Die Debatte um die Selbstbestimmung des Geschlechtseintrags und das Selbstbestimmungsgesetz wird oft mit dem Argument abgetan, problematische Fälle seien seltene „Einzelfälle“. Doch unsere neue interaktive Karte zeigt: Es kann nicht von Einzelfällen die Rede sein und schon ein einziger Vorfall kann erhebliche Auswirkungen auf die Sicherheit, Würde und Rechte von Frauen und Mädchen haben.
Die Karte auf „Was ist eine Frau?“ erfasst Vorfälle, Verfahren, Übergriffe, Verbrechen, Diskriminierungsklagen und gewalttätigen Aktivismus, die die Auswirkungen der Genderidentitätsideologie auf die Gesellschaft, insbesondere auf Frauen und Mädchen, belegen, und reicht bis in die 1970er Jahre zurück – also vor die Einführung des Transsexuellengesetzes 1981.
Diese Sammlung zeigt, dass Probleme mit männlichen Straftätern, die eine "Transgenderidentität" erklären, seit Jahrzehnten bestehen und weitgehend ignoriert wurden. Das Transsexuellengesetz etablierte erstmalig die juristische Fiktion des Geschlechtswechsels in Deutschland, ohne die dadurch entstehenden Einschränkungen der Rechte und Sicherheit von Frauen gemäß Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz ausreichend abzuwägen. Das Selbstbestimmungsgesetz hat nun jegliche Begrenzung und Kontrolle eines Wechsels des Geschlechtseintrags abgeschafft.
Die Karte dokumentiert unter anderem schwerwiegende Straftaten, begangen von einer kleinen Gruppe männlicher Täter, die ihren Geschlechtseintrag ändern ließen oder sich als „weiblich“ erklärten. Laut dgti e.V. (Deutsche Gesellschaft für Trans- und Intergeschlechtlichkeit e.V.) beläuft sich die Anzahl der Personen, die eine „Transgenderidentität“ behaupten, in Deutschland auf mindestens 0,08 bis 0,1% der Gesamtbevölkerung (2019)1. Neuere Zahlen der dgti gehen von 0,4% bis 0,6% der Gesamtbevölkerung (2021) aus2. Die Zahlen zur Personenstandsänderung laut Transsexuellengesetz ergaben für 2020 eine Zahl von 2687 Personen3. Seit Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes im August 2024 mit Wirkung zum November 2024 wollten ca. 15.000 Personen4 eine Änderung des Geschlechtseintrags beantragen. Laut BILD hatten am 10. Dezember 2024 bereits 4361 Personen (davon 1158 Männer) in den größten deutschen Städten eine Personenstandsänderung durchgeführt. Das entspricht 100 Personen pro Tag5. Diese Zahlen geht weit über die vorherige Schätzung von 4.000 Änderungen des Geschlechtseintrags pro Jahr aus und zeigen, dass wir mit einer massiven Steigerung von Männern zu rechnen haben, die ihren Geschlechtseintrag ändern. Es findet keine Überprüfung der kriminellen Vergangenheit statt, wie zuvor vom BKA und vom Innenministerium gefordert wurde. Das erhöht das Risiko der Identitätsverschleierung durch Straftäter6.
Einer der frühesten auf der Karte erfassten Fälle von 1981 ist bereits ein besonders drastisches Beispiel mit langwierigen Folgen: Täter A. ermordete „gemeinsam mit einem Mittäter die damals vierzehnjährige Schülerin Beate K. aus Enttäuschung über den misslungenen Versuch, das Mädchen sexuell zu missbrauchen.“ Er hat sie zunächst mehrfach getreten und ihr dann mit einer zersprungenen Glasflache zahlreiche Schnittverletzungen am Körper zugefügt, bis Beate keinerlei Lebenszeichen mehr von sich gab7. A. wurde 1981 verurteilt. Eine Haftverkürzung von 20 auf 15 Jahre wurde ihm 1995 wegen der Schwere der Schuld nicht gewährt.
Der Täter änderte 1994 seinen Vornamen gemäß Transsexuellengesetz in einen weiblichen Vornamen um, verbüßte die Haft aber in einem Männergefängnis. In Haft initiierte A. dann ein Gerichtsverfahren, um an sich eine sogenannte „geschlechtsangleichende“ Behandlung durchführen und diese von der Allgemeinheit finanzieren zu lassen. „Transsexualität kann auch im Strafvollzug einen Anspruch auf ärztliche Behandlung begründen, wenn der Störung wegen des Vorliegens eines schweren Leidensdruckes Krankheitswert beikommt,“ hat das Oberlandesgericht Karlsruhe schließlich im Jahr 2000 beschlossen.
Seitdem können auch inhaftierte männliche Straftäter in deutschen Gefängnissen verlangen, dass nicht nur ihr Name geändert, sondern auch plastische Operationen und Hormonbehandlungen zur Simulation eines Geschlechtswechsels in Haft gewährleistet werden. Und auch wenn A. nicht im Frauengefängnis inhaftiert war, sind schon seit vielen Jahren Frauen im Frauengefängnis mit männlichen Straftätern konfrontiert.
Die fortlaufend aktualisierte Karte liefert essenzielles Material für die von der Bundesregierung für 2026 angekündigte Evaluierung des Selbstbestimmungsgesetzes. In diesem Einführungsartikel beleuchten wir die besonders betroffenen Bereiche, die Nutzung der Karte, internationale Daten, die Rolle von Diskriminierungsklagen und gewalttätigem Aktivismus sowie Diskussionen in sozialen Medien.
Frauenhäuser sind essenzielle Schutzräume für Frauen und Kinder, die vor männlicher Gewalt fliehen. Laut Frauenhauskoordinierung8 fanden im Jahr 2023 14.238 gewaltbetroffene Frauen und 16.008 Kinder & Jugendliche Schutz in einem Frauenhaus. 10.114 Frauen mit Kindern und 6.268 Frauen ohne Kinder mussten aufgrund von Platzmangel abgewiesen werden. Deutschland verfügt nur über ca. 7.700 Frauenhausplätze. Ein Bedarf besteht allerdings für ca. 21.000 Plätze.
Frauen und Kinder, die vor Männergewalt in ein Frauenhaus fliehen, sind schwer traumatisiert. Die Anwesenheit von Männern in einem Frauenhaus kann das Sicherheitsgefühl der Bewohnerinnen beeinträchtigen und Retraumatisierung auslösen, wie die UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Mädchen und Frauen – Reem Alsalem – in ihrem 12-seitigen Brief an die Außenministerin Annalena Baerbock zum Selbstbestimmungsgesetz darlegte9 10
Die Karte dokumentiert Vorfälle, bei denen die Aufnahme biologisch männlicher Personen in Frauenhäuser zu Konflikten oder Unsicherheit führte. Solche Fälle zeigen, dass ein einziger Vorfall das Vertrauen vieler Bewohnerinnen erschüttern kann – ein Problem, das seit Jahrzehnten ignoriert wurde.
Ein Beispiel auf der Karte ist ein Vorfall in einem Frauenhaus in Dortmund1112. Ein männliche Person, die als „Transmuslima“ auftrat, verlangte mit seiner 16-jährigen Tochter Zugang. Das Frauenhaus sprach eine Ablehnung aus. Daraufhin hat er die Presse eingeschaltet. Das Selbstbestimmungsgesetz sieht nun zwar ein Hausrecht vor, das die Ablehnung erlaubt. Aber dieser und weitere Fälle zeigen, dass Männer diese Grenzen nicht respektieren und die Öffentlichkeit einschalten, obwohl sie sogar privilegierte Unterstützung erhalten haben wie eine Unterbringung im Hotel13. Somit werden auch die Frauenhausmitarbeiterinnen unter Druck gesetzt, Männern den Zugang zu gewähren.
Frauenumkleiden und Toiletten sind intime Räume, in denen Frauen ein hohes Sicherheitsbedürfnis haben. Eine Umfrage der European Union Agency for Fundamental Rights (2014)14 zeigt, dass 33 % der Frauen in Europa körperliche oder sexuelle Gewalt erlebt haben – oft durch Männer, was dieses Bedürfnis prägt. Die Karte erfasst Vorfälle15, bei denen biologische Männer in Frauenumkleiden, -saunen oder -toiletten für Unruhe oder Unbehagen sorgten. Solche Fälle verdeutlichen, dass ein einziger Vorfall die Privatsphäre und das Sicherheitsgefühl vieler Frauen beeinträchtigen kann.
Die Praxis, Männer in der Berichterstattung als Frauen zu bezeichnen, führt zu einer gravierenden Verzerrung. Laut dem Bundeskriminalamt (BKA) waren 2023 etwa 90 % der Tatverdächtigen bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung männlich16. Wenn männliche Täter als weiblich geführt werden, erweckt dies den falschen Eindruck, dass Frauen vermehrt schwere Straftaten begehen. Viele auf der Karte dokumentierten Fälle verdeutlichen, dass die Medien männliche Täter als Frauen darstellen17, was zu Verwirrung und zu verzerrten Statistiken führt. Diese Praxis zeigt, wie dringend eine faktenbasierte Berichterstattung benötigt wird. Zusätzlich ist es in der Recherche durch die nicht wahrheitsgemäße Berichterstattung besonders schwierig, Fälle dieser Art zu finden. Das stellt eine besondere Form von Täterschutz dar.
Nur 5% der Inhaftierten in Deutschland sind Frauen18. In Frauengefängnissen sind viele Insassinnen Opfer männlicher Gewalt, oft mit Traumata. Studien zeigen, dass inhaftierte Frauen häufig unter psychischen Störungen und posttraumatischen Belastungsstörungen als Folge von Gewalterfahrungen leiden19 20. Die Unterbringung von männlichen Straftätern in Frauengefängnissen kann Angst und Retraumatisierung auslösen. Die Karte erfasst Vorfälle, bei denen männliche Inhaftierte in Frauen-Justizvollzugsanstalten zu Unsicherheit führten oder Übergriffen ausübten.
2023 wendeten sich beispielsweise Frauen aus dem größten deutschen Frauengefängnis in Chemnitz an die Presse und berichteten von einem bei ihnen untergebrachten männlichen Täter, der sie bedrohte und sexuell belästigte21. Bereits 10 Jahre früher gab es im Frauengefängnis in Chemnitz einen Zwischenfall mit einem Frauenmörder, der seinen Geschlechtseintrag geändert hatte und sich in Haft eine sogenannte „Geschlechtsumwandlung“ finanzieren ließ. Er würgte eine Wärterin fast zu Tode22.
Internationale Daten unterstreichen die Dringlichkeit: Laut dem britischen Justizministerium (2019) waren 81 von 163 männlichen „Transgender“-Häftlingen (ca. 50 %) wegen Sexualstraftaten verurteilt23. Im März 2024 ergab eine weitere Erhebung der britischen Regierung, dass zweidrittel der inhaftierten Männer, die eine „Transgender“-Identität behaupten, wegen Sexualstraftaten verurteilt sind24 – im Gegensatz zu 17% der sonstigen männlichen Inhaftierten. In Kanada weist fast die Hälfte (44 %) der inhaftierten Männer, die sich als „weiblich“ erklären, eine Geschichte sexueller Übergriffe auf. 71% von ihnen wurden wegen Mordes oder Sexualstraftaten verurteilt25. Auch in Deutschland sind männliche Straftäter in Frauengefängnissen inhaftiert. Inzwischen sind auch mehrere tätliche oder sexuelle Übergriffe durch diese Täter auf Frauen bekannt geworden26 27.
Die Karte dokumentiert Diskriminierungsklagen von Männern, die eine „Transidentität“ behaupten. Die Klagen belegen, wie häufig diese den Rechtsweg beschreiten, um ihre Interessen durchzusetzen. Laut der Antidiskriminierungsstelle des Bundes machen Anfragen zum Merkmal „Geschlecht und Geschlechtsidentität“ etwa 24 % der Beratungen aus28.
Ein besonders drastisches Beispiel ist „Alina“ mit rund 240 Klagen, die A. steuerfrei 240.000 EUR einbrachten. A. klagt regelmäßig gegen Unternehmen, die beispielsweise das „d“ für divers in ihren Stellenanzeigen vergessen29.
Transaktivisten werden in ihren Anzeigen und Klagen von der Antidiskriminerungsstelle des Bundes, aber auch von HateAid unterstützt – einer maßgeblich durch die Bundesregierung finanzierten NGO, die 2023 etwa 4,7 Millionen Euro aus öffentlicher Förderung erhielt30. Beispielsweise haben Ganserer (ehemaliger MdB der Grünen) und WDR-Führungskraft (in Rente) Kellermann öffentlich erklärt, HateAid für ihre Verfahren genutzt zu haben. Feministinnen und genderkritische Personen hingegen haben keinen Zugang zu HateAid, wenn sie von Transaktivisten beschimpft, bedroht und angegriffen werden und werden von der Organisation als „TERFs“ oder „queerfeindlich“ diffamiert31. Transaktivisten erweisen sich als besonders anzeige- und klagefreudig und werden bspw. mit Kampagnen wie "Zeig sie an!"32 darin bestärkt. Möchten Frauen sich gegen diese Slap-Anzeigen und -Klagen verteidigen, müssen sie diese Verfahren privat finanzieren.
Die Anzeigen und Klagen können auch direkte existenzielle Auswirkungen auf Frauen haben. Die Inhaberin eines Frauenfitnessstudios muss wegen der Klage eines Transaktivisten damit rechnen, ihr Frauenfitnessstudio zu verlieren. Denn wenn sie ihren Kundinnen nicht garantieren kann, dass nur Frauen Zugang zu ihrem Studio haben, werden diese zukünftig fernbleiben33. Diese Dynamik verdeutlicht einen ungleichen Zugang zur Rechtsprechung – oft auf Kosten von Frauenrechten.
Die Karte erfasst Fälle von gewalttätigen Übergriffen und Anschlägen durch Transaktivisten, die das Selbstbestimmungsgesetz und flankierende Regelungen durchsetzen wollen. Diese Vorfälle, mit verlinkten Belegen dokumentiert, zeigen eine hohe Extremismus- und Gewaltbereitschaft. Beispiel: Nach einer Lesung im Conny Island in Leipzig wurde eine Schwangere von Transaktivisten beschimpft und körperlich attackiert34. Mehrere Jahre hintereinander sind friedlich auftretende radikalfeministische Lesben auf Dyke-Märschen anlässlich des Christopher-Street-Days beschimpft, bedroht und gewalttätig attackiert worden, beispielsweise am 2. Juli 2022 in Köln35. Diese Vorfälle schaffen ein Klima der Bedrohung und Angst, das vor allem Frauen daran hindern soll, ihre grundgesetzlich und völkerrechtlich garantierten geschlechtsbasierten Rechte zu verteidigen und ihr Recht auf politische Teilhabe, Glaubens- und Meinungsfreiheit auszuüben.
Obwohl nicht auf der Karte erfasst, ist der Frauensport ein zentrales Thema. Ein biologischer Mann in einer Frauenmannschaft kann die Fairness für viele Sportlerinnen untergraben. Studien zeigen, dass biologische Männer auch nach Hormontherapie physische Vorteile behalten36. Frage an unsere Community: Sollten wir das Thema Frauensport in unsere Karte integrieren oder eine eigene Karte dafür erstellen? Teilen Sie Ihre Meinung per Kommentar auf dieser Seite, auf X oder per E-Mail an kontakt@was-ist-eine-frau.de!
Die interaktive Karte auf Was ist eine Frau? ist eine maßgebliche Datenbasis, die sorgfältig dokumentierte Fälle schwerwiegender Straftaten, Konflikte, Diskriminierungsklagen und gewalttätigen Aktivismus erfasst. Nutzer können die einzelnen Marker auf der Karte anklicken, oder in einer Tabelle nach Schlagwort (z. B. „Frauengefängnis“, „Anschlag“), Ort und Jahr suchen, um Muster zu erkennen. Die verlinkten Artikel sind nicht alle frei zugänglich, aber zum Teil über das Webarchiv abzurufen. Einige Artikel – vor allem über ältere Fälle – sind nur gegen eine Gebühr zu erwerben. Die Karte wird kontinuierlich aktualisiert.
Die Bundesregierung plant 2026 eine Evaluierung des Selbstbestimmungsgesetzes. Die Karte zeigt, dass die Herausforderungen seit Jahrzehnten bestehen und ignoriert wurden. Ihre Daten, unterstützt durch internationale Belege wie die britischen Zahlen, legen systematische Schwächen des Gesetzes offen und belegt die Schwere und Disproportionalität der Vorfälle.
Die sorgfältig dokumentierten Fälle auf Was ist eine Frau? belegen: Die Selbstbestimmung des Geschlechtseintrags führt zu weitreichenden Konsequenzen für Frauen und Mädchen und die Gesellschaft – begünstigt durch eine kleine, aber gefährliche Gruppe von Tätern und aggressiven Aktivismus. Ob in Frauenhäusern, Umkleiden, Gefängnissen, durch verzerrte Berichterstattung, finanzierte Rechtsstreitigkeiten oder gewalttätige Anschläge – ein einziger Vorfall kann Sicherheit, Fairness und Würde vieler Frauen beeinträchtigen. Die Karte zeigt ein Muster, das ernsthafte Fragen zur Umsetzung des Gesetzes aufwirft. Mit der Evaluierung 2026 bietet sich die Chance, Schutzräume und Rechte von Frauen zu sichern. Unterstützen Sie uns, indem Sie die Karte teilen, Fälle melden und die Debatte anstoßen!