28. März 2026

Frau Finke und Frau Dr. Freyher, stoppen Sie die rechtswidrige Kriminalisierung von Frauen, die sich für ihre Rechte einsetzen!

Die Polizei Schleswig-Holstein muss ihre Diffamierungspraxis von Feministinnen einstellen

Auf ihrem Instagram-Profil stellt die Polizei Schleswig-Holstein Feministinnen, die sich für ihre geschlechtsbasierten Rechte einsetzen mit Rechtsextremen gleich. Frauen werden als „TERFs“ entmenschlicht und als „transfeindlich“ diffamiert. Es wird aufgefordert, „transfeindliche Gruppen“ bei der Medienanstalt Hamburg/SH zu melden. Wir wenden uns an die Innenministerin von Schleswig-Holstein – Magdalena Finke (CDU) – und die Landespolizeidirektorin von Schleswig-Holstein – Dr. Maren Freyher – um unseren deutlichen Protest gegen diese Diffamierungen durch dem Grundgesetz verpflichtete Beamte zum Ausdruck zu bringen. Frauenrechte sind keine rechte Ideologie. Sie sind geltendes Grund- und Völkerrecht. Es besteht die Möglichkeit, den Brief selbst an Frau Finke und Frau Dr. Freyher zu versenden.

Update 1: Antwort der Pressestelle des Landespolizeiamts vom 31.3.2026

Update 2: Unsere Antwort vom 18.4.2026

Betreff: Frau Finke und Frau Dr. Freyher, stoppen Sie die rechtswidrige Kriminalisierung von Frauen, die sich für ihre Rechte einsetzen!

Sehr geehrte Innenministerin Magdalena Finke, sehr geehrte Landespolizeidirektorin Dr. Maren Freyher,

wir wenden uns als Dialogplattform „Was ist eine Frau?“ – eine Initiative für geschlechtsbasierte Frauenrechte – mit großer Fassungslosigkeit an Sie. Im Rahmen der „Internationalen Wochen gegen Rassismus und Rechtsextremismus“ verbreitet die Polizei Schleswig-Holstein auf Social Media1 ein Video, das vor „rechten Emojis“ warnt. Darin wird unter anderem das Kiwi-Emoji 🥝   als Zeichen „transfeindlicher Gruppen“ und der „TERF-Bewegung“ dargestellt – auf einer Stufe mit Symbolen, die Holocaust-Leugnung oder SS-Runen andeuten sollen. Die Nutzung solcher Emojis solle der Medienanstalt Hamburg/SH gemeldet werden.

Wir sind zutiefst schockiert, wie hier Frauen, die sich für den Schutz ihrer geschlechtsbasierten Rechte, ihrer Räume, ihres Sports und der körperlichen Realität von zwei Geschlechtern einsetzen, pauschal als „rechtsextrem“ und „transfeindlich“ diffamiert und als „TERFs“ entmenschlicht werden. Das Kiwi-Emoji steht in dieser Debatte schlicht für die Feststellung, dass es in der Biologie genau zwei Geschlechter gibt. Das ist keine Verschwörung, keine Gewalt und kein Hass. Das ist Wissenschaft und gesunder Menschenverstand.

Dass die Polizei eines Bundeslandes nun offiziell dazu aufruft, die Nutzung eines solchen Emojis zu melden, empfinden wir als gefährlichen Schritt in Richtung Gedankenpolizei. Statt sich auf die Bekämpfung echter Kriminalität – Vergewaltiger, Messerstecher, Diebe oder gewalttätige Extremisten – zu konzentrieren, wird Energie darauf verwendet, Frauen zu kriminalisieren, die sich dagegen wehren, dass Männer in ihre Umkleiden, Sportkategorien oder Frauenhäuser eindringen. Das ist keine Bekämpfung von Rechtsextremismus. Das ist die Kriminalisierung von Frauenrechten.

Frauenrechte sind keine rechte Ideologie. Sie sind geltendes Grund- und Völkerrecht.

Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes stellt unmissverständlich klar: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Absatz 3 ergänzt „Niemand darf wegen Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft, Glauben, religiöser/politischer Anschauungen oder Behinderung benachteiligt oder bevorzugt werden.“2

Die UN-Frauenrechtskonvention CEDAW3, die für Deutschland rechtlich bindend ist, schützt die Rechte von Frauen aufgrund ihres Geschlechts. Die UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Mädchen und Frauen – Reem Alsalem – hat bereits 2023 gefordert, dass Frauen sich ohne Angst vor Bedrohungen, Gewalt und staatlichen Repressalien für ihre geschlechtsbasierten Rechte einsetzen können sollten.4

Der Staat – und damit auch die Polizei als Teil der Exekutive – ist verfassungsrechtlich und völkerrechtlich verpflichtet, die Gleichberechtigung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts aktiv zu schützen und Nachteile für Frauen und Mädchen abzubauen, statt sie durch ideologische Kampagnen zu verschärfen.

Wir fragen Sie daher ganz direkt:

  • Wissen Sie eigentlich noch, worauf sich Grundgesetz Artikel 3 bezieht?
  • Kennen Sie die UN-Frauenrechtskonvention CEDAW?
  • Seit wann ist es Aufgabe der Polizei, biologische Fakten als „rechts“ zu brandmarken und Frauen, die sich auf ihre körperliche Realität und ihre geschützten Rechte berufen, als meldepflichtig einzustufen?
  • Seit wann steht die schlichte Aussage, dass es zwei Geschlechter gibt, auf einer Stufe mit Holocaust-Leugnung?
  • Und seit wann behandelt der Staat Frauen, die ihre eigenen Rechte verteidigen wollen, als Menschen zweiter Klasse, deren berechtigte Sorgen weniger wert sind als die Ideologie einer lauten Minderheit?
  • Ist Ihnen bekannt, dass Frauen seit Jahren durch gewaltbereite links- und transextremistische Gruppen Besuchs-, Gewalt- und Morddrohungen ausgesetzt sind und bereits mehrfach gewalttätige Übergriffe stattgefunden haben?5

Der Beitrag der Polizei Schleswig-Holstein hat nichts mehr mit Rechtsschutz oder der Bekämpfung von Extremismus zu tun. Das ist ideologische Einmischung in eine gesellschaftliche Debatte, die eigentlich frei und offen geführt werden müsste und bestärkt zugleich gewaltbereite Trans- und Linksextremisten, die seit Jahren gegen Feministinnen hetzen.

Wir fordern Sie hiermit auf:

  • Überpüfen Sie das Video und die entsprechende Kampagne unverzüglich und stoppen Sie diese!
  • Stellen Sie öffentlich klar, dass die Nutzung des Kiwi-Emojis oder die Äußerung genderkritischer Positionen kein „rechtes“, meldepflichtiges oder gar strafbares Verhalten darstellt!
  • Richten Sie Ihre Prioritäten wieder auf echte Kriminalität und den Schutz aller Bürgerinnen – insbesondere Frauen und Mädchen – und kommen Sie Ihrem klaren Auftrag durch Grundgesetz und die CEDAW nach!

Frauenrechte sind keine rechte Ideologie. Sie sind geltendes Grund- und Völkerrecht. Die Polizei hat die Pflicht, diese zu schützen – nicht, sie zu denunzieren.

Wir bitten dringend um eine öffentliche Stellungnahme zu diesem Vorgang.

Mit freundlichen Grüßen
Die Frauen der Dialogplattform „Was ist eine Frau?“


Quellen

  1. https://www.instagram.com/reel/DWTFxOtjSQk/?igsh=MWV0ZzFramtqY2VteA== ↩︎
  2. https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html ↩︎
  3. https://www.ohchr.org/sites/default/files/Documents/ProfessionalInterest/cedaw.pdf ↩︎
  4. https://www.ohchr.org/en/press-releases/2023/05/allow-women-and-girls-speak-sex-gender-and-gender-identity-without ↩︎
  5. https://was-ist-eine-frau.de/nur-ein-einzelfall/ Dokumentierte Vorfälle finden Sie unter den Schlagworten: Trans-Aktivismus, Linksextremismus ↩︎

Antwort des Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein und der Pressestelle des Landespolizeiamtes vom 31. März 2026

auf der Homepage "www.was-ist-eine-frau.de" wurde ein Offener Brief "Frau Finke und Frau Dr. Freyher, stoppen Sie die rechtswidrige Kriminalisierung von Frauen, die sich für ihre Rechte einsetzen!" veröffentlicht. Hierzu möchten wir Ihnen als im Impressum ausgewiesene verantwortliche Person folgende Ausführungen zukommen lassen:

Der im Offenen Brief benannte Beitrag bezieht sich auf einen Beitrag, welcher im Rahmen der Internationalen Wochen gegen Rassismus (IWgR) von der Landespolizei Schleswig-Holstein veröffentlicht wurde. Die IWgR werden bundesweit von der Stiftung gegen Rassismus koordiniert und inhaltlich ausgestaltet, inklusive des jeweiligen Mottos. In diesem Jahr lautete das Motto "100% Menschenwürde. Zusammen gegen Rassismus und Rechtsextremismus".

In dem Beitrag sensibilisieren wir als Landespolizei Schleswig-Holstein für die Verwendung einiger Emojis, die in bestimmten Kontexten Ausdruck einer menschenfeindlichen Ideologie sein können und in rechtsextremen Kontexten bereits verwendet wurden. Aufklärung darüber ist dabei keine Einseitigkeit oder parteipolitische Position, sondern ein Einsatz für unsere Demokratie und Menschenrechte.

Wie wir in der Erklärung zum Kiwi-Emoji erläutern, wird die Kiwi in bestimmten Kontexten zum Ausdruck für Transfeindlichkeit verwendet. Die TERF-Bewegung schließt Trans-Frauen von ihrer Definition von Frauen aus. Trans-Personen, intergeschlechtliche und non-binäre Personen erfahren durch diese Bewegung und durch die rechtsextreme Szene eine Diskriminierung, weswegen wir diesen Emoji in unsere Auflistung hinzugefügt haben.

Die Verwendung von Emojis wird durch uns dadurch nicht pauschal kriminalisiert. Es geht vielmehr darum, für die Bedeutung, die Emojis in bestimmten Zusammenhängen haben können, zu sensibilisieren. Uns ist wichtig, dass jeder Mensch, unabhängig von seiner geschlechtlichen Identität, das Recht auf ein diskriminierungsfreies Miteinander hat.

Mit freundlichen Grüßen


Unsere Antwort vom 18. April 2026:

vielen Dank für Ihre Antwort auf unseren offenen Brief. Leider bestätigt Ihre Stellungnahme genau das Problem, das wir kritisiert haben: Statt sich mit der Sorge von Frauen und ihrer körperlichen Realität auseinanderzusetzen, stellen Sie legitime Kritik an der Genderidentitäts-Ideologie pauschal als „rechtsextrem“ und „rassistisch“ dar. 

Feminismus ist die Befreiungsbewegung der Frauen 

Sie verwenden den Begriff „TERF“, um Frauen zu diffamieren, die auf der körperlichen Definition von weiblich beharren. Feminismus ist die Befreiungsbewegung von Frauen für Frauen und Mädchen. Alle Frauen sind darin eingeschlossen – unabhängig davon, wie sie sich identifizieren. Das männliche Geschlecht ist per Definition selbstverständlich ausgeschlossen – unabhängig davon, wie Männer sich identifizieren. Eine Frau ist ein erwachsener weiblicher Mensch. Ohne diesen klaren Ausschluss würde die Kategorie „Frau“ im Recht und in der Realität aufgelöst. Genau das kritisieren Feministinnen an der Transgender-Ideologie: Frauen würden als vollwertige Rechtssubjekte verschwinden. 

Ihre Sprache schürt reale Gewalt 

Indem Sie als Polizei – also als Exekutive des Staates – das Kiwi-Emoji bewusst in den Kontext von Rassismus und Rechtsextremismus stellen und Frauen, die lediglich ihre körperliche Realität benennen, als „TERFs“ entmenschlichen, machen Sie Frauen zum legitimen Feindbild. Diese Vorgehensweise hat eine besonders hohe Tragweite, weil Sie nicht als Privatpersonen sprechen, sondern mit der Autorität des Staates handeln und damit gewaltbereite Kreise ermutigen. 

Konkrete Fälle zeigen die Eskalation: 

  • In Leipzig-Connewitz wurde eine im sechsten Monat schwangere Frau von Trans-Aktivisten umringt, gestoßen und massiv beschimpft. Die Angreifer riefen ihr „Halt’s Maul, du Scheiß-Terf!“ zu, bliesen ihr Zigarettenrauch ins Gesicht und machten Schlagbewegungen in Richtung ihres Begleiters. Die Frau wies mehrfach auf ihren schwangeren Zustand hin und bat, in Ruhe gelassen zu werden – vergeblich. (https://www.welt.de/kultur/plus242668509/Leipzig-Connewitz-Trans-Aktivisten-greifen-Schwangere-an -Halt-s-Maul-Scheiss-Terf.html)
  • Am 25. Januar kam es an der Goethe-Universität Frankfurt zu einem Angriff auf eine Studentin. Die junge Frau demonstrierte gegen die Umwandlung von Frauentoiletten in Unisex-Toiletten. Eine Gruppe von etwa zwölf Trans-Aktivisten beschimpfte sie als „TERF“, bedrängte sie und griff schließlich an. Zwei vermummte Männer versuchten, der Studentin das Handy zu entreißen, warfen mit glühender Zigarettenasche nach ihr und schlugen sie blutig Die betroffene Studentin sagte später: „Die Bezeichnung ‚TERF‘ wird genutzt, um Frauen zu brandmarken, oftmals bevor ihnen Unrecht odersogar Gewalt angetan wird“.(https://www.freilich-magazin.com/gesellschaft/frankfurter-studentin-von-transgender-aktivisten-blutig-geschlagen)
  • Auf einer Pride-Veranstaltung wurde eine Frau körperlich angegriffen und verletzt, weil sie ein Schild mit der Aufschrift „Men can’t be lesbians“ hochhielt. (https://reduxx.info/woman-assaulted-at-pride-march-for-saying-men-cant-be-lesbians/). 
  • Linke Jugendgruppen der Partei Die Linke klebten Sticker und Banner mit der Parole „TERFS CAN SUCK MY HUGE TRANS COCK“ und distanzierten sich trotz massiver Kritik nicht davon. Die Parole sexualisiert und bedroht Frauen, die kritisch gegenüber der Trans-Ideologie sind. Ein weibliches Mitglied der Linken berichtet: „Immer mehr Genossen hätten inzwischen innerparteilich Angst, ihre kritische Meinung noch offen auszusprechen.“ (https://schwulissimo.de/neuigkeiten/linke-suck-my-dick-linke-jugend-will-sich-nicht-distanzieren)
  • In Halle wurde das Gebäude des Frauenvereins Dornrosa mit Farbe attackiert. Die Fassade und Tür wurden mit dem Schriftzug „TERFs boxen!“ beschmiert – eine direkte Gewaltdrohung gegen Frauen, die ihre geschlechtsspezifischen Rechte verteidigen. (https://dubisthalle.de/terfs-boxen-farbanschlag-auf-frauenverein-dornrosa-in-halle/)
  • Der Verfassungsschutzbericht Sachsen-Anhalt 2022 dokumentiert ebenfalls solche Farbanschläge, bei denen auch Plakate einer Frauengruppe mit den Worten „TERFs boxen!“ und „TERFs aufs Maul“ übermalt wurden. (https://dubisthalle.de/terfs-boxen-farbanschlag-auf-frauenverein-dornrosa-in-halle/)

Einseitigkeit und Politisierung

Uns ist keine „Sensibilisierungskampagne“ der Polizei Schleswig-Holstein bekannt, die vor diesem gewaltbereiten, linksextremen Trans-Aktivismus warnt oder sich schützend vor Frauen und Mädchen stellt, die nicht gewillt sind, ihr weibliches Geschlecht und ihre körperlichen Erfahrungen für Männer zu leugnen. Stattdessen politisieren Sie sich selbst, indem Sie einer links-identitären Politik folgen, die das weibliche Geschlecht für irrelevant und konstruiert hält. 

Was wirklich menschenfeindlich ist 

Menschenfeindlich ist nicht die Benennung der körperlichen Realität von Frauen und Mädchen, sondern die Behauptung, unser weibliches Geschlecht sei weniger bedeutsam als käufliche Waren wie Kleidung, Schminke, synthetische Sexualhormone, plastische Chirurgie oder bloße Selbstbehauptungen. Bei keinem anderen Merkmal – etwa dem Alter – akzeptieren wir, dass eine kontrafaktische Selbstbehauptung mehr gilt als die Realität. Beim Geschlecht wird es plötzlich gefordert – weil diese reaktionäre Ideologie hauptsächlich Frauen und Mädchen schadet und Männer davon profitieren. 

Wer sich ernsthaft mit der Entstehung des „Kiwi-Emoji“ auseinandersetzen möchte, dem empfehlen wir den Vortrag von Marie-Luise Vollbrecht bei der Denkfabrik R21 am 13.04.2026. Den Link finden Sie hier: https://www.youtube.com/watch?v=khvfRXcESWM (ab 2:45:00). Wir legen Ihnen diesen 12-minütigen Vortrag als Lehrfilm besonders ans Herz. 

Unsere Forderung 

Wir fordern Sie auf, Ihre einseitige und polarisierende „Sensibilisierung“ zu beenden, die körperliche Realität von Frauen und Mädchen anzuerkennen und Ihre Neutralitätspflicht wieder einzuhalten. Die Kriminalisierung von Frauen, die sich für ihre Rechte einsetzen, muss aufhören. Zudem unterliegen Sie als Beamte dem Grundgesetz, das in Artikel 3 verpflichtend fordert, für die geschlechtsbasierte Gleichberechtigung von Frauen zu sorgen und aktiv einer Benachteiligung aufgrund des Geschlechts entgegenzuwirken. Die Istanbul-Konvention verpflichtet den deutschen Staat und seine Organe – also auch Sie als Polizei – sich gegen geschlechtsbasierte Gewalt gegen Frauen einzusetzen. Diese beginnt bei einer entmenschlichenden, degradierenden Sprache. 

Wir sind weiterhin zu einem sachlichen, faktenbasierten Dialog bereit. 

Mit freundlichen Grüßen

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