30. September 2026

Herr Frei, wo bleibt die Evaluation des Selbstbestimmungsgesetzes?

Die Union muss ihre Wahlversprechen einhalten und zu realitätsbasierter Politik zurückkehren – im eigenen Interesse.

<span style="font-size:12px !important;">Bild: Dr. Frank Gaeth, CC BY-SA 4.0, commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=155128162, bearbeitet Grafik: was-ist-eine-frau.de, CC BY-SA 4.0</span>
Bild: Dr. Frank Gaeth, CC BY-SA 4.0, commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=155128162, bearbeitet Grafik: was-ist-eine-frau.de, CC BY-SA 4.0

Zur Bundestagswahl 2025 hat die Union versprochen, das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel abzuschaffen. Im Koalitionsvertrag mit der SPD wurde daraus eine vorgezogene Evaluation. Sie sollte bis zum 31. Juli 2026 vorliegen und besonders den Schutz von Frauen, Kindern und Jugendlichen in den Blick nehmen. Die Frist ist verstrichen, eine Evaluation gibt es nicht.

Stattdessen hat das CDU-geführte Bundesfamilienministerium lediglich ein Rechtsgutachten an die Ruhr-Universität Bochum vergeben. Seine Ergebnisse sollen erst 2029 in die reguläre Evaluation einfließen. Wer das Gutachten erstellt und welche Fragen es untersucht, wurde nach Angaben der Initiative Geschlecht zählt auch auf Nachfrage nicht offengelegt. Die Initiative hat sich deshalb am 28. September 2026 mit einem offenen Brief an den Unionsfraktionsvorsitzenden Thorsten Frei gewandt.

Wir unterstützen dieses Anliegen. Die Union verliert derzeit deutlich an Zustimmung: In Mecklenburg-Vorpommern hat sie den Einzug in den Landtag verfehlt, bundesweit liegt sie in Umfragen unter 20 Prozent. Vertrauen gewinnt sie nur zurück, wenn sie ihre Zusagen einhält und zu einer Politik zurückkehrt, die sich an der Wirklichkeit orientiert.

Schreiben Sie jetzt an Thorsten Frei und an die CDU- oder CSU-Abgeordneten in Ihrem Wahlkreis. Den vorbereiteten Brief finden Sie unten. Sie können ihn vor dem Absenden anpassen und ergänzen.


Betreff: Selbstbestimmungsgesetz: Wortbruch statt Evaluation – die Union verliert ihre Wähler

Sehr geehrter Herr Frei, sehr geehrte Damen und Herren,

die CDU erlebt in diesem Herbst historische Niederlagen. In Mecklenburg-Vorpommern ist sie mit 4,9 Prozent aus dem Landtag geflogen – zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik scheitert die CDU an der Fünf-Prozent-Hürde1. In Sachsen-Anhalt fiel sie auf 17,2 Prozent, ihr schlechtestes Ergebnis dort überhaupt2. Bundesweit liegt die Union in Umfragen erstmals seit fast fünf Jahren unter 20 Prozent – nach 28,6 Prozent bei der Bundestagswahl 20253.

Ich bin überzeugt: Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass die Union zentrale Wahlversprechen aufgegeben und Positionen, für die sie gewählt wurde, der AfD überlassen hat. Die CDU hat sich dem Wahlverlierer SPD gebeugt und befördert eine realitätsferne Identitätspolitik weiter, die mit der Ampel abgewählt wurde und Wählerstimmen kostet. Das Selbstbestimmungsgesetz ist dafür ein besonders deutliches Beispiel.

1. Das gebrochene Versprechen

Zur Bundestagswahl 2025 hat die Union erklärt: „Wir schaffen das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel wieder ab.“ Das Gesetz sei „in seiner Grundanlage falsch“. Viele Frauen und Eltern haben der Union auch deshalb ihre Stimme gegeben. Dieses klare Profil hat zum Wahlsieg 2025 beigetragen.

Im Koalitionsvertrag mit der SPD blieb davon nur eine vorgezogene Evaluation bis zum 31. Juli 2026 – mit besonderem Fokus auf Kinder und Jugendliche und auf den wirksamen Schutz von Frauen. Die Frist ist verstrichen. Eine solche Evaluation wurde nicht vorgelegt.

2. Ein Gutachten ohne Transparenz

Die bundesweite Initiative Geschlecht zählt hat recherchiert, was stattdessen geschieht: Das CDU-geführte Bundesfamilienministerium hat lediglich ein Rechtsgutachten zu „einzelnen“ Fragestellungen an die Ruhr-Universität Bochum vergeben. Dessen Ergebnisse sollen nach Angaben der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Wulf erst in die reguläre Evaluation bis 2029 einfließen. Welche Fragen untersucht werden und wer das Gutachten erstellt, wurde laut Geschlecht zählt auch auf Nachfrage nicht offengelegt.

Mehr noch: Geschlecht zählt liegen Hinweise vor, dass mit dem Gutachten ein Jurist beauftragt wurde, der das Selbstbestimmungsgesetz öffentlich befürwortet und leitende Funktionen in Institutionen innehat, die das Gesetz aktiv mit durchgesetzt haben. Eine Nachfrage der Initiative dazu blieb unbeantwortet. Sollte sich das bestätigen, würde die Beurteilung der zentralen Kritikpunkte der Union ausgerechnet einem Befürworter des Gesetzes überlassen. Eine neutrale Prüfung wäre dann nicht gewährleistet.

Den offenen Brief der Initiative an den Fraktionsvorsitzenden Thorsten Frei vom 28. September 2026 finden Sie hier: https://geschlecht-zaehlt.de/evaluation-selbstbestimmungsgesetz-ueberlaesst-die-union-das-gutachten-einem-befangenen-juristen/

Warum wurde nicht der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages beauftragt? Wer ein Gutachten dieser Tragweite ohne transparentes Verfahren vergibt, riskiert ein Ergebnis mit ideologischer Schlagseite.

3. Was das Gesetz tatsächlich regelt

Vielen ist nicht bewusst, wie weit dieses Gesetz reicht:

  • Jeder Mensch kann seinen Geschlechtseintrag durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern – ohne ärztliches Gutachten, ohne Prüfung, ohne Begründung. Nach einem Jahr ist eine erneute Änderung möglich.
  • Es gibt keine Ausnahme für Straftäter. Auch verurteilte Sexualstraftäter und Männer, die Kinder missbraucht haben, können sich so rechtlich zur „Frau“ erklären.
  • Ab 14 Jahren können Jugendliche die Erklärung selbst abgeben. Verweigern die Eltern die Zustimmung, kann das Familiengericht sie ersetzen.
  • Wer den früheren Geschlechtseintrag offenbart und die Person dadurch absichtlich schädigt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.

4. Die Folgen sind längst sichtbar – vor allem in Ländern, Kommunen und vor Gerichten

Im Juli 2026 wurde ein Mann, der wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt ist, nach Änderung seines Geschlechtseintrags während der Haft in das Frauengefängnis Chemnitz verlegt. Das Thüringer Justizministerium hatte sich vergeblich dagegen gewehrt; die Verlegung erfolgte auf Anordnung des Landgerichts Erfurt4.

Vor dem Landgericht Traunstein muss sich derzeit ein Bundespolizist mit weiblichem Geschlechtseintrag unter anderem wegen der Vergewaltigung einer 14-Jährigen verantworten. In vielen Medien wurde er als „Polizistin“ und „Angeklagte“ bezeichnet5. Die Bürgerinnen und Bürger empfinden solche Darstellungen als Verdrehung der Wirklichkeit – und sie wenden sich ab.

Bereits im Juni 2026 hat die Justizministerkonferenz der Länder auf Initiative von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die Bundesregierung aufgefordert, das Gesetz nachzuschärfen6. Die Länder, die das Gesetz umsetzen müssen, sehen also dringenden Handlungsbedarf.

Das Selbstbestimmungsgesetz vermittelt Jugendlichen ab 14 Jahren, sie könnten ihr Geschlecht selbst bestimmen. Diese Botschaft bestärkt Minderjährige darin, auf „genderaffirmative“ Eingriffe wie Pubertätsblocker zu drängen. Wie weit das reicht, zeigen Sorgerechtsverfahren, in denen Eltern um das Wohl ihrer Kinder kämpfen müssen, weil diese überzeugt sind, im falschen Körper geboren zu sein. Der Rechtsanwalt Jonas Jacob hat mehrere solcher Verfahren geführt7. Genau deshalb hat der Koalitionsvertrag die Evaluation ausdrücklich auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet.

Hinzu kommen Gerichtsverfahren, die den Zugang zu Frauenräumen erzwingen oder das Benennen der Wirklichkeit sanktionieren sollen. Vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth muss sich die Inhaberin eines Frauenfitnessstudios in Erlangen gegen die Klage eines Mannes mit weiblichem Geschlechtseintrag verteidigen, dem sie die Mitgliedschaft verweigert hat – obwohl das Selbstbestimmungsgesetz ausdrücklich festhält, dass Vertragsfreiheit und Hausrecht unberührt bleiben8. Ein Onlinemedium, das über diesen Fall berichtet und die klagende Person als Mann bezeichnet hatte, muss nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main 6.000 Euro Entschädigung zahlen9. Solche Verfahren werden gezielt als „strategische Prozessführung“ organisiert und finanziert10.

Ein Prüfmechanismus für „offenkundigen Missbrauch“ wird all diese Probleme allerdings nicht lösen. Denn Fälle wie diese sind kein Missbrauch des Gesetzes, sondern seine Anwendung. Genau das hat die Union selbst als „falsche Grundanlage“ bezeichnet.

5. Eine Frage des politischen Profils

Die Union hat sich in dieser Frage von der SPD auf einen identitätspolitischen Kurs festlegen lassen, der nicht ihrer Politik entspricht. Das Selbstbestimmungsgesetz ist Politik für eine kleine, einflussreiche Lobby – nicht für die Menschen, die CDU wählen. Wer CDU wählt, erwartet eine Politik, die sich an der Wirklichkeit orientiert: Frauen sind weiblich, Männer sind männlich. Schutzräume für Frauen und Mädchen müssen geschützt bleiben. Eltern müssen ihre Kinder schützen können.

Hier kann und muss die Union Profil zeigen. Überlässt sie dieses Thema weiter der AfD, wird sie weitere Wählerinnen und Wähler verlieren.

Ich bitte Sie daher:

  1. Setzen Sie sich dafür ein, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarte vorgezogene Evaluation unverzüglich durchgeführt wird.
  2. Sorgen Sie dafür, dass offengelegt wird, wer das Gutachten des Bundesfamilienministeriums erstellt und welche Fragen es untersucht – und dass die Neutralität der Gutachter geprüft wird. Beauftragen Sie gegebenenfalls den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages oder nachweislich unabhängige Sachverständige.
  3. Sorgen Sie dafür, dass die Evaluation die Auswirkungen auf Frauen, Kinder und Jugendliche umfassend untersucht und die Erfahrungen der Länder, Kommunen, Justizvollzugsanstalten und Gerichte einbezieht.
  4. Erklären Sie öffentlich, ob die Union an ihrem Ziel festhält, das Selbstbestimmungsgesetz abzuschaffen.

Ich freue mich auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

[Ihr Name]
[Ihr Wohnort]


Quellen:

  1. bpb, Landtagswahl Mecklenburg-Vorpommern 2026: https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/581565/landtagswahl-in-mecklenburg-vorpommern-2026-afd-staerkste-kraft-cdu-verfehlt-einzug-in-den-landtag/ ↩︎
  2. bpb, Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2026: https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/581006/landtagswahl-in-sachsen-anhalt-2026-afd-staerkste-kraft/ ↩︎
  3. t-online, INSA-Sonntagsfrage: https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/umfragen/id_101426594/sonntagsfrage-neue-umfrage-zeigt-rekordvorsprung-der-afd-vor-der-union.html ↩︎
  4. MDR: https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/transfrau-verlegung-frauengefaengnis-chemnitz,selbstbestimmungsgesetz-124.html – Die Verlegung stützte sich auf § 17 des Thüringer Justizvollzugsgesetzbuchs. Die frühere Landesregierung aus Linke, SPD und Grünen hatte dort 2023 eine Ausnahme vom Grundsatz der geschlechtergetrennten Unterbringung eingeführt, die am Geschlechtseintrag ansetzt. Das SBGG ermöglicht verurteilten Straftätern den geänderten Eintrag, das Landesrecht knüpfte den Zugang zum Frauenvollzug daran. Solange Gesetze an die Geschlechtsidentität statt an das Geschlecht anknüpfen, wiederholt sich dieser Schaden für Frauen. Vgl. LTO: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/trans-strafvollzug-justiz-thueringen-selbstbestimmung-geschlecht-sbgg; Gesetzestext: https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-NNLTH00003936NN00000000032 ↩︎
  5. Cicero, 17.09.2026: https://www.cicero.de/kultur/traunstein-polizist-vergewaltigung-medien-trans ↩︎
  6. Sächsisches Staatsministerium der Justiz: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1097958 ↩︎
  7. Jonas Jacob: https://www.jonasjacob.de/2026/07/13/erfolg-vor-dem-oberlandesgericht-dresden-keine-alleinentscheidung-eines-elternteils-%C3%BCber-pubert%C3%A4tsblocker-im-eilverfahren/ und https://www.jonasjacob.de/2026/05/18/sorgerechtsentzug-bei-medizinischen-transitionsbegehren-minderj%C3%A4hriger/ ↩︎
  8. Frauenheldinnen e.V.: https://www.frauenheldinnen.de/kampagnen/justwomen/update-doris-lange/ ↩︎
  9. Legal Tribune Online: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/olg-frankfurt-ffm-16u9025-bestaetigt-entschaedigung-nius-trans-person-misgendern ↩︎
  10. TIN-Rechtshilfe im Interview mit forum recht: https://forum-recht-online.de/wp/?p=2262 ↩︎

Brief JETZT selbst versenden

An wen geht der Brief? Sie haben zwei Möglichkeiten:
„E-Mail an Thorsten Frei öffnen“: Der Brief geht an Thorsten Frei, Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. In Kopie erhalten ihn die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die Frauen Union der CDU, der Rechtsausschuss und der Familienausschuss des Deutschen Bundestages, Mareike Wulf, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium, sowie die CDU-Bundesgeschäftsstelle.
„E-Mail an meinen Abgeordneten öffnen“: Der Brief geht an die CDU- oder CSU-Abgeordneten in Ihrem Wahlkreis. Thorsten Frei erhält eine Kopie. Die E-Mail-Adresse Ihrer Abgeordneten finden Sie über die Postleitzahlsuche des Bundestages (Link unter den Buttons).

So funktioniert es: Sie können den Brieftext und die Betreffzeile direkt bearbeiten. Bitte ändern Sie die Betreffzeile leicht ab — z.B. durch Hinzufügen Ihres Wohnorts oder eines persönlichen Zusatzes. Das stellt sicher, dass Ihre E-Mail ankommt. Ersetzen Sie die [Platzhalter in eckigen Klammern] durch Ihre eigenen Angaben. Klicken Sie dann auf einen der Buttons — Ihr E-Mail-Programm startet mit dem fertigen Brief.
Falls sich kein E-Mail-Programm öffnet, nutzen Sie „Text kopieren“ und senden Sie die E-Mail manuell an thorsten.frei@bundestag.de oder an Ihre Abgeordneten.
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Ihre Abgeordneten finden Sie hier: Geben Sie Ihre Postleitzahl auf bundestag.de/abgeordnete ein. Sie erhalten eine Liste der Abgeordneten aus Ihrem Wahlkreis. Schreiben Sie den Abgeordneten der CDU/CSU – das erzeugt Druck dort, wo er zählt.

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