5. Oktober 2025

Constanze Geiert, sorgen Sie für Sicherheit von Frauen in sächsischer Haft!

Offener Brief an Sachsens Justizministerin (CDU)

Im Kontext der anhaltenden Debatten um das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) – insbesondere anlässlich der Causa Liebich und der geplanten Evaluierung 2026 – fordern wir Sachsens Justizministerin Constanze Geiert auf, ihre Verantwortung in Sachsen wahrzunehmen. Wir veröffentlichen den Brief auf unserer Website, damit Sie ihn mit einem Klick selbst an Constanze Geiert und/oder Ihre sächsischen Abgeordneten versenden können.

Hintergrund: In einem Interview mit der Sächsischen Zeitung vom 2. September 2025 fordert Justizministerin Constanze Geiert eine Reform des SBGG, um Missbrauch zu verhindern und die Sicherheit in Justizvollzugsanstalten zu gewährleisten. Sie äußert Bedenken hinsichtlich der Unterbringung von Männern in Frauengefängnissen und verweist auf den Fall Liebich als Beispiel für potenzielle Risiken. Allerdings richtet sie ihre Forderungen primär an die Bundesregierung, obwohl sie als sächsische Justizministerin direkt für den Vollzug in Sachsen verantwortlich ist. Dies wirkt wie Symbolpolitik, während der tatsächliche Schutz gefährdeter Frauen in Haft ausbleibt.

Unsere Plattform dokumentiert die Gefahren des Transsexuellengesetzes (TSG) und seiner radikalisierten Form, des SBGG, für Frauenräume, insbesondere in der JVA Chemnitz. Zudem zeigt das Verhalten des früher grün geführten Justizministeriums, das als einziges Bundesland 1.100 € für eine Informationsfreiheitsanfrage der Initiative Lasst Frauen Sprechen! verlangte, um Daten über Männer in Frauenhaftanstalten offenzulegen, ein eklatantes Defizit an Transparenz.1

Wir bitten die Justizministerin, ihre Verantwortung wahrzunehmen: Statt bundespolitischer Appelle, sollte sie sich für den Schutz von Frauen in sächsischen Gefängnissen einsetzen und für Transparenz sorgen. Nutzen Sie die Möglichkeit, diesen Brief als E-Mail an die Staatskanzlei Sachsen und Ihre Abgeordneten zu senden!


Offener Brief der Dialogplattform “Was ist eine Frau?

Anschrift:
Frau Justizministerin Constanze Geiert
Justizministerium des Freistaates Sachsen
Wigardstraße 19
01099 Dresden

Betreff: Ihre Forderungen nach Reform des Selbstbestimmungsgesetzes sind Symbolpolitik – schützen Sie Frauen in sächsischer Haft und schaffen Sie Transparenz

Sehr geehrte Frau Justizministerin Geiert,

in Ihrem Interview mit der Sächsischen Zeitung vom 2. September 20252 fordern Sie eine Reform des sogenannten Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG), um Missbrauchsmöglichkeiten zu minimieren und die Sicherheit in Justizvollzugsanstalten zu stärken. Sie beziehen sich auf die Causa Liebich und äußern Bedenken, dass verurteilte Männer durch eine einfache Änderung ihres Geschlechtseintrags Zugang zu Frauengefängnissen erlangen könnten: „Das Gesetz in seiner aktuellen Form birgt Risiken für die Sicherheit von Frauen in Haft. Wir brauchen klare Regelungen, die biologische Kriterien berücksichtigen.“ Gleichzeitig richten Sie Ihre Appelle an die Bundesregierung und fordern eine gesetzliche Änderung auf Bundesebene.

Als CDU-Politikerin ignorieren Sie damit Ihre eigene Verantwortung: Als Justizministerin Sachsens sind Sie direkt für den Vollzug in den sächsischen Justizvollzugsanstalten zuständig. Statt bundespolitischer Symbolgesten fehlt es an konkreten Maßnahmen in Sachsen, um gefährdete Frauen in Haft zu schützen. Die Werte Ihrer Partei – dass das Geschlecht eine naturwissenschaftliche Tatsache und nicht veränderbar ist, wie im CDU-Grundsatzprogramm 2024 festgehalten – werden hier ebenso wenig umgesetzt wie der Schutz vulnerabler Frauen.

Dokumentierte Fälle aus der JVA Chemnitz zeigen, dass die Gefahren real und unmittelbar sind. Darüber hinaus hat das früher grün geführte sächsische Justizministerium aktiv Transparenz verhindert, indem es als einziges Bundesland eine Gebühr von 1.100 € für eine Informationsfreiheitsanfrage der Initiative „Lasst Frauen Sprechen!“ verlangte, um Daten über Männer in Frauenhaftanstalten offenzulegen.3 Dieses Verhalten unterstreicht ein eklatantes Versagen in der Verantwortung gegenüber den Insassinnen.

Die Dialogplattform „Was ist eine Frau?“ appelliert daher an Sie als Justizministerin:

  • Bitte nehmen Sie Ihre Verantwortung in Sachsen wahr und führen Sie unmittelbar strenge Kriterien für die Unterbringung in Frauengefängnissen ein, die auf Geschlecht basieren – unabhängig von geänderten Geschlechtsangaben und bundesrechtlichen Änderungen.
  • Bitte setzen Sie sich aktiv für den Schutz von Frauen und Mädchen in sächsischer Haft ein, etwa durch eine Aufarbeitung der Auswirkungen auf inhaftierte Frauen und die Schaffung geschlechtsspezifischer Schutzräume.
  • Bitte machen Sie den Einsatz gegen die Gefahren des SBGG zu Ihrer Chefsache in Sachsen, mit dem Ziel, Frauenräume effektiv zu sichern, und sorgen Sie für Transparenz über Vorfälle – ohne auf externe Akteure zu warten oder Informationen hinter Gebühren zu verbergen.

Die Problematik

Im CDU-Grundsatzprogramm von 2024 steht klar: „Das biologische Geschlecht ist eine naturwissenschaftliche Tatsache und nicht veränderbar. Deshalb halten wir an der rechtlichen Unterscheidung der beiden biologischen Geschlechter fest.“4 Dieses Programm bildet die Basis Ihrer politischen Arbeit, doch Ihre Äußerungen zum SBGG widersprechen ihm, indem sie den Fokus auf eine angebliche „Reform“ legen, statt das Gesetz grundsätzlich abzulehnen.

In Ihrem Interview betonen Sie:

„Der Fall Liebich zeigt, wie das SBGG missbraucht werden kann, um in sensiblen Bereichen wie dem Justizvollzug Risiken zu schaffen.“ Sie fordern von der Bundesregierung „eine Reform, die Missbrauch ausschließt und die Sicherheit priorisiert“.5

Dies ist jedoch nichts als Symbolpolitik: Als Justizministerin können und müssen Sie in Sachsen handeln. Das SBGG erlaubt seit dem 1. November 2024 jedem Mann – unabhängig von Vorstrafen oder Motiven – eine einfache Änderung des Geschlechtseintrags per Selbstauskunft. Dies führt zu realen Gefahren in Frauengefängnissen, wo verurteilte Sexualstraftäter Zugang zu vulnerablen Frauen erhalten.

In Sachsen manifestieren sich diese Probleme besonders greifbar in der JVA Chemnitz, wo mehrere Fälle die Dringlichkeit lokaler Maßnahmen unterstreichen.

1, Die Causa Liebich ist kein Einzelfall, sondern das Resultat der rechtskonformen Anwendung des SBGG – und in Sachsen trifft dies Frauen in Haft besonders hart.

Jeder verurteilte Mann, sei es ein Links- oder Rechtsextremist, ein Vergewaltiger oder Pädokrimineller, kann seinen Eintrag von „männlich“ auf „weiblich“ ändern und damit potenziell in Frauengefängnisse überstellt werden.

In Sachsen, wo Sie für den Vollzug verantwortlich sind, gibt es konkrete Beispiele: In den Jahren 2023 und 2024 waren allein in der Frauen-JVA Chemnitz drei Männer untergebracht, die unter anderem wegen sexueller Übergriffe, sexueller Nötigung und Vergewaltigung verurteilt wurden.6 Einer von ihnen war in dieser Zeit sogar zweimal inhaftiert.

Die Initiative „Lasst Frauen Sprechen!“ musste feststellen, dass das damals grün geführte sächsische Justizministerium als einziges Bundesland eine Gebühr von 1.100 € verlangte, um Daten über die Unterbringung von Männern in Frauenhaftanstalten offenzulegen. Dies zwang die Initiative, ihre Anfrage zurückzuziehen, und zeigt, wie aktiv Transparenz verhindert wurde. Erst durch die Unterstützung der AfD und Medien wie NiUS kamen diese Informationen ans Licht.

Statt auf Bundesebene zu appellieren: Warum führen Sie nicht sofort eine landesrechtliche Regelung ein, die das Geschlecht als Kriterium für die Unterbringung klar festlegt? Solche Fälle sind keine Abstraktion: Sie gefährden das Leben und die Würde der Insassinnen in Ihrer Verantwortung.


2. Ihre Forderungen sind Symbolpolitik, weil sie den Kern des Problems ignorieren: Das SBGG basiert nicht auf Selbstbestimmung, sondern auf der Ideologie der „Genderidentität“ – mit dramatischen Konsequenzen in Chemnitz.

Das Gesetz erlaubt Änderungen des Geschlechtseintrags auf Basis subjektiver „Genderidentitäten“, was Frauenräume gefährdet. Diese Vorstellung leugnet die Zweigeschlechtlichkeit des Menschen und öffnet Türen für übergriffige Männer, wie in Frauenhäusern, Sport oder – wie Sie zutreffend bemerken – Haftanstalten.

In der JVA Chemnitz kam es im Januar 2024 zu einem besonders alarmierenden Vorfall: Inhaftierte Frauen wandten sich an die Freie Presse, weil sie mit einem Mann eingesperrt waren, der sie bedrohte und sexuell belästigte. Er lauerte den Frauen beim Sport und in der Küche auf, war aggressiv, verbal beleidigend und drohte mit Schlägen. Auf Ablehnung reagierte er aggressiv; die Frauen berichteten von ständiger Angst. Darüber hinaus nötigte er alle – einschließlich der Vollzugsbeamtinnen – ihm bei der Selbstbefriedigung zuzusehen, was dazu führte, dass Beamtinnen sich weigerten, in seiner Nähe Sicherheitsüberwachung durchzuführen.7 Erst nachdem der Brief einer Gefangenen an die Öffentlichkeit gelangte und die Presse berichtete, verlegte die JVA diesen Mann zurück ins Männergefängnis.

Ihr Ministerium bestätigte den Fall erst nach einer AfD-Anfrage im sächsischen Landtag im Dezember 2024, nachdem es zuvor jegliche bekannten Fälle sexueller Übergriffe verneint hatte.8 Dies zeigt ein eklatantes Versagen in der Transparenz und im Schutz der Insassinnen.


3. Frauen in sächsischer Haft verdienen mehr als Appelle – sie brauchen Taten, besonders angesichts historischer und aktueller Gewaltfälle in Chemnitz.

Die Plattform „Was ist eine Frau?“ hat in ihrer Karte „Kein Einzelfall“ zahlreiche Beispiele dokumentiert, wie das SBGG Frauenräume gefährdet, inklusive Haftanstalten.9 In Sachsen, mit seiner hohen Quote an vulnerablen Insassinnen, ist Ihr Schweigen zu lokalen Maßnahmen unverantwortlich.

Ein weiteres exemplarisches Beispiel aus der JVA Chemnitz ist der Fall des Doppelmörders und Zuhälters Jan Daniel K., der 1997 seine Freundin und ihren Liebhaber ermordete. Im Knast proklamierte er einen Transgender-Status, nannte sich „Celine“ und wurde in das Frauengefängnis Chemnitz verlegt, wo er 2011 eine Wärterin fast zu Tode würgte: Er zerrte sie in seine Zelle, drückte sie zu Boden und strangulierte sie, bis eine zweite Beamtin eingriff. Er schrie dabei: „Ich bring dich um!“10


Sehr geehrte Frau Geiert, bitte handeln Sie jetzt: Schützen Sie die Frauen in sächsischer Haft. Stellen Sie sicher, dass Vorfälle wie in der JVA Chemnitz nicht verschwiegen, sondern aktiv angegangen werden, und schaffen Sie Transparenz, indem Sie Informationsfreiheitsanfragen ohne prohibitive Gebühren beantworten.

Mit freundlichen Grüßen


Quellen

  1. https://reduxx.info/germany-government-in-saxony-admits-transgender-sex-offenders-are-housed-in-womens-prison-after-demanding-over-1000-for-records-request/ ↩︎
  2. https://www.saechsische.de/politik/regional/sachsens-justizministerin-fordert-reform-des-selbstbestimmungsgesetzes-Y4IOLVURUFBYXJ4A2HDV77PTE4.html ↩︎
  3. https://lasst-frauen-sprechen.de/offiziell-bestaetigt-schon-jetzt-keine-geschlechtertrennung-mehr-in-deutschen-gefaengnissen/ ↩︎
  4. https://www.cdu.de/app/uploads/2025/08/240507_CDU_GSP_2024_Beschluss_Parteitag.pdf, S. 36 ↩︎
  5. https://www.saechsische.de/politik/regional/sachsens-justizministerin-fordert-reform-des-selbstbestimmungsgesetzes-Y4IOLVURUFBYXJ4A2HDV77PTE4.html (Archiv: https://archive.ph/2025.09.02-132419/) ↩︎
  6. https://www.nius.de/gesellschaft/news/in-sachsen-sitzt-ein-vergewaltiger-als-frau-im-frauenknast-und-alle-anderen-fakten-ueber-maenner-in-deutschen-frauengefaengnissen/aa1a6952-dbf9-4f5d-95e8-4cf4ae43887e ↩︎
  7. https://www.freiepresse.de/nachrichten/sachsen/sex-gegen-zigaretten-wie-das-frauengefaengnis-chemnitz-bei-einem-trans-haeftling-an-grenzen-stoesst-artikel13213009 (Archiv: https://archive.ph/2024.01.28-084013/) ↩︎
  8. https://www.welt.de/politik/deutschland/plus255085432/Sexuelle-Gewalt-Mehrere-Uebergriffe-von-Trans-Frauen-auf-weibliche-Haeftlinge-in-Gefaengnissen.html ↩︎
  9. https://was-ist-eine-frau.de/karte-kein-einzelfall/ ↩︎
  10. https://www.bild.de/regional/dresden/transsexuell/transsexuelle-wuergt-gefaengniswaerterin-21976478.bild.html ↩︎

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