5. Juli 2025

Stoppen Sie den Zugang von Männern zu Frauenhäusern im Aktionsplan LSBTIQ der Stadt Münster!

Wichtiges Update: Seit dem 1. November 2025 heißt der Oberbürgermeister der Stadt Münster Tilmann Fuchs (Die Grünen, Münster). Siehe https://www.stadt-muenster.de/oberbuergermeister. Herr Lewe hatte damals bereits die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Münster gebeten, auf unsere Mails zu antworten, was sie getan hat. Wir haben den Text für die E-Mail entsprechend aktualisiert. Den Verlauf könnt Ihr weiter unten nachlesen.


Die Stadt Münster plant mit dem aktuellen Aktionsplan „Selbstbestimmt und diskriminierungsfrei in unserer Stadt leben – Aktionsplan LSBTIQ für Münster“ einen unverantwortlichen Angriff auf die Sicherheit von Frauen: Auf Seite 39 wird unter Gewaltschutz/Antidiskriminierung das Vorhaben „Öffnung der Frauenhäuser für Trans*-Frauen“ vorgestellt (siehe Screenshot). Somit möchte die Stadt Münster Männern einen Zugang zu Frauenhäusern gewähren – ein klarer Verstoß gegen die Istanbul-Konvention und das Gewalthilfegesetz, die den geschlechtsbasierten Schutz von Frauen vorschreiben. Diese frauenfeindliche und rechtswidrige Maßnahme gefährdet und diskriminiert traumatisierte Frauen und Kinder, die vor Männergewalt fliehen, und verschärft die Krise der überlasteten Frauenhäuser und der Frauenhausmitarbeiterinnen. Mit unserem offenen Brief fordern wir die Stadt Münster auf, diese skandalösen Pläne umgehend zurückzunehmen und die Rechte von Frauen zu schützen.

Screenshot aus dem Aktionsplan LGBTQ der Stadt Münster
Screenshot aus dem Aktionsplan LGBTQ der Stadt Münster

Schließen Sie sich unserem Protest an und senden Sie selbst diesen offenen Brief an den Oberbürgermeister der Stadt Münster. Setzen Sie ein Zeichen für die Rechte, Sicherheit und Würde von Frauen!


Zweiter Brief an den Oberbürgermeister Tilmann Fuchs am 27. März 2026

Betreff: Stoppen Sie den geplanten rechtswidrigen Zugang von Männern zu Frauenhäusern in Münster gemäß Aktionsplan LSBTIQ

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Tilmann Fuchs,

die Dialogplattform „Was ist eine Frau?“ setzt sich nachdrücklich für den Schutz der geschlechtsbasierten Rechte von Frauen und Mädchen gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes und UN-Frauenrechtskonvention CEDAW ein und sensibilisiert für die Interessen und Bedürfnisse von Frauen und Mädchen in unserer Gesellschaft.

Im Juli letzten Jahres hatten wir Ihren Vorgänger Markus Lewe sowie die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Münster, Sarah Braun, angeschrieben wegen des Aktionsplans „Selbstbestimmt und diskriminierungsfrei in unserer Stadt leben – Aktionsplan LSBTIQ für Münster“. In diesem Aktionsplan wird auf Seite 39 die Maßnahme vorgestellt, „Transfrauen“ – also Männern, die eine weibliche „Genderidentität“ erklären – den Zugang zu Frauenhäusern zu gewähren1.

Diese Regelung ist nicht nur frauenfeindlich, sondern stellt eine unverantwortliche Missachtung der Verpflichtungen der Istanbul-Konvention dar, der Deutschland seit 2018 unterliegt. Zusätzlich wird das seit 28. Februar 2025 in Kraft getretene Gewalthilfegesetz unterwandert, das gemäß Istanbul-Konvention ausschließlich Frauen einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Frauenhaus verschafft2. Die Maßnahme der Stadt Münster unterläuft diese nationalen Vorgaben auf kommunaler Ebene und zerstört die Sicherheit von Frauen – insbesondere von besonders vulnerablen Frauen, die Opfer von Männergewalt geworden sind. Die ohnehin dramatische Situation der Überlastung von Frauenhäusern und Frauenhausmitarbeiterinnen in Deutschland wird verschärft.

Der Vorlauf der Kommunikation mit Herrn Lewe und Frau Braun

Frau Braun hatte uns damals im Auftrag von Herrn Lewe geantwortet und berief sich unter anderem auf ein Statement der Frauenhauskoordinierung.

Wir hatten daraufhin erneut auf die Recherchen der Initiative Geschlecht zählt hingewiesen, die inzwischen abgeschlossen sind1, und zweifelsfrei belegen, dass mehrere steuerlich geförderte Frauenorganisationen in Deutschland rechtswidrig agieren, indem sie gefälschte Übersetzungen und Interpretationen von bindendem Völkerrecht (Istanbul-Konvention und CEDAW) zur Grundlage ihrer Maßnahmen machen und diese irreführenden Darstellungen verbreiten. Die steuerliche Förderung eines Projekts der Frauenhauskoordinierung, das u.a. Schulungen für Mitarbeiterinnen zur Aufnahme von Männern („Transfrauen“) vorsah, wird zu Recht Ende dieses Jahres durch das Bundesfamilienministerium eingestellt2. Auch diese Förderung ist rechtswidrig.

Für Deutschland verpflichtende völkerrechtliche Vorgaben und geltendes nationales Recht können nicht über einen Konsens von kommunalen Regierungen, einzelnen Verbänden oder Gruppierungen überschrieben werden – das ist der Sinn solcher Vorgaben und das sollte Ihnen als Bürgermeister und Ihrer Gleichstellungsbeauftragten bewusst sein. Es spricht nichts dagegen, Schutzräume für Personen männlichen Geschlechts einzurichten. Diese sind aber weder Bestandteil der Vorgaben der Istanbul-Konvention, noch des geltenden Gewalthilfegesetzes.

Frauenschutzräume und Frauenhäuser sind aus gutem Grund ausschließlich Frauen vorbehalten – erwachsenen Menschen weiblichen Geschlechts. Aus gutem Grund müssen beispielsweise jugendliche Söhne diese Schutzräume verlassen. 

Zu Ihrer Information führen wir unser Schreiben mit den Inhalten des Briefes an Herrn Lewe fort.
(Text siehe unten, mit aktualisierter Gewaltstatistik)


Antwort von „Was ist eine Frau“ am 11. Juli 2025

Sehr geehrte Frau Braun, sehr geehrter Herr Lewe, 

vielen Dank für Ihre Antwort. Wie in unserem offenen Brief erläutert, handeln Sie entgegen den Verpflichtungen der Istanbul-Konvention und des Gewalthilfegesetzes, wenn Sie Männer in Frauenhäuser aufnehmen – ganz abgesehen von der Retraumatisierung, der Sie die vor schwerer Gewalt fliehenden Frauen und Kinder aussetzen. Da die Frauenhauskoordinierung daran beteiligt ist, falsche Interpretationen und Übersetzungen der CEDAW und der Istanbul-Konvention zu verbreiten, ist kein Maßstab, was diese Organisation diesbezüglich vorgibt. Die Initiative „Geschlecht zählt“ führt dazu aktuell mehrere Verfahren, siehe https://geschlecht-zaehlt.de/ngo-foerderung-die-union-und-die-frauenrechte/ und https://geschlecht-zaehlt.de/bmfsfj-foerderte-es-ngos-fuer-verfaelschung-von-frauenrechtskonventionen/

Für Deutschland verpflichtende völkerrechtliche Vorgaben und geltendes nationales Recht können nicht über einen Konsens von einzelnen Verbänden oder Gruppierungen überschrieben werden – das ist der Sinn solcher Vorgaben und das sollte Ihnen als Gleichstellungsbeauftragter bewusst sein. Es spricht nichts dagegen, Schutzräume für Personen männlichen Geschlechts einzurichten. Diese sind aber weder Bestandteil der Vorgaben der Istanbul-Konvention, noch des geltenden Gewalthilfegesetzes. Frauenschutzräume und Frauenhäuser sind aus gutem Grund ausschließlich Frauen vorbehalten – erwachsenen Menschen weiblichen Geschlechts. Aus gutem Grund müssen beispielsweise jugendliche Söhne diese Schutzräume verlassen. 

Wir hoffen somit weiterhin, dass Sie Ihre Vorhaben gemäß geltender Rechtslage und gemäß des Schutzes und der Würde von besonders vulnerablen Frauen korrigieren. 

Mit freundlichen Grüßen


Ausschnitt der Antwort von Sarah Braun, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Münster, vom 10. Juli 2025

„Die Maßnahmen sind einem breiten partizipativen Prozess mit Beteiligung von freien Trägern und Nichtregierungsorganisationen entwickelt worden. Daran waren sowohl Vertreter*innen aus der LSBTIQ* Community als auch Vertreter*innen des Gewaltschutzes für Frauen und Mädchen beteiligt. Die von uns geförderten Träger arbeiten im engen Austausch daran den Schutz für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen und LSBTIQ* Personen zu verbessern.

Wir folgen in unserer fachlichen Einschätzung der Frauenhauskoordinierungsstelle und der Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser, wie z.B. in folgendem Dokument ersichtlich. 

Der Auftrag für den Aktionsplan LSBTIQ* geht auf einen Ratsantrag aus dem Jahr 2022 zurück. Der Abschlussbericht wurde in den politischen Gremien zustimmend zur Kenntnis genommen, so dass es für die von Ihnen genannte Maßnahme einen politischen Auftrag zur Umsetzung durch die Stadtverwaltung gibt.“


Erster Brief aus dem Juli 2025

Betreff: Stoppen Sie den geplanten rechtswidrigen Zugang von Männern zu Frauenhäusern in Münster gemäß Aktionsplan LSBTIQ

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Markus Lewe, sehr geehrte Frau Gleichstellungsbeauftragte Sarah Braun,

die Dialogplattform „Was ist eine Frau?“ setzt sich nachdrücklich für den Schutz der geschlechtsbasierten Rechte von Frauen und Mädchen gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes und UN-Frauenrechtskonvention CEDAW ein und sensibilisiert für die Interessen und Bedürfnisse von Frauen und Mädchen in unserer Gesellschaft.

Mit Empörung nehmen wir die Maßnahme auf Seite 39 des Aktionsplans „Selbstbestimmt und diskriminierungsfrei in unserer Stadt leben – Aktionsplan LSBTIQ für Münster“ (V/0217/2025) zur Kenntnis, der vorsieht, „Transfrauen“ – also Männern, die eine weibliche „Genderidentität“ erklären – den Zugang zu Frauenhäusern zu gewähren3. Diese Regelung ist nicht nur frauenfeindlich, sondern stellt eine unverantwortliche Missachtung der Verpflichtungen der Istanbul-Konvention dar, der Deutschland seit 2018 unterliegt. Zusätzlich wird das seit 28. Februar 2025 in Kraft getretene Gewalthilfegesetz unterwandert, das gemäß Istanbul-Konvention ausschließlich Frauen einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Frauenhaus verschafft4. Die Maßnahme der Stadt Münster unterläuft diese nationalen Vorgaben auf regionaler Ebene und zerstört die Sicherheit von Frauen – insbesondere von besonders vulnerablen Frauen, die Opfer von Männergewalt geworden sind. Die ohnehin dramatische Situation der Überlastung von Frauenhäusern und Frauenhausmitarbeiterinnen in Deutschland wird verschärft.

Der geschlechtsbasierte Gewaltschutz von Frauen ist geltendes Recht

Die Istanbul-Konvention fordert den geschlechtsbasierten Schutz von Frauen, wobei „Frau“ klar an das Geschlecht gebunden ist – nicht an eine selbstdefinierte „Genderidentität“. Die Initiative „Geschlecht zählt“ zeigt in ihrer Stellungnahme zum Gewalthilfegesetz5, dass in Deutschland gefälschte Übersetzungen und fehlerhafte Interpretationen der Istanbul-Konvention und der UN-Frauenrechtskonvention CEDAW im Umlauf sind, die den Schutz von Frauen zugunsten von „Genderidentität“ (auch fälschlich "Geschlechtsidentität") verdrehen. Diese Fehlinterpretationen untergraben die Rechte von Frauen, insbesondere jener, die Opfer von Männergewalt geworden sind und auf Schutzräume angewiesen sind.

Die UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem, untermauert diese Kritik. In ihrem Schreiben vom 13. Juni 2024 an die Bundesregierung prangert sie das Selbstbestimmungsgesetz an, da es den Zugang zu geschlechtsspezifischen Schutzräumen wie Frauenhäusern ohne ausreichende Sicherheitsmaßnahmen ermöglicht6. Dies zerstöre die Sicherheit und Privatsphäre von Frauen und könne Gewaltopfer retraumatisieren. In ihrem Bericht vom Juni 2025 vor dem UN-Menschenrechtsrat7 fordert Alsalem außerdem, Frauen und Mädchen als eigenständige Geschlechtsklasse anzuerkennen, um ihren Schutz zu gewährleisten. Frauenschutz wird untergraben, wenn Geschlecht nicht mehr klar definiert wird. Die Maßnahme der Stadt Münster, Männern den Zugang zu Frauenhäusern zu gewähren, widerspricht diesen für Deutschland verpflichtenden internationalen Standards und stellt eine eklatante Missachtung der Menschenrechte von Frauen dar.

Die Inklusion von Männern führt zur Exklusion von Frauen

Ein Erfahrungsbericht verdeutlicht die verheerenden Folgen solcher Regelungen: In einem Frauenhaus suchte ein Mann, der sich als Frau ausgab, Zugang. Die schwer traumatisierten Bewohnerinnen, die Männer mit Machtausübung, Unterdrückung, Demütigung und Verletzung assoziieren, verschanzten sich aus Angst nachts in ihren Zimmern und schoben Möbel vor die Türen. Für diese Frauen, die Vergewaltigung und Gewalt erlitten haben, birgt die Anwesenheit von Männern ein hohes Retraumatisierungsrisiko – ein unzumutbarer Zustand für sie und ihre Kinder8. Das Frauenhaus Uelzen betonte in einer Stellungnahme zum Selbstbestimmungsgesetz9, dass die mögliche Anwesenheit von Männern in einem Frauenhaus dazu führt, dass viele von Männergewalt betroffene und traumatisierte Frauen aus Angst dort keinen Schutz suchen werden. Für Frauen aus patriarchalen Kulturen mit strikter Geschlechtertrennung ist die Anwesenheit fremder Männer in einem Frauenschutzraum lebensbedrohlich, wenn gewalttätige Partner oder Familien davon erfahren. Die Inklusion von Männern führt also zur Exklusion von Frauen und ihren Kindern aus Frauenschutzräumen. Diese Problematik wird noch verschärft, da inzwischen Frauenhäuser Männer mit einer weiblichen „Genderidentität“, als „Mitarbeiterinnen“ einstellen, ohne dass betroffene Frauen ein Widerspruchsrecht haben.

Gewalt gegen Frauen basiert nachweislich auf dem Geschlecht

Die Dringlichkeit des Schutzes von Frauen wird durch die erschreckenden Zahlen des Bundeskriminalamts (BKA) im Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2023“ unterstrichen10. Im Jahr 2023 wurden 180.715 Frauen Opfer häuslicher Gewalt (ein Anstieg von 5,6 % gegenüber 2022), 52.330 Frauen und Mädchen waren Opfer von Sexualstraftaten (+6,2 %), 17.193 von digitaler Gewalt (+25 %) und 938 von versuchten oder vollendeten Femiziden (+1 %), wobei 360 Frauen getötet wurden. Diese Zahlen belegen das alarmierende Ausmaß geschlechtsbasierter Gewalt gegen Frauen in Deutschland und die dringende Notwendigkeit, Schutzräume wie Frauenhäuser zu sichern und auszubauen. Das BKA weist zudem auf eine hohe Dunkelziffer hin, was die Krise weiter verschärft.

Gleichzeitig sind Frauenhäuser in Deutschland dramatisch überlastet. Laut der Frauenhauskoordinierung11 stehen bundesweit lediglich etwa 7.700 Plätze zur Verfügung, während gemäß der Istanbul-Konvention rund 21.000 Plätze erforderlich wären. Im Jahr 2023 wurden knapp 16.300 Frauen aus Platzmangel abgewiesen, viele davon mit ihren Kindern. Diese Frauen, die Opfer von Männergewalt sind, bleiben schutzlos, weil die vorhandenen Kapazitäten nicht ausreichen. Die Priorität muss daher sein, diesen eklatanten Mangel an Schutzplätzen zügig zu beheben, wie es die Istanbul-Konvention und das Gewalthilfegesetz vorsehen. Die Öffnung von Frauenhäusern für Männer, die eine „Genderidentität“ behaupten, verschärft diese Krise weiter und nimmt Frauen, die dringend Schutz benötigen, lebenswichtige Plätze weg.

Die Sicherheit von Frauen darf nicht für ideologische Vorstellungen geopfert werden

Die Rechte von Männern, die eine „Genderidentität“ erklären, dürfen die geschlechtsbasierten Rechte von Frauen nicht schwächen oder aufheben – insbesondere nicht die Rechte von Frauen, die Opfer von Männergewalt geworden sind. Frauenhäuser sind geschlechtsspezifische Schutzräume, die ausschließlich Frauen dienen müssen, um deren Sicherheit und Würde zu gewährleisten. Gewaltschutzräume für Personen männlichen Geschlechts zu schaffen, ist nicht Bestandteil der Istanbul-Konvention, kann aber selbstverständlich unabhängig davon in Angriff genommen werden, ohne die Schutzräume für Frauen zu gefährden.

Wir fordern die Stadt Münster daher mit Nachdruck auf:

  • Die frauenfeindliche und rechtswidrige Maßnahme auf Seite 39 des Berichts unverzüglich zu streichen und den Zugang zu Frauenhäusern ausschließlich Frauen zu reservieren, wie es die Istanbul-Konvention und das Gewalthilfegesetz verlangen.
  • Das gesamte Maßnahmenpaket im Hinblick auf die Verpflichtungen der Istanbul-Konvention und des Gewalthilfegesetzes zu überarbeiten, um sicherzustellen, dass alle künftigen Maßnahmen zum Gewaltschutz die geschlechtsbasierten Rechte von Frauen priorisieren und deren Sicherheit nicht durch die Interessen von Männern mit einer behaupteten „Genderidentität“ zerstört wird.
  • Das englische Originaldokument der Istanbul-Konvention und das Gewalthilfegesetz als verbindliche Grundlage für alle weiteren geplanten Maßnahmen zum Gewaltschutz zu verankern, um sicherzustellen, dass keine fehlerhaften Übersetzungen und Interpretationen oder regionale Umgehungen die Schutzrechte von Frauen untergraben.
  • Den eklatanten Mangel an Frauenhausplätzen prioritär anzugehen, wie es die Istanbul-Konvention und das Gewalthilfegesetz fordern, um Frauen und ihren Kindern, die Opfer von Männergewalt sind, den dringend benötigten Schutz zu gewährleisten.
  • Eine öffentliche Diskussion über diese Maßnahme zu initiieren, die die Perspektiven von Gewalt betroffenen Frauen sowie die internationalen und nationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands einbezieht.

Die Stadt Münster trägt die Verantwortung, den Schutz von Frauen vor geschlechtsbasierter Gewalt gemäß Grundgesetz Artikel 3, Istanbul-Konvention, Gewalthilfegesetz und CEDAW zu gewährleisten. Wir fordern Sie auf, diese Verantwortung endlich ernst zu nehmen, die genannte Maßnahme zurückzunehmen und den Aktionsplan im Sinne der Rechte, Sicherheit und Würde von Frauen, insbesondere von Opfern von Männergewalt, zu überarbeiten.

Mit freundlichen Grüßen
Die Frauen der Dialogplattform „Was ist eine Frau?“


Büro Oberbürgermeister der Stadt Münster

Seit 1. November 2025
Tilmann Fuchs
Klemensstraße 10
48143 Münster
E-Mail: oberbuergermeister@stadt-muenster.de

Bis Oktober 2025:
Markus Lewe
Klemensstraße 10
48143 Münster
E-Mail: buero-obm@stadt-muenster.de 


Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Münster

Sarah Braun
Amt für Gleichstellung
Stadt Münster
Stadthaus 1
Klemensstraße 10
48143 Münster
brauns@stadt-muenster.de


Quellen:

  1. https://geschlecht-zaehlt.de/ngo-foerderung-war-unrechtmaessig-das-zeigen-dokumente-aus-dem-bmbfsfj/ ↩︎
  2. https://www.frauenhauskoordinierung.de/aktuelles/detail/demokratie-leben ↩︎
  3. https://www.stadt-muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-muenster/17_gleichstellung/pdf/ab_Otober_2023/V_0217_2025_Abschlussbericht_Selbstbestimmt_und_diskriminierungsfrei_in_unserer_Stadt_leben_ko_1-1.pdf ↩︎
  4. https://www.gesetze-im-internet.de/gewhg/GewHG.pdf und https://www.deutschlandfunk.de/gewalthilfegesetz-100.html ↩︎
  5. https://geschlecht-zaehlt.de/stellungnahme-zum-gewalthilfegesetz/ ↩︎
  6. https://spcommreports.ohchr.org/TMResultsBase/DownLoadPublicCommunicationFile?gId=29160 ↩︎
  7. https://www.ohchr.org/en/press-releases/2025/06/un-expert-calls-reaffirming-importance-sex-description-violence-against ↩︎
  8. https://www.emma.de/artikel/das-gesetz-waere-eine-katastrophe-341427
    ↩︎
  9. https://www.bundestag.de/resource/blob/979270/963c8d0d7cc94f8435de1306d7757388/20-13-77gg_neu.pdf ↩︎
  10. https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/StraftatenGegenFrauen/StraftatengegenFrauenBLB2023.html?nn=237578 ↩︎
  11. https://www.frauenhauskoordinierung.de/fileadmin/redakteure/Publikationen/Statistik/2024-10-08_Langfassung_Frauenhausstatistik_2023_final.pdf ↩︎

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