Warum die Selbstbestimmung des Geschlechtseintrags weitreichende Folgen hat

Die Debatte um die Selbstbestimmung des Geschlechtseintrags und das Selbstbestimmungsgesetz wird oft mit dem Argument abgetan, problematische Fälle seien seltene „Einzelfälle“. Doch unsere neue interaktive Karte zeigt: Es kann nicht von Einzelfällen die Rede sein und schon ein einziger Vorfall kann erhebliche Auswirkungen auf die Sicherheit, Würde und Rechte von Frauen und Mädchen haben.

Die Karte auf „Was ist eine Frau?“ erfasst Vorfälle, Verfahren, Übergriffe, Verbrechen, Diskriminierungsklagen und gewalttätigen Aktivismus, die die Auswirkungen der Genderidentitätsideologie auf die Gesellschaft, insbesondere auf Frauen und Mädchen, belegen, und reicht bis in die 1970er Jahre zurück – also vor die Einführung des Transsexuellengesetzes 1981.

Diese Sammlung zeigt, dass Probleme mit männlichen Straftätern, die eine "Transgenderidentität" erklären, seit Jahrzehnten bestehen und weitgehend ignoriert wurden. Das Transsexuellengesetz etablierte erstmalig die juristische Fiktion des Geschlechtswechsels in Deutschland, ohne die dadurch entstehenden Einschränkungen der Rechte und Sicherheit von Frauen gemäß Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz ausreichend abzuwägen. Das Selbstbestimmungsgesetz hat nun jegliche Begrenzung und Kontrolle eines Wechsels des Geschlechtseintrags abgeschafft.

Eine sehr kleine Gruppe der Gesamtbevölkerung

Die Karte dokumentiert unter anderem schwerwiegende Straftaten, begangen von einer kleinen Gruppe männlicher Täter, die ihren Geschlechtseintrag ändern ließen oder sich als „weiblich“ erklärten. Laut dgti e.V. (Deutsche Gesellschaft für Trans- und Intergeschlechtlichkeit e.V.) beläuft sich die Anzahl der Personen, die eine „Transgenderidentität“ behaupten, in Deutschland auf mindestens 0,08 bis 0,1% der Gesamtbevölkerung (2019)1. Neuere Zahlen der dgti gehen von 0,4% bis 0,6% der Gesamtbevölkerung (2021) aus2. Die Zahlen zur Personenstandsänderung laut Transsexuellengesetz ergaben für 2020 eine Zahl von 2687 Personen3. Seit Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes im August 2024 mit Wirkung zum November 2024 wollten ca. 15.000 Personen4 eine Änderung des Geschlechtseintrags beantragen. Laut BILD hatten am 10. Dezember 2024 bereits 4361 Personen (davon 1158 Männer) in den größten deutschen Städten eine Personenstandsänderung durchgeführt. Das entspricht 100 Personen pro Tag5. Diese Zahlen geht weit über die vorherige Schätzung von 4.000 Änderungen des Geschlechtseintrags pro Jahr aus und zeigen, dass wir mit einer massiven Steigerung von Männern zu rechnen haben, die ihren Geschlechtseintrag ändern. Es findet keine Überprüfung der kriminellen Vergangenheit statt, wie zuvor vom BKA und vom Innenministerium gefordert wurde. Das erhöht das Risiko der Identitätsverschleierung durch Straftäter6.  

…verübt besonders schwere Gewalttaten

Einer der frühesten auf der Karte erfassten Fälle von 1981 ist bereits ein besonders drastisches Beispiel mit langwierigen Folgen: Täter A. ermordete „gemeinsam mit einem Mittäter die damals vierzehnjährige Schülerin Beate K. aus Enttäuschung über den misslungenen Versuch, das Mädchen sexuell zu missbrauchen.“ Er hat sie zunächst mehrfach getreten und ihr dann mit einer zersprungenen Glasflache zahlreiche Schnittverletzungen am Körper zugefügt, bis Beate keinerlei Lebenszeichen mehr von sich gab7. A. wurde 1981 verurteilt. Eine Haftverkürzung von 20 auf 15 Jahre wurde ihm 1995 wegen der Schwere der Schuld nicht gewährt.

Der Täter änderte 1994 seinen Vornamen gemäß Transsexuellengesetz in einen weiblichen Vornamen um, verbüßte die Haft aber in einem Männergefängnis. In Haft initiierte A. dann ein Gerichtsverfahren, um an sich eine sogenannte „geschlechtsangleichende“ Behandlung durchführen und diese von der Allgemeinheit finanzieren zu lassen. „Transsexualität kann auch im Strafvollzug einen Anspruch auf ärztliche Behandlung begründen, wenn der Störung wegen des Vorliegens eines schweren Leidensdruckes Krankheitswert beikommt,“ hat das Oberlandesgericht Karlsruhe schließlich im Jahr 2000 beschlossen.

…und erhält dennoch Privilegien

Seitdem können auch inhaftierte männliche Straftäter in deutschen Gefängnissen verlangen, dass nicht nur ihr Name geändert, sondern auch plastische Operationen und Hormonbehandlungen zur Simulation eines Geschlechtswechsels in Haft gewährleistet werden. Und auch wenn A. nicht im Frauengefängnis inhaftiert war, sind schon seit vielen Jahren Frauen im Frauengefängnis mit männlichen Straftätern konfrontiert.

Die fortlaufend aktualisierte Karte liefert essenzielles Material für die von der Bundesregierung für 2026 angekündigte Evaluierung des Selbstbestimmungsgesetzes. In diesem Einführungsartikel beleuchten wir die besonders betroffenen Bereiche, die Nutzung der Karte, internationale Daten, die Rolle von Diskriminierungsklagen und gewalttätigem Aktivismus sowie Diskussionen in sozialen Medien.

Welche Bereiche sind besonders betroffen?

1. Frauenhäuser: Schutzräume in Gefahr

Frauenhäuser sind essenzielle Schutzräume für Frauen und Kinder, die vor männlicher Gewalt fliehen. Laut Frauenhauskoordinierung8 fanden im Jahr 2023 14.238 gewaltbetroffene Frauen und 16.008 Kinder & Jugendliche Schutz in einem Frauenhaus. 10.114 Frauen mit Kindern und 6.268 Frauen ohne Kinder mussten aufgrund von Platzmangel abgewiesen werden.  Deutschland verfügt nur über ca. 7.700 Frauenhausplätze. Ein Bedarf besteht allerdings für ca. 21.000 Plätze.

Frauen und Kinder, die vor Männergewalt in ein Frauenhaus fliehen, sind schwer traumatisiert. Die Anwesenheit von Männern in einem Frauenhaus kann das Sicherheitsgefühl der Bewohnerinnen beeinträchtigen und Retraumatisierung auslösen, wie die UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Mädchen und Frauen – Reem Alsalem – in ihrem 12-seitigen Brief an die Außenministerin Annalena Baerbock zum Selbstbestimmungsgesetz darlegte9 10

Die Karte dokumentiert Vorfälle, bei denen die Aufnahme biologisch männlicher Personen in Frauenhäuser zu Konflikten oder Unsicherheit führte. Solche Fälle zeigen, dass ein einziger Vorfall das Vertrauen vieler Bewohnerinnen erschüttern kann – ein Problem, das seit Jahrzehnten ignoriert wurde.

Ein Beispiel auf der Karte ist ein Vorfall in einem Frauenhaus in Dortmund1112. Ein männliche Person, die als „Transmuslima“ auftrat, verlangte mit seiner 16-jährigen Tochter Zugang. Das Frauenhaus sprach eine Ablehnung aus. Daraufhin hat er die Presse eingeschaltet. Das Selbstbestimmungsgesetz sieht nun zwar ein Hausrecht vor, das die Ablehnung erlaubt. Aber dieser und weitere Fälle zeigen, dass Männer diese Grenzen nicht respektieren und die Öffentlichkeit einschalten, obwohl sie sogar privilegierte Unterstützung erhalten haben wie eine Unterbringung im Hotel13. Somit werden auch die Frauenhausmitarbeiterinnen unter Druck gesetzt, Männern den Zugang zu gewähren.

2. Frauenumkleiden: Verlust von Privatsphäre

Frauenumkleiden und Toiletten sind intime Räume, in denen Frauen ein hohes Sicherheitsbedürfnis haben. Eine Umfrage der European Union Agency for Fundamental Rights (2014)14 zeigt, dass 33 % der Frauen in Europa körperliche oder sexuelle Gewalt erlebt haben – oft durch Männer, was dieses Bedürfnis prägt. Die Karte erfasst Vorfälle15, bei denen biologische Männer in Frauenumkleiden, -saunen oder -toiletten für Unruhe oder Unbehagen sorgten. Solche Fälle verdeutlichen, dass ein einziger Vorfall die Privatsphäre und das Sicherheitsgefühl vieler Frauen beeinträchtigen kann.

3. Verfälschte Berichterstattung: Verzerrung der Realität und Statistik

Die Praxis, Männer in der Berichterstattung als Frauen zu bezeichnen, führt zu einer gravierenden Verzerrung. Laut dem Bundeskriminalamt (BKA) waren 2023 etwa 90 % der Tatverdächtigen bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung männlich16. Wenn männliche Täter als weiblich geführt werden, erweckt dies den falschen Eindruck, dass Frauen vermehrt schwere Straftaten begehen. Viele auf der Karte dokumentierten Fälle verdeutlichen, dass die Medien männliche Täter als Frauen darstellen17, was zu Verwirrung und zu verzerrten Statistiken führt. Diese Praxis zeigt, wie dringend eine faktenbasierte Berichterstattung benötigt wird. Zusätzlich ist es in der Recherche durch die nicht wahrheitsgemäße Berichterstattung besonders schwierig, Fälle dieser Art zu finden. Das stellt eine besondere Form von Täterschutz dar.

4. Frauengefängnisse: Sicherheit bedroht

Nur 5% der Inhaftierten in Deutschland sind Frauen18. In Frauengefängnissen sind viele Insassinnen Opfer männlicher Gewalt, oft mit Traumata. Studien zeigen, dass inhaftierte Frauen häufig unter psychischen Störungen und posttraumatischen Belastungsstörungen als Folge von Gewalterfahrungen leiden19 20. Die Unterbringung von männlichen Straftätern in Frauengefängnissen kann Angst und Retraumatisierung auslösen. Die Karte erfasst Vorfälle, bei denen männliche Inhaftierte in Frauen-Justizvollzugsanstalten zu Unsicherheit führten oder Übergriffen ausübten.

2023 wendeten sich beispielsweise Frauen aus dem größten deutschen Frauengefängnis in Chemnitz an die Presse und berichteten von einem bei ihnen untergebrachten männlichen Täter, der sie bedrohte und sexuell belästigte21. Bereits 10 Jahre früher gab es im Frauengefängnis in Chemnitz einen Zwischenfall mit einem Frauenmörder, der seinen Geschlechtseintrag geändert hatte und sich in Haft eine sogenannte „Geschlechtsumwandlung“ finanzieren ließ. Er würgte eine Wärterin fast zu Tode22.

Internationale Daten unterstreichen die Dringlichkeit: Laut dem britischen Justizministerium (2019) waren 81 von 163 männlichen „Transgender“-Häftlingen (ca. 50 %) wegen Sexualstraftaten verurteilt23. Im März 2024 ergab eine weitere Erhebung der britischen Regierung, dass zweidrittel der inhaftierten Männer, die eine „Transgender“-Identität behaupten, wegen Sexualstraftaten verurteilt sind24 – im Gegensatz zu 17% der sonstigen männlichen Inhaftierten. In Kanada weist fast die Hälfte (44 %) der inhaftierten Männer, die sich als „weiblich“ erklären, eine Geschichte sexueller Übergriffe auf. 71% von ihnen wurden wegen Mordes oder Sexualstraftaten verurteilt25. Auch in Deutschland sind männliche Straftäter in Frauengefängnissen inhaftiert. Inzwischen sind auch mehrere tätliche oder sexuelle Übergriffe durch diese Täter auf Frauen bekannt geworden26 27.

5. Diskriminierungsklagen und Rechtsstreitigkeiten

Die Karte dokumentiert Diskriminierungsklagen von Männern, die eine „Transidentität“ behaupten. Die Klagen belegen, wie häufig diese den Rechtsweg beschreiten, um ihre Interessen durchzusetzen. Laut der Antidiskriminierungsstelle des Bundes machen Anfragen zum Merkmal „Geschlecht und Geschlechtsidentität“ etwa 24 % der Beratungen aus28.

Ein besonders drastisches Beispiel ist „Alina“ mit rund 240 Klagen, die A. steuerfrei 240.000 EUR einbrachten. A. klagt regelmäßig gegen Unternehmen, die beispielsweise das „d“ für divers in ihren Stellenanzeigen vergessen29.

Transaktivisten werden in ihren Anzeigen und Klagen von der Antidiskriminerungsstelle des Bundes, aber auch von HateAid unterstützt – einer maßgeblich durch die Bundesregierung finanzierten NGO, die 2023 etwa 4,7 Millionen Euro aus öffentlicher Förderung erhielt30. Beispielsweise haben Ganserer (ehemaliger MdB der Grünen) und WDR-Führungskraft (in Rente) Kellermann öffentlich erklärt, HateAid für ihre Verfahren genutzt zu haben. Feministinnen und genderkritische Personen hingegen haben keinen Zugang zu HateAid, wenn sie von Transaktivisten beschimpft, bedroht und angegriffen werden und werden von der Organisation als „TERFs“ oder „queerfeindlich“ diffamiert31. Transaktivisten erweisen sich als besonders anzeige- und klagefreudig und werden bspw. mit Kampagnen wie "Zeig sie an!"32 darin bestärkt. Möchten Frauen sich gegen diese Slap-Anzeigen und -Klagen verteidigen, müssen sie diese Verfahren privat finanzieren.

Die Anzeigen und Klagen können auch direkte existenzielle Auswirkungen auf Frauen haben. Die Inhaberin eines Frauenfitnessstudios muss wegen der Klage eines Transaktivisten damit rechnen, ihr Frauenfitnessstudio zu verlieren. Denn wenn sie ihren Kundinnen nicht garantieren kann, dass nur Frauen Zugang zu ihrem Studio haben, werden diese zukünftig fernbleiben33. Diese Dynamik verdeutlicht einen ungleichen Zugang zur Rechtsprechung – oft auf Kosten von Frauenrechten.

6. Anschläge und Aktivismus

Die Karte erfasst Fälle von gewalttätigen Übergriffen und Anschlägen durch Transaktivisten, die das Selbstbestimmungsgesetz und flankierende Regelungen durchsetzen wollen. Diese Vorfälle, mit verlinkten Belegen dokumentiert, zeigen eine hohe Extremismus- und Gewaltbereitschaft. Beispiel: Nach einer Lesung im Conny Island in Leipzig wurde eine Schwangere von Transaktivisten beschimpft und körperlich attackiert34. Mehrere Jahre hintereinander sind friedlich auftretende radikalfeministische Lesben auf Dyke-Märschen anlässlich des Christopher-Street-Days beschimpft, bedroht und gewalttätig attackiert worden, beispielsweise am 2. Juli 2022 in Köln35. Diese Vorfälle schaffen ein Klima der Bedrohung und Angst, das vor allem Frauen daran hindern soll, ihre grundgesetzlich und völkerrechtlich garantierten geschlechtsbasierten Rechte zu verteidigen und ihr Recht auf politische Teilhabe, Glaubens- und Meinungsfreiheit auszuüben.

8. Frauensport: Ein weiteres relevantes Thema

Obwohl nicht auf der Karte erfasst, ist der Frauensport ein zentrales Thema. Ein biologischer Mann in einer Frauenmannschaft kann die Fairness für viele Sportlerinnen untergraben. Studien zeigen, dass biologische Männer auch nach Hormontherapie physische Vorteile behalten36. Frage an unsere Community: Sollten wir das Thema Frauensport in unsere Karte integrieren oder eine eigene Karte dafür erstellen? Teilen Sie Ihre Meinung per Kommentar auf dieser Seite, auf X oder per E-Mail an kontakt@was-ist-eine-frau.de!

Nutzung der Karte: Ein Werkzeug für Transparenz

Die interaktive Karte auf Was ist eine Frau? ist eine maßgebliche Datenbasis, die sorgfältig dokumentierte Fälle schwerwiegender Straftaten, Konflikte, Diskriminierungsklagen und gewalttätigen Aktivismus erfasst. Nutzer können die einzelnen Marker auf der Karte anklicken, oder in einer Tabelle nach Schlagwort (z. B. „Frauengefängnis“, „Anschlag“), Ort und Jahr suchen, um Muster zu erkennen. Die verlinkten Artikel sind nicht alle frei zugänglich, aber zum Teil über das Webarchiv abzurufen. Einige Artikel – vor allem über ältere Fälle – sind nur gegen eine Gebühr zu erwerben. Die Karte wird kontinuierlich aktualisiert.

Die Rolle der Karte für die Evaluierung des Selbstbestimmungsgesetzes

Die Bundesregierung plant 2026 eine Evaluierung des Selbstbestimmungsgesetzes. Die Karte zeigt, dass die Herausforderungen seit Jahrzehnten bestehen und ignoriert wurden. Ihre Daten, unterstützt durch internationale Belege wie die britischen Zahlen, legen systematische Schwächen des Gesetzes offen und belegt die Schwere und Disproportionalität der Vorfälle.

Fazit: Kein Einzelfall, sondern ein schwerwiegendes Problem

Die sorgfältig dokumentierten Fälle auf Was ist eine Frau? belegen: Die Selbstbestimmung des Geschlechtseintrags führt zu weitreichenden Konsequenzen für Frauen und Mädchen und die Gesellschaft – begünstigt durch eine kleine, aber gefährliche Gruppe von Tätern und aggressiven Aktivismus. Ob in Frauenhäusern, Umkleiden, Gefängnissen, durch verzerrte Berichterstattung, finanzierte Rechtsstreitigkeiten oder gewalttätige Anschläge – ein einziger Vorfall kann Sicherheit, Fairness und Würde vieler Frauen beeinträchtigen. Die Karte zeigt ein Muster, das ernsthafte Fragen zur Umsetzung des Gesetzes aufwirft. Mit der Evaluierung 2026 bietet sich die Chance, Schutzräume und Rechte von Frauen zu sichern. Unterstützen Sie uns, indem Sie die Karte teilen, Fälle melden und die Debatte anstoßen!


  1. https://dgti.org/wp-content/uploads/2023/06/Es_werden_immer_mehr_dgti_EA_22_10_2019_V4.pdf ↩︎
  2. https://dgti.org/2021/08/12/zahlenspiele/ ↩︎
  3. https://www.stern.de/gesellschaft/wie-viele-trans--menschen-leben-eigentlich-in-deutschland--31810658.html ↩︎
  4. https://www.welt.de/politik/deutschland/article253495120/Selbstbestimmungsgesetz-Dreimal-mehr-Menschen-als-erwartet-wollen-Geschlechtseintrag-aendern.html ↩︎
  5. https://www.bild.de/politik/inland/frau-mann-divers-jeden-tag-wechselten-100-deutsche-ihr-geschlecht-67647dfea34dcb59b66673fe ↩︎
  6. https://www.welt.de/politik/deutschland/plus255344240/Selbstbestimmungsgesetz-Wenn-ich-zur-Frau-werde-kann-ich-wieder-ein-Handy-und-einen-Netflix-Account-haben.html ↩︎
  7. https://www.judicialis.de/Oberlandesgericht%20Karlsruhe_3-Ws-173-99_Beschluss_30.11.2000.html ↩︎
  8. https://www.frauenhauskoordinierung.de/fileadmin/redakteure/Publikationen/Statistik/2024-10-07_FHK_Kurzfassung_final.pdf ↩︎
  9. https://www.welt.de/politik/deutschland/article252966862/Brief-an-Baerbock-UN-Sonderberichterstatterin-kritisiert-Selbstbestimmungsgesetz.html ↩︎
  10. https://spcommreports.ohchr.org/TMResultsBase/DownLoadPublicCommunicationFile?gId=29160 ↩︎
  11. https://www.ruhrnachrichten.de/dortmund/trans-frau-in-dortmunder-frauenhaus-unerwuenscht-einrichtung-widerspricht-w1796110-2000640292/ ↩︎
  12. https://reduxx.info/trans-muslima-profiled-in-german-news-after-accusing-domestic-violence-shelter-of-transphobia/ ↩︎
  13. https://www.queer.de/detail.php?article_id=53261 ↩︎
  14. https://fra.europa.eu/en/publication/2014/violence-against-women-eu-wide-survey-main-results-report ↩︎
  15. https://www.ruhrbarone.de/mein-erstes-mal/231277/ ↩︎
  16. https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/pks_node.html ↩︎
  17. https://www.bild.de/regional/frankfurt/prozess-in-frankfurt-friseurin-60-grapscht-junge-an-den-penis-674ed119aa320f5d4d508549 ↩︎
  18. https://bag-s.de/wp-content/uploads/2025/04/Infodienst__2024_1_digital.pdf ↩︎
  19. https://www.caritas.de/fuerprofis/fachthemen/gesundheit/inhaftierte-frauen-gesundheitlich-besser ↩︎
  20. https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-6-2008-0033_DE.html#:~:text=%E2%80%93%2034%20%%20waren%20vor%20der%20Inhaftierung,%C3%84ngste%20bis%20hin%20zu%20selbstzerst%C3%B6rerischen%20Handlungen%20genannt ↩︎
  21. https://www.freiepresse.de/nachrichten/sachsen/sex-gegen-zigaretten-wie-das-frauengefaengnis-chemnitz-bei-einem-trans-haeftling-an-grenzen-stoesst-artikel13213009 ↩︎
  22. https://www.bild.de/regional/dresden/transsexuell/transsexuelle-wuergt-gefaengniswaerterin-21976478.bild.html ↩︎
  23. https://fairplayforwomen.com/foi-200615022-data-final/ ↩︎
  24. https://www.dailymail.co.uk/news/article-14237553/Almost-two-thirds-transgender-women-prisons-sentences-sex-offences.html ↩︎
  25. https://www.dailymail.co.uk/news/article-11818117/Canadas-trans-male-female-prisoners-killers-sex-criminals-alarming-study-shows.html ↩︎
  26. https://www.welt.de/politik/deutschland/plus255085432/Sexuelle-Gewalt-Mehrere-Uebergriffe-von-Trans-Frauen-auf-weibliche-Haeftlinge-in-Gefaengnissen.html ↩︎
  27. https://www.ruhrbarone.de/selbstbestimmte-geschlechtsidentitaet-im-gefaengnis-gefaehrdet-frauen/240874/ ↩︎
  28. https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Jahresberichte/2024.pdf?__blob=publicationFile&v=2 ↩︎
  29. https://www.welt.de/politik/deutschland/article255385384/Trans-Person-klagt-240-Mal-wegen-Diskriminierung-und-kassiert-240-000-Euro-Entschaedigung.html ↩︎
  30. https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R001880 ↩︎
  31. https://hateaid.org/queerfeindlichkeit ↩︎
  32. https://100mensch.de/zeig-sie-an/ ↩︎
  33. https://www.nius.de/nachrichten/news/biologischer-mann-im-damen-gym-abgelehnt-jetzt-wird-doris-lange-verklagt/04f6a9ad-ad2a-49fa-9e25-f9cf9a31451e ↩︎
  34. https://www.welt.de/kultur/plus242668509/Leipzig-Connewitz-Trans-Aktivisten-greifen-Schwangere-an-Halt-s-Maul-Scheiss-Terf.html ↩︎
  35. https://reduxx.info/lesbians-assaulted-by-trans-activists-at-dyke-march-in-cologne/ ↩︎
  36. https://link.springer.com/article/10.1007/s40279-020-01389-3 ↩︎

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Transflagge vor dem Berliner Abgeordnetenhaus

Offener Brief an Cornelia Seibeld, Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin und an Iris Spranger, Senatorin für Inneres und Sport

Am 31. März 2025 wurde vor dem Berliner Abgeordnetenhaus die sogenannte „Trans-Flagge“ gehisst. Das Hissen einer politischen Flagge an öffentlichen Gebäuden gefährdet die Neutralität staatlicher Institutionen. Die Flagge ist außerdem untrennbar mit ihrem Erfinder verbunden – dem Crossdresser Robert Hogge alias Monica Helms. Er lebte seine Perversionen auf Kosten seiner Familie aus, stahl Frauenunterwäsche und verarbeitete pädophile Fantasien in seinen Schriften. Wir sind der Meinung, dass öffentliche Gebäude nicht zum Hofieren männlicher Perversionen genutzt werden sollten und bringen unsere entschiedene Ablehnung des Hissens dieser Flagge zum Ausdruck in einem offenen Brief an Cornelia Seibeld (Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin) und Iris Spranger (Senatorin für Inneres und Sport).

Betreff: Nein zur „Trans-Flagge“ am Berliner Abgeordnetenhaus und an öffentlichen Gebäuden

Sehr geehrte Frau Seibeld, sehr geehrte Frau Spranger,

wir wenden uns mit diesem offenen Brief an Sie, um unsere vehemente Ablehnung des Hissens der sogenannten „Trans-Flagge“ am Berliner Abgeordnetenhaus am Montag, den 31. März 2025, zum Ausdruck zu bringen. Laut einem Bericht von „nd – Journalismus von links“1 wurde diese Flagge an diesem Tag gehisst. Wir empfinden diese Entscheidung als untragbar.

Unsere Ablehnung beruht zum einen darauf, dass das Hissen einer politischen Flagge an öffentlichen Gebäuden die Neutralität staatlicher Institutionen gefährdet. Zum anderen – und dies wiegt für uns schwerer – ist die Flagge untrennbar mit ihrem Erfinder Robert Hogge, der sich „Monica Helms“ nennt, verbunden. Seine Verhaltensweisen und Phantasien, die u.a. in seinen Büchern dokumentiert sind, betrachten wir als zutiefst verstörend und moralisch verwerflich.

Im Folgenden möchten wir Ihnen diese Hintergründe ausführlich darlegen und fragen zugleich: Haben Sie sich vor dieser Entscheidung mit der Person Hogge und seinen verstörenden Neigungen auseinandergesetzt, oder wurde hier lediglich unkritisch den Forderungen fragwürdiger Aktivisten blindlings entsprochen?

Hintergrund zum Crossdresser Robert Hogge – dem Erfinder der „Trans-Flagge“

Transgender flag

Robert Hogge, der die „Trans-Flagge“ 1999 entwarf, beschreibt in seinen Memoiren „More Than Just a Flag“2 eine lebenslange Obsession mit fetischistischem Cross-Dressing. Bereits in seiner Jugend durchwühlte er die Schubladen seiner Mutter, stahl ihre Unterhosen und BHs, um diese anzuziehen und sich darin sexuell zu befriedigen. Dieses Verhalten setzte sich in seinen Teenagerjahren fort, während er seine Mitschülerinnen „studierte“ und für seine sexuelle Erregung stundenlang ihre Füße und Schuhe beobachtete.

Während seines Dienstes bei der US Navy in den 1970er Jahren eskalierte Hogges Fetischismus weiter. Er begann, die Unterwäsche von Frauen aus dem Waschraum seines Wohnkomplexes zu stehlen. Er beschreibt in seinen Memoiren detailliert seine sexuelle Erregung, die er dabei verspürte, als er sich gekleidet in der gestohlenen Unterwäsche im Spiegel betrachtete. Wenige Jahre später begann er, Drag-Clubs zu besuchen, um sich Zugang zu ausgefallener und sexualisierter Frauen-Kleidung in Lack und Leder zu verschaffen.

Besonders erschütternd ist Hogges manipulatives Verhalten gegenüber seiner Ehefrau Donna, die er in den 1970er Jahren heiratete. Er verheimlichte seine Perversionen bis zur Hochzeit, um Donna emotional und materiell an sich zu binden, bevor sie die Möglichkeit hatte, sich zurückzuziehen. Dies ist ein Muster, das viele Männer mit ähnlichen Fetischen anwenden: Sie verschweigen ihre Neigungen, um ihre Partnerinnen in eine Abhängigkeit zu manövrieren, so dass diese aus Sorge um die Ehe und Kinder bei ihnen bleiben und sogar beginnen, den Fetisch ihres Mannes zu rechtfertigen, um die Familie zusammenzuhalten.

Er versuchte seine damalige Ehefrau Donna gegen ihren ausdrücklichen Willen zur Teilnahme an seinem fetischistischen Cross-Dressing zu zwingen und ihn als „Frau“ zu betrachten. Helms gab die gesamten Familienfinanzen für Kleidung, Make-up und synthetische Hormone aus und buchte Kurse, um zu lernen, „wie eine Frau“ zu sprechen und zu gehen. Er reichte schließlich die Scheidung ein und verließ seine Frau und ihre Kinder, obwohl sie ihn baten, zu bleiben und seinen Fetisch in den Griff zu bekommen.

Durch den mit seiner Scheidung erlangten Freifahrtschein frequentierte Hogge Sexclubs. Er nahm an Orgien mit Männern teil, um seine sexuelle Fantasie auszuleben, als „Frau“ von Männern penetriert zu werden. Später behauptete er, eine “lesbische Frau“ zu sein und besuchte mehrmals pro Woche Clubs für lesbische Frauen, um sie zu belästigen.

Besonders abstoßend sind Hogges literarische Ergüsse, etwa die Kurzgeschichte „A Woman Scorned“ aus der Sammlung „Tales from a Two-Gendered Mind“3. Darin fantasiert er von einem Mann, der ein junges Mädchen heiratet, das aufgrund „magischer Kräfte“ nicht altert. Diese Sexualisierung eines kindlichen Charakters ist alarmierend und verstörend.

Wir fragen Sie: War Ihnen bekannt, dass der Erfinder der „Trans-Flagge“ ein Mann ist, der seine Perversionen auf Kosten seiner Familie auslebt, Frauenunterwäsche stahl und pädophile Fantasien in seinen Schriften verarbeitete? Haben Sie sich mit diesen Fakten auseinandergesetzt, bevor Sie das Hissen seiner Flagge zuließen?

Als Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin und Senatorin für Inneres und Sport tragen Sie eine immense Verantwortung. Wir erwarten, dass Entscheidungen wie diese auf einer fundierten Auseinandersetzung beruhen – nicht auf einem unreflektierten Nachgeben gegenüber höchst fragwürdigen Aktivisten. Das Abgeordnetenhaus repräsentiert die Bürger Berlins. Es sollte nicht mit Symbolen belastet werden, die mit einem derart abstoßenden Mann verknüpft sind.

Fehlende rechtliche Grundlage zum Hissen politischer Symbole an öffentlichen Gebäuden

Abschließend möchten wir auf die Ursprünge dieser Praxis und deren rechtliche Grundlage hinweisen. Erstmals wurde die „Trans-Flagge“ im Jahr 2022 am Vorplatz des Berliner Abgeordnetenhauses vom damaligen Präsidenten Dennis Buchner (SPD) gehisst4. Dies wurde durch eine Ausnahmegenehmigung5 von Ihnen, Frau Spranger, als Senatorin für Inneres und Sport ermöglicht, die 2022 vorsah, dass die Senatsverwaltungen ihre Dienststellen beflaggen dürfen. Sie selbst hissten im selben Jahr drei „Trans-Flaggen“ an Ihrem Dienstgebäude6.

Nach unserem Kenntnisstand gilt eine solche Ausnahmegenehmigung jedoch nur für den angegebenen Tag im jeweiligen Jahr und verlängert sich nicht automatisch für Folgejahre. Die Beflaggungsverordnung7 FlaggV BE (§ 5) regelt, dass das Hissen nicht-hoheitlicher Flaggen wie der „Trans-Flagge“ Ihrer Zustimmung bedarf und an einen konkreten Anlass gebunden sein muss. Ohne einen neuen Antrag und eine erneute Prüfung unter aktuellen Umständen – wie es etwa beim Christopher Street Day explizit geregelt wurde – fehlt die rechtliche Grundlage für eine automatische Verlängerung. Das Hissen der „Trans-Flagge“ am 31. März 2025 wirft daher die Frage auf, ob eine neue Genehmigung vorliegt oder ob hier gegen geltende Vorschriften verstoßen wurde.

Wir fordern Sie auf, diese Entscheidung zu widerrufen und künftig von der Präsentation solcher politischen Symbole an öffentlichen Gebäuden abzusehen. Berlin verdient eine Politik, die auf moralischer Integrität und Verantwortung basiert.

Übernehmen Sie Verantwortung: Kein Hofieren männlicher Perversionen an öffentlichen Gebäuden!

Wir appellieren auch an Sie, Frau Seibeld – auch wenn Sie als Präsidentin des Abgeordnetenhauses der politischen Neutralität verpflichtet sind – sich an Ihre Partei CDU zu wenden und dieser Praxis Einhalt zu gebieten. Es ist inakzeptabel, dass selbst Ihre Parteikollegen von der CDU Tempelhof-Schöneberg8 die „Trans-Flagge“ an öffentlichen Gebäuden hissen lassen. Als Frauenaktionsgruppe „Was ist eine Frau?“ erwarten wir von der SPD diesbezüglich kein kritisch reflektiertes Verhalten mehr. Offensichtlich beschäftigt sich nur noch die AfD mit diesem Thema, wie die Anfragen des Abgeordneten Marc Vallendar aus den Jahren 20239 und 202410 belegen. Diese zeigen, dass die „Trans-Flagge“ über die Jahre hinweg zu unterschiedlichen Anlässen an öffentlichen Gebäuden gehisst wurde, ohne dass dies ausreichend hinterfragt wird.

Unsere Geduld ist längst am Ende. Es ist unerträglich, dass männliche Perversionen mit Flaggen an öffentlichen Gebäuden hofiert werden und unsere Steuergelder missbraucht werden, um höchst fragwürdige Aktivisten zu finanzieren. Während Frauen ihre kostbare Freizeit opfern, sich mit Fakten auseinandersetzen und auf Missstände hinweisen, werden wir von eben diesen steuerfinanzierten Aktivisten als „rechtsextrem“ und „Nazis“ verleumdet. Diese Diffamierung stellt eine ungeheuerliche Relativierung des Nationalsozialismus dar und zeigt, wie weit die politische Debatte von Vernunft und Anstand entfernt ist. Wir fordern ein Ende dieser Farce und eine Rückkehr zu einer Politik, die den Bürgern dient, statt sie zu verhöhnen.

Mit freundlichen Grüßen,
Die Frauen der Dialogplattform für Frauenrechte „Was ist eine Frau?“


Siehe auch: https://reduxx.info/creator-of-trans-pride-flag-was-admitted-crossdressing-fetishist/


Und: https://x.com/womenreadwomen/status/1510888538182922241?s=46

  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1190257.trans-rechte-transgender-zu-viel-gewalt-zu-wenig-gesundheit.html ↩︎
  2. Helms, M.: More than just a Flag, MB Books. (2019) ↩︎
  3. Helms, M.: Tales from a Two-Gendered Mind, CreateSpace Independent Publishing Platform. (2012) ↩︎
  4. https://www.parlament-berlin.de/Meldungen/abgeordnetenhaus-hisst-erstmals-die-transflagge ↩︎
  5. https://www.berlin.de/sen/inneres/presse/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1189532.php ↩︎
  6. https://www.berlin.de/sen/inneres/presse/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1191805.php ↩︎
  7. https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-FlaggVBEV3P4 ↩︎
  8. https://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/aktuelles/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1432279.php ↩︎
  9. https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-16193.pdf ↩︎
  10. https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-20490.pdf ↩︎

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Zum Erhalt der Menschenrechte von Frauen in Deutschland

Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl 2025 äußerten CDU/CSU den Plan, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) abzuschaffen. Wir stellen uns diesem Vorhaben mit Nachdruck entgegen. Dieses Gesetz ermöglicht, Missstände zulasten der Menschenrechte von Mädchen und Frauen in Deutschland niedrigschwellig aufzudecken. Es handelt sich somit um eine unverzichtbare Kontrollinstanz für die verfassungsrechtlichen und völkerrechtlichen Verpflichtungen von Deutschland für den Schutz von Mädchen und Frauen. Wir richten unseren offenen Brief an die Führung der CDU/CSU.

Sehr geehrte Damen und Herren der CDU und CSU,

wir, die Dialogplattform für Frauenrechte “Was ist eine Frau?”, wenden uns in großer Sorge und Entschlossenheit an Sie, um gegen die geplante Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes zu protestieren. Dieses Gesetz ist ein unverzichtbares Werkzeug, um Transparenz und Rechenschaftspflicht sicherzustellen – insbesondere im Kampf für die Menschenrechte von Frauen. Mit diesem offenen Brief möchten wir unsere entschiedene Ablehnung dieser Pläne begründen und auf die dringende Notwendigkeit hinweisen, das Informationsfreiheitsgesetz zu erhalten.

Warum wir die Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes ablehnen

Das Informationsfreiheitsgesetz ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern sowie Organisationen wie der unseren Zugang zu Informationen staatlicher Stellen zu erhalten, die sonst im Verborgenen blieben. Besonders im Kontext der Menschenrechte von Frauen in Haftanstalten hat sich dieses Gesetz als essenziell erwiesen. Es ist der einzige Weg, um Missstände wie die Unterbringung von Männern in Frauengefängnissen und die daraus resultierenden Gefahren für Insassinnen aufzudecken. Ohne dieses Gesetz wären wir auf die oft unvollständigen oder sogar irreführenden Angaben von Politikern und Medien angewiesen, was den Schutz von Frauen massiv erschwert.

Die Rolle von Informationsfreiheitsanfragen: Aufdeckung von Missständen in Frauengefängnissen

Nur durch Informationsfreiheitsanfragen der Initiative "Lasst Frauen sprechen!"1 konnten wir genauere Informationen darüber erhalten, wie viele Männer in deutschen Frauengefängnissen untergebracht wurden und noch immer untergebracht sind. Diese Anfragen haben beispielsweise enthüllt, dass seit 2023 “15 Personen, bei denen bei Geburt das männliche Geschlecht eingetragen wurde, in der Justizvollzugsanstalt für Frauen in Berlin inhaftiert“ waren2.

Die Bedeutung des Informationsfreiheitsgesetzes für die Menschenrechte von Frauen

Die Unterbringung von Männern in Frauengefängnissen stellt eine direkte Bedrohung für die physische und psychische Unversehrtheit weiblicher Häftlinge und eine zusätzliche Bestrafung dar, die gegen ihre Menschenwürde verstößt. Ohne Zugang zu verlässlichen Informationen können weder die Öffentlichkeit noch politische Entscheidungsträger die Tragweite dieses Problems erkennen oder angemessene Maßnahmen ergreifen.

Transparenz ist nicht nur ein demokratisches Prinzip, sondern eine Frage der Gerechtigkeit und des Schutzes elementarer Rechte von Frauen.

Das Schweigen der CDU/CSU als Oppositionspartei

Es ist für uns unverständlich und enttäuschend, dass die CDU/CSU als ehemals größte Oppositionspartei bisher kein erkennbares Interesse an diesem Thema gezeigt hat. Uns ist keine Anfrage auf Bundes- oder Landesebene bekannt, mit der Sie sich mit der Unterbringung von Männern in Frauengefängnissen oder den damit verbundenen Risiken für Insassinnen auseinandergesetzt haben. Angesichts der gravierenden Menschenrechtsverletzungen, erwartet man von einer Partei Ihrer Größe und Verantwortung ein aktives Engagement. Dieses Ausbleiben jeglicher Initiative wirft die Frage auf, ob die Sicherheit und Würde von Frauen in Haftanstalten für Sie keine Priorität darstellen.

Unser Appell an Sie

Wir fordern Sie eindringlich auf, die geplante Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes zu überdenken und sich stattdessen für dessen Erhalt und Stärkung einzusetzen. Nur durch Transparenz und den freien Zugang zu Informationen können wir sicherstellen, dass Missstände wie die Unterbringung von Männern in Frauengefängnissen aufgedeckt und behoben werden. Die Sicherheit und die Menschenrechte von Frauen in Haft dürfen nicht dem politischen Kalkül geopfert werden.

Wir appellieren an Ihre Verantwortung als politische Vertreterinnen und Vertreter, sich entschieden für den Schutz der Rechte von Frauen einzusetzen und das Informationsfreiheitsgesetz als unverzichtbares Instrument der Demokratie zu bewahren.

Mit freundlichen Grüßen,
Die Dialogplattform für Frauenrechte "Was Ist Eine Frau?"


  1. https://lasst-frauen-sprechen.de/offiziell-bestaetigt-schon-jetzt-keine-geschlechtertrennung-mehr-in-deutschen-gefaengnissen/ ↩︎
  2. https://media.frag-den-staat.de/files/foi/909360/iiia6-3133e571-2024-ifg-anfragepere-mailanfrauname_geschwaerzt.pdf ↩︎

Die Plattform "Frag den Staat" hat eine Petition gegen die Abschaffung des IFG aufgesetzt. Hier könnt Ihr unterzeichnen.


Die E-Mail geht an die CDU/CSU:

Und an die Chefunterhändler der CDU/CSU in der AG Bürokratieabbau, Staatsmodernisierung, moderne Justiz

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