Die Stadt Münster plant mit dem aktuellen Aktionsplan „Selbstbestimmt und diskriminierungsfrei in unserer Stadt leben – Aktionsplan LSBTIQ für Münster“ einen unverantwortlichen Angriff auf die Sicherheit von Frauen: Auf Seite 39 wird unter Gewaltschutz/Antidiskriminierung das Vorhaben „Öffnung der Frauenhäuser für Trans*-Frauen“ vorgestellt (siehe Screenshot). Somit möchte die Stadt Münster Männern einen Zugang zu Frauenhäusern gewähren – ein klarer Verstoß gegen die Istanbul-Konvention und das Gewalthilfegesetz, die den geschlechtsbasierten Schutz von Frauen vorschreiben. Diese frauenfeindliche und rechtswidrige Maßnahme gefährdet und diskriminiert traumatisierte Frauen und Kinder, die vor Männergewalt fliehen, und verschärft die Krise der überlasteten Frauenhäuser und der Frauenhausmitarbeiterinnen. Mit unserem offenen Brief fordern wir die Stadt Münster auf, diese skandalösen Pläne umgehend zurückzunehmen und die Rechte von Frauen zu schützen.
Schließen Sie sich unserem Protest an und senden Sie selbst diesen offenen Brief an den Oberbürgermeister und die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Münster. Setzen Sie ein Zeichen für die Rechte, Sicherheit und Würde von Frauen!
Betreff: Stoppen Sie den geplanten rechtswidrigen Zugang von Männern zu Frauenhäusern in Münster gemäß Aktionsplan LSBTIQ
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Markus Lewe, sehr geehrte Frau Gleichstellungsbeauftragte Sarah Braun,
die Dialogplattform „Was ist eine Frau?“ setzt sich nachdrücklich für den Schutz der geschlechtsbasierten Rechte von Frauen und Mädchen gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes und UN-Frauenrechtskonvention CEDAW ein und sensibilisiert für die Interessen und Bedürfnisse von Frauen und Mädchen in unserer Gesellschaft.
Mit Empörung nehmen wir die Maßnahme auf Seite 39 des Aktionsplans „Selbstbestimmt und diskriminierungsfrei in unserer Stadt leben – Aktionsplan LSBTIQ für Münster“ (V/0217/2025) zur Kenntnis, der vorsieht, „Transfrauen“ – also Männern, die eine weibliche „Genderidentität“ erklären – den Zugang zu Frauenhäusern zu gewähren1. Diese Regelung ist nicht nur frauenfeindlich, sondern stellt eine unverantwortliche Missachtung der Verpflichtungen der Istanbul-Konvention dar, der Deutschland seit 2018 unterliegt. Zusätzlich wird das seit 28. Februar 2025 in Kraft getretene Gewalthilfegesetz unterwandert, das gemäß Istanbul-Konvention ausschließlich Frauen einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Frauenhaus verschafft2. Die Maßnahme der Stadt Münster unterläuft diese nationalen Vorgaben auf regionaler Ebene und zerstört die Sicherheit von Frauen – insbesondere von besonders vulnerablen Frauen, die Opfer von Männergewalt geworden sind. Die ohnehin dramatische Situation der Überlastung von Frauenhäusern und Frauenhausmitarbeiterinnen in Deutschland wird verschärft.
Die Istanbul-Konvention fordert den geschlechtsbasierten Schutz von Frauen, wobei „Frau“ klar an das Geschlecht gebunden ist – nicht an eine selbstdefinierte „Genderidentität“. Die Initiative „Geschlecht zählt“ zeigt in ihrer Stellungnahme zum Gewalthilfegesetz3, dass in Deutschland gefälschte Übersetzungen und fehlerhafte Interpretationen der Istanbul-Konvention und der UN-Frauenrechtskonvention CEDAW im Umlauf sind, die den Schutz von Frauen zugunsten von „Genderidentität“ (auch fälschlich "Geschlechtsidentität") verdrehen. Diese Fehlinterpretationen untergraben die Rechte von Frauen, insbesondere jener, die Opfer von Männergewalt geworden sind und auf Schutzräume angewiesen sind.
Die UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem, untermauert diese Kritik. In ihrem Schreiben vom 13. Juni 2024 an die Bundesregierung prangert sie das Selbstbestimmungsgesetz an, da es den Zugang zu geschlechtsspezifischen Schutzräumen wie Frauenhäusern ohne ausreichende Sicherheitsmaßnahmen ermöglicht4. Dies zerstöre die Sicherheit und Privatsphäre von Frauen und könne Gewaltopfer retraumatisieren. In ihrem Bericht vom Juni 2025 vor dem UN-Menschenrechtsrat5 fordert Alsalem außerdem, Frauen und Mädchen als eigenständige Geschlechtsklasse anzuerkennen, um ihren Schutz zu gewährleisten. Frauenschutz wird untergraben, wenn Geschlecht nicht mehr klar definiert wird. Die Maßnahme der Stadt Münster, Männern den Zugang zu Frauenhäusern zu gewähren, widerspricht diesen für Deutschland verpflichtenden internationalen Standards und stellt eine eklatante Missachtung der Menschenrechte von Frauen dar.
Ein Erfahrungsbericht verdeutlicht die verheerenden Folgen solcher Regelungen: In einem Frauenhaus suchte ein Mann, der sich als Frau ausgab, Zugang. Die schwer traumatisierten Bewohnerinnen, die Männer mit Machtausübung, Unterdrückung, Demütigung und Verletzung assoziieren, verschanzten sich aus Angst nachts in ihren Zimmern und schoben Möbel vor die Türen. Für diese Frauen, die Vergewaltigung und Gewalt erlitten haben, birgt die Anwesenheit von Männern ein hohes Retraumatisierungsrisiko – ein unzumutbarer Zustand für sie und ihre Kinder6. Das Frauenhaus Uelzen betonte in einer Stellungnahme zum Selbstbestimmungsgesetz7, dass die mögliche Anwesenheit von Männern in einem Frauenhaus dazu führt, dass viele von Männergewalt betroffene und traumatisierte Frauen aus Angst dort keinen Schutz suchen werden. Für Frauen aus patriarchalen Kulturen mit strikter Geschlechtertrennung ist die Anwesenheit fremder Männer in einem Frauenschutzraum lebensbedrohlich, wenn gewalttätige Partner oder Familien davon erfahren. Die Inklusion von Männern führt also zur Exklusion von Frauen und ihren Kindern aus Frauenschutzräumen. Diese Problematik wird noch verschärft, da inzwischen Frauenhäuser Männer mit einer weiblichen „Genderidentität“, als „Mitarbeiterinnen“ einstellen, ohne dass betroffene Frauen ein Widerspruchsrecht haben.
Die Dringlichkeit des Schutzes von Frauen wird durch die erschreckenden Zahlen des Bundeskriminalamts (BKA) im Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2023“ unterstrichen8. Im Jahr 2023 wurden 180.715 Frauen Opfer häuslicher Gewalt (ein Anstieg von 5,6 % gegenüber 2022), 52.330 Frauen und Mädchen waren Opfer von Sexualstraftaten (+6,2 %), 17.193 von digitaler Gewalt (+25 %) und 938 von versuchten oder vollendeten Femiziden (+1 %), wobei 360 Frauen getötet wurden. Diese Zahlen belegen das alarmierende Ausmaß geschlechtsbasierter Gewalt gegen Frauen in Deutschland und die dringende Notwendigkeit, Schutzräume wie Frauenhäuser zu sichern und auszubauen. Das BKA weist zudem auf eine hohe Dunkelziffer hin, was die Krise weiter verschärft.
Gleichzeitig sind Frauenhäuser in Deutschland dramatisch überlastet. Laut der Frauenhauskoordinierung9 stehen bundesweit lediglich etwa 7.700 Plätze zur Verfügung, während gemäß der Istanbul-Konvention rund 21.000 Plätze erforderlich wären. Im Jahr 2023 wurden knapp 16.300 Frauen aus Platzmangel abgewiesen, viele davon mit ihren Kindern. Diese Frauen, die Opfer von Männergewalt sind, bleiben schutzlos, weil die vorhandenen Kapazitäten nicht ausreichen. Die Priorität muss daher sein, diesen eklatanten Mangel an Schutzplätzen zügig zu beheben, wie es die Istanbul-Konvention und das Gewalthilfegesetz vorsehen. Die Öffnung von Frauenhäusern für Männer, die eine „Genderidentität“ behaupten, verschärft diese Krise weiter und nimmt Frauen, die dringend Schutz benötigen, lebenswichtige Plätze weg.
Die Rechte von Männern, die eine „Genderidentität“ erklären, dürfen die geschlechtsbasierten Rechte von Frauen nicht schwächen oder aufheben – insbesondere nicht die Rechte von Frauen, die Opfer von Männergewalt geworden sind. Frauenhäuser sind geschlechtsspezifische Schutzräume, die ausschließlich Frauen dienen müssen, um deren Sicherheit und Würde zu gewährleisten. Gewaltschutzräume für Personen männlichen Geschlechts zu schaffen, ist nicht Bestandteil der Istanbul-Konvention, kann aber selbstverständlich unabhängig davon in Angriff genommen werden, ohne die Schutzräume für Frauen zu gefährden.
Die Stadt Münster trägt die Verantwortung, den Schutz von Frauen vor geschlechtsbasierter Gewalt gemäß Grundgesetz Artikel 3, Istanbul-Konvention, Gewalthilfegesetz und CEDAW zu gewährleisten. Wir fordern Sie auf, diese Verantwortung endlich ernst zu nehmen, die genannte Maßnahme zurückzunehmen und den Aktionsplan im Sinne der Rechte, Sicherheit und Würde von Frauen, insbesondere von Opfern von Männergewalt, zu überarbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Die Frauen der Dialogplattform „Was ist eine Frau?“
Markus Lewe
Klemensstraße 10
48143 Münster
E-Mail: buero-obm@stadt-muenster.de
Sarah Braun
Amt für Gleichstellung
Stadt Münster
Stadthaus 1
Klemensstraße 10
48143 Münster
brauns@stadt-muenster.de