25. August 2025

Frauen wählen: NRW-Kommunalwahl 2025

Sensibilisieren Sie Kommunalpolitiker für Mädchen- und Frauenrechte!

Die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen finden am 14. September 2025 statt. Schon auf kommunaler Ebene werden Regelungen und Maßnahmen entwickelt und beschlossen, die sich konkret auf Mädchen und Frauen auswirken. So entscheiden in der Regel die Kommunen über die Ausstattung von Schulen, öffentlichen Gebäuden, Schwimmbädern und Sportstätten. Außerdem setzen die Kommunen Maßnahmen für den Gewaltschutz von Frauen gemäß Istanbul-Konvention um. Gesetzgebungen wie das Selbstbestimmungsgesetz und LGBTQ-Aktionspläne werden genutzt, um den geschlechtsbasierten Schutz von Mädchen und Frauen und Frauenschutzräume zu reduzieren und auszuhebeln sowie ursprünglich für Mädchen und Frauen entwickelte Programme für Jungen und Männer zu öffnen. Nutzen Sie Ihre Stimme für die Rechte von Mädchen und Frauen!

Mit dieser Briefvorlage können Sie Ihre Kandidaten für die Relevanz geschlechtsbasierter Rechte von Mädchen und Frauen sensibilisieren. Senden Sie den Brief so bald wie möglich an Ihre Kandidaten und senden Sie uns gern die Antworten an kontakt@was-ist-eine-frau.de. Wir veröffentlichen diese. Vielen Dank!


Sehr geehrte/r [Name des Kandidaten einfügen], 

angeregt von der Dialogplattform “Was ist eine Frau” frage ich Sie anlässlich der Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen: Was ist eine Frau? Diese Frage ist für mich wahlentscheidend, da sie die geschlechtsbasierten Rechte und den Schutz von Mädchen und Frauen in unserer Kommune betrifft. Als Volksvertreter sind Sie gemäß Artikel 3 Grundgesetz und der UN-Frauenrechtskonvention CEDAW verpflichtet, diesen Schutz zu gewährleisten.

Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG), das seit 1. November 2024 in Kraft ist, erlaubt jedem Bürger eine jährliche Änderung des Geschlechtseintrags durch eine einfache Erklärung vor dem Standesamt. Der Fall Liebich zeigt die Konsequenzen: Rechtsextremist Liebich ließ den Geschlechtseintrag in „weiblich“ ändern und wird voraussichtlich seine Haftstrafe in einem Frauengefängnis verbüßen1. Liebich ist kein Einzelfall, wie die Dokumentation auf der Website von “Was ist eine Frau” zeigt2. In ganz Deutschland sind Frauen seit Jahren mit Sexualstraftätern, Frauenmördern und Pädokriminellen in Frauengefängnissen eingesperrt und von Übergriffen durch diese männlichen Täter betroffen. Die Erosion des geschlechtsbasierten Schutzes von Frauen und Mädchen durch Regelungen und Gesetze, die eine Selbstidentifikation des Geschlechts erlauben, ist somit seit Jahrzehnten im Gange.

Besonders problematisch ist der Umgang mit Frauenhäusern. Kommunale queerpolitische Maßnahmen wie beispielsweise der LSBTIQ-Aktionsplan in Münster, der Männern mit einem Geschlechtseintrag „weiblich“ Zugang zu Frauenhäusern gewähren will3, gefährdet die Sicherheit von Frauen. Dies widerspricht der geltenden Rechtslage gemäß Istanbul-Konvention und Gewaltschutzgesetz, die nur Frauen Zugang zu Schutzräumen vor Männergewalt garantieren. Solcher Zugang würde die vor Männergewalt fliehenden Frauen und Kinder retraumatisieren und gefährden. 

Die Wahlergebnisse und -umfragen der letzten Monate zeigen zudem, dass realitätsferne Identitätspolitik Wählerstimmen kostet.

Ich bitte Sie insbesondere um Ihre Positionierung zu folgenden Fragen:

1. Werden Sie dafür sorgen, dass Schutzräume für Mädchen und Frauen weiterhin nach Geschlecht getrennt bleiben?

Queerideologische Aktivisten und Verbände treten seit Jahren an Politiker heran, um eine rechtswidrige Aufhebung dieser Schutzräume zu erreichen.
Dies bezieht sich beispielsweise auf Räume wie

  • öffentliche Toiletten bei Veranstaltungen
  • Toiletten und Umkleiden an Schulen
  • Toiletten und Umkleiden in öffentlichen Gebäuden 
  • Toiletten und Umkleiden in Sportstätten
  • Toiletten und Umkleiden in Schwimmbädern

Das SBGG verleiht diesen Forderungen Nachdruck, zu Lasten der Rechte und Sicherheit von Mädchen und Frauen und zu Lasten bestehender Vorschriften, Grund- und Völkerrechte von Mädchen und Frauen. Das Hausrecht im SBGG erlaubt Inhabern jedoch explizit, Frauenschutzräume nach Geschlecht zu trennen. Wie positionieren Sie sich?  

2. Wie werden Sie angesichts des SBGG die Glaubens- und Meinungsfreiheit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Kommune sicherstellen?

Das Offenbarungsverbot im SBGG verbietet es unter Strafandrohung einen Mann “Mann” zu nennen, wenn er seinen Geschlechtseintrag gemäß SBGG geändert hat. Dies ist ein Verstoß gegen die Glaubens- und Meinungsfreiheit, denn durch diese Rechtsprechung werden alle gezwungen, den Glauben einer Person, sein Geschlecht wechseln zu können, anzunehmen. Werden Sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zwingen, einen Mann als “Frau” anzusprechen oder sorgen Sie dafür, dass die Glaubens- und Meinungsfreiheit Ihrer Mitarbeiterinnen erhalten bleibt?

3. Wie sichern Sie den geschlechtsbasierten Schutz von Frauen in Frauenhäusern gemäß Istanbul-Konvention?

Wie stellen Sie sicher, dass Frauenhäuser in unserer Kommune ausschließlich Frauen vorbehalten bleiben, wie es die Istanbul-Konvention und das Gewaltschutzgesetz vorschreiben? Werden Sie Maßnahmen ergreifen, um den Zugang von Männern zu Frauenhäusern zu verhindern – unabhängig von ihrem Geschlechtseintrag gemäß SBGG, um Frauen und Kinder vor Retraumatisierung und Gefährdung durch Männergewalt zu schützen? Angesichts von Maßnahmen wie dem Münsteraner LSBTIQ-Aktionsplan, die die Rechte von Frauen und Mädchen einschränken und gefährden, bitte ich um eine klare Stellungnahme, wie Sie solche Entwicklungen in unserer Kommune verhindern wollen.

4. Welche Maßnahmen planen Sie außerdem für den Schutz der Rechte von Mädchen und Frauen?

Welche weiteren konkreten Maßnahmen planen Sie, um die Sicherheit, Privatsphäre und Rechte von Mädchen und Frauen in unserer Kommune zu gewährleisten? Wie werden Sie sicherstellen, dass Beratungsstellen und andere geschlechtsspezifische Angebote ihren Zweck als sichere Orte für Frauen und Mädchen erfüllen?


Die Antwort auf die Frage “Was ist eine Frau?” hat direkte Auswirkungen auf den Alltag und insbesondere auf die Sicherheit von Frauen und Mädchen in sensiblen Bereichen wie Frauenhäusern, Sportstätten, Schulen und öffentlichen Einrichtungen. Ihre Antworten helfen mir und anderen Wählerinnen und Wählern, Ihre Haltung zu diesen Themen zu verstehen und eine informierte Wahlentscheidung zu treffen.

Ich bitte Sie, Ihre Antworten bis spätestens 8. September an mich zu senden. Diese werden auf www.was-ist-eine-frau.de veröffentlicht, um Transparenz für die Wählerinnen und Wähler zu schaffen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

[Ihr Name]

[Optional: Kontaktinformationen]


Quellen:

  1. https://www.deutschlandfunk.de/staatsanwaltschaft-rechnet-mit-unterbringung-von-rechtsextremistin-liebich-im-frauengefaengnis-100.html ↩︎
  2. https://was-ist-eine-frau.de/nur-ein-einzelfall/ ↩︎
  3. https://was-ist-eine-frau.de/stoppen-sie-den-zugang-von-maennern-zu-frauenhaeusern-im-aktionsplan-lsbtiq-der-stadt-muenster/ ↩︎

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