
Am 14. Januar 2026 wurde in der Hamburgischen Bürgerschaft über einen Antrag der AfD debattiert1, der den Zugang von Männern zu Hamburger Frauenhäusern künftig ausschließen und ein separates Schutzkonzept für betroffene Männer vorsehen will2. Der Antrag wurde von SPD, Grünen, CDU und der Partei Die Linke abgelehnt. Frau Indira Chuda, die LSBTIQ-Beauftragte der SPD, hielt zu dem Antrag eine Rede3.
Wir halten fest: Dass die AfD ein Thema anspricht, macht die Sache nicht falsch. Im Gegenteil ist es fahrlässig, diese Position ausschließlich der AfD zu überlassen und Frauenrechte damit als "rechts" zu verunglimpfen. Frauenhäuser sind exklusive Schutzräume für Frauen und Kinder vor Männergewalt. Wer von Männergewalt fliehende Frauen und Kinder im Frauenhaus mit Männern konfrontiert, gefährdet Schutz, Würde und körperliche Unversehrtheit – und verlagert politische Verantwortung unzulässig auf Mitarbeiterinnen.
Wir sehen uns veranlasst, die originäre feministische Position zu verdeutlichen: Geschlechtsbasierter Gewaltschutz von Frauen ist keine „rechte“ Agenda, sondern geltende Rechtslage. Wir fordern klare Vorgaben des Senats, getrennte Schutzangebote für Männer und Transparenz zu den von Frau Chuda behaupteten Gewaltdaten.
Wenn Sie selbst den Brief absenden wollen, stellen wir diesen per Klick auf diesen Button für Ihr Mail-Programm zur Verfügung. Bitte vergessen Sie nicht, namentlich zu unterschreiben. Vielen Dank für Ihre Beteiligung!
Sehr geehrter Herr Dr. Tschentscher, sehr geehrte Abgeordnete der Hamburgischen Bürgerschaft, sehr geehrte Frau Dr. Leonhard, sehr geehrter Herr Dr. Weiland, sehr geehrte Frau Chuda,
die Dialogplattform „Was ist eine Frau?“ setzt sich für die geschlechtsbasierten Rechte und den geschlechtsbasierten Gewaltschutz von Frauen und Mädchen ein – als geltende Rechtslage und als Kern von Frauenrechten.
Anlass dieses offenen Briefes ist die Rede von Frau Chuda am 14. Januar 2026 in der Hamburgischen Bürgerschaft, in der sie die Beibehaltung des Zugangs von Männern zu Frauenhäusern in Hamburg verteidigt und einen Antrag, der diesen Zugang künftig ausschließen und für Männer eigene Schutzräume vorsehen will, pauschal als „rechte Identitätspolitik“ abwertet.
Das verkennt Zweck und Schutzauftrag von Frauenhäusern.
Frauenhäuser existieren, weil Männergewalt gegen Frauen und Kindern eine spezifische, nachweisbare und folgenschwere Realität ist. Der Schutzauftrag richtet sich auf Frauen und ihre Kinder – insbesondere auf schwer traumatisierte Betroffene. Der Schutz von Frauen vor Retraumatisierung hat Vorrang vor identitätsideologischen Weltanschauungen.
Deutschland ist grund- und völkerrechtlich an Schutzstandards gebunden. Die Istanbul-Konvention verpflichtet Deutschland, den Gewaltschutz von Frauen sicherzustellen. Sie fordert den Schutz von Frauen vor geschlechtsbasierter Gewalt und sieht Spezialunterkünfte für Frauen und Kinder ausdrücklich als zentralen Bestandteil eines wirksamen Schutzsystems4.
Die UN-Frauenrechtskonvention CEDAW5 definiert geschlechtsbasierte Gewalt gegen Frauen als Form von Diskriminierung und fordert effektive Schutzmaßnahmen. Auch diese Konvention ist für Deutschland verpflichtend.
Die UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem, beschreibt in ihrem aktuellen Bericht (A/HRC/59/47)6 Bestrebungen, die rechtliche Kategorie „Frauen“ vom biologischen Geschlecht zu trennen oder abzuschaffen, als Entwicklung, die den praktischen Schutz von Frauen und Mädchen untergräbt – bis hin zu einer Erwartung „erzwungener Inklusion“, bei der Frauen ihren eigenen Schutz zugunsten anderer opfern sollen. Gleichzeitig macht sie deutlich, dass der Schutz von Frauen als eigenständige Kategorie und die Existenz geschlechtergetrennter Räume mit Antidiskriminierungsrechten für andere Gruppen vereinbar sein müssen. Alsalem hatte zudem ausführlich auf die völkerrechtlichen Verstöße hingewiesen, die durch das Selbstbestimmungsgesetz zu erwarten sind7. Dazu zählt unter anderem die Retraumatisierung von Frauen durch Männer in Frauenschutzräumen – wie in Hamburg praktiziert.
National wurde mit dem Gewalthilfegesetz ein verbindlicher Rahmen geschaffen, der ein bedarfsgerechtes Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt sichern soll – einschließlich Schutz und geeigneter Unterbringung. Der im Gewalthilfegesetz vorgesehene Schutz richtet sich ausdrücklich und exklusiv auf Frauen8.
Verbände wie der Deutsche Frauenrat, die CEDAW Allianz, das Bündnis Istanbulkonvention und die Frauenhauskoordinierung verbreiten seit Jahren falsche Übersetzungen und Interpretationen der völkerrechtlichen Verpflichtungen aus CEDAW und Istanbul-Konvention9. Dadurch hat sich in der Politik die Haltung festgesetzt, es sei gültige Rechtslage, Männern mit einer Transgenderidentität einen Zugang zu Frauenhäusern gestatten zu müssen. Das ist falsch.
Fakt ist: Frauenhäuser sind exklusiv für gewaltbetroffene Frauen vorgesehen. Wer Frauen und Kinder im Frauenhaus mit Männern konfrontiert, unterläuft den Sinn einer Schutzarchitektur für die vulnerabelsten Frauen und Kinder.
Geschlechtsbasierte Schutzräume sind keine „rechte Ideologie“, sondern folgen dem Grundsatz, dass Frauen als Geschlechtsklasse Schutzrechte haben – nicht nur völkerrechtlich, sondern in Deutschland auch verfassungsrechtlich u. a. abgesichert durch Artikel 2 und Artikel 3 Grundgesetz (körperliche Unversehrtheit, Gleichberechtigung, Diskriminierungsschutz aufgrund des Geschlechts).
Diese Rechtsgüter werden verletzt, wenn Frauen in existenzieller Not gezwungen werden, intime Schutzräume mit Männern zu teilen.
Männer als Gruppe sind nicht marginalisiert. Frauen, die vor Männergewalt fliehen, sind kein Schutzschild und keine „Ressource“, die man zur Kompensation männlicher Gewalt- oder Diskriminierungserfahrungen nutzen darf.
Wenn Männer Schutz vor Gewalt benötigen, ist die richtige Konsequenz: eigene Regelungen, eigene Angebote, eigene Räume. Das ist keine abwertende „Segregation“, sondern sachgerechte Differenzierung nach Schutzbedarf und Risiko.
Frau Chuda konzentriert sich in ihrer Rede ausschließlich auf eine angebliche Betroffenheit von Männern mit einer "Transgenderidentität" und lässt die Perspektive, Rechte und Sicherheit gewaltbetroffener Frauen vollständig außen vor. Sie behauptet, Männer mit einer "Transgenderidentität" seien in besonderer Weise Gewalt und Hasskriminalität ausgesetzt. Dann gilt: Bitte legen Sie die konkreten Statistiken, Bezugsgrößen, Zeiträume, Definitionen und Vergleichsgruppen offen, auf die Sie sich stützen.
In Deutschland ist inzwischen gut dokumentiert, dass geschlechtsbasierte Gewalt gegen Frauen und Mädchen hoch ist und weiter zunimmt10. Diese Realität darf nicht relativiert oder durch politische Narrative verdeckt werden, die ausgerechnet gewaltbetroffene Frauen und Kinder, die sich nicht wehren können, für Identitätspolitik instrumentalisiert.
Bisher ist uns kein Nachweis bekannt, dass die Gewalt gegen Männer mit einer sog. "Transgenderidentität" der Gewalt gegen Frauen und Mädchen gleichzusetzen ist. Im Gegenteil belegt die Gewaltstatistik, dass diese Männer vergleichsweise selten von Gewalt betroffen sind11 und dass Frauen und Mädchen die Personengruppe sind, die in stetig steigender Zahl schwerer Gewalt aufgrund ihres Geschlechts und Femizid ausgeliefert sind.
Entscheidend ist: Selbst wenn Männer mit sogenannter "Transgenderidentität" Gewalt erleben, folgt daraus nicht das Recht, Frauenhäuser für Männer zu öffnen. Frauenhäuser sind kein allgemeines Auffangsystem, sondern ein Schutzinstrument für Frauen und Kinder gegen Männergewalt.
Eine Änderung des Personenstands (vormals gemäß Transsexuellengesetz, jetzt gemäß Selbstbestimmungsgesetz) ändert weder die körperliche Realität noch das statistisch belegte Gewaltmuster männlicher Täterschaft. Das ist keine Polemik, sondern die nüchterne Grundlage von Risikoabschätzung im Gewaltschutz.
Internationale Daten und Studien zeigen, dass Personen männlichen Geschlechts auch nach „Transition“ bzw. einer Änderung des Geschlechtseintrags in relevanten Bereichen nicht automatisch ein weibliches Risiko- bzw. Täterprofil annehmen, sondern weiterhin männliches Gewaltpotenzial zeigen12. Daten und Studien belegen zudem, dass diese kleine Gruppe von Männern überdurchschnittlich häufig Sexualstraftäter sind oder schwere Gewaltverbrechen verüben13. Wir sammeln dokumentierte Vorfälle in Deutschland seit den 70er Jahren auf der Karte "Nur ein Einzelfall"14. Hier finden Sie zahlreiche Belege für das kriminelle Potenzial von Männern mit einer sog. "Transgenderidentität". Schutzkonzepte für Frauen dürfen deshalb nicht auf Selbstdeklaration beruhen.
Wenn in der politischen Debatte behauptet wird, es gebe „keinen Nachweis“ für Risiken, ist das irreführend: Frauenhäuser sind Schutzräume, die Männer – egal welcher Identität – ausschließen, weil sie sonst ihren Zweck verfehlen.
Es ist unangemessen und realitätsfern, die Entscheidung „Männer ja/nein“ auf einzelne Frauenhäuser und deren Mitarbeiterinnen abzuwälzen. Das schafft Unsicherheit, Konflikte und Haftungsdruck – und es gefährdet Frauen.
Hamburg braucht klare, landesweite Vorgaben von oberster Ebene: Frauenhäuser sind für Frauen und Kinder. Punkt. Das entlastet Mitarbeiterinnen und schafft Rechtssicherheit.
Es ist inakzeptabel, den Einsatz für Frauenrechte und für den Schutz retraumatisierter Frauen als „queer-“ oder „transfeindlich“ zu framen. Wer Frauenräume verteidigt, verteidigt einen elementaren Bestandteil des Gewaltschutzes von Frauen und geltende Frauenrechte. Ausgerechnet bei einem Antrag zu Frauenhäusern die Situation gewaltbetroffener Frauen vollständig zu vergessen und die Beibehaltung des rechtswidrigen Zugangs von Männern zu Frauenhäusern beizubehalten, empfinden wir dagegen als extrem frauenfeindlich.
Dass eine rechte Partei einen Punkt anspricht, macht ihn nicht falsch. Gerade mit Blick auf die feministische Geschichte der SPD wäre es ihre Kernaufgabe, Frauenrechte und geschlechtsbasierten Gewaltschutz zu verteidigen – statt mit identitätspolitischen Scheinlösungen Vertrauen zu verspielen und damit die politische Polarisierung zu verschärfen. Es erschüttert uns, dass vormals feministische Parteien wie die SPD dazu beitragen, feministische Errungenschaften und Kernforderungen für Identitätspolitik zu verraten – insbesondere wenn es wie hier die schwächsten und vulnerabelsten Frauen und Kinder trifft.
Es ist unverantwortlich, dieses Feld den rechten Parteien zu überlassen und geltende Frauenrechte und Kinderschutz als rechts bis rechtsextrem darzustellen. Gewaltbetroffene Frauen und Kinder sind kein Spielball für Machtpolitik. Es verbietet sich, in dieser Form weibliche Opfer von Gewalt für politisches Virtue Signalling zu missbrauchen.
Mit freundlichen Grüßen
Die Frauen der Dialogplattform „Was ist eine Frau?“

In einem offenen Brief richten wir uns an Frau Bundesministerin Karin Prien, um auf gravierende Mängel in der Förderpolitik des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) aufmerksam zu machen. Diese sind durch eine umfassende Recherche der Initiative „Geschlecht zählt“ offengelegt worden.
Im Zentrum der Kritik stehen die Praktiken der Mittelvergabe an den Deutschen Frauenrat und seine Tochterorganisationen (CEDAW-Allianz und Bündnis Istanbul-Konvention) und die fehlende Transparenz bei der Verwendung öffentlicher Gelder. Insbesondere wird die ideologische Verzerrung der UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) und der Istanbul-Konvention beanstandet, die durch die Ministerin und ihre Vorgängerinnen unterstützt wurde.
Wir fordern eine vollständige Offenlegung der Mittelverwendung, eine klare Ausrichtung der Förderprogramme auf bindende geschlechtsbasierte Rechte sowie eine unabhängige Überprüfung der Förderpraxis. Besonders im Hinblick auf das Selbstbestimmungsgesetz, dessen Auswirkungen auf Frauenrechte und Kinderschutz bislang nur unzureichend evaluiert wurden, fordern wir eine zügige und objektive Prüfung.
Dieser Brief steht auch als Vorlage für alle Frauen und Männer zur Verfügung, die sich ebenfalls für eine faktenbasierte, verfassungs- und völkerrechtskonforme Frauen- und Mädchenpolitik einsetzen möchten.
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Prien,
wir – die Dialogplattform für Frauenrechte „Was ist eine Frau“ – wenden uns an Sie wegen der Erkenntnisse aus der Recherche der Initiative „Geschlecht zählt“1 zur Förderpraxis und Mittelvergabe Ihres Ministeriums an den Deutschen Frauenrat, die CEDAW-Allianz, das Bündnis Istanbul-Konvention sowie das Deutsche Institut für Menschenrechte.
Nach Darstellung der Recherche musste „Geschlecht zählt“ gerichtlichen Druck ausüben, um überhaupt ein Mindestmaß an Einsicht in Förderentscheidungen und Finanzströme der Jahre 2020 bis 2024 zu erhalten. Zugleich sind zentrale Unterlagen zur tatsächlichen Mittelverwendung weiterhin nicht zugänglich – unter Verweis auf Datenschutz sowie „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse“.
Aufgrund der zugänglichen Dokumente wurde der Verdacht bestätigt, dass das BMFSFJ unter Lisa Paus und ihren Vorgängerinnen der SPD in Kooperation mit den oben genannten Organisationen einen Paradigmenwechsel in der Förderpolitik durchführte und die Öffentlichkeit über die tatsächlichen Inhalte der Frauenrechtskonventionen CEDAW und Istanbul-Konvention täuschte. Der Öffentlichkeit wurde wahrheitswidrig vermittelt, dass beide Konventionen die Genderidentitätsideologie stützen – die Vorstellung, es sei ein Menschenrecht von Männern, sich zur Frau zu erklären. Damit wurde unter anderem das Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes aktiv unterstützt.
Frauenpolitik ist keine weltanschauliche Spielwiese. Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern durchzusetzen und eine Benachteiligung von Frauen aufgrund des Geschlechts zu beseitigen. Deutschland ist zudem völkerrechtlich gebunden: Die UN-Frauenrechtskonvention CEDAW schützt Frauen vor Diskriminierung auf Grundlage des Geschlechts. Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten zu wirksamen Maßnahmen gegen Gewalt gegen Frauen – verstanden als geschlechtsbasierte Gewalt.
Wenn staatlich geförderte Organisationen den Begriff Frau und Geschlecht faktisch entkoppeln, trifft das Mädchen und Frauen dort, wo Rechte konkret werden: Schutzräume, Sport, Haft, Statistik, Arbeit und Bildung.
Frauenhäuser sind für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder da. Eine Regelungspraxis, die Schutzräume vom Geschlecht löst, retraumatisiert Frauen in akuten Gefährdungslagen. Der Schutzauftrag der Istanbul-Konvention wird unterlaufen.
Gleichberechtigung funktioniert nur, wenn Frauen als Zielgruppe verlässlich bestimmbar sind. Werden Quoten, Förderprogramme oder Beteiligungsrechte nicht mehr am Geschlecht ausgerichtet, verlieren Mädchen und Frauen reale Chancen und Fortschritte werden zurückgedreht.
Die Trennung nach Geschlecht ist Grundlage von Fairness und Sicherheit im Mädchen- und Frauensport. Wenn diese Grenze aufgeweicht wird, gehen Chancen, Plätze und Schutzmechanismen zulasten von Mädchen und Frauen verloren.
Vorgaben, die von Frauen und Mädchen verlangen, in sensiblen Bereichen (Sanitär-/Umkleideräume, Schlaf- und Schutzräume, Freizeitfahrten) auf geschlechtsbasierte Abgrenzung zu verzichten, erzeugen Anpassungsdruck und Konflikte. In der Praxis geht es um Intimsphäre, Sicherheit und die Pflicht, Frauen und Mädchen vor Belästigung und Einschüchterung zu schützen.
Wir erwarten, dass für einschlägige Förderrichtlinien die entscheidenden Dokumente zur Mittelverwendung zugänglich gemacht werden.
Stellen Sie sicher, dass die Frauenpolitik Ihres Hauses die Rechte von Mädchen und Frauen aufgrund ihres Geschlechts schützt – im Sinne von Art. 3 GG, CEDAW und Istanbul-Konvention. Programme, Begriffe und Zieldefinitionen müssen so eindeutig gefasst sein, dass Frauenrechte nicht durch ideologische Uminterpretationen ausgehöhlt werden.
Wir fordern eine unabhängige Prüfung der relevanten Förderrichtlinien und Entscheidungsketten. Wo Förderpraxis oder Förderrichtlinien mit Mädchen- und Frauenrechten kollidieren, müssen Programme angepasst, Zuwendungsziele korrigiert und Compliance-Regeln verschärft werden.
Im Koalitionsvertrag hatten Sie eine Evaluation des Selbstbestimmungsgesetzes bis zum 31.07.2026 vereinbart. Wir erwarten, dass die Evaluation inhaltlich so ausgestaltet wird, dass Auswirkungen auf Frauenrechte und Kinderschutz messbar geprüft werden (bspw. Schutzräume, Lesbenräume und -veranstaltungen, Sport, Haft, Statistik/Datenlagen, Schule/Jugendhilfe und Arbeitswelt). Dabei sollten staatlich unabhängige Expertinnen und Experten eingebunden werden – nicht nur Akteure aus dem Umfeld geförderter Lobbystrukturen.
Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben jetzt die Chance, Vertrauen wiederherzustellen und Frauenpolitik wieder auf eine verfassungs- und völkerrechtskonforme Grundlage auszurichten. Identitätspolitik hat das Aus der Ampelkoalition befördert. Kehren Sie in der Frauenpolitik zu einer faktenbasierten Praxis zurück.
Wir bitten um eine schriftliche Antwort auf die oben genannten Punkte.
Mit freundlichen Grüßen
Was ist eine Frau – Dialogplattform für Frauenrechte

Wichtiges Update: Seit dem 1. November 2025 heißt der Oberbürgermeister der Stadt Münster Tilmann Fuchs (Die Grünen, Münster). Siehe https://www.stadt-muenster.de/oberbuergermeister. Herr Lewe hatte damals bereits die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Münster gebeten, auf unsere Mails zu antworten, was sie getan hat. Wir haben den Text für die E-Mail entsprechend aktualisiert. Den Verlauf könnt Ihr weiter unten nachlesen.
Die Stadt Münster plant mit dem aktuellen Aktionsplan „Selbstbestimmt und diskriminierungsfrei in unserer Stadt leben – Aktionsplan LSBTIQ für Münster“ einen unverantwortlichen Angriff auf die Sicherheit von Frauen: Auf Seite 39 wird unter Gewaltschutz/Antidiskriminierung das Vorhaben „Öffnung der Frauenhäuser für Trans*-Frauen“ vorgestellt (siehe Screenshot). Somit möchte die Stadt Münster Männern einen Zugang zu Frauenhäusern gewähren – ein klarer Verstoß gegen die Istanbul-Konvention und das Gewalthilfegesetz, die den geschlechtsbasierten Schutz von Frauen vorschreiben. Diese frauenfeindliche und rechtswidrige Maßnahme gefährdet und diskriminiert traumatisierte Frauen und Kinder, die vor Männergewalt fliehen, und verschärft die Krise der überlasteten Frauenhäuser und der Frauenhausmitarbeiterinnen. Mit unserem offenen Brief fordern wir die Stadt Münster auf, diese skandalösen Pläne umgehend zurückzunehmen und die Rechte von Frauen zu schützen.

Schließen Sie sich unserem Protest an und senden Sie selbst diesen offenen Brief an den Oberbürgermeister der Stadt Münster. Setzen Sie ein Zeichen für die Rechte, Sicherheit und Würde von Frauen!
Betreff: Stoppen Sie den geplanten rechtswidrigen Zugang von Männern zu Frauenhäusern in Münster gemäß Aktionsplan LSBTIQ
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Tilmann Fuchs,
die Dialogplattform „Was ist eine Frau?“ setzt sich nachdrücklich für den Schutz der geschlechtsbasierten Rechte von Frauen und Mädchen gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes und UN-Frauenrechtskonvention CEDAW ein und sensibilisiert für die Interessen und Bedürfnisse von Frauen und Mädchen in unserer Gesellschaft.
Im Juli letzten Jahres hatten wir Ihren Vorgänger Markus Lewe sowie die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Münster, Sarah Braun, angeschrieben wegen des Aktionsplans „Selbstbestimmt und diskriminierungsfrei in unserer Stadt leben – Aktionsplan LSBTIQ für Münster“. In diesem Aktionsplan wird auf Seite 39 die Maßnahme vorgestellt, „Transfrauen“ – also Männern, die eine weibliche „Genderidentität“ erklären – den Zugang zu Frauenhäusern zu gewähren1.
Diese Regelung ist nicht nur frauenfeindlich, sondern stellt eine unverantwortliche Missachtung der Verpflichtungen der Istanbul-Konvention dar, der Deutschland seit 2018 unterliegt. Zusätzlich wird das seit 28. Februar 2025 in Kraft getretene Gewalthilfegesetz unterwandert, das gemäß Istanbul-Konvention ausschließlich Frauen einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Frauenhaus verschafft2. Die Maßnahme der Stadt Münster unterläuft diese nationalen Vorgaben auf kommunaler Ebene und zerstört die Sicherheit von Frauen – insbesondere von besonders vulnerablen Frauen, die Opfer von Männergewalt geworden sind. Die ohnehin dramatische Situation der Überlastung von Frauenhäusern und Frauenhausmitarbeiterinnen in Deutschland wird verschärft.
Frau Braun hatte uns damals im Auftrag von Herrn Lewe geantwortet und berief sich unter anderem auf ein Statement der Frauenhauskoordinierung.
Wir hatten daraufhin erneut auf die Recherchen der Initiative Geschlecht zählt hingewiesen, die inzwischen abgeschlossen sind1, und zweifelsfrei belegen, dass mehrere steuerlich geförderte Frauenorganisationen in Deutschland rechtswidrig agieren, indem sie gefälschte Übersetzungen und Interpretationen von bindendem Völkerrecht (Istanbul-Konvention und CEDAW) zur Grundlage ihrer Maßnahmen machen und diese irreführenden Darstellungen verbreiten. Die steuerliche Förderung eines Projekts der Frauenhauskoordinierung, das u.a. Schulungen für Mitarbeiterinnen zur Aufnahme von Männern („Transfrauen“) vorsah, wird zu Recht Ende dieses Jahres durch das Bundesfamilienministerium eingestellt2. Auch diese Förderung ist rechtswidrig.
Für Deutschland verpflichtende völkerrechtliche Vorgaben und geltendes nationales Recht können nicht über einen Konsens von kommunalen Regierungen, einzelnen Verbänden oder Gruppierungen überschrieben werden – das ist der Sinn solcher Vorgaben und das sollte Ihnen als Bürgermeister und Ihrer Gleichstellungsbeauftragten bewusst sein. Es spricht nichts dagegen, Schutzräume für Personen männlichen Geschlechts einzurichten. Diese sind aber weder Bestandteil der Vorgaben der Istanbul-Konvention, noch des geltenden Gewalthilfegesetzes.
Frauenschutzräume und Frauenhäuser sind aus gutem Grund ausschließlich Frauen vorbehalten – erwachsenen Menschen weiblichen Geschlechts. Aus gutem Grund müssen beispielsweise jugendliche Söhne diese Schutzräume verlassen.
Zu Ihrer Information führen wir unser Schreiben mit den Inhalten des Briefes an Herrn Lewe fort.
(Text siehe unten, mit aktualisierter Gewaltstatistik)
Sehr geehrte Frau Braun, sehr geehrter Herr Lewe,
vielen Dank für Ihre Antwort. Wie in unserem offenen Brief erläutert, handeln Sie entgegen den Verpflichtungen der Istanbul-Konvention und des Gewalthilfegesetzes, wenn Sie Männer in Frauenhäuser aufnehmen – ganz abgesehen von der Retraumatisierung, der Sie die vor schwerer Gewalt fliehenden Frauen und Kinder aussetzen. Da die Frauenhauskoordinierung daran beteiligt ist, falsche Interpretationen und Übersetzungen der CEDAW und der Istanbul-Konvention zu verbreiten, ist kein Maßstab, was diese Organisation diesbezüglich vorgibt. Die Initiative „Geschlecht zählt“ führt dazu aktuell mehrere Verfahren, siehe https://geschlecht-zaehlt.de/ngo-foerderung-die-union-und-die-frauenrechte/ und https://geschlecht-zaehlt.de/bmfsfj-foerderte-es-ngos-fuer-verfaelschung-von-frauenrechtskonventionen/
Für Deutschland verpflichtende völkerrechtliche Vorgaben und geltendes nationales Recht können nicht über einen Konsens von einzelnen Verbänden oder Gruppierungen überschrieben werden – das ist der Sinn solcher Vorgaben und das sollte Ihnen als Gleichstellungsbeauftragter bewusst sein. Es spricht nichts dagegen, Schutzräume für Personen männlichen Geschlechts einzurichten. Diese sind aber weder Bestandteil der Vorgaben der Istanbul-Konvention, noch des geltenden Gewalthilfegesetzes. Frauenschutzräume und Frauenhäuser sind aus gutem Grund ausschließlich Frauen vorbehalten – erwachsenen Menschen weiblichen Geschlechts. Aus gutem Grund müssen beispielsweise jugendliche Söhne diese Schutzräume verlassen.
Wir hoffen somit weiterhin, dass Sie Ihre Vorhaben gemäß geltender Rechtslage und gemäß des Schutzes und der Würde von besonders vulnerablen Frauen korrigieren.
Mit freundlichen Grüßen
„Die Maßnahmen sind einem breiten partizipativen Prozess mit Beteiligung von freien Trägern und Nichtregierungsorganisationen entwickelt worden. Daran waren sowohl Vertreter*innen aus der LSBTIQ* Community als auch Vertreter*innen des Gewaltschutzes für Frauen und Mädchen beteiligt. Die von uns geförderten Träger arbeiten im engen Austausch daran den Schutz für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen und LSBTIQ* Personen zu verbessern.
Wir folgen in unserer fachlichen Einschätzung der Frauenhauskoordinierungsstelle und der Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser, wie z.B. in folgendem Dokument ersichtlich.
Der Auftrag für den Aktionsplan LSBTIQ* geht auf einen Ratsantrag aus dem Jahr 2022 zurück. Der Abschlussbericht wurde in den politischen Gremien zustimmend zur Kenntnis genommen, so dass es für die von Ihnen genannte Maßnahme einen politischen Auftrag zur Umsetzung durch die Stadtverwaltung gibt.“
Betreff: Stoppen Sie den geplanten rechtswidrigen Zugang von Männern zu Frauenhäusern in Münster gemäß Aktionsplan LSBTIQ
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Markus Lewe, sehr geehrte Frau Gleichstellungsbeauftragte Sarah Braun,
die Dialogplattform „Was ist eine Frau?“ setzt sich nachdrücklich für den Schutz der geschlechtsbasierten Rechte von Frauen und Mädchen gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes und UN-Frauenrechtskonvention CEDAW ein und sensibilisiert für die Interessen und Bedürfnisse von Frauen und Mädchen in unserer Gesellschaft.
Mit Empörung nehmen wir die Maßnahme auf Seite 39 des Aktionsplans „Selbstbestimmt und diskriminierungsfrei in unserer Stadt leben – Aktionsplan LSBTIQ für Münster“ (V/0217/2025) zur Kenntnis, der vorsieht, „Transfrauen“ – also Männern, die eine weibliche „Genderidentität“ erklären – den Zugang zu Frauenhäusern zu gewähren3. Diese Regelung ist nicht nur frauenfeindlich, sondern stellt eine unverantwortliche Missachtung der Verpflichtungen der Istanbul-Konvention dar, der Deutschland seit 2018 unterliegt. Zusätzlich wird das seit 28. Februar 2025 in Kraft getretene Gewalthilfegesetz unterwandert, das gemäß Istanbul-Konvention ausschließlich Frauen einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Frauenhaus verschafft4. Die Maßnahme der Stadt Münster unterläuft diese nationalen Vorgaben auf regionaler Ebene und zerstört die Sicherheit von Frauen – insbesondere von besonders vulnerablen Frauen, die Opfer von Männergewalt geworden sind. Die ohnehin dramatische Situation der Überlastung von Frauenhäusern und Frauenhausmitarbeiterinnen in Deutschland wird verschärft.
Die Istanbul-Konvention fordert den geschlechtsbasierten Schutz von Frauen, wobei „Frau“ klar an das Geschlecht gebunden ist – nicht an eine selbstdefinierte „Genderidentität“. Die Initiative „Geschlecht zählt“ zeigt in ihrer Stellungnahme zum Gewalthilfegesetz5, dass in Deutschland gefälschte Übersetzungen und fehlerhafte Interpretationen der Istanbul-Konvention und der UN-Frauenrechtskonvention CEDAW im Umlauf sind, die den Schutz von Frauen zugunsten von „Genderidentität“ (auch fälschlich "Geschlechtsidentität") verdrehen. Diese Fehlinterpretationen untergraben die Rechte von Frauen, insbesondere jener, die Opfer von Männergewalt geworden sind und auf Schutzräume angewiesen sind.
Die UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem, untermauert diese Kritik. In ihrem Schreiben vom 13. Juni 2024 an die Bundesregierung prangert sie das Selbstbestimmungsgesetz an, da es den Zugang zu geschlechtsspezifischen Schutzräumen wie Frauenhäusern ohne ausreichende Sicherheitsmaßnahmen ermöglicht6. Dies zerstöre die Sicherheit und Privatsphäre von Frauen und könne Gewaltopfer retraumatisieren. In ihrem Bericht vom Juni 2025 vor dem UN-Menschenrechtsrat7 fordert Alsalem außerdem, Frauen und Mädchen als eigenständige Geschlechtsklasse anzuerkennen, um ihren Schutz zu gewährleisten. Frauenschutz wird untergraben, wenn Geschlecht nicht mehr klar definiert wird. Die Maßnahme der Stadt Münster, Männern den Zugang zu Frauenhäusern zu gewähren, widerspricht diesen für Deutschland verpflichtenden internationalen Standards und stellt eine eklatante Missachtung der Menschenrechte von Frauen dar.
Ein Erfahrungsbericht verdeutlicht die verheerenden Folgen solcher Regelungen: In einem Frauenhaus suchte ein Mann, der sich als Frau ausgab, Zugang. Die schwer traumatisierten Bewohnerinnen, die Männer mit Machtausübung, Unterdrückung, Demütigung und Verletzung assoziieren, verschanzten sich aus Angst nachts in ihren Zimmern und schoben Möbel vor die Türen. Für diese Frauen, die Vergewaltigung und Gewalt erlitten haben, birgt die Anwesenheit von Männern ein hohes Retraumatisierungsrisiko – ein unzumutbarer Zustand für sie und ihre Kinder8. Das Frauenhaus Uelzen betonte in einer Stellungnahme zum Selbstbestimmungsgesetz9, dass die mögliche Anwesenheit von Männern in einem Frauenhaus dazu führt, dass viele von Männergewalt betroffene und traumatisierte Frauen aus Angst dort keinen Schutz suchen werden. Für Frauen aus patriarchalen Kulturen mit strikter Geschlechtertrennung ist die Anwesenheit fremder Männer in einem Frauenschutzraum lebensbedrohlich, wenn gewalttätige Partner oder Familien davon erfahren. Die Inklusion von Männern führt also zur Exklusion von Frauen und ihren Kindern aus Frauenschutzräumen. Diese Problematik wird noch verschärft, da inzwischen Frauenhäuser Männer mit einer weiblichen „Genderidentität“, als „Mitarbeiterinnen“ einstellen, ohne dass betroffene Frauen ein Widerspruchsrecht haben.
Die Dringlichkeit des Schutzes von Frauen wird durch die erschreckenden Zahlen des Bundeskriminalamts (BKA) im Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2023“ unterstrichen10. Im Jahr 2023 wurden 180.715 Frauen Opfer häuslicher Gewalt (ein Anstieg von 5,6 % gegenüber 2022), 52.330 Frauen und Mädchen waren Opfer von Sexualstraftaten (+6,2 %), 17.193 von digitaler Gewalt (+25 %) und 938 von versuchten oder vollendeten Femiziden (+1 %), wobei 360 Frauen getötet wurden. Diese Zahlen belegen das alarmierende Ausmaß geschlechtsbasierter Gewalt gegen Frauen in Deutschland und die dringende Notwendigkeit, Schutzräume wie Frauenhäuser zu sichern und auszubauen. Das BKA weist zudem auf eine hohe Dunkelziffer hin, was die Krise weiter verschärft.
Gleichzeitig sind Frauenhäuser in Deutschland dramatisch überlastet. Laut der Frauenhauskoordinierung11 stehen bundesweit lediglich etwa 7.700 Plätze zur Verfügung, während gemäß der Istanbul-Konvention rund 21.000 Plätze erforderlich wären. Im Jahr 2023 wurden knapp 16.300 Frauen aus Platzmangel abgewiesen, viele davon mit ihren Kindern. Diese Frauen, die Opfer von Männergewalt sind, bleiben schutzlos, weil die vorhandenen Kapazitäten nicht ausreichen. Die Priorität muss daher sein, diesen eklatanten Mangel an Schutzplätzen zügig zu beheben, wie es die Istanbul-Konvention und das Gewalthilfegesetz vorsehen. Die Öffnung von Frauenhäusern für Männer, die eine „Genderidentität“ behaupten, verschärft diese Krise weiter und nimmt Frauen, die dringend Schutz benötigen, lebenswichtige Plätze weg.
Die Rechte von Männern, die eine „Genderidentität“ erklären, dürfen die geschlechtsbasierten Rechte von Frauen nicht schwächen oder aufheben – insbesondere nicht die Rechte von Frauen, die Opfer von Männergewalt geworden sind. Frauenhäuser sind geschlechtsspezifische Schutzräume, die ausschließlich Frauen dienen müssen, um deren Sicherheit und Würde zu gewährleisten. Gewaltschutzräume für Personen männlichen Geschlechts zu schaffen, ist nicht Bestandteil der Istanbul-Konvention, kann aber selbstverständlich unabhängig davon in Angriff genommen werden, ohne die Schutzräume für Frauen zu gefährden.
Die Stadt Münster trägt die Verantwortung, den Schutz von Frauen vor geschlechtsbasierter Gewalt gemäß Grundgesetz Artikel 3, Istanbul-Konvention, Gewalthilfegesetz und CEDAW zu gewährleisten. Wir fordern Sie auf, diese Verantwortung endlich ernst zu nehmen, die genannte Maßnahme zurückzunehmen und den Aktionsplan im Sinne der Rechte, Sicherheit und Würde von Frauen, insbesondere von Opfern von Männergewalt, zu überarbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Die Frauen der Dialogplattform „Was ist eine Frau?“
Seit 1. November 2025
Tilmann Fuchs
Klemensstraße 10
48143 Münster
E-Mail: oberbuergermeister@stadt-muenster.de
Bis Oktober 2025:
Markus Lewe
Klemensstraße 10
48143 Münster
E-Mail: buero-obm@stadt-muenster.de
Sarah Braun
Amt für Gleichstellung
Stadt Münster
Stadthaus 1
Klemensstraße 10
48143 Münster
brauns@stadt-muenster.de