Progress-Pride-Flag an der Deutschen Botschaft in London, Bild: Instagram-Account @germanyinuk

Die Dialogplattform „Was ist eine Frau?“ setzt sich unermüdlich für die Anerkennung der geschlechtsbasierten Rechte von Frauen und Mädchen ein. Mit diesem offenen Brief an die Deutsche Botschaft in London und das Auswärtige Amt protestieren wir entschieden gegen das Hissen der sogenannten „Progress-Pride“-Flagge, die eine Ideologie vertritt, die Geschlecht als frei wählbare Identität betrachtet – eine Auffassung, die der britische Oberste Gerichtshof klar zurückgewiesen hat.

Wir kritisieren, dass diese Flagge nicht nur die Rechte von Frauen und Mädchen missachtet, sondern auch mit dem Erfinder der „Transflagge“, Robert Hogge, verbunden ist, dessen Verhalten und Schriften wir als zutiefst verstörend ablehnen. Der folgende Brief fordert die deutsche Botschaft auf, die britische Rechtslage zu respektieren und Frauenräume zu schützen. Lesen Sie hier unsere klare Position und unsere Forderungen.


Offener Brief der Dialogplattform für Frauenrechte „Was ist eine Frau?“ an die Deutsche Botschaft in London und das Auswärtige Amt

Sehr geehrter Herr Botschafter Berger, sehr geehrter Herr Bundesaußenminister Wadephul, sehr geehrte Damen und Herren,

im Namen der Dialogplattform für Frauenrechte „Was ist eine Frau?“, die sich für die geschlechtsbasierten Rechte von Frauen und Mädchen einsetzt, wenden wir uns mit diesem offenen Brief an Sie, um unsere vehemente Ablehnung des Hissens der sogenannten „Progress-Pride“-Flagge durch die Deutsche Botschaft in London am 31.06.251 zum Ausdruck zu bringen.

Diese Flagge steht für eine linksidentitäre Ideologie, die Geschlecht als eine frei wählbare Identität sieht – eine Auffassung, die der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs im Rahmen des jüngsten Urteils zum Equality Act 2010 (For Women Scotland v. The Scottish Ministers, 2022)2 ausdrücklich zurückgewiesen hat. Der Oberste Gerichtshof hat klargestellt, dass „sex“ (Geschlecht) im Equality Act 2010 biologisch definiert ist und weder auf Selbstidentifikation noch auf einem sogenannten Gender Recognition Certificate basiert.

1. Missachtung der Entscheidung des Obersten britischen Gerichtshofs und Beleidigung von Frauen und Mädchen

Durch das Hissen der sogenannten „Progress-Pride“-Flagge sendet die Deutsche Botschaft ein Signal, dass sie diese rechtliche Klärung missachtet. Dies empfinden wir als eine Beleidigung gegenüber Frauen und Mädchen, insbesondere aber gegenüber der schottischen Frauenorganisation For Women Scotland3, die einen langen und kostenintensiven Rechtsstreit gegen die schottische Regierung führen musste, um Männer in ihre Schranken zu weisen, die sich einbildeten, sie hätten Anspruch auf die Rechte der Frauen.

2. Deutschland hat sein Gastgeberland zu respektieren, statt es missionieren zu wollen

Drei Wochen nach der Urteilsverkündung des UK Supreme Courts ließ die Organisation Sex Matters durch YouGov eine Umfrage durchführen, die bestätigte, dass der überwiegende Teil der britischen Bevölkerung diese Entscheidung begrüßt.4 Feministinnen und genderkritische Gruppierungen in England, Wales, Schottland und Irland hatten zudem bereits am 1. November 2024 bei ihrer engagierten Beteiligung am internationalen Protest gegen die Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes in Deutschland deutlich gezeigt, dass sie eine Gesetzgebung ablehnen, die Frauen auf die Identität eines Mannes reduziert. In London fand vor der Deutschen Botschaft die weltweit größte Protestveranstaltung gegen das deutsche Selbstbestimmungsgesetz statt5. Es wirkt aufgrund dieser Zusammenhänge mehr als befremdlich, dass die Vertretung der deutschen Bundesregierung in Großbritannien die Fahne einer Ideologie hisst, die die Mehrheit der Briten ablehnt. Die deutsche Botschaft hat in Großbritannien keinen Missionierungsauftrag für die Genderidentitätsideologie.

3. Die Transflagge steht für fetischistisches Cross-Dressing

Diese Flagge enthält außerdem die sogenannte „Transflagge“, die von Robert Hogge (alias Monica Helms) entworfen wurde, dessen Verhalten und Schriften wir als zutiefst verstörend ablehnen. Wie wir in unserem Artikel „Nein zur Trans-Flagge“ detailliert dargelegt haben, beschreibt Hogge in seinen Memoiren More Than Just a Flag (2019) und der Kurzgeschichtensammlung Tales from a Two-Gendered Mind (2012) eine lebenslange Obsession mit fetischistischem Cross-Dressing. Bereits in seiner Jugend masturbierte er in der gestohlenen Unterwäsche seiner Mutter und stahl später Frauenunterwäsche aus dem Waschraum seines Wohnkomplexes, um sich daran sexuell zu erregen. Besonders abstoßend ist seine Kurzgeschichte „A Woman Scorned“, in der er von einem Mann fantasiert, der ein nicht alterndes junges Mädchen heiratet – eine Sexualisierung kindlicher Charaktere, die wir als pädophile Fantasie verurteilen.

4. Die deutsche Botschaft hat eine Verpflichtung gegenüber lokal angestellten Mitarbeiterinnen

Ferner stellt sich die Frage, ob die Botschaft ihre Verpflichtungen gegenüber lokal angestellten Mitarbeiterinnen einhält, die dem britischen Arbeitsrecht (Employment Rights Act 1996 und Equality Act 2010) unterliegen. Diese Mitarbeiterinnen haben ein Recht auf Nichtdiskriminierung aufgrund ihres weiblichen Geschlechts, einschließlich des Zugangs zu geschlechtsspezifischen Räumen wie Toiletten, die ausschließlich Frauen vorbehalten sein müssen – unabhängig von Selbstidentifikation oder einem Gender Recognition Certificate, wie es die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs klargestellt hat.

Premierminister Keir Starmer hat am 30. Juni 2025 von öffentlichen Einrichtungen in Großbritannien wie Krankenhäusern und Universitäten gefordert, unverzüglich die Vorgaben des Obersten Gerichtshofs umzusetzen und Männer aus Frauenräumen wie Toiletten und Umkleiden zu verbannen, um den Equality Act 2010 einzuhalten.6 Diese klare Aufforderung unterstreicht die Dringlichkeit, dass auch die Deutsche Botschaft ihre Richtlinien an die britische Rechtslage anpassen muss, um Frauen und Mädchen zu schützen. Das Hissen der „Progress-Pride“-Flagge steht im direkten Widerspruch zu dieser Rechtslage und untergräbt die Bemühungen und geschlechtsspezifischen Bestimmungen, sichere Orte für Frauen zu gewährleisten.

5. Dass Hissen der linksidentitären "Progress-Pride"-Flagge an öffentlichen Gebäuden der Bundesregierung ist nicht gestattet

Desweiteren ist das Hissen der "Progress-Pride"-Flagge an Gebäuden der Bundesregierung ohnehin nicht gestattet.7 Laut Erlass des Bundesinnenministeriums vom 6. April 2022 ist lediglich die Regenbogenflagge erlaubt und dies nur zu bestimmten Anlässen8. Diese Regelung gilt auch für Gebäude im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.9

Wir fordern:

  1. Die unverzügliche Ersetzung der sogenannten „Progress-Pride“-Flagge durch die ursprüngliche Regenbogenflagge, die allenfalls anlassbezogen gehisst wird und die Realität des Geschlechts nicht infrage stellt.
  2. Eine klare Bestätigung, dass die Botschaft die britische Rechtslage, insbesondere den Equality Act 2010, respektiert und geschlechtsspezifische Räume wie Toiletten für ihre Mitarbeiterinnen bereitstellt.
  3. Eine ernsthafte Reflexion über die negativen Auswirkungen, die das Hissen der „Progress-Pride“-Flagge für Frauen, insbesondere Mitarbeiterinnen, symbolisiert. Diese Flagge steht für eine Ideologie, die Mitarbeiterinnen dazu zwingt, Männer als ihresgleichen zu behandeln, sobald diese es wünschen, und ihre körperliche Realität nicht mehr wert ist als ein Kostüm eines Mannes. Dies schafft ein frauenfeindliches Arbeitsklima, in dem Mitarbeiterinnen Sanktionen oder sogar den Verlust ihres Arbeitsplatzes zu befürchten haben, wenn sie sich weigern, sich dieser Frauenfeindlichkeit zu unterwerfen und untergräbt ihre Sicherheit und Würde am Arbeitsplatz.

Mit freundlichen Grüßen,
Die Frauen der Dialogplattform für Frauenrechte „Was ist eine Frau?“


Deutsche Botschaft
23 Belgrave Square
London SW1X 8PZ
Vereinigtes Königreich
E-Mail: info@london.diplo.de

Auswärtiges Amt
Werderscher Markt 1
10117 Berlin Deutschland
E-Mail: Kontaktformular unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/buergerservice-faq-kontakt/kontaktformular
oder buergerservice@diplo.de


  1. https://www.facebook.com/GermanEmbassyUK/videos/pride-week-london/1234484711484954/ ↩︎
  2. https://supremecourt.uk/uploads/uksc_2024_0042_judgment_aea6c48cee.pdf ↩︎
  3. https://forwomen.scot/ ↩︎
  4. https://sex-matters.org/posts/single-sex-services/poll-shows-public-support-for-the-supreme-court-decision/ ↩︎
  5. https://selfidharms.com/london-england ↩︎
  6. https://www.telegraph.co.uk/politics/2025/06/30/ban-trans-women-from-female-lavatories-starmer/ ↩︎
  7. https://www.welt.de/politik/deutschland/article240139889/Familienministerium-hisst-nicht-genehmigte-Version-der-Regenbogenfahne.html ↩︎
  8. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2022/04/regenbogenflagge.html ↩︎
  9. https://dserver.bundestag.de/btd/21/002/2100297.pdf ↩︎

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Warum berichten Ihre UK-Korrespondenten nicht, ARD, ZDF, FAZ, Spiegel, Süddeutsche Zeitung, WELT, ZEIT?

Morgen wird vor dem UK Supreme Court der bedeutende Fall „UK Supreme Court: The Definition of Sex in the Equality Act“ entschieden. Es geht um die zentrale Frage, ob „Geschlecht“ im britischen Equality Act biologisch oder unter Einbeziehung eines Gender Recognition Certificate definiert wird. Der Fall zeigt Parallelen zur Debatte um das Selbstbestimmungsgesetz in Deutschland. Wir wundern uns, dass die UK-Auslandskorrespondenten der deutschen Medien über diese wichtige Entscheidung nicht berichten. Unser offener Brief richtet sich an die UK-Auslandskorrespondenten von ARD, ZDF, FAZ, Spiegel, Süddeutscher Zeitung, WELT und ZEIT.


Sehr geehrte Damen und Herren,


die Dialogplattform „Was ist eine Frau?“ wendet sich an Sie, um eine Frage zu stellen, die uns und viele unserer Unterstützerinnen und Unterstützer beschäftigt: Warum findet ein rechtlich und gesellschaftlich bedeutsamer Fall wie „UK Supreme Court1: The Definition of Sex in the Equality Act“, der von For Women Scotland2 vorangetrieben wird, in der deutschen Berichterstattung kaum Beachtung?

Dieser Fall, dessen Urteil am 16. April 2025 verkündet wird, behandelt die zentrale Frage, ob „Geschlecht“ im britischen Equality Act 2010 biologisch oder unter Einbeziehung eines Gender Recognition Certificate (GRC) definiert wird. Das GRC, das Personen erlaubt, ihr rechtliches Geschlecht zu ändern, ähnelt dem deutschen Transsexuellengesetz (bis 2024) und dem aktuellen Selbstbestimmungsgesetz, das die Änderung des Geschlechtseintrags vereinfacht.

Angesichts dieser Parallelen und der intensiven Debatte im Vereinigten Königreich – verstärkt durch eine 70.000-Pfund-Spende von J.K. Rowling (The Times, 17. 2.)3, wundert es uns, dass der Fall in Deutschland, wo ähnliche gesetzliche und gesellschaftliche Fragen diskutiert werden, kaum mediales Echo findet.

Unsere Plattform setzt sich für einen offenen und faktenbasierten Dialog über die Definition von Geschlecht und die damit verbundenen Rechte ein. Der vorliegende Fall wirft die Frage auf, ob eine gesetzliche Definition von „Frau“, Männer mit einem GRC einschließt und damit die Rechte von Frauen untergräbt. Diese Diskussion ist nicht nur für das Vereinigte Königreich relevant, sondern auch für Deutschland, wo das Selbstbestimmungsgesetz vergleichbare Debatten über die Rechte von Frauen auslöst.

Die mangelnde Berichterstattung in deutschen Medien wirft für uns Fragen auf:

Wir möchten Sie einladen, uns Ihre Perspektive mitzuteilen. Warum hat dieser Fall, trotz seiner Prominenz und der Beteiligung einer international bekannten Persönlichkeit wie J.K. Rowling, in Ihren Berichten bisher wenig Raum gefunden? Gibt es Pläne, ihn nach der Urteilsverkündung am 16. April 2025 aufzunehmen?

Unsere Plattform steht für einen respektvollen Austausch und würde sich freuen, Ihre Einschätzung zu hören, um besser zu verstehen, wie solche Themen in die deutsche Berichterstattung einfließen – oder warum sie es nicht tun. Wir danken Ihnen für Ihre Arbeit und die oft herausfordernde Aufgabe, komplexe Themen aus dem Vereinigten Königreich für ein deutsches Publikum aufzubereiten.

Sollten Sie Interesse an einem Gespräch mit unserer Plattform haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns unter kontakt@was-ist-eine-frau.de.


Mit freundlichen Grüßen,
Die Dialogplattform „Was ist eine Frau?“


  1. https://www.supremecourt.uk/cases/uksc-2024-0042 ↩︎
  2. https://forwomen.scot/10/04/2025/judgment-due-in-fws-v-scottish-ministers/ ↩︎
  3. https://www.thetimes.com/uk/scotland/article/jk-rowling-donates-70k-for-legal-challenge-on-defining-a
    -woman-73tkvwq0b
    ↩︎

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