Das DIMR verbreitet transgenderideologische Falschauslegungen internationaler Frauenrechtskonventionen

Der Deutsche Bundestag finanziert das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. (DIMR) aus seinem Haushalt. Das Institut trägt jedoch seit Jahren parteipolitisch geprägt zur Aushöhlung der geschlechtsbedingten Menschenrechte von Frauen und Mädchen bei. Es interpretiert die internationalen Frauenrechtskonventionen faktenwidrig im transgenderideologischen Sinn. Es nutzt seinen Status, um die Öffentlichkeit und sogar den Bundestag über die Rechtsverbindlichkeit seiner Falschauslegungen zu täuschen.
In einem offenen Brief an die Bundestagspräsidentin Julia Klöckner verdeutlicht die Initiative „Geschlecht zählt“, warum der Bundestag endlich seiner Kontrollfunktion nachkommen und das DIMR auf die Rechtskonformität seiner Arbeit überprüfen muss.
Wir unterstützen die Initiative „Geschlecht zählt“ in ihrem Engagement für die geschlechtsbasierten Rechte von Frauen und schließen uns der Forderung an Julia Klöckner an, eine Überprüfung der inhaltlichen Rechtskonformität des DIMR durch den Deutschen Bundestag anzustoßen.
„Geschlecht zählt“ hatte zuvor bereits in aufwändigen Recherchen festgestellt, dass sich auch der Deutsche Frauenrat und seine Tochterorganisationen – CEDAW-Allianz und Bündnis Istanbul-Konvention – auf falsche Übersetzungen und Interpretationen der UN-Frauenrechtskonvention CEDAW und der Istanbul-Konvention berufen. Das Bundesfrauenministerium hatte in Kooperation mit diesen Organisationen einen Paradigmenwechsel in der Förderpolitik durchgeführt. Der Öffentlichkeit wurde wahrheitswidrig vermittelt, dass beide Konventionen die Genderidentitätsideologie stützen – die Vorstellung, es sei ein Menschenrecht von Männern, sich zur Frau zu erklären. Damit wurde unter anderem das Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes aktiv unterstützt. Wir hatten zu diesen Vorgängen einen Offenen Brief veröffentlicht. Im Rahmen dieser Recherchen hat Geschlecht zählt auch die Arbeit des DIMR untersucht, das unter anderem für den „Monitor Gewalt gegen Frauen“ zuständig ist.
Wir veröffentlichen einen alternativen und komprimierten offenen Brief, den Sie selbst an Frau Klöckner senden können. Einen Brief mit ausführlicher Begründung finden Sie auf der Website der Initiative „Geschlecht zählt“.
Betreff: Frau Klöckner, bitte sorgen Sie für eine Kontrolle des DIMR durch den Bundestag
Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin,
wir – die Dialogplattform für Frauenrechte „Was ist eine Frau“ – wenden uns an Sie wegen der Recherchen der Initiative „Geschlecht zählt“ zum Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR).1 Das DIMR ist die gesetzlich beauftragte und institutionell aus dem Haushalt des Bundestages finanzierte nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands.2 Eine systematische Prüfung, ob das DIMR seinen Aufgaben rechtskonform nachkommt, findet nicht statt. Das hat unter anderem fatale Folgen für Frauen und Mädchen.
Die Initiative Geschlecht zählt hat auf Basis von BMFSFJ-Förderunterlagen (2020–2024) sowie eigener Analysen von DIMR-Dokumenten nachgewiesen, dass das DIMR die UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) und die Istanbul-Konvention transgenderideologisch auslegt und diese Auslegung als rechtskonforme Völkerrechtsinterpretation darstellt. Im Dezember 2024 legte das DIMR mit dem „Monitor Gewalt gegen Frauen“ ein offizielles Dokument vor, in dem der Begriff „Frau“ per Fußnote auf alle Personen ausgeweitet wird, „die sich als Frau identifizieren“. Damit werden also auch Personen männlichen Geschlechts einbezogen, obwohl sich die Istanbul-Konvention eindeutig auf Personen weiblichen Geschlechts bezieht.
Das DIMR untergräbt somit seinen gesetzlichen Auftrag und die verfassungsgemäße Gleichberechtigung von Frauen gemäß Art. 3 (2) GG. Bereits der Bundesrechnungshof hat im Februar 2025 gerügt,3 dass der Bundestag das Zuwendungsverfahren und die Haushaltsführung des DIMR nicht hinreichend kontrolliert.4 Wir mahnen eine Kontrolle auch bezüglich der inhaltlichen Rechtmäßigkeit seiner Arbeit an.
Unsere Forderungen an Sie
1. Veranlassen Sie eine inhaltliche Kontrolle des DIMR durch den Bundestag
Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass die Arbeit des DIMR regelmäßig auf Konformität mit dem DIMR-Gesetz (§ 1), der Bundeshaushaltsordnung (§§ 23, 44), CEDAW, der Istanbul-Konvention und Art. 3 (2) GG überprüft wird. Der Bundestag trägt als Zuwendungsgeber Verantwortung dafür, dass die steuerfinanzierten Mittel bestimmungsgemäß eingesetzt werden.
2. Lassen Sie den Rechtsstatus des DIMR klären
Das Bundesverfassungsgericht hat nach einer Beschwerde von „Geschlecht zählt“ die Klärung, ob das DIMR als staatlich mandatierte Institution oder als NGO handelt, dem Parlament überlassen. Wir fordern, dass das Parlament dieser Verantwortung nachkommt und Rechtssicherheit schafft.
3. Sorgen Sie dafür, dass die irreführende Auslegung von Frauenrechtskonventionen eingestellt wird
Das DIMR muss die irreführende Darstellung von CEDAW und Istanbul-Konvention gegenüber Öffentlichkeit, Parlament, Justiz und Bildungseinrichtungen einstellen. Frauenrechtskonventionen schützen Frauen und Mädchen aufgrund ihres Geschlechts – nicht aufgrund einer Genderidentität.
Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, solange der Bundestag das Handeln des DIMR nicht kontrolliert, akzeptiert er – wie die Recherchen der Initiative „Geschlecht zählt“ belegen – dass eine staatlich mandatierte und institutionell aus dem Haushalt des Bundestages finanzierte Institution Völkerrechtsverträge ideologisch verfälscht darstellt und die Menschenrechte von Frauen und Mädchen systematisch aushöhlt. Bitte sorgen Sie mit Nachdruck dafür, dass die geschlechtsbasierten Grund- und Völkerrechte von Frauen und Mädchen gewahrt bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Was ist eine Frau – die Dialogplattform für Frauenrechte
Den vollständigen offenen Brief der Initiative „Geschlecht zählt“ finden Sie hier: geschlecht-zaehlt.de
- https://geschlecht-zaehlt.de/der-bundestag-muss-das-deutsche-institut-fuer-menschenrechte-kontrollieren/ ↩︎
- https://www.gesetze-im-internet.de/dimrg/BJNR119400015.html ↩︎
- https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2025/foerderung-dimr.pdf ↩︎
- Ebenda, S. 14: „Die Entscheidung über das Bundesinteresse gemäß § 23 BHO und die Durchführung der Erfolgskontrolle, obliegt dem Deutschen Bundestag.“ ↩︎

