28. März 2026

Frau Finke und Frau Dr. Freyher, stoppen Sie die rechtswidrige Kriminalisierung von Frauen, die sich für ihre Rechte einsetzen!

Die Polizei Schleswig-Holstein muss ihre Diffamierungspraxis von Feministinnen einstellen

Auf ihrem Instagram-Profil stellt die Polizei Schleswig-Holstein Feministinnen, die sich für ihre geschlechtsbasierten Rechte einsetzen mit Rechtsextremen gleich. Frauen werden als „TERFs“ entmenschlicht und als „transfeindlich“ diffamiert. Es wird aufgefordert, „transfeindliche Gruppen“ bei der Medienanstalt Hamburg/SH zu melden. Wir wenden uns an die Innenministerin von Schleswig-Holstein – Magdalena Finke (CDU) – und die Landespolizeidirektorin von Schleswig-Holstein – Dr. Maren Freyher – um unseren deutlichen Protest gegen diese Diffamierungen durch dem Grundgesetz verpflichtete Beamte zum Ausdruck zu bringen. Frauenrechte sind keine rechte Ideologie. Sie sind geltendes Grund- und Völkerrecht. Es besteht die Möglichkeit, den Brief selbst an Frau Finke und Frau Dr. Freyher zu versenden.

Betreff: Frau Finke und Frau Dr. Freyher, stoppen Sie die rechtswidrige Kriminalisierung von Frauen, die sich für ihre Rechte einsetzen!

Sehr geehrte Innenministerin Magdalena Finke, sehr geehrte Landespolizeidirektorin Dr. Maren Freyher,

wir wenden uns als Dialogplattform „Was ist eine Frau?“ – eine Initiative für geschlechtsbasierte Frauenrechte – mit großer Fassungslosigkeit an Sie. Im Rahmen der „Internationalen Wochen gegen Rassismus und Rechtsextremismus“ verbreitet die Polizei Schleswig-Holstein auf Social Media1 ein Video, das vor „rechten Emojis“ warnt. Darin wird unter anderem das Kiwi-Emoji 🥝   als Zeichen „transfeindlicher Gruppen“ und der „TERF-Bewegung“ dargestellt – auf einer Stufe mit Symbolen, die Holocaust-Leugnung oder SS-Runen andeuten sollen. Die Nutzung solcher Emojis solle der Medienanstalt Hamburg/SH gemeldet werden.

Wir sind zutiefst schockiert, wie hier Frauen, die sich für den Schutz ihrer geschlechtsbasierten Rechte, ihrer Räume, ihres Sports und der körperlichen Realität von zwei Geschlechtern einsetzen, pauschal als „rechtsextrem“ und „transfeindlich“ diffamiert und als „TERFs“ entmenschlicht werden. Das Kiwi-Emoji steht in dieser Debatte schlicht für die Feststellung, dass es in der Biologie genau zwei Geschlechter gibt. Das ist keine Verschwörung, keine Gewalt und kein Hass. Das ist Wissenschaft und gesunder Menschenverstand.

Dass die Polizei eines Bundeslandes nun offiziell dazu aufruft, die Nutzung eines solchen Emojis zu melden, empfinden wir als gefährlichen Schritt in Richtung Gedankenpolizei. Statt sich auf die Bekämpfung echter Kriminalität – Vergewaltiger, Messerstecher, Diebe oder gewalttätige Extremisten – zu konzentrieren, wird Energie darauf verwendet, Frauen zu kriminalisieren, die sich dagegen wehren, dass Männer in ihre Umkleiden, Sportkategorien oder Frauenhäuser eindringen. Das ist keine Bekämpfung von Rechtsextremismus. Das ist die Kriminalisierung von Frauenrechten.

Frauenrechte sind keine rechte Ideologie. Sie sind geltendes Grund- und Völkerrecht.

Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes stellt unmissverständlich klar: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Absatz 3 ergänzt „Niemand darf wegen Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft, Glauben, religiöser/politischer Anschauungen oder Behinderung benachteiligt oder bevorzugt werden.“2

Die UN-Frauenrechtskonvention CEDAW3, die für Deutschland rechtlich bindend ist, schützt die Rechte von Frauen aufgrund ihres Geschlechts. Die UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Mädchen und Frauen – Reem Alsalem – hat bereits 2023 gefordert, dass Frauen sich ohne Angst vor Bedrohungen, Gewalt und staatlichen Repressalien für ihre geschlechtsbasierten Rechte einsetzen können sollten.4

Der Staat – und damit auch die Polizei als Teil der Exekutive – ist verfassungsrechtlich und völkerrechtlich verpflichtet, die Gleichberechtigung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts aktiv zu schützen und Nachteile für Frauen und Mädchen abzubauen, statt sie durch ideologische Kampagnen zu verschärfen.

Wir fragen Sie daher ganz direkt:

  • Wissen Sie eigentlich noch, worauf sich Grundgesetz Artikel 3 bezieht?
  • Kennen Sie die UN-Frauenrechtskonvention CEDAW?
  • Seit wann ist es Aufgabe der Polizei, biologische Fakten als „rechts“ zu brandmarken und Frauen, die sich auf ihre körperliche Realität und ihre geschützten Rechte berufen, als meldepflichtig einzustufen?
  • Seit wann steht die schlichte Aussage, dass es zwei Geschlechter gibt, auf einer Stufe mit Holocaust-Leugnung?
  • Und seit wann behandelt der Staat Frauen, die ihre eigenen Rechte verteidigen wollen, als Menschen zweiter Klasse, deren berechtigte Sorgen weniger wert sind als die Ideologie einer lauten Minderheit?
  • Ist Ihnen bekannt, dass Frauen seit Jahren durch gewaltbereite links- und transextremistische Gruppen Besuchs-, Gewalt- und Morddrohungen ausgesetzt sind und bereits mehrfach gewalttätige Übergriffe stattgefunden haben?5

Der Beitrag der Polizei Schleswig-Holstein hat nichts mehr mit Rechtsschutz oder der Bekämpfung von Extremismus zu tun. Das ist ideologische Einmischung in eine gesellschaftliche Debatte, die eigentlich frei und offen geführt werden müsste und bestärkt zugleich gewaltbereite Trans- und Linksextremisten, die seit Jahren gegen Feministinnen hetzen.

Wir fordern Sie hiermit auf:

  • Überpüfen Sie das Video und die entsprechende Kampagne unverzüglich und stoppen Sie diese!
  • Stellen Sie öffentlich klar, dass die Nutzung des Kiwi-Emojis oder die Äußerung genderkritischer Positionen kein „rechtes“, meldepflichtiges oder gar strafbares Verhalten darstellt!
  • Richten Sie Ihre Prioritäten wieder auf echte Kriminalität und den Schutz aller Bürgerinnen – insbesondere Frauen und Mädchen – und kommen Sie Ihrem klaren Auftrag durch Grundgesetz und die CEDAW nach!

Frauenrechte sind keine rechte Ideologie. Sie sind geltendes Grund- und Völkerrecht. Die Polizei hat die Pflicht, diese zu schützen – nicht, sie zu denunzieren.

Wir bitten dringend um eine öffentliche Stellungnahme zu diesem Vorgang.

Mit freundlichen Grüßen
Die Frauen der Dialogplattform „Was ist eine Frau?“


Quellen

  1. https://www.instagram.com/reel/DWTFxOtjSQk/?igsh=MWV0ZzFramtqY2VteA== ↩︎
  2. https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html ↩︎
  3. https://www.ohchr.org/sites/default/files/Documents/ProfessionalInterest/cedaw.pdf ↩︎
  4. https://www.ohchr.org/en/press-releases/2023/05/allow-women-and-girls-speak-sex-gender-and-gender-identity-without ↩︎
  5. https://was-ist-eine-frau.de/nur-ein-einzelfall/ Dokumentierte Vorfälle finden Sie unter den Schlagworten: Trans-Aktivismus, Linksextremismus ↩︎

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