
Ein aktueller Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum Thema Menschenhandel ist ein weiteres Mal transgenderideologisch verfälscht – unter anderem dank des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR). Es soll die EU-Änderungsrichtlinie zum Thema Menschenhandel umgesetzt werden.
Die Initiative „Geschlecht zählt“ fordert in ihrer aktuellen Stellungnahme, den Gesetzentwurf abzulehnen. Wir lehnen uns an ihre Stellungnahme an und unterstützen mit einer Briefaktion, bei der Sie sich beteiligen können. Bitte schreiben Sie kurzfristig. Der Gesetzentwurf soll bereits am 15. Juli verabschiedet werden.
Die EU-Richtlinie schreibt ausdrücklich vor, dass Prävention, Opferschutz, Schulungen und Statistiken nach Geschlecht differenziert werden müssen, weil Menschenhandel ein geschlechtsspezifisches Phänomen ist, das Frauen und Mädchen besonders betrifft. Der Gesetzentwurf setzt all das nicht um.
Die Richtlinie stützt sich auf die UN-Frauenrechtskonvention CEDAW, die UN-Kinderrechtskonvention, die UN-Behindertenrechtskonvention und die Istanbul-Konvention, die besondere Schutzrechte für Frauen und Mädchen als Opfer von Menschenhandel vorsehen. Der Entwurf ignoriert diese Grundlage –auch dort, wo es um den Schutz von Frauen vor Prostitution und Leihmutterschaft als Formen einer geschlechtsspezifischen Ausbeutung geht.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte legt seiner Berichterstattung nicht Geschlecht zugrunde, sondern das Konzept „Genderidentität". Es deutet zentrale Begriffe wie „Frau", „Geschlecht" und „geschlechtsspezifisch" transgenderideologisch um und definiert Prostitution als „selbstbestimmte Sexarbeit" – entgegen der Richtlinie, die Prostitution als sexuelle Ausbeutung einordnet. Der Gesetzentwurf billigt diese Praxis stillschweigend.
Das DIMR hat am Gesetzentwurf mitgewirkt und in seiner eigenen Stellungnahme empfohlen, beide Berichterstattungsstellen dauerhaft im DIMR-Gesetz zu verankern und ihren Zuständigkeitsbereich auszuweiten. Das würde eine institutionell abgesicherte, parlamentarisch unkontrollierte Struktur schaffen, die EU-Vorgaben nach eigenen Maßstäben interpretiert und deren Umsetzung selbst überwacht — und damit die Deutungshoheit des Bundestags faktisch aushöhlt.
„Geschlecht zählt“ hatte bereits eine umfassende Recherche dazu vorgelegt, dass das DIMR transgenderideologische Falschauslegungen internationaler Frauenrechtskonventionen verbreitet und damit auch Einfluss auf den Bundestag und die Gesetzgebung nimmt. Wir hatten gemeinsam eine Briefaktion initiiert, die an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner gerichtet war, und eine dringende Überprüfung des DIMR gefordert.
Nun kann das DIMR seine Linie offensichtlich ungestört fortsetzen und versucht sogar – im Rahmen des aktuellen Gesetzesvorhabens – seine Position dauerhaft zu sichern.
Der Gesetzentwurf soll bis zum 15. Juli 2026 verabschiedet werden. Die Zeit drängt. Schreiben Sie jetzt. Der vorformulierte Brief geht an Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig sowie in Kopie an den Rechtsausschuss des Bundestags und Bundestagspräsidentin Julia Klöckner."wartet unten auf Sie.
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Hubig, sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin Klöckner, sehr geehrte Damen und Herren des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags,
der Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Umsetzung der EU-Änderungsrichtlinie Menschenhandel (Richtlinie 2024/1712) weist schwerwiegende Mängel auf. Ich fordere Sie, Frau Hubig, auf, den Entwurf zu überarbeiten, und Sie, die Mitglieder des Rechtsausschusses, ihn in der vorliegenden Form abzulehnen. Zudem fordere ich sicherzustellen, dass das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) seine Berichterstattungsrolle nur dann fortführt, wenn es nachweislich richtlinienkonform arbeitet. Ich schließe mich der Stellungnahme der Initiative „Geschlecht zählt“1 an.
Die EU-Änderungsrichtlinie schreibt ausdrücklich vor, dass Prävention, Opferschutz, Schulungen und Statistiken nach Geschlecht differenziert werden müssen. Der Grund dafür ist eindeutig: Menschenhandel ist ein geschlechtsspezifisches Phänomen, das Frauen und Mädchen in besonderer Weise trifft. Der Gesetzentwurf setzt diese Vorgaben nicht um und ignoriert damit den besonderen Schutzbedarf von Frauen und Mädchen als Opfer.
Die Richtlinie stützt sich auf die UN-Frauenrechtskonvention CEDAW, die UN-Kinderrechtskonvention, die UN-Behindertenrechtskonvention und die Istanbul-Konvention. Diese Verträge sichern besondere Schutzrechte für Frauen und Mädchen als Opfer von Menschenhandel — auch dort, wo es um den Schutz von Frauen vor Prostitution und Leihmutterschaft als Formen der Ausbeutung geht. Der Gesetzentwurf ignoriert diese Grundlage.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte berichtet seit 2022 zur Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU — jedoch nicht auf der von der Richtlinie vorgeschriebenen Grundlage des Geschlechts. Die Initiative Geschlecht zählt hat diese Praxis detailliert dokumentiert. Der Gesetzentwurf Ihres Ministeriums billigt sie stillschweigend. Konkret:
Das DIMR legt seiner Berichterstattung nicht Geschlecht zugrunde, sondern das Konzept der „Genderidentität". Zentrale Begriffe wie „Frau", „Geschlecht" und „geschlechtsspezifisch" werden dabei genderidentitär umgedeutet. So bezeichnet das DIMR mit „alle Geschlechter" nicht die beiden Geschlechter, sondern mannigfache „Geschlechtsidentitäten". Mit „alle Frauen" wird der Begriff „Frau" neu definiert — er umfasst danach auch Männer, die sich selbst als Frauen bezeichnen. Damit werden die besonderen Schutzrechte von Frauen und Mädchen als Opfer von Menschenhandel systematisch ausgehöhlt.
Die EU-Richtlinie ordnet Prostitution ausdrücklich als Form sexueller Ausbeutung ein. Das DIMR hingegen definiert Prostitution als „selbstbestimmte Sexarbeit" und grenzt sie willkürlich von „Zwangsprostitution" ab. Der Gesetzentwurf billigt diese Umdeutung stillschweigend.
Der Gesetzentwurf nimmt die Ausbeutung durch Leihmutterschaft als neuen Straftatbestand in § 232 StGB auf — das ist dem Grunde nach richtig. Er versäumt jedoch, dabei die von der EU-Richtlinie vorgeschriebene Geschlechterperspektive zu verankern. Leihmutterschaft betrifft ausschließlich Frauen als Opfer. Ohne die Geschlechterperspektive fehlt der entscheidende Schutzrahmen, den die Richtlinie für diese besonders vulnerable Gruppe vorschreibt.
Das DIMR hat am Gesetzentwurf mitgewirkt und in seiner eigenen Stellungnahme empfohlen, beide Berichterstattungsstellen dauerhaft im DIMR-Gesetz zu verankern und ihren Zuständigkeitsbereich auszuweiten. Das würde eine Struktur schaffen, die EU-Vorgaben nach eigenen Maßstäben interpretiert und deren Umsetzung selbst überwacht — ohne ministerielle Fachaufsicht und ohne politische Verantwortlichkeit. Der Bundestag verlöre in wesentlichen Bereichen faktisch seine Deutungshoheit.
Die Initiative Geschlecht zählt hat die nicht richtlinienkonforme Arbeit des DIMR bereits umfassend dokumentiert.2 Die Initiative Was ist eine Frau3 und Geschlecht zählt4 hatten Bundestagspräsidentin Julia Klöckner in einem offenen Brief bereits aufgefordert, das DIMR einer parlamentarischen Überprüfung zu unterziehen. Die aktuelle Entwicklung zeigt: Diese Überprüfung ist dringender denn je, denn nun soll das DIMR seine Position sogar dauerhaft gesetzlich absichern.
Ich erneuere die Forderung nach einer parlamentarischen Überprüfung des DIMR5 — die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass diese dringender ist denn je.
Ich bitte Sie, den Gesetzentwurf in der vorliegenden Form abzulehnen und auf eine richtlinienkonforme Überarbeitung zu drängen.
Mit freundlichen Grüßen
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Der Deutsche Bundestag finanziert das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. (DIMR) aus seinem Haushalt. Das Institut trägt jedoch seit Jahren parteipolitisch geprägt zur Aushöhlung der geschlechtsbedingten Menschenrechte von Frauen und Mädchen bei. Es interpretiert die internationalen Frauenrechtskonventionen faktenwidrig im transgenderideologischen Sinn. Es nutzt seinen Status, um die Öffentlichkeit und sogar den Bundestag über die Rechtsverbindlichkeit seiner Falschauslegungen zu täuschen.
In einem offenen Brief an die Bundestagspräsidentin Julia Klöckner verdeutlicht die Initiative „Geschlecht zählt“, warum der Bundestag endlich seiner Kontrollfunktion nachkommen und das DIMR auf die Rechtskonformität seiner Arbeit überprüfen muss.
Wir unterstützen die Initiative „Geschlecht zählt“ in ihrem Engagement für die geschlechtsbasierten Rechte von Frauen und schließen uns der Forderung an Julia Klöckner an, eine Überprüfung der inhaltlichen Rechtskonformität des DIMR durch den Deutschen Bundestag anzustoßen.
„Geschlecht zählt“ hatte zuvor bereits in aufwändigen Recherchen festgestellt, dass sich auch der Deutsche Frauenrat und seine Tochterorganisationen – CEDAW-Allianz und Bündnis Istanbul-Konvention – auf falsche Übersetzungen und Interpretationen der UN-Frauenrechtskonvention CEDAW und der Istanbul-Konvention berufen. Das Bundesfrauenministerium hatte in Kooperation mit diesen Organisationen einen Paradigmenwechsel in der Förderpolitik durchgeführt. Der Öffentlichkeit wurde wahrheitswidrig vermittelt, dass beide Konventionen die Genderidentitätsideologie stützen – die Vorstellung, es sei ein Menschenrecht von Männern, sich zur Frau zu erklären. Damit wurde unter anderem das Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes aktiv unterstützt. Wir hatten zu diesen Vorgängen einen Offenen Brief veröffentlicht. Im Rahmen dieser Recherchen hat Geschlecht zählt auch die Arbeit des DIMR untersucht, das unter anderem für den „Monitor Gewalt gegen Frauen“ zuständig ist.
Wir veröffentlichen einen alternativen und komprimierten offenen Brief, den Sie selbst an Frau Klöckner senden können. Einen Brief mit ausführlicher Begründung finden Sie auf der Website der Initiative „Geschlecht zählt“.
Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin,
wir – die Dialogplattform für Frauenrechte „Was ist eine Frau“ – wenden uns an Sie wegen der Recherchen der Initiative „Geschlecht zählt“ zum Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR).1 Das DIMR ist die gesetzlich beauftragte und institutionell aus dem Haushalt des Bundestages finanzierte nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands.2 Eine systematische Prüfung, ob das DIMR seinen Aufgaben rechtskonform nachkommt, findet nicht statt. Das hat unter anderem fatale Folgen für Frauen und Mädchen.
Die Initiative Geschlecht zählt hat auf Basis von BMFSFJ-Förderunterlagen (2020–2024) sowie eigener Analysen von DIMR-Dokumenten nachgewiesen, dass das DIMR die UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) und die Istanbul-Konvention transgenderideologisch auslegt und diese Auslegung als rechtskonforme Völkerrechtsinterpretation darstellt. Im Dezember 2024 legte das DIMR mit dem „Monitor Gewalt gegen Frauen“ ein offizielles Dokument vor, in dem der Begriff „Frau“ per Fußnote auf alle Personen ausgeweitet wird, „die sich als Frau identifizieren“. Damit werden also auch Personen männlichen Geschlechts einbezogen, obwohl sich die Istanbul-Konvention eindeutig auf Personen weiblichen Geschlechts bezieht.
Das DIMR untergräbt somit seinen gesetzlichen Auftrag und die verfassungsgemäße Gleichberechtigung von Frauen gemäß Art. 3 (2) GG. Bereits der Bundesrechnungshof hat im Februar 2025 gerügt,3 dass der Bundestag das Zuwendungsverfahren und die Haushaltsführung des DIMR nicht hinreichend kontrolliert.4 Wir mahnen eine Kontrolle auch bezüglich der inhaltlichen Rechtmäßigkeit seiner Arbeit an.
Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass die Arbeit des DIMR regelmäßig auf Konformität mit dem DIMR-Gesetz (§ 1), der Bundeshaushaltsordnung (§§ 23, 44), CEDAW, der Istanbul-Konvention und Art. 3 (2) GG überprüft wird. Der Bundestag trägt als Zuwendungsgeber Verantwortung dafür, dass die steuerfinanzierten Mittel bestimmungsgemäß eingesetzt werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat nach einer Beschwerde von „Geschlecht zählt“ die Klärung, ob das DIMR als staatlich mandatierte Institution oder als NGO handelt, dem Parlament überlassen. Wir fordern, dass das Parlament dieser Verantwortung nachkommt und Rechtssicherheit schafft.
Das DIMR muss die irreführende Darstellung von CEDAW und Istanbul-Konvention gegenüber Öffentlichkeit, Parlament, Justiz und Bildungseinrichtungen einstellen. Frauenrechtskonventionen schützen Frauen und Mädchen aufgrund ihres Geschlechts – nicht aufgrund einer Genderidentität.
Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, solange der Bundestag das Handeln des DIMR nicht kontrolliert, akzeptiert er – wie die Recherchen der Initiative „Geschlecht zählt“ belegen – dass eine staatlich mandatierte und institutionell aus dem Haushalt des Bundestages finanzierte Institution Völkerrechtsverträge ideologisch verfälscht darstellt und die Menschenrechte von Frauen und Mädchen systematisch aushöhlt. Bitte sorgen Sie mit Nachdruck dafür, dass die geschlechtsbasierten Grund- und Völkerrechte von Frauen und Mädchen gewahrt bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Was ist eine Frau – die Dialogplattform für Frauenrechte
Den vollständigen offenen Brief der Initiative „Geschlecht zählt“ finden Sie hier: geschlecht-zaehlt.de