Die Bauminister der Länder planen, die Pflicht zu Frauentoiletten in der Versammlungsstättenverordnung zu streichen. Schreiben Sie jetzt!

Die Bauminister der Länder wollen die Pflicht zu geschlechtergetrennten Toiletten in Versammlungsstätten abschaffen – klammheimlich, ohne öffentliche Debatte. Das bedeutet: Frauen können sich nicht mehr darauf verlassen, dass sie Frauentoiletten in Konzerthallen, Stadien, Theatern oder bei öffentlichen Festen vorfinden. Was Ende des 19. Jahrhunderts von Frauenrechtlerinnen erkämpft wurde, soll aus der Musterversammlungsstättenverordnung gestrichen werden. Die Abstimmung läuft. Schreiben Sie JETZT an alle Bauminister oder an die Bauminister Ihres Bundeslands persönlich!
Der offene Brief an die Bauminister
Keine Abschaffung getrennter Frauentoiletten! (MVStättVO)
Sehr geehrter Herr Senator Gaebler, sehr geehrte Mitglieder der Bauministerkonferenz, sehr geehrte Frau Bundesbauministerin Hubertz,
die Musterversammlungsstättenverordnung (MVStättVO) muss auch zukünftig die Pflicht zu geschlechtergetrennten Toiletten enthalten. Die Bauministerkonferenz darf in ihrer anstehenden Sitzung den bisher geltenden Grundsatz nicht aufgeben: „Versammlungsstätten müssen getrennte Toilettenräume für Damen und Herren haben." (§ 12, Abs. 1 MVStättVO, gültig seit 2014).
Mit Sorge und Entsetzen entnehme ich aktuellen Presseberichten, dass die Bauministerkonferenz im Zuge der Novellierung der MVStättVO erwägt, diese bewährte Vorschrift zu streichen. Ich bitte Sie eindringlich, sich persönlich für die Beibehaltung der expliziten Pflicht zu getrennten Toiletten für Frauen und Männer in Versammlungsstätten einzusetzen. Die aktuell geplante Vorschrift, es müsse „eine ausreichende Anzahl von Toiletten vorhanden sein", ohne Hinweis auf getrennte Toiletten für Frauen und Männer, würde die bisher geltende explizite Pflicht zu geschlechtergetrennten Toiletten de facto abschaffen.
Getrennte Toiletten sind kein nostalgisches Relikt, sondern eine grundlegende Voraussetzung für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Mädchen im öffentlichen Raum. Sie wurden Ende des 19. Jahrhunderts von Frauenrechtlerinnen hart erkämpft, damit Frauen sich frei, sicher und selbstverständlich in der Öffentlichkeit bewegen können. Diese Errungenschaft darf nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden.
Die MVStättVO ist nicht nur eine technische Bauvorschrift – sie setzt den Verfassungsauftrag aus Artikel 3 Absatz 2 GG um: Der Staat muss aktiv Nachteile für Frauen aufgrund des Geschlechts beseitigen und für tatsächliche Gleichberechtigung sorgen. Wer diese Infrastruktur abschafft, handelt auch der UN-Frauenrechtskonvention CEDAW zuwider, die für Deutschland rechtsverbindlich gilt.
Eine Abschaffung der expliziten Pflicht zu getrennten Toiletten hätte weitreichende Folgen – insbesondere für Frauen und Mädchen.
Frauentoiletten
- schützen Privatsphäre und ermöglichen Rückzug in sensiblen Situationen,
- berücksichtigen spezifische Hygiene- und Gesundheitsbedürfnisse,
- stärken das Sicherheitsgefühl in einer Gesellschaft, in der Belästigung im öffentlichen Raum Realität ist.
Unisextoiletten können diese Funktionen nicht erfüllen. Im Gegenteil: Sie führen nachweislich dazu, dass Frauen und ihre Kinder solche Orte eher meiden. Gerade in öffentlichen Versammlungsstätten wäre dies ein gravierender Rückschritt. England hat aus genau diesen Erfahrungen die Konsequenz gezogen: Mit den Building (Amendment) Regulations 2024 hat die britische Regierung gesetzlich festgelegt, dass alle neuen nicht-wohnlichen Gebäude verpflichtend getrennte Toiletten für Frauen und Männer haben müssen.
Auch in der aktuellen Fassung der VDI 6000 für öffentliche Gebäude wird aus gutem Grund weiterhin an geschlechtergetrennten Toiletten festgehalten.
Wer Frauenrechte ernst nimmt, muss auch die Infrastruktur schützen, die ihre Bewegungsfreiheit ermöglicht. Frauentoiletten sind ein wichtiges Stück Gleichberechtigung.
Ich bitte Sie daher, diese Gleichberechtigung zu verteidigen. Treffen Sie keine Entscheidungen, die die Bedürfnisse und die Sicherheit Ihrer Wählerinnen missachten.
Mit freundlichen Grüßen
An alle Bauminister schreiben
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An die Bauminister der Länder und die Bundesbauministerin
An: Senator Christian Gaebler (Berlin, Vorsitzender der Bauministerkonferenz) — post@senstadt.berlin.de
CC: Alle 15 Landesbauminister und Bundesbauministerin Verena Hubertz
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…oder schreiben Sie Ihren Landesbauministern persönlich.
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Brief sendenBaden-WürttembergMinisterin Theresa Schopperpoststelle@mlw.bwl.de · buergerreferent@mlw.bwl.de
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Brief sendenBayernStaatsminister Christian Bernreiterpoststelle@stmb.bayern.de · kontakt@christian-bernreiter.de
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Brief sendenBerlinSenator Christian Gaeblerpost@senstadt.berlin.de
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Brief sendenBrandenburgMinister Robert Crumbachpoststelle@mil.brandenburg.de
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Brief sendenBremenSenatorin Özlem Ünsalsekretariat-senatorin@bau.bremen.de
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Brief sendenHamburgSenatorin Karen Peininfo@bsw.hamburg.de
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Brief sendenHessenMinister Kaweh Mansooripoststelle@wirtschaft.hessen.de
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Brief sendenMecklenburg-VorpommernMinister Christian Pegelpoststelle@im.mv-regierung.de · kontakt@christian-pegel.de
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Brief sendenNiedersachsenMinister Grant Hendrik Tonnepoststelle@mw.niedersachsen.de
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Brief sendenNordrhein-WestfalenMinisterin Ina Scharrenbachpoststelle@mhkbd.nrw.de
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Brief sendenRheinland-PfalzMinister Sven Teuberpoststelle@mffki.rlp.de
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Brief sendenSaarlandMinister Reinhold Jostpoststelle@innen.saarland.de · vorzimmer-minister@innen.saarland.de
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Brief sendenSachsenStaatsministerin Regina Kraushaarbundesrat@smil.sachsen.de · medien@smil.sachsen.de
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Brief sendenSachsen-AnhaltMinisterin Dr. Lydia Hüskenspoststelle-mid@sachsen-anhalt.de
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Brief sendenSchleswig-HolsteinMinisterin Magdalena Finkepoststelle@im.landsh.de
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Brief sendenThüringenMinister Steffen Schützpoststelle@tmdi.thueringen.de
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Brief sendenBundBundesbauministerin Verena Hubertzoeffentlichkeitsarbeit@bmwsb.bund.de · kontakt@verena-hubertz.de
Frauentoiletten in Versammlungsstätten: Was geplant ist – und warum Widerstand nötig ist
Stille Änderungen haben oft weitreichende Folgen. Die Bauministerkonferenz (BMK) hat ein Verfahren zur Novellierung der Musterversammlungsstättenverordnung (MVStättVO) eingeleitet. Einer der geplanten Eingriffe ist juristisch unauffällig formuliert – und praktisch verheerend: Die explizite Pflicht zu geschlechtergetrennten Toiletten soll aus dem Verordnungstext gestrichen werden.
Was bisher gilt – und was gestrichen werden soll
Seit 2014 schreibt §12 Abs. 1 der MVStättVO unmissverständlich vor: „Versammlungsstätten müssen getrennte Toilettenräume für Damen und Herren haben." Diese Regelung gilt für Theater, Konzertsäle, Sportstätten, Messen und alle anderen öffentlichen Versammlungsstätten. Sie legt auch konkrete Mengenangaben fest: Bei Großveranstaltungen stehen Frauen und Männern jeweils paritätisch gestaffelte Toilettenzahlen zu.
Der vorliegende Änderungsentwurf, der im Rahmen einer öffentlichen Anhörung der Bauministerkonferenz seit April 2025 vorliegt, soll beides streichen – die Geschlechtertrennung und die Mengenangaben. Die neue Formulierung lautet schlicht: „In Versammlungsstätten muss eine ausreichende Anzahl von Toiletten vorhanden sein." Nichts weiter. Die bisher geltende explizite Pflicht zu geschlechtergetrennten Toiletten würde damit entfallen.
Wer dahintersteckt – und was das Ziel ist
Der Europäische Verband der Veranstaltungs-Centren (EVVC), dessen Mitglieder die neuen Regeln als Geschäftsgrundlage nutzen, begrüßt die Änderung. EVVC-Chef René Tumler nennt im WELT-Gespräch das Ziel offen: Die Neuregelung solle das Warteschlangenproblem lösen – und „Menschen außerhalb der binären Geschlechterordnung berücksichtigen". Konkret bedeute das die „Einrichtung genderneutraler Toilettenanlagen sowie die Möglichkeit der Anpassung von Toilettenzahlen nach Besucherstruktur". Das von ihm gewünschte Ergebnis beschreibt Tumler so: Bei einem Kongress mit überwiegend weiblichen Teilnehmenden könnten künftig Männertoiletten als Frauentoiletten angeboten werden – und umgekehrt.
Was harmlos klingt, ist eine Einladung zur schrittweisen Abschaffung des Frauenschutzes. Denn in der Praxis werden Betreiber Unisex-Lösungen wählen – günstiger, platzsparender, und mit dem Anstrich von Modernität versehen.
Das Einladungsschreiben zur Verbändeanhörung stammt aus dem bayerischen Bauministerium unter Christian Bernreiter (CSU). Vorsitzender der Bauministerkonferenz ist Berlins Bausenator Christian Gaebler (SPD). Rund 480 Änderungsvorschläge sind im Anhörungsverfahren bereits eingegangen. Die Abstimmung läuft aktuell.
Kein Einzelfall: Das Muster ist bekannt
Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) ließ sich bei der Neufassung seiner Richtlinie für Sanitärräume von der Transgender-Lobby instrumentalisieren und empfahl für öffentlich und gewerblich genutzte Sanitärbereiche „grundsätzlich" eine „geschlechterunspezifische Nutzbarkeit". Dagegen organisierte die Initiative Geschlecht zählt einen bundesweiten Protest, der anderthalb Jahre dauerte und am Ende erfolgreich war.
Letztlich wollte die Transgender-Lobbyorganisation dgti über die VDI-Richtlinie die Gesetze verändern, die getrennte Toiletten für Frauen und Männer vorschreiben – die Empfehlungen des VDI fließen oft in Gesetze ein. Dieser Plan scheiterte. Nun kommt der nächste Versuch – diesmal direkt auf der Ebene der Bauministerkonferenz. Der Umweg über Normen und Empfehlungen entfällt. Das Gesetz selbst soll geändert werden.
Was auf dem Spiel steht
Frauentoiletten sind keine Selbstverständlichkeit, sondern eine Errungenschaft. Frauen-WCs wurden in Deutschland vor rund 140 Jahren durchgesetzt, damit Frauen am öffentlichen Leben teilhaben können. Nachweislich sind Mädchen und Frauen in gemischten WCs besonders gefährdet durch Übergriffe von Männern. Frauenforscherin Isabel Rohner sagt: „Frauentoiletten sind kein nostalgisches Relikt, sondern ein grundlegender Bestandteil und wichtige Bedingung für weibliche Teilhabe im öffentlichen Raum." Hilde Schwathe von der Initiative Geschlecht zählt warnt konkret: Ein Verlust geschlechtergetrennter Toiletten bedeute „bei Veranstaltungen mit hohem Alkoholkonsum in Fußballstadien oder auf Volksfesten" besondere Gefahren für Frauen und Mädchen.
Die MVStättVO setzt den Verfassungsauftrag aus Artikel 3 Absatz 2 GG um: Der Staat muss aktiv Nachteile für Frauen und Mädchen aufgrund des Geschlechts beseitigen und für tatsächliche Gleichberechtigung sorgen. Wer die explizite Pflicht zu Frauentoiletten aus dem Bau- und Versammlungsstättenrecht streicht, baut Infrastruktur ab, die Frauen die gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben erst ermöglicht – und handelt damit dem Verfassungsauftrag zuwider. Dies verstößt zudem gegen die UN-Frauenrechtskonvention CEDAW, die für Deutschland rechtsverbindlich ist und die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen im öffentlichen Leben schützt. Auch die Verpflichtungen durch die Istanbul-Konvention werden verletzt, die Deutschland 2018 ratifiziert hat und die den Staat verpflichtet, Frauen vor geschlechtsbasierter Gewalt zu schützen – auch im öffentlichen Raum.
Hygiene: Was Forschungsdaten zeigen
Über die Sicherheitsfrage hinaus gibt es ein handfestes hygienisches Argument. Eine Studie, die auf dem ESCMID Global Kongress 2024 in Barcelona vorgestellt wurde, untersuchte Toiletten in drei schottischen Krankenhäusern: Türgriffe der Männertoiletten wiesen eine etwa achtmal stärkere Kontamination mit multiresistenten Bakterien und Pilzen auf als die der Frauentoiletten. Behinderten- und Unisex-Toiletten waren am stärksten kontaminiert. Die verantwortliche Mikrobiologin Professor Stephanie Dancer kommt zu dem Schluss, dass die einzige Lösung darin bestehe, nach Geschlechtern getrennte Toiletten beizubehalten. Für Frauen ist das besonders relevant: Durch ihre körperliche Konstitution – kürzere Harnröhre, häufigere Anfälligkeit für Harnwegsinfektionen, Menstruation – sind sie bei gemischter Toilettennutzung stärker gefährdet als Männer.
Was Großbritannien entschieden hat
Während Deutschland die Frauenschutzinfrastruktur im Versammlungsstättenrecht still demontieren will, hat Großbritannien die entgegengesetzte Konsequenz gezogen. Nach Jahren negativer Erfahrungen mit Unisextoiletten – darunter dokumentierte Fälle, in denen Mädchen in Schulen aufhörten, Toiletten aufzusuchen, und sich dadurch Harnwegsinfektionen zuzogen – hat die britische Regierung gehandelt: Mit den Building (Amendment) Regulations 2024 wurde gesetzlich festgelegt, dass alle neuen nicht-wohnlichen Gebäude in England verpflichtend getrennte Toiletten für Frauen und Männer haben müssen. Zusätzlich stellte der britische Supreme Court im April 2025 einstimmig fest: Die Definition von Geschlecht im Gleichstellungsgesetz ist binär. Toiletten und Umkleideräume sind für Angehörige des jeweiligen Geburtsgeschlechts reserviert. Die britische Regierung erklärte: „Diese Entscheidung bringt Klarheit und Sicherheit für Frauen."
Auch der VDI hält an getrennten Toiletten fest
Die Richtlinienreihe VDI 6000 des Vereins Deutscher Ingenieure – des einflussreichsten technischen Regelsetzers Deutschlands, dessen Empfehlungen regelmäßig in Gesetze und Verordnungen einfließen – hält an getrennten Toiletten für Frauen und Männer in öffentlichen Gebäuden fest. Geschlechtsneutrale Einrichtungen sind darin lediglich ein optionales Zusatzangebot. Der VDI hatte ursprünglich Unisextoiletten als Grundprinzip empfohlen und ist nach massivem öffentlichen Widerstand davon abgerückt. Die Bauministerkonferenz will nun genau das per Verordnung durchsetzen, was der VDI unter Druck zurückgenommen hat – und was 51 Prozent der Bevölkerung unmittelbar betrifft.
Jetzt handeln!
Die Bauministerkonferenz stimmt aktuell über die Neufassung ab. Schreiben Sie den zuständigen Bauministern Ihres Landes mit dem offenen Brief, den Sie oben finden und direkt versenden können. Der Widerstand gegen die VDI-Toilettenrichtlinie hat bewiesen: Er lohnt sich.
Quellen
[1] Bauministerkonferenz / argebau: Anhörung zur Änderung der MVStättVO, April 2025 – https://www.is-argebau.de/verzeichnis.aspx?id=24699&o=759O763O24699
[2] MVStättVO 2014, §12 Abs. 1 – https://www.bauministerkonferenz.de
[3] WELT, Jan Alexander Casper: Streit um Toiletten – warum Frauenverbände vor dieser Neuregelung warnen – https://www.welt.de/politik/deutschland/plus6a0aebfb71d1a924f943cee3/streit-um-toiletten-warum-frauenverbaende-vor-dieser-neuregelung-warnen.html
[4] Senatsverwaltung für Mobilität Berlin: Chronik der öffentlichen Toiletten in Berlin – https://www.berlin.de/sen/uvk/mobilitaet-und-verkehr/infrastruktur/oeffentliche-toiletten/chronik/
[5] ESCMID Global Congress Barcelona, April 2024: Studienergebnisse zu mikrobieller Kontamination in Krankenhaustoiletten – https://www.scimex.org/newsfeed/hospital-toilets-are-hoarding-harmful-bugs-and-mens-are-worse-than-womens
[6] UK Supreme Court: For Women Scotland Ltd v The Scottish Ministers, 16. April 2025 – https://www.supremecourt.uk/cases/uksc-2024-0014.html
[7] UK Government / Kemi Badenoch, Mai 2024 – https://www.gov.uk/government/news/kemi-badenoch-asks-for-examples-of-bad-guidance-on-single-sex-spaces
[8] Geschlecht zählt: VDI-Toilettenrichtlinie – https://geschlecht-zaehlt.de/vdi-toilettenrichtlinie-einsatz-fuer-frauenrechte-war-erfolgreich/
[9] The Building (Amendment) (England) Regulations 2024 (S.I. 2024/645), in Kraft seit 1. Oktober 2024 – https://www.legislation.gov.uk/uksi/2024/645/made
[10] VDI 6000, finale Fassung Juli 2024 – https://www.vdi.de/news/detail/sanitaerraeume-fuer-alle
[11] UN-Frauenrechtskonvention CEDAW – https://www.ohchr.org/sites/default/files/Documents/ProfessionalInterest/cedaw.pdf
[12] Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 3 Absatz 2 – https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html
[13] Europarat: Istanbul-Konvention, in Kraft für Deutschland seit 1. Februar 2018 – https://www.coe.int/en/web/conventions/full-list/conventions/treaty/210
Zum Weiterlesen
EMMA: Frauentoiletten bleiben! – https://www.emma.de/artikel/frauentoiletten-bleiben-341341
Frauenheldinnen: Bakterienschleuder Unisex-Toilette? – https://www.frauenheldinnen.de/themen/trans-ideologie/bakterienschleuder-unisex-toilette/
Lasst Frauen Sprechen: Nein zur Unisextoilette – https://lasst-frauen-sprechen.de/nein-zur-unisextoilette-worldtoiletday/

