
Die internationale Kritik an einem sogenannten „affirmativen Ansatz“, bei dem Ärzte, Therapeuten und Eltern eine sogenannte „Trans-Identität“ eines Kindes bestätigen sollen, wächst rasant. Bei diesem Ansatz müssen Eltern dem Wunsch ihres Kindes nach synthetischen Sexualhormonen und Transgender-Operationen trotz der irreversiblen körperlichen Schäden nachkommen, während die zugrunde liegenden Probleme, die eine plötzliche Ablehnung des Körpers auslösen, unberücksichtigt bleiben.
Bereits im Juni 2023 veröffentlichte The Wall Street Journal einen öffentlichen Brief1 von 21 Klinikern und Forschern aus neun Ländern, in dem es heißt, dass „die Evidenz für den Nutzen hormoneller Interventionen für die psychische Gesundheit bei Minderjährigen von geringer oder sehr geringer Qualität ist. Im Gegensatz dazu sind die Risiken erheblich und umfassen Sterilität, lebenslange Abhängigkeit von Medikamenten und die Qual des Bedauerns.“
Trotz der internationalen Kritik häufen sich erschütternde Geschichten über Kinder, die wegen einer sogenannten „Transidentität“ von ihren liebenden Eltern getrennt werden. Ihr „Verbrechen“? Vorsicht bei medizinischen Experimenten an ihren verletzlichen Kindern:
Ein Schweizer Ehepaar hat Klage eingereicht, um das Sorgerecht über ihre 16-jährige Tochter zurückzuerlangen, die sich seit einem Jahr aufgrund der Diagnose einer sogenannten „Gender-Dysphorie“ in einem staatlich finanzierten Jugendheim befindet. Die Eltern legten mit Hilfe der Rechtsschutz-Organisation Alliance Defending Freedom (ADF) Berufung gegen eine gerichtliche Anordnung ein, Dokumente ihrer Tochter auszuhändigen, welche es ihr ermöglichen sollen, ihren Personenstand in Bezug auf ihr Geschlecht zu ändern.2 Nach den Corona-Maßnahmen und der damit einhergehenden Isolation und des Internetkonsums habe sie den Eltern zufolge von psychischen Problemen berichtet und mitgeteilt, dass ihre sogenannte „Gender-Identität“ männlich sei.
Ärzte des örtlichen Krankenhauses in Genf diagnostizierten bei ihr eine sogenannte „Gender-Dysphorie“ und rieten den Eltern zu der chemischen Kastration ihrer Tochter. Die Eltern lehnten einen derartigen körperlichen Eingriff ab und entschieden sich für eine private psychiatrische Betreuung. Entgegen dem Wunsch der Eltern habe die Tochter eine Namensänderung an der Schule beantragt. Die für die Schule zuständige Schulpsychologin habe behauptet, ihr Selbstmordrisiko würde sich erhöhen, wenn sie sich keiner sogenannten „Transition“ unterziehe, und informierte die Kinderschutzbehörden. Die Eltern berichten, dass sie von der Kinderschutzbehörde des Missbrauchs beschuldigt wurden, ihre Tochter aus dem Elternhaus abgeholt, in ein Krankenhaus eingeliefert und per Gerichtsbeschluss in einem staatlichen Heim untergebracht wurde.
Eltern in Bergen, Norwegen, wurde das Sorgerecht ihrer 17-jährigen Tochter entzogen, die während der Corona-Maßnahmen durch übermäßige Nutzung des Internets entdeckt haben will, „Transgender“ zu sein. In einem ausführlichen Interview3 mit der norwegischen Zeitung Verdens Gang berichtet die Mutter, dass ihre Tochter und ihre Freundinnen während der Corona-Maßnahmen begannen, sich selbst zu diagnostizieren: von Gedächtnisverlust über posttraumatische Belastungsstörung bis hin zu Traumata. Als sie erfuhr, dass ihre Lehrer und Freunde bereits seit Monaten so taten, als sei sie ein „Junge“, vereinbarte sie aus Sorge um ihre Tochter einen Termin bei einer Psychologin.
Die Psychologin diagnostizierte bei ihrer Tochter eine sogenannte „Gender-Dysphorie“ und identifizierte die Mutter als das Problem, welche der Tochter nicht gut täte, einen negativen Einfluss auf ihre psychische Gesundheit habe und meldete sie bei der Kinderschutzbehörde. Innerhalb von fünf Tagen wurde seitens der Behörde ein Ermittlungsverfahren gegen die Mutter eröffnet, an dessen Ende die Notunterbringung ihrer Tochter in einer staatlichen Einrichtung steht. Da ihre Tochter bald volljährig werden sollte, gaben die getrennt lebenden Eltern den Kampf auf, sie von körperlichen Eingriffen abhalten zu wollen, und am Ende des Verfahrens verloren beide das Sorgerecht. Die Mutter befindet sich laut eigenen Angaben seitdem in psychologischer Betreuung und beschreibt ihre Sorge über die bevorstehenden „Transgender-Operationen“, die ihre Tochter vornehmen lassen möchte.
In einem Interview4 mit The Weekend Australian berichten Eltern in Australien, dass ihre 15-jährige Tochter in staatliche Obhut genommen wurde, da sie ihre sogenannte „Transidentität“ nicht bestätigen und einer Hormonbehandlung nicht zustimmen. Die Eltern wurden von einem Richter am Familiengericht als missbräuchlich und potenziell schädlich eingestuft. Laut Star Observer wurde die Argumentation des Richters von einem Psychologen untermauert, der dem Gericht mitteilte, bei der 15-Jährigen bestehe ein erhöhtes Selbstmordrisiko.5
Nach Angaben der Mutter leidet ihre Tochter an einer Ess- und Körperbildstörung. Aufgrund eines Umzugs habe sie zudem Freunde verloren und dadurch einen schwierigen Start in die Pubertät. Die Eltern sind für eine Behandlung ihrer psychischen Probleme und legten Berufung gegen die Anordnung des Familiengerichts ein. Der Oberste Gerichtshof Westaustraliens entschied gegen die Eltern, entzog ihnen das Sorgerecht und begründete das Urteil mit dem Kindeswohl, um weitere Schäden an dem sogenannten „Trans-Kind“ zu vermeiden, wie der Star Observer berichtet.
Ein 32-jähriger Vater aus Buffalo im Bundesstaat New York beschuldigt gegenüber der New York Post seine Ex-Frau, während der Scheidung den gemeinsamen Sohn dazu animiert zu haben, ein „Mädchen“ zu sein.6 Sein siebenjähriger Rechtsstreit habe damit geendet, dass er das Sorgerecht in Bezug auf die medizinische Versorgung seines Sohnes verlor. Nach Angaben des Vaters habe der Kampf damit begonnen, als die Mutter dem Sohn im Alter von drei Jahren Mädchenkleidung anzog, ihm einen weiblichen Vornamen gab und er dies erst durch die Schule seines Sohnes erfuhr.
Nachdem er in Erfahrung bringen konnte, dass seine Ex-Frau den gemeinsamen Sohn zu einem Therapeuten brachte und dieser die chemische Kastration ab dem neunten Lebensjahr empfahl, verklagte er seine Ex-Frau, um einzugreifen. Der langwierige Rechtsstreit habe ihn 150.000 Dollar gekostet, und er habe zwar nur noch Besuchsrechte und kein Mitspracherecht bei der medizinischen Versorgung mehr, aber er habe seinen Sohn gerettet, denn ein Jahr nach dem Ende des Rechtsstreits behaupte der mittlerweile Neunjährige nicht mehr, kein Junge zu sein.
Eine Richterin im Hamilton County in Ohio übertrug das Sorgerecht für ein 17-jähriges Mädchen den Großeltern, nachdem die Eltern sich geweigert hatten, eine Therapie mit Testosteron zu befürworten und ihre Tochter bei ihrem gewählten männlichen Vornamen anzusprechen, wie CNN berichtet.7 Die Entscheidung der Richterin wurde mit der Begründung getroffen, dass die Großeltern den Wunsch ihrer Enkelin, sich einer sogenannten „Transition“ zu unterziehen, befürworten, während die Eltern das Urteilsvermögen ihres Kindes in Frage stellen und eine „Transgender-Behandlung“ aus religiösen Gründen ablehnen.
Laut The Washington Times hatten die Eltern bereits zugestimmt, ihre Tochter bis zur nahender Volljährigkeit bei den Großeltern leben zu lassen, wollten jedoch das Sorgerecht für medizinische Entscheidungen bis zu ihrem 18. Lebensjahr nicht an sie übertragen.8 Ihre Tochter habe sich bereits wegen Depressionen und Angstzuständen in einem Kinderkrankenhaus in Behandlung befunden, als bei ihr eine sogenannte „Gender-Dysphorie“ diagnostiziert wurde und man der 17-Jährigen eine Hormontherapie empfahl.
Eine Familie aus Montana, die das Sorgerecht ihrer 14-jährigen Tochter verlor, weil sie ihren Wunsch nach einer sogenannten „Geschlechtsumwandlung“ nicht unterstützen, berichten gegenüber dem Reduxx Magazin über die Tortur, die sie erleiden, seitdem ihre Tochter von den Behörden abgeholt wurde.9 Der Albtraum der Familie begann mit einem Anruf, dass ihre Tochter in der Schule Selbstmordgedanken geäußert habe. Noch am selben Abend stand das Jugendamt vor der Tür, und die 14-Jährige behauptete, versucht zu haben, sich zu vergiften, woraufhin sie in das Krankenhaus eingewiesen wurde. Laut medizinischen Unterlagen konnte keine Vergiftung festgestellt werden.
Das Krankenhaus erstellte eine Krankenakte über die Tochter mit einem männlichen Vornamen, vermerkte, dass sie sich als „Junge“ identifiziert, und ignorierte die Bitten der Eltern, ihren weiblichen Vornamen zu verwenden. Die Eltern stimmten einer spezialisierten psychiatrischen Behandlung zu, waren jedoch nicht damit einverstanden, dass die 14-Jährige dafür nach Wyoming verlegt werde, da in diesem Bundesstaat die chemische Kastration und Transgender-Operationen an Minderjährigen gestattet ist. Das Jugendamt entzog ihnen daraufhin die elterliche Fürsorge mit der Begründung, sie hätten eine Behandlung verweigert. Die Tochter befindet sich seitdem in einem Wohnheim.
In Darmstadt, Deutschland, droht Elena und Christoph F. der Entzug des Sorgerechts für ihren 17-jährigen Sohn, der sich nun „Layla“ nennt, weil sie sich weigern, eine chemische Kastration zu genehmigen. Laut einem Bericht von Die Welt begann die sogenannte „Transition“, als der 14-jährige nach einem Familienurlaub 2022 und einer Schulveranstaltung mit einer Trans- und Queer-Aktivisten-Organisation ankündigte, ein “Mädchen“ zu sein und Pubertätsblocker nehmen zu wollen.10 Die Eltern, die psychische Probleme wie Depressionen und eine unglückliche erste Liebe als Ursache vermuteten, lehnten dies ab und bevorzugten eine psychotherapeutische Behandlung.
Nach einem Streit mit dem Vater zeigte ihr Sohn diesen wegen angeblicher Gewaltandrohung an, was das Jugendamt Darmstadt veranlasste, ihn in eine Wohngruppe zu bringen. Eine Therapeutin in der sogenannten „Gender-Ambulanz“ des Clementine-Krankenhauses in Frankfurt diagnostizierte eine sogenannte „Transidentität“, ohne die depressive Verstimmung des Jugendlichen in die Diagnostik einzubeziehen. Das Jugendamt und die Betreuer unterstützen die „Transition“ und drängten auf Hormonbehandlungen. Im September 2023 entschied das Familiengericht Darmstadt, dass ihr Sohn in der Wohngruppe bleibt, und im August 2025 wurde ein Eilverfahren eingeleitet, um den Eltern das Sorgerecht zu entziehen mit der Begründung, sie verweigerten „medizinische Unterstützung“ und gefährdeten das Kindeswohl. Die Eltern berichten von einer zerrissenen Familienbeziehung und werfen dem Staat vor, ihr Kind entfremdet zu haben.
In Prince George County, Maryland, USA, verloren Eltern das Sorgerecht für ihren 16-jährigen autistischen Sohn, nachdem sie sich weigerten, seine sogenannte „Geschlechtsumwandlung“ zu unterstützen. Laut einem exklusiven Bericht von Daily Mail begann der Fall, als der Junge 2021 nach einer Trennung von seiner Freundin Selbstverletzung zeigte und in das Children’s National Hospital in Washington, D.C., eingewiesen wurde.11 Das Krankenhaus diagnostizierte eine „Gender-Dysphorie“ und forderte, ihn mit einem weiblichen Vornamen anzusprechen, obwohl er zuvor keine Anzeichen einer „Transidentität“ gezeigt hatte.
Die Eltern, ein afroamerikanisches Paar mit militärischem Hintergrund, lehnten dies ab, da sie ihren Sohn aufgrund seines Autismus als beeinflussbar ansehen und psychologische Unterstützung bevorzugten. Das Krankenhaus meldete die Eltern den Kinderschutzbehörden, die den Jungen in eine Pflegefamilie überstellte, wo er bis heute lebt. Die Eltern berichten, dass das Krankenhaus ihren Sohn zu einer „sozialen Transition“ drängte, einschließlich des Schreibens von Briefen an die Eltern, in denen er sein männliches Geschlecht verleugnete. Ein Gerichtsverfahren läuft seit zwei Jahren, und die Eltern verklagen das Krankenhaus wegen Fahrlässigkeit und Verletzung ihrer elterlichen Rechte. Sie mussten ihr Geschäft und ihr Haus verkaufen, um die Anwaltskosten zu decken, und hatten nur eingeschränkten Kontakt zu ihrem mittlerweile 19-jährigen Sohn.
In England drohten Eltern der Verlust des Sorgerechts für ihre 13-jährige Tochter, nachdem sie sich weigerten, ihre „Transidentität“ zu bestätigen und irreversible medizinische Eingriffe zuzulassen. Laut einem Bericht12 von The Telegraph begann die „Transition“ während des Corona-Lockdowns 2020, als die Tochter, hier Jo genannt, mit 12 Jahren in einem Brief ankündigte, zunächst „nicht-binär“ und später ein „Transjunge“ zu sein, und einen neuen Namen sowie männliche Pronomen verlangte. Die Eltern, die sich als offen und liberal beschreiben, waren überrascht, da Jo zuvor keine Anzeichen von „Gender-Dysphorie“ zeigte und erst nach intensiver Nutzung von TikTok diese „Identität“ annahm. Sie vermuteten soziale Ansteckung, da fast alle Freundinnen von Jo gleichzeitig eine „Transidentität“ annahmen.
Die Eltern unterstützten Jo emotional, lehnten jedoch das Abbinden ihrer Brüste und Hormonbehandlungen ab, da sie psychische Ursachen wie Autismus (später diagnostiziert), Mobbing aufgrund ihrer gleichgeschlechtlichen Anziehung und pubertäre Herausforderungen vermuteten. Nachdem Jo nach einer Paracetamol-Überdosis ins Krankenhaus eingewiesen wurde, meldete eine Sozialarbeiterin die Eltern den Behörden, da sie die „Transidentität“ nicht vollständig bejahten. Die Sozialarbeiterin bezeichnete Jo als „männlich“ und wies die Eltern an, nicht darüber zu diskutieren, andernfalls drohe eine Inobhutnahme. Die Eltern suchten Unterstützung bei der NHS Gender Identity Development Service (GIDS) und der Organisation Mermaids und wurden aufgefordert, alles zu bejahen. Sie befürchten, dass Jo, mittlerweile fast volljährig, irreversible Entscheidungen trifft, sehen aber Fortschritte, da sie weniger feindselig reagiert, wenn die Eltern ihren richtigen Vornamen verwenden.
In Chicago, Illinois, USA, verlor Jeannette Cooper das Sorgerecht für ihre 12-jährige Tochter Sophia, nachdem sie deren Behauptung, „transgender“ zu sein, anzweifelte. Laut einem Bericht des Independent Women’s Forum begann der Fall im Juli 2019, als Sophia nach einem Besuch beim Vater, der die “Transidentität“ unterstützte, erklärte, sie sei „unsicher“ bei ihrer Mutter und sich als „Ash“ mit den Pronomen xe/xyr identifizierte.13 Jeannette, eine Feministin, vermutete, dass Sophias plötzliche Identitätsänderung durch den Einfluss ihrer Stiefmutter, einer Psychotherapeutin, und die Scheidung der Eltern ausgelöst wurde, da Sophia zuvor keine Anzeichen diesbezüglich zeigte.
Nachdem der Vater die Rückgabe Sophias verweigerte, entschied ein Gericht gegen Jeannette und ordnete eine Untersuchung an. Trotz keiner Beweise für Missbrauch oder Vernachlässigung verlor Jeannette nach einer siebenmonatigen Untersuchung das Sorgerecht und darf Sophia nur per Brief kontaktieren. Die Tochter lebt weiterhin beim Vater, der ihre „Transidentität“ bestätigt. Jeannette musste an vom Gericht vorgeschriebenen Therapiesitzungen teilnehmen, die erfolglos blieben, und hat seitdem nur 8,5 Stunden mit ihrer Tochter verbracht. Sie befürchtet, dass die Gerichtsprozesse und die Affirmation durch Erwachsene, dass sie kein Mädchen sei, sie traumatisieren und engagiert sich für Eltern, denen es ähnlich ergangen ist.
Die Beispielhaften Fälle aus Norwegen, Schweiz, Australien, den USA, Deutschland und dem Vereinigten Königreich verdeutlichen ein besorgniserregendes Muster in westlichen Ländern: Kinder sind nicht sicher vor staatlicher Einmischung, wenn Eltern die sogenannte „Transidentität“ ihrer Kinder hinterfragen. Während der Corona-Maßnahmen, geprägt von Isolation und übermäßigem Internetkonsum, entdeckten viele Kinder und Jugendliche auf Plattformen wie TikTok oder Reddit die Idee, sogenannt „transgender“ zu sein, oft ohne vorherige Anzeichen.
Schulen, Jugendämter und Sozialarbeiter reagieren häufig mit sofortiger Bestätigung dieser „Identität“, indem sie Vornamen und Pronomen ändern – ohne Rücksprache mit den Eltern. Eltern, die irreversible körperliche Eingriffe wie chemische Kastration, synthetische Sexualhormone oder das Abbinden der Brüste ablehnen, werden schnell als Bösewichte dargestellt. Behörden arbeiten gegen sie, um solche Eingriffe an den gesunden Körpern der Kinder zu ermöglichen, oft unter dem Vorwand des Kindeswohls.
Dieses Phänomen, das von Norwegen bis Kalifornien reicht, zeigt, wie tief die Ideologie der „Transidentität“ in westlichen Institutionen verwurzelt ist, und bedroht die grundlegende Bindung zwischen Eltern und Kindern. Es ist an der Zeit, diese Entwicklung nicht nur kritisch zu hinterfragen, sondern sich aktiv dagegen aufzulehnen. Öffentliche Debatten sind dringend nötig, um die körperliche Unversehrtheit von Kindern zu schützen. Eltern benötigen Unterstützung durch staatliche Institutionen, die nicht von Transgender-Ideologie durchdrungen ist, sondern das Wohl und die körperliche Integrität der Kinder in den Vordergrund stellt.
Vor allem muss die Finanzierung von Organisationen mit Steuergeldern eingestellt werden, die Kinder in der falschen Vorstellung bestärken, in einem „falschen Körper“ geboren zu sein, und mit pseudowissenschaftlichem, aktivistischem Lehrmaterial an Schulen die Kinder über ihren Körper verwirren. Nur so kann dieser gefährliche Trend gestoppt werden.

Das Bürgerportal Bergisch-Gladbach veröffentlichte im Juli 2025 einen Artikel über ein Kind, das sich schon früh „nicht als Junge fühlt“. Bereits mit fünf Jahren erhält Sammy einen geänderten Geschlechtseintrag und wird diesen Sommer „als Mädchen“ eingeschult. Wir kritisieren die einseitige Darstellung, die aktuelle Studien außer Acht lässt und auf regressive Geschlechtsrollenstereotpye sowie eine ideologisierte Sprache zurückgreift. Wir weisen auf die Folgen für Mädchen als zukünftige Mitschülerinnen von Sammy hin und plädieren für eine verantwortungsvolle Berichterstattung zu diesem Thema.
Sehr geehrte Redaktion des Bürgerportals Bergisch Gladbach, sehr geehrte Frau Stolzenbach,
als Dialogplattform für Frauenrechte „Was Ist Eine Frau?“ sehen wir uns veranlasst, auf Ihren Artikel1 vom 11. Juli 2025 mit dem Titel „Mama, ich möchte ein Mädchen sein – Wie aus Samuel Sammy wird“ zu reagieren. Wir halten die Darstellung und einige Formulierungen für problematisch und unverantwortlich, insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen auf Kinder und die gesellschaftliche Wahrnehmung von Weiblichkeit.
Unsere Kritik richtet sich nicht gegen die individuellen Entscheidungen einzelner Personen, die in solchen Artikeln porträtiert werden. Vielmehr sehen wir Schwierigkeiten in der medialen Aufbereitung, die unreflektierte Botschaften vermitteln und potenziell schädliche Auswirkungen haben. Darüber hinaus erfüllt der Artikel nicht die von der Plattform selbst proklamierten Standards unabhängiger und sachlicher Berichterstattung. Im Folgenden erläutern wir unsere Bedenken und plädieren für eine sorgfältige Darstellung.
Der Artikel hebt wiederholt Klischees hervor, die als Ausdruck von „Mädchen sein“ dargestellt werden, wie etwa das Tragen von „Flatterkleidern“, „lockeren Zöpfen“, „rotem Nagellack“, den Wunsch nach einem „Elsa-Kleid“ oder das Spielen mit Barbies. Solche Beschreibungen verstärken die Vorstellung, dass Weiblichkeit primär durch äußere Attribute und käufliche Waren definiert werden würde. Besonders problematisch ist dies bei einem fünfjährigen Kind, dessen Verständnis von „Mädchen sein“ zwangsläufig auf medial vermittelten Bildern wie Glitzer, Kleidern oder rosa Accessoires basiert, obwohl viele Mädchen mit solchen Klischees nichts anfangen können.
Ein Mädchen ist ein weibliches Kind, und ein Junge ist ein männliches Kind – unabhängig von Kleidung oder Spielvorlieben. Ein Junge wird nicht weniger männlich, wenn er ein Elsa-Kleid trägt, genauso wie ein Mädchen nicht weniger weiblich ist, wenn es mit Autos spielt oder kurze Haare hat. Feministische Bewegungen setzen sich seit Jahrzehnten dafür ein, dass Kinder frei von solchen Erwartungen aufwachsen können. Durch die unkritische Betonung von Klischees riskiert der Artikel, den Druck auf Kinder zu erhöhen, bestimmten Bildern entsprechen zu müssen, um als „echtes“ Mädchen oder “echter“ Junge anerkannt zu werden. Eine reflektierte Darstellung hätte diesen Kontext berücksichtigen und betonen müssen, dass Geschlecht nicht durch Konsumgüter definiert wird, um die individuelle Freiheit von Kindern zu fördern.
Der Artikel beschreibt die Entscheidung, ein fünfjähriges Kind offiziell als „Mädchen“ eintragen zu lassen, ohne ausreichend auf die Komplexität dieser Schritte einzugehen. Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) erleichtert zwar die Änderung des Geschlechtseintrags, doch fehlt im Artikel eine Diskussion der psychologischen und sozialen Folgen für ein Kind im Vorschulalter. Studien wie die Cass-Review (2024)2 zeigen, dass eine sogenannte „Gender-Inkongruenz“ bei Kindern oft vorübergehend ist und sich in der Pubertät verändert.
Die finnische Psychologin Riittakerttu Kaltiala, die über zwölf Jahre in einer Klinik für „Gender-Dysphorie“ arbeitete, warnt3 in der auflagenstärksten und einflussreichsten Tageszeitung Finnlands, Helsingin Sanomat, ausdrücklich davor, dass die Änderung des Geschlechtseintrags und Vornamens von Kinder und Jugendlichen keine bloße Formalität ist, die eine Tatsache feststellen würde, sondern eine äußerst wirkungsvolle psychologische und soziale Intervention darstellt, die die Entwicklung des Kindes steuert.
Die Darstellung erweckt den Eindruck, dass solche Änderungen eine einfache Lösung seien, ohne die Notwendigkeit umfassender Beratung oder die Möglichkeit eines „Wegs zurück“ ausreichend zu thematisieren. Studien wie die Cass-Review (2024) und Berichte, etwa im The Telegraph4, zeigen, dass es Kindern sehr schwer fällt, ihre so genannte „Transidentität“ wieder abzulegen, wenn sie von Klassenkameraden darin unterstützt wurden, anzunehmen, sie hätten ein anderes Geschlecht. Sie haben Angst, als Lügner hingestellt zu werden, gemobbt zu werden, und wechseln sogar die Schule, um aus diesem psychologischen Druck herauszukommen. Eine ausgewogene Berichterstattung hätte wissenschaftliche Perspektiven einbeziehen müssen, um Eltern und Leser über die Tragweite solcher Entscheidungen aufzuklären.
Ein weiterer Kritikpunkt ist die Verwendung ideologisierter Sprache, die wissenschaftlich nicht haltbar ist. So heißt es im Artikel: „In Bonn entdeckt die Mutter einen Kinderpsychologen, der sich auf Kinder und Jugendliche spezialisiert hat, die sich nicht mit dem Geschlecht identifizieren, das ihnen bei ihrer Geburt zugewiesen wurde.“ Diese Formulierung ist irreführend und spiegelt eine ideologische Sichtweise wider, die nicht der Realität entspricht.
Das Geschlecht wird nicht „bei der Geburt zugewiesen“, sondern bereits während der Befruchtung durch die Kombination der Geschlechtschromosomen festgelegt. Die Eizelle trägt stets ein X-Chromosom, während die Spermienzelle entweder ein X- oder ein Y-Chromosom beisteuert. In Deutschland ist die Mitteilung des Geschlechts vor der zwölften Schwangerschaftswoche aus gutem Grund verboten5, da dies zu einer Zunahme von Abtreibungen weiblicher Embryonen führen könnte. Ärzte und Hebammen dokumentieren bei der Geburt lediglich das Geschlecht.
Eine sachliche Berichterstattung hätte diese Tatsachen berücksichtigen und präzise Formulierungen wählen müssen, um Missverständnisse zu vermeiden. Die verwendete Sprache im Artikel trägt dazu bei, ein ideologisch gefärbtes Bild zu zeichnen.
Der Artikel erwähnt Beratungen durch eine Kinder- und Jugendtherapeutin sowie einen Kinderpsychologen, gibt jedoch keine Einblicke in deren fachliche Einschätzungen oder die wissenschaftliche Grundlage ihrer Empfehlungen. Ebenso wird die Beratungsstelle Rubicon e.V. vorgestellt, ohne deren Ansatz kritisch zu beleuchten oder alternative Perspektiven einzubinden.
Eine ausgewogene Berichterstattung hätte unterschiedliche fachliche Perspektiven einbeziehen müssen, um Lesern ein umfassenderes Bild zu vermitteln. Stattdessen bleibt der Artikel stark auf die Erzählperspektive der Familie fokussiert, was die Komplexität des Themas reduziert und ein einseitiges Bild zeichnet.
Der Artikel deutet an, dass die Eltern offen für mögliche körperliche Eingriffe in der Zukunft sind, ohne auf die damit verbundenen Risiken einzugehen. Gänzlich unerwähnt bleibt, dass es sich dabei um Eingriffe bei einem körperlich völlig gesunden Kind handeln würde. Ärztinnen und Ärzte des Karolinska-Instituts, einer der führenden medizinischen Fakultäten Europas, haben festgestellt6, dass die chemische Kastration bei Kindern, gefolgt von der Vergabe gegengeschlechtlicher Sexualhormone, die Entwicklung der Geschlechtsreife verhindert, was bei Jungen bedeutet, dass die Entwicklung der Keimdrüsen (Hoden) unterdrückt wird, der Penis nicht ausreichend wächst, klein bleibt und Unfruchtbarkeit die Folge ist. Weitere Risiken umfassen Veränderungen der Körperstruktur sowie Langzeitrisiken, die noch unzureichend erforscht sind (Cass-Review, 2024)7. Eine verantwortungsvolle Berichterstattung hätte diese Aspekte erwähnen müssen, um Lesern – insbesondere Eltern in ähnlichen Situationen – ein realistisches Bild zu vermitteln.
Der Artikel fokussiert sich ausschließlich auf die Unterstützung des Kindes in seiner sogenannten „Trans-Identität“, ohne die potenziellen Konflikte oder Schutzbedürfnisse anderer – insbesondere von Mädchen – zu thematisieren. Die Auswirkungen auf Mädchen werden komplett ausgeblendet. Der Artikel legt nahe, dass Eltern und Autoritätspersonen wie Lehrkräfte erwarten, dass Mitschülerinnen das Kind als „Mädchen“ anerkennen und Räume wie Toiletten, Umkleiden und Sport mit ihm teilen sollen. Dabei wird nicht bedacht, dass Mädchen das Recht haben, sich dagegen auszusprechen.
Der Artikel erwähnt, dass Mitschülerinnen über das Geschlecht des Kindes im Unklaren gelassen werden sollen, um mögliches Mobbing zu vermeiden. Dies impliziert, dass Mädchen, die die Realität benennen oder ihre persönlichen Grenzen wahren möchten, potenziell des Mobbings bezichtigt werden könnten. Solche Erwartungen können erheblichen Druck auf Mädchen ausüben und ihre psychische Entwicklung beeinträchtigen, insbesondere in sensiblen Bereichen wie Intimität und Sicherheit. Die langfristigen Folgen solcher Dynamiken für Mädchen sind bisher kaum untersucht, was eine ausgewogene Berichterstattung hätte thematisieren müssen, um die Bedürfnisse aller Kinder gleichermaßen zu berücksichtigen.
Ein Beispiel verdeutlicht die möglichen Folgen solcher Dynamiken: Eine Mutter berichtete gegenüber The Thelegraph8, dass ihre Tochter, die mit einem Kind an einer Grundschule befreundet war, psychische Probleme entwickelte, nachdem sie erfuhr, dass ihre „Freundin“ ein Junge ist. Die Tochter zeigte auffälliges Verhalten wie Schweigen, Verstecken unter dem Tisch, Schlafstörungen und stressbedingte Verstopfung. Sie war „verzweifelt“, weil sie „belogen“ wurde und Händchen mit einem Jungen gehalten hatte. Das Kind hatte dem Mädchen seine Genitalien gezeigt und das Mädchen aufgefordert, das „Geheimnis“ für sich zu bewahren. Die Mutter, ehemals Schulmitarbeiterin, durfte das Geschlecht des Kindes nicht offenlegen und kritisierte die Schule scharf, da diese ihrer Tochter die Kindheit „geraubt“ habe. Sie zog ihre Tochter schließlich von der Schule ab, nachdem sie keinen Hausunterricht erlaubte.
Die Verwendung der Formulierung „und sich als Mädchen fühlt“ im Artikel empfinden wir als zutiefst frauenfeindlich und sexistisch, da sie suggeriert, dass „Mädchen sein“ ein nicht näher definierbares „Gefühl“ sei. Mädchen sind weibliche Kinder mit einer Vielfalt an Gefühlen und nicht irgendein „Gefühl“, das jeder Mensch haben kann. Diese Formulierung entmenschlicht Mädchen und degradiert Weiblichkeit auf oberflächliche, oft konsumorientierte Merkmale wie „Flatterkleider“, „Nagellack“ oder ein „Elsa-Kleid“.
Eine verantwortungsvolle Berichterstattung hätte diese Formulierung vermieden und stattdessen betonen müssen, dass Mädchen weibliche Kinder sind, deren Geschlecht nicht auf Stereotype oder subjektive Gefühle reduziert werden darf, um frauenfeindlichen Narrativen entgegenzuwirken. Die Darstellung, dass ein Junge durch das Tragen eines „Elsa-Kleids“ zu einem Mädchen werden würde, öffnet darüber hinaus den Weg für die gefährliche Vorstellung, Mädchen, die solche Klischees ablehnen, könnten keine „echten“ Mädchen oder gar „trans“ sein. Kein Kind ist krank oder behandlungsbedürftig, nur weil es gesellschaftliche Klischees ablehnt. Wir fragen uns, was so schlimm daran wäre, wenn ein völlig gesunder Junge mit Nagellack und Zöpfen in die Schule geht. Sollte er deshalb gemobbt werden, müsste hier angesetzt werden, anstatt ein Lügengebäude zu errichten, dass er kein Junge sei.
Wir bitten Sie, künftig in Ihrer Berichterstattung zu diesen sensiblen Themen mehr Verantwortungsbewusstsein walten zu lassen. Geschlecht ist ein unveränderliches menschliches Merkmal, und die gesellschaftlichen Erwartungen, die an das Geschlecht geknüpft werden, sind kritisch zu hinterfragen – eine Praxis, die im Kern gesunder feministischer Diskurs ist.
Solche Artikel erwecken den Eindruck, dass die Erwachsenen im Raum fehlen, indem sie die langfristigen Auswirkungen einer Ideologie auf Kinder ausblenden und Kinder zu kleinen Erwachsenen erklären, die weitreichende Entscheidungen treffen könnten. Eine sorgfältige Berichterstattung sollte:
Wir laden Sie herzlich zu einem Dialog ein, um gemeinsam Wege zu finden, wie die Berichterstattung zu diesem Thema verantwortungsvoller gestaltet werden kann. Unser Ziel ist es, Kinder und Familien zu schützen und eine differenzierte Debatte anzuregen.
Kinder verdienen es, in einer Welt aufzuwachsen, in der sie ihre Persönlichkeit frei entfalten können, ohne durch stereotype Erwartungen, ideologische Narrative oder unreflektierte mediale Darstellungen eingeschränkt zu werden.
Mit freundlichen Grüßen,
die Frauen der Dialogplattform „Was Ist Eine Frau?“
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