Was ist eine Frau?

Nach der Wahl

Die Mitglieder der Arbeitsgruppe Familie, Frauen, Senioren, Jugend und Demokratie anschreiben

Die Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und SPD für eine Regierungsbildung sind gestartet. Wir haben auf der Grundlage einer Vorlage von Wednesday auf X eine Mail vorbereitet, die Sie an die Arbeitsgruppe Familie, Frauen, Senioren, Jugend und Demokratie senden können. Nehmen Sie diese Mail als Anregung für eigene Forderungen und Schwerpunkte. Je individueller Sie Ihre Mail formulieren, desto wirkungsvoller. Bitte senden Sie die Mail aber möglichst zeitnah ab.

Sehr geehrte Mitglieder der AG Familie, Frauen, Jugend, Senioren und Demokratie,

wir wenden uns in einer Angelegenheit an Sie, die uns persönlich sehr am Herzen liegt und die wesentlich zu unserer Wahlentscheidung beigetragen hat: Die unter anderem von der CDU/CSU und vom Kanzlerkandidaten Friedrich Merz versprochene Abschaffung oder grundlegende Reform des sog. Selbstbestimmungsgesetz.

Wie Sie mittlerweile sicher verschiedenen Presseberichten entnommen haben, haben sich alle von der Ampel-Regierung als „hysterisch“ abgekanzelte Befürchtungen der Kritiker dieses Gesetzes bewahrheitet.

Bereits Realität ist:

  1. Männer verlangen Zugang zu Sammelduschen und Sporteinrichtungen für Frauen.
  2. In Frauengefängnissen kommt es zu sexuellen Übergriffen auf inhaftierte Frauen durch mit diesen zusammen gesperrten männlichen Straftätern.
  3. Kriminelle und Rechtsextreme brüsten sich offen damit, das Selbstbestimmungsgesetz zur Verschleierung ihrer Identität zu nutzen.
  4. Eine stetig steigende Zahl an Mädchen und jungen Frauen strebt nach einem Wechsel des Geschlechtseintrags irreversible körperliche Eingriffe und schädigende Hormoneinnahmen an, die unter anderem zu Sterilität führen. Diese Praxis wird durch die kürzlich veröffentlichte, nicht evidenzbasierte S2K-Leitlinie „Geschlechtsinkongruenz im Kinder- und Jugendalter“ internationalen Entwicklungen zuwiderlaufend weiter zunehmen.
  5. Die Zahl der Personen, die seit dem 1. November einen Wechsel des Geschlechtseintrags durchgeführt haben, übersteigt schon jetzt die jährlich prognostizierten Zahlen von 4.000 Personen bei weitem.

Diese Fälle und Vorkommnisse werden somit nicht ab- sondern zunehmen.

Schon seit Einführung des Transsexuellengesetzes vor 45 Jahren (1981) konterkariert der deutsche Staat den verfassungsrechtlichen Schutz von Mädchen und Frauen. Durch die Aufnahme des Begriffs einer „Genderidentität“ wurde dies verschärft. Die rechtliche Kategorie Geschlecht, die objektiv feststellbar ist, wurde einem subjektiven Gefühlszustand untergeordnet. Durch das Selbstbestimmungsgesetz wird die Kategorie Geschlecht nun vollständig durch „Genderidentität“ ersetzt, statt bspw. einen weiteren Eintrag NEBEN dem Geschlecht zu ermöglichen.

Damit verstößt diese Gesetzgebung gegen Artikel 3, Absatz 2 und 3 „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin" und gegen Artikel 2, Absatz 1 „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“

Wir bitten Sie dafür zu sorgen, dass die AG Familie, Frauen, Jugend, Senioren und Demokratie beschließt, das Selbstbestimmungsgesetz wieder abzuschaffen und gesetzlich sicherzustellen, dass Geschlecht wieder eine juristisch eindeutige Kategorie ist. Eine sogenannte „Genderidentität“ sollte allenfalls als zusätzliche Kategorie eingeführt werden.

Das Gesetz sollte wie folgt reformiert werden:

  1. Durchführung einer Rechtsfolgenabschätzung wie bereits 1979 von Herrn Dr. Jentsch im Bundestag gefordert.
  2. Vollumfängliches Streichen von rechtlichen Ansprüchen aufgrund einer „Genderidentität“, so dass die subjektive Sicht eines Menschen über sich selbst nicht von anderen bestätigt werden muss.
  3. Streichung des sog. „Offenbarungsverbots“ und der damit verbundenen Bußgelddrohung. Es muss erlaubt bleiben, eine Person männlichen Geschlechts, die in der Frauendusche auftaucht, als „Mann“ zu bezeichnen und sie aus diesem Raum zu weisen.
  4. Ebenso muss über Straftaten von Männern korrekt als solche berichtet werden können. Wenn dies nicht möglich ist, geht nicht nur das Vertrauen in den Staat sondern auch das in die Presse verloren (Stichwort „Pressefreiheit“).
  5. Gewährleistung einer geschlechtsbasierten Kriminalstatistik. Straftaten von Männern dürfen nicht in die Statistik von Frauen einfließen.
  6. Gewährleistung der vollständigen Nachvollziehbarkeit von Namens- und Personenstandswechseln durch alle Sicherheitsbehörden.
  7. Streichung der Möglichkeit des Personenstandswechsels in Form des Eintrags einer "Genderidentität" für Kinder und Jugendliche im Einklang mit dem veränderten internationalen Konsens zur Schädlichkeit der sozialen und medizinischen "Transition" von Kindern. Ein Personenstandswechsel darf lediglich ermöglicht werden bei Kindern mit einer medizinisch nachgewiesenen, angeborenen Geschlechtsentwicklungsstörung, mit Einverständnis des Kindes und nach Bestätigung durch ein Familiengericht. 
  8. Die Möglichkeit, den Vornamen zu ändern und eine „Genderidentität“ gegen den Willen der Eltern bei körperlich völlig gesunden Kindern zu erzwingen, greift – gerade vor dem Hintergrund der internationalen Entwicklung und des Erkenntnisfortschritts über Risiken und Nebenwirkungen der sozialen und medizinischen "Transition" – unzumutbar in den verfassungsrechtlich vorgesehenen Schutz der Familie ein.
  9. Zuletzt und wesentlich: Die Verhandlung und Aufnahme eines Ausnahmekatalogs in § 6 Abs. 1 des SBGG, nach dem rechtlich jeweils der aktuelle Geschlechtseintrag maßgeblich ist – soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt wird. Insbesondere beim Zugang zu nur einem Geschlecht vorbehaltenen Schutzräumen wie Frauenhäusern, Duschen und Umkleiden und im Justizvollzug kann allein das Geschlecht maßgeblich sein und darf nicht durch einen bloßen – willkürlich veränderbaren – Eintrag überlagert werden. Berechtigten Schutzinteressen von Personen mit einem ihrem Geschlecht widersprechenden Geschlechtseintrag ist – wo notwendig – durch dritte Räume/Einzelunterbringung Rechnung zu tragen. Der Schutz von Mädchen und Frauen darf dadurch nicht preisgegeben werden.

Unbedingt zu vermeiden ist dagegen ein Formelkompromiss, wonach eine zusätzliche „Genderidentität“ nur nach Inanspruchnahme einer Beratung möglich ist. Dies würde mit einem Anspruch der Finanzierung dafür nicht qualifizierter Beratungsstellen einhergehen, die wesentlich auf eine sogenannte „Peer-to-Peer“ Beratung setzen.

Verhindern Sie bitte außerdem nachdrücklich die von der Landesregierung Schleswig-Holstein und durch die AG-Leiterin Serpil Midyatli und MP Kai Wegener geforderte Grundgesetzänderung von Artikel 3 und die Aufnahme von „sexueller und geschlechtlicher Identität“. Dieses Vorhaben würde den Mädchen- und Frauenschutz im Grundgesetz untergraben und ist eine jahrzehntealte Forderung von Pädokriminellen.

Die Wähler und Wählerinnen sind einer Vermeidung der Übernahme von Verantwortung durch Entscheider müde und erkennen auch, dass dadurch nur weitere Kosten bei angeblichen NGOs entstehen, die keinerlei Verankerung in der tatsächlichen Zivilgesellschaft haben.

Wir bitten Sie, die Brisanz dieses Themas nicht zu verkennen und diesem angemessen Rechnung zu tragen. Viele Wähler und insbesondere Wählerinnen haben wegen dieses Themas erstmalig oder nach langer Zeit wieder die Unionsparteien gewählt.

Enttäuschen Sie dieses Vertrauen nicht!

Mit freundlichen Grüßen

Die Mitglieder der Arbeitsgruppe
Familie, Frauen, Senioren, Jugend und Demokratie

Die Mitglieder der Arbeitsgruppe sind:

CDU:

CSU:

SPD:

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