt eine solche Ausnahmegenehmigung jedoch nur für den angegebenen Tag im jeweiligen Jahr und verlängert sich nicht automatisch für Folgejahre. Die Beflaggungsverordnung7 FlaggV BE (§ 5) regelt, dass das Hissen nicht-hoheitlicher Flaggen wie der „Trans-Flagge“ Ihrer Zustimmung bedarf und an einen konkreten Anlass gebunden sein muss. Ohne einen neuen Antrag und eine erneute Prüfung unter aktuellen Umständen – wie es etwa beim Christopher Street Day explizit geregelt wurde – fehlt die rechtliche Grundlage für eine automatische Verlängerung. Das Hissen der „Trans-Flagge“ am 31. März 2025 wirft daher die Frage auf, ob eine neue Genehmigung vorliegt oder ob hier gegen geltende Vorschriften verstoßen wurde.
Wir fordern Sie auf, diese Entscheidung zu widerrufen und künftig von der Präsentation solcher politischen Symbole an öffentlichen Gebäuden abzusehen. Berlin verdient eine Politik, die auf moralischer Integrität und Verantwortung basiert.
Wir appellieren auch an Sie, Frau Seibeld – auch wenn Sie als Präsidentin des Abgeordnetenhauses der politischen Neutralität verpflichtet sind – sich an Ihre Partei CDU zu wenden und dieser Praxis Einhalt zu gebieten. Es ist inakzeptabel, dass selbst Ihre Parteikollegen von der CDU Tempelhof-Schöneberg8 die „Trans-Flagge“ an öffentlichen Gebäuden hissen lassen. Als Frauenaktionsgruppe „Was ist eine Frau?“ erwarten wir von der SPD diesbezüglich kein kritisch reflektiertes Verhalten mehr. Offensichtlich beschäftigt sich nur noch die AfD mit diesem Thema, wie die Anfragen des Abgeordneten Marc Vallendar aus den Jahren 20239 und 202410 belegen. Diese zeigen, dass die „Trans-Flagge“ über die Jahre hinweg zu unterschiedlichen Anlässen an öffentlichen Gebäuden gehisst wurde, ohne dass dies ausreichend hinterfragt wird.
Unsere Geduld ist längst am Ende. Es ist unerträglich, dass männliche Perversionen mit Flaggen an öffentlichen Gebäuden hofiert werden und unsere Steuergelder missbraucht werden, um höchst fragwürdige Aktivisten zu finanzieren. Während Frauen ihre kostbare Freizeit opfern, sich mit Fakten auseinandersetzen und auf Missstände hinweisen, werden wir von eben diesen steuerfinanzierten Aktivisten als „rechtsextrem“ und „Nazis“ verleumdet. Diese Diffamierung stellt eine ungeheuerliche Relativierung des Nationalsozialismus dar und zeigt, wie weit die politische Debatte von Vernunft und Anstand entfernt ist. Wir fordern ein Ende dieser Farce und eine Rückkehr zu einer Politik, die den Bürgern dient, statt sie zu verhöhnen.
Mit freundlichen Grüßen,
Die Frauen der Dialogplattform für Frauenrechte „Was ist eine Frau?“
Siehe auch: https://reduxx.info/creator-of-trans-pride-flag-was-admitted-crossdressing-fetishist/
Und: https://x.com/womenreadwomen/status/1510888538182922241?s=46

Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl 2025 äußerten CDU/CSU den Plan, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) abzuschaffen. Wir stellen uns diesem Vorhaben mit Nachdruck entgegen. Dieses Gesetz ermöglicht, Missstände zulasten der Menschenrechte von Mädchen und Frauen in Deutschland niedrigschwellig aufzudecken. Es handelt sich somit um eine unverzichtbare Kontrollinstanz für die verfassungsrechtlichen und völkerrechtlichen Verpflichtungen von Deutschland für den Schutz von Mädchen und Frauen. Wir richten unseren offenen Brief an die Führung der CDU/CSU.
wir, die Dialogplattform für Frauenrechte “Was ist eine Frau?”, wenden uns in großer Sorge und Entschlossenheit an Sie, um gegen die geplante Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes zu protestieren. Dieses Gesetz ist ein unverzichtbares Werkzeug, um Transparenz und Rechenschaftspflicht sicherzustellen – insbesondere im Kampf für die Menschenrechte von Frauen. Mit diesem offenen Brief möchten wir unsere entschiedene Ablehnung dieser Pläne begründen und auf die dringende Notwendigkeit hinweisen, das Informationsfreiheitsgesetz zu erhalten.
Das Informationsfreiheitsgesetz ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern sowie Organisationen wie der unseren Zugang zu Informationen staatlicher Stellen zu erhalten, die sonst im Verborgenen blieben. Besonders im Kontext der Menschenrechte von Frauen in Haftanstalten hat sich dieses Gesetz als essenziell erwiesen. Es ist der einzige Weg, um Missstände wie die Unterbringung von Männern in Frauengefängnissen und die daraus resultierenden Gefahren für Insassinnen aufzudecken. Ohne dieses Gesetz wären wir auf die oft unvollständigen oder sogar irreführenden Angaben von Politikern und Medien angewiesen, was den Schutz von Frauen massiv erschwert.
Nur durch Informationsfreiheitsanfragen der Initiative "Lasst Frauen sprechen!"1 konnten wir genauere Informationen darüber erhalten, wie viele Männer in deutschen Frauengefängnissen untergebracht wurden und noch immer untergebracht sind. Diese Anfragen haben beispielsweise enthüllt, dass seit 2023 “15 Personen, bei denen bei Geburt das männliche Geschlecht eingetragen wurde, in der Justizvollzugsanstalt für Frauen in Berlin inhaftiert“ waren2.
Die Unterbringung von Männern in Frauengefängnissen stellt eine direkte Bedrohung für die physische und psychische Unversehrtheit weiblicher Häftlinge und eine zusätzliche Bestrafung dar, die gegen ihre Menschenwürde verstößt. Ohne Zugang zu verlässlichen Informationen können weder die Öffentlichkeit noch politische Entscheidungsträger die Tragweite dieses Problems erkennen oder angemessene Maßnahmen ergreifen.
Transparenz ist nicht nur ein demokratisches Prinzip, sondern eine Frage der Gerechtigkeit und des Schutzes elementarer Rechte von Frauen.
Es ist für uns unverständlich und enttäuschend, dass die CDU/CSU als ehemals größte Oppositionspartei bisher kein erkennbares Interesse an diesem Thema gezeigt hat. Uns ist keine Anfrage auf Bundes- oder Landesebene bekannt, mit der Sie sich mit der Unterbringung von Männern in Frauengefängnissen oder den damit verbundenen Risiken für Insassinnen auseinandergesetzt haben. Angesichts der gravierenden Menschenrechtsverletzungen, erwartet man von einer Partei Ihrer Größe und Verantwortung ein aktives Engagement. Dieses Ausbleiben jeglicher Initiative wirft die Frage auf, ob die Sicherheit und Würde von Frauen in Haftanstalten für Sie keine Priorität darstellen.
Wir fordern Sie eindringlich auf, die geplante Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes zu überdenken und sich stattdessen für dessen Erhalt und Stärkung einzusetzen. Nur durch Transparenz und den freien Zugang zu Informationen können wir sicherstellen, dass Missstände wie die Unterbringung von Männern in Frauengefängnissen aufgedeckt und behoben werden. Die Sicherheit und die Menschenrechte von Frauen in Haft dürfen nicht dem politischen Kalkül geopfert werden.
Wir appellieren an Ihre Verantwortung als politische Vertreterinnen und Vertreter, sich entschieden für den Schutz der Rechte von Frauen einzusetzen und das Informationsfreiheitsgesetz als unverzichtbares Instrument der Demokratie zu bewahren.
Mit freundlichen Grüßen,
Die Dialogplattform für Frauenrechte "Was Ist Eine Frau?"
Die Plattform "Frag den Staat" hat eine Petition gegen die Abschaffung des IFG aufgesetzt. Hier könnt Ihr unterzeichnen.