18. Januar 2026

Frau Chuda: Frauenrechte sind nicht „rechts“ – Frauenhäuser sind keine Identitätsräume

Hamburg muss zur geltenden Rechtslage zurückkehren und vulnerable Frauen schützen

Rote Frauenschuhe als Protest gegen Gewalt gegen Frauen und Femizid

Am 14. Januar 2026 wurde in der Hamburgischen Bürgerschaft über einen Antrag der AfD debattiert1, der den Zugang von Männern zu Hamburger Frauenhäusern künftig ausschließen und ein separates Schutzkonzept für betroffene Männer vorsehen will2. Der Antrag wurde von SPD, Grünen, CDU und der Partei Die Linke abgelehnt. Frau Indira Chuda, die LSBTIQ-Beauftragte der SPD, hielt zu dem Antrag eine Rede3.

Wir halten fest: Dass die AfD ein Thema anspricht, macht die Sache nicht falsch. Im Gegenteil ist es fahrlässig, diese Position ausschließlich der AfD zu überlassen und Frauenrechte damit als "rechts" zu verunglimpfen. Frauenhäuser sind exklusive Schutzräume für Frauen und Kinder vor Männergewalt. Wer von Männergewalt fliehende Frauen und Kinder im Frauenhaus mit Männern konfrontiert, gefährdet Schutz, Würde und körperliche Unversehrtheit – und verlagert politische Verantwortung unzulässig auf Mitarbeiterinnen.

Wir sehen uns veranlasst, die originäre feministische Position zu verdeutlichen: Geschlechtsbasierter Gewaltschutz von Frauen ist keine „rechte“ Agenda, sondern geltende Rechtslage. Wir fordern klare Vorgaben des Senats, getrennte Schutzangebote für Männer und Transparenz zu den von Frau Chuda behaupteten Gewaltdaten.

Wenn Sie selbst den Brief absenden wollen, stellen wir diesen per Klick auf diesen Button für Ihr Mail-Programm zur Verfügung. Bitte vergessen Sie nicht, namentlich zu unterschreiben. Vielen Dank für Ihre Beteiligung!


Offener Brief an den ersten Bürgermeister von Hamburg, die Hamburgische Bürgerschaft, die Vorsitzenden der SPD Hamburg und Frau Indira Chuda – die LSBTIQ-Beauftragte der SPD

Sehr geehrter Herr Dr. Tschentscher, sehr geehrte Abgeordnete der Hamburgischen Bürgerschaft, sehr geehrte Frau Dr. Leonhard, sehr geehrter Herr Dr. Weiland, sehr geehrte Frau Chuda,

die Dialogplattform „Was ist eine Frau?“ setzt sich für die geschlechtsbasierten Rechte und den geschlechtsbasierten Gewaltschutz von Frauen und Mädchen ein – als geltende Rechtslage und als Kern von Frauenrechten.

Anlass dieses offenen Briefes ist die Rede von Frau Chuda am 14. Januar 2026 in der Hamburgischen Bürgerschaft, in der sie die Beibehaltung des Zugangs von Männern zu Frauenhäusern in Hamburg verteidigt und einen Antrag, der diesen Zugang künftig ausschließen und für Männer eigene Schutzräume vorsehen will, pauschal als „rechte Identitätspolitik“ abwertet.

Das verkennt Zweck und Schutzauftrag von Frauenhäusern.


1) Frauenhäuser sind Schutzräume vor Männergewalt – und müssen für Frauen und Kinder sicher sein

Frauenhäuser existieren, weil Männergewalt gegen Frauen und Kindern eine spezifische, nachweisbare und folgenschwere Realität ist. Der Schutzauftrag richtet sich auf Frauen und ihre Kinder – insbesondere auf schwer traumatisierte Betroffene. Der Schutz von Frauen vor Retraumatisierung hat Vorrang vor identitätsideologischen Weltanschauungen.


2) Hamburg riskiert Verstöße gegen Istanbul-Konvention, CEDAW und das Gewalthilfegesetz

Deutschland ist grund- und völkerrechtlich an Schutzstandards gebunden. Die Istanbul-Konvention verpflichtet Deutschland, den Gewaltschutz von Frauen sicherzustellen. Sie fordert den Schutz von Frauen vor geschlechtsbasierter Gewalt und sieht Spezialunterkünfte für Frauen und Kinder ausdrücklich als zentralen Bestandteil eines wirksamen Schutzsystems4.

Die UN-Frauenrechtskonvention CEDAW5 definiert geschlechtsbasierte Gewalt gegen Frauen als Form von Diskriminierung und fordert effektive Schutzmaßnahmen. Auch diese Konvention ist für Deutschland verpflichtend.

Die UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem, beschreibt in ihrem aktuellen Bericht (A/HRC/59/47)6 Bestrebungen, die rechtliche Kategorie „Frauen“ vom biologischen Geschlecht zu trennen oder abzuschaffen, als Entwicklung, die den praktischen Schutz von Frauen und Mädchen untergräbt – bis hin zu einer Erwartung „erzwungener Inklusion“, bei der Frauen ihren eigenen Schutz zugunsten anderer opfern sollen. Gleichzeitig macht sie deutlich, dass der Schutz von Frauen als eigenständige Kategorie und die Existenz geschlechtergetrennter Räume mit Antidiskriminierungsrechten für andere Gruppen vereinbar sein müssen. Alsalem hatte zudem ausführlich auf die völkerrechtlichen Verstöße hingewiesen, die durch das Selbstbestimmungsgesetz zu erwarten sind7. Dazu zählt unter anderem die Retraumatisierung von Frauen durch Männer in Frauenschutzräumen – wie in Hamburg praktiziert.

National wurde mit dem Gewalthilfegesetz ein verbindlicher Rahmen geschaffen, der ein bedarfsgerechtes Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt sichern soll – einschließlich Schutz und geeigneter Unterbringung. Der im Gewalthilfegesetz vorgesehene Schutz richtet sich ausdrücklich und exklusiv auf Frauen8.

Verbände wie der Deutsche Frauenrat, die CEDAW Allianz, das Bündnis Istanbulkonvention und die Frauenhauskoordinierung verbreiten seit Jahren falsche Übersetzungen und Interpretationen der völkerrechtlichen Verpflichtungen aus CEDAW und Istanbul-Konvention9. Dadurch hat sich in der Politik die Haltung festgesetzt, es sei gültige Rechtslage, Männern mit einer Transgenderidentität einen Zugang zu Frauenhäusern gestatten zu müssen. Das ist falsch.

Fakt ist: Frauenhäuser sind exklusiv für gewaltbetroffene Frauen vorgesehen. Wer Frauen und Kinder im Frauenhaus mit Männern konfrontiert, unterläuft den Sinn einer Schutzarchitektur für die vulnerabelsten Frauen und Kinder.


3) Geschlechtsbasierte Frauenrechte sind nicht „rechts“, sondern Rechtsstaat

Geschlechtsbasierte Schutzräume sind keine „rechte Ideologie“, sondern folgen dem Grundsatz, dass Frauen als Geschlechtsklasse Schutzrechte haben – nicht nur völkerrechtlich, sondern in Deutschland auch verfassungsrechtlich u. a. abgesichert durch Artikel 2 und Artikel 3 Grundgesetz (körperliche Unversehrtheit, Gleichberechtigung, Diskriminierungsschutz aufgrund des Geschlechts).

Diese Rechtsgüter werden verletzt, wenn Frauen in existenzieller Not gezwungen werden, intime Schutzräume mit Männern zu teilen.


4) Männer sind keine marginalisierte Gruppe – Frauenhäuser sind kein Auffangnetz für männliche Probleme

Männer als Gruppe sind nicht marginalisiert. Frauen, die vor Männergewalt fliehen, sind kein Schutzschild und keine „Ressource“, die man zur Kompensation männlicher Gewalt- oder Diskriminierungserfahrungen nutzen darf.

Wenn Männer Schutz vor Gewalt benötigen, ist die richtige Konsequenz: eigene Regelungen, eigene Angebote, eigene Räume. Das ist keine abwertende „Segregation“, sondern sachgerechte Differenzierung nach Schutzbedarf und Risiko.


5) Behauptete „massive“ Betroffenheit: Bitte legen Sie belastbare Zahlen offen

Frau Chuda konzentriert sich in ihrer Rede ausschließlich auf eine angebliche Betroffenheit von Männern mit einer "Transgenderidentität" und lässt die Perspektive, Rechte und Sicherheit gewaltbetroffener Frauen vollständig außen vor. Sie behauptet, Männer mit einer "Transgenderidentität" seien in besonderer Weise Gewalt und Hasskriminalität ausgesetzt. Dann gilt: Bitte legen Sie die konkreten Statistiken, Bezugsgrößen, Zeiträume, Definitionen und Vergleichsgruppen offen, auf die Sie sich stützen.

In Deutschland ist inzwischen gut dokumentiert, dass geschlechtsbasierte Gewalt gegen Frauen und Mädchen hoch ist und weiter zunimmt10. Diese Realität darf nicht relativiert oder durch politische Narrative verdeckt werden, die ausgerechnet gewaltbetroffene Frauen und Kinder, die sich nicht wehren können, für Identitätspolitik instrumentalisiert.

Bisher ist uns kein Nachweis bekannt, dass die Gewalt gegen Männer mit einer sog. "Transgenderidentität" der Gewalt gegen Frauen und Mädchen gleichzusetzen ist. Im Gegenteil belegt die Gewaltstatistik, dass diese Männer vergleichsweise selten von Gewalt betroffen sind11 und dass Frauen und Mädchen die Personengruppe sind, die in stetig steigender Zahl schwerer Gewalt aufgrund ihres Geschlechts und Femizid ausgeliefert sind.

Entscheidend ist: Selbst wenn Männer mit sogenannter "Transgenderidentität" Gewalt erleben, folgt daraus nicht das Recht, Frauenhäuser für Männer zu öffnen. Frauenhäuser sind kein allgemeines Auffangsystem, sondern ein Schutzinstrument für Frauen und Kinder gegen Männergewalt.


6) Rechtliche Statusänderung ändert kein männliches Gewaltmuster – Risiken müssen realistisch bewertet werden

Eine Änderung des Personenstands (vormals gemäß Transsexuellengesetz, jetzt gemäß Selbstbestimmungsgesetz) ändert weder die körperliche Realität noch das statistisch belegte Gewaltmuster männlicher Täterschaft. Das ist keine Polemik, sondern die nüchterne Grundlage von Risikoabschätzung im Gewaltschutz.

Internationale Daten und Studien zeigen, dass Personen männlichen Geschlechts auch nach „Transition“ bzw. einer Änderung des Geschlechtseintrags in relevanten Bereichen nicht automatisch ein weibliches Risiko- bzw. Täterprofil annehmen, sondern weiterhin männliches Gewaltpotenzial zeigen12. Daten und Studien belegen zudem, dass diese kleine Gruppe von Männern überdurchschnittlich häufig Sexualstraftäter sind oder schwere Gewaltverbrechen verüben13. Wir sammeln dokumentierte Vorfälle in Deutschland seit den 70er Jahren auf der Karte "Nur ein Einzelfall"14. Hier finden Sie zahlreiche Belege für das kriminelle Potenzial von Männern mit einer sog. "Transgenderidentität". Schutzkonzepte für Frauen dürfen deshalb nicht auf Selbstdeklaration beruhen.

Wenn in der politischen Debatte behauptet wird, es gebe „keinen Nachweis“ für Risiken, ist das irreführend: Frauenhäuser sind Schutzräume, die Männer – egal welcher Identität – ausschließen, weil sie sonst ihren Zweck verfehlen.


7) Verantwortung darf nicht an Frauenhausmitarbeiterinnen abgewälzt werden

Es ist unangemessen und realitätsfern, die Entscheidung „Männer ja/nein“ auf einzelne Frauenhäuser und deren Mitarbeiterinnen abzuwälzen. Das schafft Unsicherheit, Konflikte und Haftungsdruck – und es gefährdet Frauen.

Hamburg braucht klare, landesweite Vorgaben von oberster Ebene: Frauenhäuser sind für Frauen und Kinder. Punkt. Das entlastet Mitarbeiterinnen und schafft Rechtssicherheit.


8) „Transfeindlich“ als Totschlagwort ist unanständig

Es ist inakzeptabel, den Einsatz für Frauenrechte und für den Schutz retraumatisierter Frauen als „queer-“ oder „transfeindlich“ zu framen. Wer Frauenräume verteidigt, verteidigt einen elementaren Bestandteil des Gewaltschutzes von Frauen und geltende Frauenrechte. Ausgerechnet bei einem Antrag zu Frauenhäusern die Situation gewaltbetroffener Frauen vollständig zu vergessen und die Beibehaltung des rechtswidrigen Zugangs von Männern zu Frauenhäusern beizubehalten, empfinden wir dagegen als extrem frauenfeindlich.


9) AfD-Argument ≠ falsches Argument

Dass eine rechte Partei einen Punkt anspricht, macht ihn nicht falsch. Gerade mit Blick auf die feministische Geschichte der SPD wäre es ihre Kernaufgabe, Frauenrechte und geschlechtsbasierten Gewaltschutz zu verteidigen – statt mit identitätspolitischen Scheinlösungen Vertrauen zu verspielen und damit die politische Polarisierung zu verschärfen. Es erschüttert uns, dass vormals feministische Parteien wie die SPD dazu beitragen, feministische Errungenschaften und Kernforderungen für Identitätspolitik zu verraten – insbesondere wenn es wie hier die schwächsten und vulnerabelsten Frauen und Kinder trifft.

Es ist unverantwortlich, dieses Feld den rechten Parteien zu überlassen und geltende Frauenrechte und Kinderschutz als rechts bis rechtsextrem darzustellen. Gewaltbetroffene Frauen und Kinder sind kein Spielball für Machtpolitik. Es verbietet sich, in dieser Form weibliche Opfer von Gewalt für politisches Virtue Signalling zu missbrauchen.


Unsere Forderungen an Senat, Bürgerschaft und SPD Hamburg

  1. Klare Regelung: Frauenhäuser in Hamburg sind Schutzräume für Frauen und Kinder; Männer erhalten keinen Zugang.
  2. Eigenes Schutzkonzept für Männer: Aufbau eines separaten Hilfesystems/Schutzangebots für Männer, die Gewalt erfahren – ohne Frauenräume zu öffnen.
  3. Transparenzpflicht: Frau Chuda veröffentlicht die konkreten Daten/Quellen, auf die sie ihre Aussagen stützt (inkl. Bezugsgröße, Zeitraum, Definition).
  4. Entlastung der Praxis: Senat/Bürgerschaft schaffen verbindliche Leitlinien, damit Frauenhausmitarbeiterinnen nicht die politische und rechtliche Grundsatzentscheidung tragen müssen.
  5. Sprache und Respekt: Unterlassen Sie die pauschale Diffamierung von Frauenrechten als "rechtsextrem" und Frauenrechtlerinnen als „feindlich“, wenn diese geltendes Recht und elementaren Gewaltschutz verteidigen.

Mit freundlichen Grüßen
Die Frauen der Dialogplattform „Was ist eine Frau?“


Quellen

  1. https://www.hamburgische-buergerschaft.de/resource/blob/1135460/8816be094663516f7d4c454e0cf8833e/16-vorl-beschlussprotokoll-14-01-2026-002--data.pdf ↩︎
  2. https://www.hamburgische-buergerschaft.de/resource/blob/1135460/8816be094663516f7d4c454e0cf8833e/16-vorl-beschlussprotokoll-14-01-2026-002--data.pdf ↩︎
  3. https://www.instagram.com/reel/DTicwcbCv6a/?igsh=MXU2YmppMWtobmRyNQ== ↩︎
  4. https://rm.coe.int/168008482e ↩︎
  5. https://www.ohchr.org/sites/default/files/cedaw.pdf ↩︎
  6. https://docs.un.org/en/A/HRC/59/47 ↩︎
  7. https://www.ohchr.org/en/press-releases/2024/10/germany-gender-self-id-law-fails-address-implications-women-and-girls-says ↩︎
  8. https://www.gesetze-im-internet.de/gewhg/GewHG.pdf ↩︎
  9. https://geschlecht-zaehlt.de/ngo-foerderung-war-unrechtmaessig-das-zeigen-dokumente-aus-dem-bmbfsfj/ ↩︎
  10. https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/StraftatenGegenFrauen/StraftatengegenFrauenBLB2024.pdf?__blob=publicationFile&v=7 ↩︎
  11. https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/SicherheitLSBTIQ/SicherheitLSBTIQ_node.html ↩︎
  12. https://journals.plos.org/plosone/article?id=10.1371/journal.pone.0016885 ↩︎
  13. https://assets.publishing.service.gov.uk/media/600883038fa8f51ee8fab14f/FOI_200827019_transgender_prison_population_-_sexual_offenders_by_offence.odt ↩︎
  14. https://was-ist-eine-frau.de/nur-ein-einzelfall/ ↩︎

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