8. Dezember 2025

Frau Prien, kehren Sie zu rechtskonformer Frauenpolitik zurück

Die Förderung frauenfeindlicher Genderidentitätspolitik muss beendet werden!

In einem offenen Brief richten wir uns an Frau Bundesministerin Karin Prien, um auf gravierende Mängel in der Förderpolitik des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) aufmerksam zu machen. Diese sind durch eine umfassende Recherche der Initiative „Geschlecht zählt“ offengelegt worden.

Im Zentrum der Kritik stehen die Praktiken der Mittelvergabe an den Deutschen Frauenrat und seine Tochterorganisationen (CEDAW-Allianz und Bündnis Istanbul-Konvention) und die fehlende Transparenz bei der Verwendung öffentlicher Gelder. Insbesondere wird die ideologische Verzerrung der UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) und der Istanbul-Konvention beanstandet, die durch die Ministerin und ihre Vorgängerinnen unterstützt wurde.

Wir fordern eine vollständige Offenlegung der Mittelverwendung, eine klare Ausrichtung der Förderprogramme auf bindende geschlechtsbasierte Rechte sowie eine unabhängige Überprüfung der Förderpraxis. Besonders im Hinblick auf das Selbstbestimmungsgesetz, dessen Auswirkungen auf Frauenrechte und Kinderschutz bislang nur unzureichend evaluiert wurden, fordern wir eine zügige und objektive Prüfung.

Dieser Brief steht auch als Vorlage für alle Frauen und Männer zur Verfügung, die sich ebenfalls für eine faktenbasierte, verfassungs- und völkerrechtskonforme Frauen- und Mädchenpolitik einsetzen möchten.


Sehr geehrte Frau Bundesministerin Prien,

wir – die Dialogplattform für Frauenrechte „Was ist eine Frau“ – wenden uns an Sie wegen der Erkenntnisse aus der Recherche der Initiative „Geschlecht zählt“1 zur Förderpraxis und Mittelvergabe Ihres Ministeriums an den Deutschen Frauenrat, die CEDAW-Allianz, das Bündnis Istanbul-Konvention sowie das Deutsche Institut für Menschenrechte.

Nach Darstellung der Recherche musste „Geschlecht zählt“ gerichtlichen Druck ausüben, um überhaupt ein Mindestmaß an Einsicht in Förderentscheidungen und Finanzströme der Jahre 2020 bis 2024 zu erhalten. Zugleich sind zentrale Unterlagen zur tatsächlichen Mittelverwendung weiterhin nicht zugänglich – unter Verweis auf Datenschutz sowie „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse“.

Aufgrund der zugänglichen Dokumente wurde der Verdacht bestätigt, dass das BMFSFJ unter Lisa Paus und ihren Vorgängerinnen der SPD in Kooperation mit den oben genannten Organisationen einen Paradigmenwechsel in der Förderpolitik durchführte und die Öffentlichkeit über die tatsächlichen Inhalte der Frauenrechtskonventionen CEDAW und Istanbul-Konvention täuschte. Der Öffentlichkeit wurde wahrheitswidrig vermittelt, dass beide Konventionen die Genderidentitätsideologie stützen – die Vorstellung, es sei ein Menschenrecht von Männern, sich zur Frau zu erklären. Damit wurde unter anderem das Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes aktiv unterstützt.

Frauenpolitik ist keine weltanschauliche Spielwiese. Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern durchzusetzen und eine Benachteiligung von Frauen aufgrund des Geschlechts zu beseitigen. Deutschland ist zudem völkerrechtlich gebunden: Die UN-Frauenrechtskonvention CEDAW schützt Frauen vor Diskriminierung auf Grundlage des Geschlechts. Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten zu wirksamen Maßnahmen gegen Gewalt gegen Frauen – verstanden als geschlechtsbasierte Gewalt.

Wenn staatlich geförderte Organisationen den Begriff Frau und Geschlecht faktisch entkoppeln, trifft das Mädchen und Frauen dort, wo Rechte konkret werden: Schutzräume, Sport, Haft, Statistik, Arbeit und Bildung.

Folgen für Mädchen und Frauen sind unter anderem

1) Gefährdung von Frauenschutzräumen

Frauenhäuser sind für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder da. Eine Regelungspraxis, die Schutzräume vom Geschlecht löst, retraumatisiert Frauen in akuten Gefährdungslagen. Der Schutzauftrag der Istanbul-Konvention wird unterlaufen.

2) Entwertung frauenpolitischer Instrumente

Gleichberechtigung funktioniert nur, wenn Frauen als Zielgruppe verlässlich bestimmbar sind. Werden Quoten, Förderprogramme oder Beteiligungsrechte nicht mehr am Geschlecht ausgerichtet, verlieren Mädchen und Frauen reale Chancen und Fortschritte werden zurückgedreht.

3) Benachteiligung im Sport und in leistungsbezogenen Förderstrukturen

Die Trennung nach Geschlecht ist Grundlage von Fairness und Sicherheit im Mädchen- und Frauensport. Wenn diese Grenze aufgeweicht wird, gehen Chancen, Plätze und Schutzmechanismen zulasten von Mädchen und Frauen verloren.

4) Zunahme von Drucksituationen und Grenzverletzungen in Alltag und Beruf

Vorgaben, die von Frauen und Mädchen verlangen, in sensiblen Bereichen (Sanitär-/Umkleideräume, Schlaf- und Schutzräume, Freizeitfahrten) auf geschlechtsbasierte Abgrenzung zu verzichten, erzeugen Anpassungsdruck und Konflikte. In der Praxis geht es um Intimsphäre, Sicherheit und die Pflicht, Frauen und Mädchen vor Belästigung und Einschüchterung zu schützen.

Unsere Forderungen an Sie

1) Vollständige Offenlegung der Mittelverwendung

Wir erwarten, dass für einschlägige Förderrichtlinien die entscheidenden Dokumente zur Mittelverwendung zugänglich gemacht werden.

2) Förderrichtlinien strikt an geschlechtsbasierten Rechten ausrichten

Stellen Sie sicher, dass die Frauenpolitik Ihres Hauses die Rechte von Mädchen und Frauen aufgrund ihres Geschlechts schützt – im Sinne von Art. 3 GG, CEDAW und Istanbul-Konvention. Programme, Begriffe und Zieldefinitionen müssen so eindeutig gefasst sein, dass Frauenrechte nicht durch ideologische Uminterpretationen ausgehöhlt werden.

3) Unabhängige Prüfung der Förderpraxis und verbindliche Konsequenzen

Wir fordern eine unabhängige Prüfung der relevanten Förderrichtlinien und Entscheidungsketten. Wo Förderpraxis oder Förderrichtlinien mit Mädchen- und Frauenrechten kollidieren, müssen Programme angepasst, Zuwendungsziele korrigiert und Compliance-Regeln verschärft werden.

4) Zügige Evaluation des Selbstbestimmungsgesetzes

Im Koalitionsvertrag hatten Sie eine Evaluation des Selbstbestimmungsgesetzes bis zum 31.07.2026 vereinbart. Wir erwarten, dass die Evaluation inhaltlich so ausgestaltet wird, dass Auswirkungen auf Frauenrechte und Kinderschutz messbar geprüft werden (bspw. Schutzräume, Lesbenräume und -veranstaltungen, Sport, Haft, Statistik/Datenlagen, Schule/Jugendhilfe und Arbeitswelt). Dabei sollten staatlich unabhängige Expertinnen und Experten eingebunden werden – nicht nur Akteure aus dem Umfeld geförderter Lobbystrukturen.

Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben jetzt die Chance, Vertrauen wiederherzustellen und Frauenpolitik wieder auf eine verfassungs- und völkerrechtskonforme Grundlage auszurichten. Identitätspolitik hat das Aus der Ampelkoalition befördert. Kehren Sie in der Frauenpolitik zu einer faktenbasierten Praxis zurück.

Wir bitten um eine schriftliche Antwort auf die oben genannten Punkte.

Mit freundlichen Grüßen
Was ist eine Frau – Dialogplattform für Frauenrechte


  1. https://geschlecht-zaehlt.de/ngo-foerderung-war-unrechtmaessig-das-zeigen-dokumente-aus-dem-bmbfsfj/ ↩︎

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4 comments on “Frau Prien, kehren Sie zu rechtskonformer Frauenpolitik zurück”

  1. Wie soll ich Frauen in der Politik vertrauen, die nicht wissen, was eine Frau ist und ihre Politik zugunsten von Männern, die sich für eine Frau halten, ausrichten.
    Ich hoffe, dieser Alptraum hat bald ein Ende!

  2. Frau Prien, schützen sie Frauen und Mädchen vor der Genderideologie.Geschlecht ist real. Transfrauen sind Männer und gehören nicht in unsere Schutzräume!

  3. Brief verschickt!

    Transfrauen sind Männer, Biologie ist nicht verhandelbar, der Rest ist Psychiatrie!
    Dieser Irrsinn muß eine Ende haben, Rückkehr der Schulen und Jugendämter etc. zur wissenschaftlichen Realität !

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