Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat den aktuellen Gesetzentwurf transgenderideologisch
mitgeprägt und untergräbt damit den Schutz
von Frauen und Mädchen.

Ein aktueller Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum Thema Menschenhandel ist ein weiteres Mal transgenderideologisch verfälscht – unter anderem dank des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR). Es soll die EU-Änderungsrichtlinie zum Thema Menschenhandel umgesetzt werden.
Die Initiative „Geschlecht zählt“ fordert in ihrer aktuellen Stellungnahme, den Gesetzentwurf abzulehnen. Wir lehnen uns an ihre Stellungnahme an und unterstützen mit einer Briefaktion, bei der Sie sich beteiligen können. Bitte schreiben Sie kurzfristig. Der Gesetzentwurf soll bereits am 15. Juli verabschiedet werden.
Warum fordern wir mit Geschlecht zählt eine Ablehnung?
1. Die Geschlechterperspektive wird ignoriert
Die EU-Richtlinie schreibt ausdrücklich vor, dass Prävention, Opferschutz, Schulungen und Statistiken nach Geschlecht differenziert werden müssen, weil Menschenhandel ein geschlechtsspezifisches Phänomen ist, das Frauen und Mädchen besonders betrifft. Der Gesetzentwurf setzt all das nicht um.
2. Völkerrechtliche Verträge werden unterlaufen
Die Richtlinie stützt sich auf die UN-Frauenrechtskonvention CEDAW, die UN-Kinderrechtskonvention, die UN-Behindertenrechtskonvention und die Istanbul-Konvention, die besondere Schutzrechte für Frauen und Mädchen als Opfer von Menschenhandel vorsehen. Der Entwurf ignoriert diese Grundlage –auch dort, wo es um den Schutz von Frauen vor Prostitution und Leihmutterschaft als Formen einer geschlechtsspezifischen Ausbeutung geht.
3. Das DIMR berichtet seit 2022 nicht richtlinienkonform
Das Deutsche Institut für Menschenrechte legt seiner Berichterstattung nicht Geschlecht zugrunde, sondern das Konzept „Genderidentität". Es deutet zentrale Begriffe wie „Frau", „Geschlecht" und „geschlechtsspezifisch" transgenderideologisch um und definiert Prostitution als „selbstbestimmte Sexarbeit" – entgegen der Richtlinie, die Prostitution als sexuelle Ausbeutung einordnet. Der Gesetzentwurf billigt diese Praxis stillschweigend.
4. Parallelstruktur zum Parlament wird vorbereitet
Das DIMR hat am Gesetzentwurf mitgewirkt und in seiner eigenen Stellungnahme empfohlen, beide Berichterstattungsstellen dauerhaft im DIMR-Gesetz zu verankern und ihren Zuständigkeitsbereich auszuweiten. Das würde eine institutionell abgesicherte, parlamentarisch unkontrollierte Struktur schaffen, die EU-Vorgaben nach eigenen Maßstäben interpretiert und deren Umsetzung selbst überwacht — und damit die Deutungshoheit des Bundestags faktisch aushöhlt.
„Geschlecht zählt“ hatte bereits eine umfassende Recherche dazu vorgelegt, dass das DIMR transgenderideologische Falschauslegungen internationaler Frauenrechtskonventionen verbreitet und damit auch Einfluss auf den Bundestag und die Gesetzgebung nimmt. Wir hatten gemeinsam eine Briefaktion initiiert, die an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner gerichtet war, und eine dringende Überprüfung des DIMR gefordert.
Nun kann das DIMR seine Linie offensichtlich ungestört fortsetzen und versucht sogar – im Rahmen des aktuellen Gesetzesvorhabens – seine Position dauerhaft zu sichern.
Die Umsetzungsfrist läuft ab
Der Gesetzentwurf soll bis zum 15. Juli 2026 verabschiedet werden. Die Zeit drängt. Schreiben Sie jetzt. Der vorformulierte Brief geht an Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig sowie in Kopie an den Rechtsausschuss des Bundestags und Bundestagspräsidentin Julia Klöckner."wartet unten auf Sie.
Der offene Brief an Justizministerin Stefanie Hubig, Bundestagspräsidentin Julia Klöckner und den Rechtsausschuss des Bundestags
Betreff: Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Änderungsrichtlinie Menschenhandel – Bitte um Ablehnung
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Hubig, sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin Klöckner, sehr geehrte Damen und Herren des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags,
der Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Umsetzung der EU-Änderungsrichtlinie Menschenhandel (Richtlinie 2024/1712) weist schwerwiegende Mängel auf. Ich fordere Sie, Frau Hubig, auf, den Entwurf zu überarbeiten, und Sie, die Mitglieder des Rechtsausschusses, ihn in der vorliegenden Form abzulehnen. Zudem fordere ich sicherzustellen, dass das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) seine Berichterstattungsrolle nur dann fortführt, wenn es nachweislich richtlinienkonform arbeitet. Ich schließe mich der Stellungnahme der Initiative „Geschlecht zählt“1 an.
Die Geschlechterperspektive fehlt vollständig
Die EU-Änderungsrichtlinie schreibt ausdrücklich vor, dass Prävention, Opferschutz, Schulungen und Statistiken nach Geschlecht differenziert werden müssen. Der Grund dafür ist eindeutig: Menschenhandel ist ein geschlechtsspezifisches Phänomen, das Frauen und Mädchen in besonderer Weise trifft. Der Gesetzentwurf setzt diese Vorgaben nicht um und ignoriert damit den besonderen Schutzbedarf von Frauen und Mädchen als Opfer.
Völkerrechtliche Verträge werden unterlaufen
Die Richtlinie stützt sich auf die UN-Frauenrechtskonvention CEDAW, die UN-Kinderrechtskonvention, die UN-Behindertenrechtskonvention und die Istanbul-Konvention. Diese Verträge sichern besondere Schutzrechte für Frauen und Mädchen als Opfer von Menschenhandel — auch dort, wo es um den Schutz von Frauen vor Prostitution und Leihmutterschaft als Formen der Ausbeutung geht. Der Gesetzentwurf ignoriert diese Grundlage.
Das DIMR arbeitet seit 2022 nicht richtlinienkonform
Das Deutsche Institut für Menschenrechte berichtet seit 2022 zur Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU — jedoch nicht auf der von der Richtlinie vorgeschriebenen Grundlage des Geschlechts. Die Initiative Geschlecht zählt hat diese Praxis detailliert dokumentiert. Der Gesetzentwurf Ihres Ministeriums billigt sie stillschweigend. Konkret:
1. Transgender-Ideologie statt Geschlecht
Das DIMR legt seiner Berichterstattung nicht Geschlecht zugrunde, sondern das Konzept der „Genderidentität". Zentrale Begriffe wie „Frau", „Geschlecht" und „geschlechtsspezifisch" werden dabei genderidentitär umgedeutet. So bezeichnet das DIMR mit „alle Geschlechter" nicht die beiden Geschlechter, sondern mannigfache „Geschlechtsidentitäten". Mit „alle Frauen" wird der Begriff „Frau" neu definiert — er umfasst danach auch Männer, die sich selbst als Frauen bezeichnen. Damit werden die besonderen Schutzrechte von Frauen und Mädchen als Opfer von Menschenhandel systematisch ausgehöhlt.
2. Prostitution
Die EU-Richtlinie ordnet Prostitution ausdrücklich als Form sexueller Ausbeutung ein. Das DIMR hingegen definiert Prostitution als „selbstbestimmte Sexarbeit" und grenzt sie willkürlich von „Zwangsprostitution" ab. Der Gesetzentwurf billigt diese Umdeutung stillschweigend.
3. Leihmutterschaft
Der Gesetzentwurf nimmt die Ausbeutung durch Leihmutterschaft als neuen Straftatbestand in § 232 StGB auf — das ist dem Grunde nach richtig. Er versäumt jedoch, dabei die von der EU-Richtlinie vorgeschriebene Geschlechterperspektive zu verankern. Leihmutterschaft betrifft ausschließlich Frauen als Opfer. Ohne die Geschlechterperspektive fehlt der entscheidende Schutzrahmen, den die Richtlinie für diese besonders vulnerable Gruppe vorschreibt.
Das DIMR soll dauerhaft verankert werden – ohne parlamentarische Kontrolle
Das DIMR hat am Gesetzentwurf mitgewirkt und in seiner eigenen Stellungnahme empfohlen, beide Berichterstattungsstellen dauerhaft im DIMR-Gesetz zu verankern und ihren Zuständigkeitsbereich auszuweiten. Das würde eine Struktur schaffen, die EU-Vorgaben nach eigenen Maßstäben interpretiert und deren Umsetzung selbst überwacht — ohne ministerielle Fachaufsicht und ohne politische Verantwortlichkeit. Der Bundestag verlöre in wesentlichen Bereichen faktisch seine Deutungshoheit.
Die Initiative Geschlecht zählt hat die nicht richtlinienkonforme Arbeit des DIMR bereits umfassend dokumentiert.2 Die Initiative Was ist eine Frau3 und Geschlecht zählt4 hatten Bundestagspräsidentin Julia Klöckner in einem offenen Brief bereits aufgefordert, das DIMR einer parlamentarischen Überprüfung zu unterziehen. Die aktuelle Entwicklung zeigt: Diese Überprüfung ist dringender denn je, denn nun soll das DIMR seine Position sogar dauerhaft gesetzlich absichern.
Meine Forderungen an Sie, Frau Hubig:
- Überarbeiten Sie den Gesetzentwurf so, dass die zwingenden Vorgaben der EU-Änderungsrichtlinie zur Geschlechterperspektive vollständig umgesetzt werden.
- Stellen Sie sicher, dass das DIMR seine Berichterstattungsrolle zur EU-Richtlinie Menschenhandel nur dann fortführt, wenn es nachweislich auf der von der Richtlinie vorgeschriebenen Grundlage des Geschlechts arbeitet.
- Stellen Sie sicher, dass keine gesetzliche Verankerung der DIMR-Berichterstattungsstellen erfolgt, solange deren richtlinienkonforme Arbeit nicht gewährleistet ist.
An Bundestagspräsidentin Julia Klöckner:
Ich erneuere die Forderung nach einer parlamentarischen Überprüfung des DIMR5 — die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass diese dringender ist denn je.
An den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags:
Ich bitte Sie, den Gesetzentwurf in der vorliegenden Form abzulehnen und auf eine richtlinienkonforme Überarbeitung zu drängen.
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]
[Ihr Wohnort]
- https://geschlecht-zaehlt.de/stellungnahme-gesetzentwurf-zur-umsetzung-der-aenderungsrichtlinie-menschenhandel/ ↩︎
- https://geschlecht-zaehlt.de/bundestag-muss-deutsches-institut-fuer-menschenrechte-kontrollieren/ ↩︎
- https://was-ist-eine-frau.de/frau-kloeckner-sorgen-sie-fuer-eine-ueberpruefung-des-deutschen-instituts-fuer-menschenrechte/ ↩︎
- https://geschlecht-zaehlt.de/der-bundestag-muss-das-deutsche-institut-fuer-menschenrechte-kontrollieren/ ↩︎
- https://was-ist-eine-frau.de/frau-kloeckner-sorgen-sie-fuer-eine-ueberpruefung-des-deutschen-instituts-fuer-menschenrechte/ ↩︎
Den Brief selbst versenden
So funktioniert es: Sie können den Brieftext und die Betreffzeile direkt bearbeiten. Bitte ändern Sie die Betreffzeile leicht ab — z.B. durch Hinzufügen Ihres Wohnorts oder eines persönlichen Zusatzes. Das stellt sicher, dass Ihre E-Mail ankommt. Ersetzen Sie die [Platzhalter in eckigen Klammern] durch Ihre eigenen Angaben. Klicken Sie dann auf „E-Mail öffnen" — Ihr E-Mail-Programm startet mit dem fertigen Brief.
Falls sich kein E-Mail-Programm öffnet, nutzen Sie „Text kopieren" und senden Sie die E-Mail manuell an poststelle@bmjv.bund.de, praesidentin@bundestag.derechtsausschuss@bundestag.de.
Bitte öffnen Sie diese Seite direkt in Ihrem Browser (Chrome, Safari, Firefox) – nicht im Facebook- oder Instagram-Browser. Facebook- und Instagram-Browser können den Link nicht öffnen. Es erscheint eine Fehlermeldung.

