21. Oktober 2025

Grundgesetz schützen – Nein zu „sexuelle Identität“ in Grundgesetz Artikel 3

Kampagne von „Was ist eine Frau?“ zum Schutz geschlechtsbasierter Rechte im Grundgesetz

In den letzten Wochen gab es auf „Was ist eine Frau?“ weniger Veröffentlichungen. Der Grund: Wir haben die Kampagne grundgesetz-schuetzen.de aufgebaut. Dort zeigen wir, warum der unbestimmte Begriff „sexuelle Identität“ nichts in Grundgesetz Artikel 3 zu suchen hat – und welche Folgen das für Frauen- und Mädchenrechte, Schwule und Lesben sowie für die Allgemeinheit hätte. Bereits jetzt wird die Kampagne von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sowie von 13 regierungsunabhängigen Initiativen und Vereinen für Frauen-, Schwulen- und Lesbenrechte unterstützt.

Der deutsche Bundesrat hat am 26. September 2025 einen Antrag für eine Grundgesetzänderung verabschiedet: In Artikel 3, Absatz 3 soll „sexuelle Identität“ ergänzt werden. Damit steht dieser rechtlich unklare Begriff auf einer Stufe wie Geschlecht. Am 9. Oktober brachten die Grünen einen Gesetzentwurf für die Grundgesetzänderung in den Bundestag in erster Lesung ein. Unser Ziel ist, dieses Vorhaben zu verhindern.

Die Seite grundgesetz-schuetzen.de informiert zur Geschichte des Grundgesetz Artikel 3, welche Relevanz dieser für Frauen- und Mädchenrechte in Deutschland hat und warum dieser Artikel nicht durch unklare Begriffe verwässert werden darf. Dazu stellen wir Präzedenzfälle aus dem Ausland vor, die die Folgen einer Gesetzgebung und Verfassung belegen, die Geschlecht auf eine Stufe mit Identitätsbegriffen wie „Genderidentität“ oder „sexuelle Identität“ stellt. Außerdem unterziehen wir die Narrative, mit denen eine Grundgesetzänderung forciert werden soll, einem Faktencheck und verdeutlichen, dass geschlechtsbasierte Frauenrechte – schon allein aufgrund der Gewaltstatistiken –in der deutschen Verfassung keinesfalls geschwächt werden dürfen.

Die Seite bietet somit eine Grundlage, mit Politikern ins Gespräch zu gehen, die Öffentlichkeit zu informieren und zu sensibilisieren und liefert ausführliche, faktenbasierte Argumente für eine Verhinderung der Grundgesetzänderung.

Die Kampagne auf den Punkt gebracht:

  • Klare Rechtsbegriffe schützen. Geschlecht ist überprüfbar und rechtspraktisch relevant. Unklare Begriffe in Verfassungsnormen schaffen Konflikte – gerade in Schutzräumen, im Sport, in Beratung, Justiz und Verwaltung.
  • Sachinformation statt Schlagwort. Auf der Kampagnenseite finden Sie kompakte Erklärungen, Hintergründe, FAQs und Materialien zum Weitergeben.
  • Handeln jetzt. Neben der Einordnung gibt es konkrete Anregungen zum Handeln: eine Petition, einen offenen Brief sowie Social Media Sharepics

An Politikerinnen und Politiker

Bitte informieren Sie sich gründlich auf grundgesetz-schützen.de. Eine Grundgesetzänderung mit unbestimmten Begriffen ist unnötig und riskant. Sie gefährdet die Rechtssicherheit und belastet die Praxis – zulasten von Frauen und Mädchen und zulasten von homo- und bisexuellen Menschen. Auf grundgesetz-schuetzen.de können Sie Factsheets zum Thema herunterladen. Wir bitten Sie, nicht zuzustimmen.

An Bürgerinnen und Bürger

Helfen Sie mit, klare Rechtsbegriffe zu bewahren:

Zur Kampagnen-Website: www.grundgesetz-schuetzen.de

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