9. Mai 2025

Demonstration „Hunderttausend Mütter“ am 10. Mai 2025 in Berlin

Wir fragen: "Was ist eine Mutter?" und regen Reflexion und Dialog an

Anlässlich der Demonstration „Hunderttausend Mütter“ am 10. Mai in Berlin regen wir einen offenen Dialog zu „Was ist eine Mutter?“ an. Für die Rechte von Müttern ist diese Frage angesichts frauen- und mütterfeindlicher politischer Entwicklungen und Bestrebungen hochgradig relevant. Eine klare Definition zu verweigern und Mütter auf eine Identität zu degradieren, fördert und bekräftigt diese Entwicklungen, statt sie zu bekämpfen.

1. Einleitung und Bedenken

Die Demonstration „Hunderttausend Mütter“1, die am 10. Mai 2025 in Berlin stattfindet, wird von angesehenen Organisationen wie dem Müttergenesungswerk, evangelischen Frauenverbänden, dem Arbeitskreis Frauengesundheit, dem Deutschen Ärztinnenbund, dem Deutschen Frauenrat, dem Deutschen Hebammenverband, der Initiative #MütterMachtPolitik und vielen weiteren unterstützt2. Wir begrüßen die Initiative, die Rechte von Müttern und die Bedeutung ihrer Arbeit sichtbar zu machen und die Forderung, Mütter wieder ins Zentrum zu stellen. Frauen, die Kinder gebären und Sorgearbeit leisten, und ihr unverzichtbarer Beitrag für das Wohl von Familien und der Gesellschaft verdienen Anerkennung, Schutz und Unterstützung.

Dennoch äußern wir ernsthafte Bedenken zu Aussagen auf der Website und dem Instagram-Account3 von „Hunderttausend Mütter“. Posts, die Mutterschaft als frei wählbare Identität darstellen, die auch Männer umfassen kann, entmenschlichende Sprache wie „FLINTA mit Careverantwortung“ und der Gebrauch des Gendersterns („Mütter*“) stehen im Widerspruch zu nationalen und internationalen Rechtsgrundlagen, die Mutterschaft an die Realität von Frauen als erwachsene Menschen weiblichen Geschlechts binden. Diese Positionen gefährden die geschlechtsbasierten Rechte von Müttern und Kindern und befördern frauen- und kinderfeindliche politische Entwicklungen auf nationaler und EU-Ebene, die wir im Folgenden darlegen.


2. Rechtliche Grundlagen in Deutschland 

2.1. Definition von Mutterschaft und Schutzmechanismen

In Deutschland definiert § 1591 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) klar: „Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.“4 Diese Definition bildet die Grundlage für Schutzmechanismen wie das Abstammungsrecht und den Mutterschutz. Artikel 6 Absatz 4 des Grundgesetzes (GG)5 verpflichtet den Staat, Frauen, die Kinder gebären, Schutz und Fürsorge zu gewähren, etwa durch das Mutterschutzgesetz (MuSchG), das Kündigungsschutz, Gesundheitsschutz und Mutterschaftsgeld sichert.

2.2. Grundgesetz und "Genderidentität"

Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz6 garantiert die freie Entfaltung der Persönlichkeit, eingeschränkt durch den Zusatz „soweit nicht die Rechte anderer verletzt werden“. Das Bundesverfassungsgericht hat das Ausleben einer sogenannten „Genderidentität“ (im deutschen Sprachraum häufig fälschlich als „Geschlechtsidentität“ bezeichnet) als Teil dieses Grundrechts anerkannt, etwa für Personen mit Störungen der Geschlechtsentwicklung (im Volksmund „intersexuelle Personen“)7.

Artikel 3 Absatz 2 GG fordert die Gleichberechtigung von Männern und Frauen8 und verpflichtet den deutschen Staat, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Einige Juristinnen behaupten, dieser Artikel schließe alle sogenannten „Genderidentitäten“ ein, doch fehlt hierzu eine klare Bestätigung durch das Bundesverfassungsgericht. Eine Ausdehnung des Begriffs „Frau“ oder „Mutter“ auf Männer würde die geschlechtsbasierten Rechte von Frauen untergraben, die auf ihrer Realität als Menschen weiblichen Geschlechts und als potenzielle Mütter basieren. 

Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG), das seit November 2024 in Kraft ist, erlaubt eine von der Realität unabhängige Bestimmung und Änderung des juristischen Geschlechtseintrags. Es wurde jedoch nicht ausreichend geprüft, wie die Anerkennung von Männern als „Frauen“ oder „Mütter“ die geschlechtsbasierten Rechte von Frauen verletzt. Das SBGG erlaubt Schutzmaßnahmen auf Basis des Geschlechts, aber die unklare Anwendung birgt Risiken – beispielsweise für Schutzräume wie Müttergruppen oder Frauenhäuser. Dies wurde sowohl von Rechtsexperten9 als auch von der UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen10, Reem Alsalem, ausführlich kritisiert. 

Mutterschaft ist ein exklusiver Status für Personen weiblichen Geschlechts: Nicht jede Frau kann Mutter werden, aber jede Mutter ist eine Frau – ein Mensch weiblichen Geschlechts. Männer, die Zugang zu Frauen- und Mütterräumen und -gruppen fordern, gefährden die Sicherheit und Rechte von Frauen – insbesondere vulnerabler Frauen, die von Männergewalt traumatisiert sind. Keine einzelne Frau hat das Recht, die völkerrechtlich und grundgesetzlich gesicherten Rechte aller Frauen und Mütter aufzuheben, indem sie als Einzelne bereit ist, solche Übergriffe zu tolerieren. Auch eine Frau, die aufgrund einer Selbsterklärung des Geschlechtseintrags eine Genderidentität „männlich“ oder „divers“ erklärt, sollte als Mutter Anspruch auf die geschlechtsbasierten Rechte von Frauen und Müttern haben – im Gegensatz zu einem Mann mit einer Genderidentität „weiblich“ oder „divers“. Diese wichtige Klarstellung ist auch Bestandteil des aktuellen Urteils des UK Supreme Court zum Equality Act 201011

Relevanz für die Kampagne: Die Positionen von „Hunderttausend Mütter“, die Mutterschaft von der Realität lösen, stehen im Widerspruch zu § 1591 BGB und Artikel 6 GG und befördern durch das SBGG ermöglichte Entwicklungen, die Frauenrechte gefährden.


3. Politische Gefährdungen für Mütter und Kinder

Die Darstellung von Mutterschaft als Identität durch „Hunderttausend Mütter“ unterstützt politische Forderungen auf nationaler und EU-Ebene, die die geschlechtsbasierten Rechte von Müttern und Kindern untergraben. Im Folgenden werden die zentralen Gefahren detailliert dargestellt:

3.1. Reproduktive Ausbeutung und Leihmutterschaft

Bestrebungen zur Legalisierung von Leihmutterschaft und Eizellenspende fördern reproduktive Ausbeutung von Frauen und Kinderhandel. In Deutschland gibt es seit Jahren Bestrebungen, diese Praktiken unter dem Oberbegriff „reproduktive Gerechtigkeit“ zu legalisieren, obwohl Eizellenspende gemäß des Embryonenschutzgesetzes12 und Leihmutterschaft nach § 13b des Adoptionsvermittlungsgesetzes13 verboten ist. Babykaufmessen wie „Wish for a Baby“14 und „Men Having Babies“15 finden dennoch jährlich in Deutschland statt, trotz des Verbots der Werbung für Leihmutterschaft (§ 1 Abs. 3 AdVermiG), und fördern die Kommerzialisierung von Frauen und Kindern. 

Auf EU-Ebene zielt der Vorschlag der EU-Kommission für ein Europäisches Elternschaftszertifikat darauf ab, die grenzüberschreitende Anerkennung von Elternschaft, einschließlich solcher aus Leihmutterschaft, zu erleichtern. Obwohl als Schutz für Kinder und Unterstützung von LGBTIQ-Rechten präsentiert, birgt es erhebliche Risiken. Es könnte nationale Verbote der Leihmutterschaft untergraben und den Handel mit Kindern sowie die Ausbeutung von Frauen fördern, indem es Leihmutterschaftsverträge legitimiert. 

Die International Coalition for the Abolition of Surrogacy (ICASM)16 und die Casablanca Declaration17 fordern ein internationales Verbot von Leihmutterschaft als Menschenrechtsverbrechen, da sie die Würde von Frauen und Kindern verletzt. Die Casablanca Declaration betont, dass Leihmutterschaft, selbst in „altruistischer“ Form, Machtgefälle reproduziert, da Frauen oft aus finanzieller Not oder sozialem Druck handeln. Die EU hat Leihmutterschaft in die Liste der Straftaten des Menschenhandels aufgenommen, doch bleibt die Unterscheidung zwischen „ausbeuterischer“ und „altruistischer“ Leihmutterschaft problematisch. Kinder, die durch Leihmutterschaft geboren werden, sind nicht ausdrücklich vor Menschenhandel geschützt, obwohl solche Verträge auf dem Handel mit Kindern basieren. 

Relevanz für die Kampagne: Mutterschaft von der Realität der Frau loszulösen, die ein Kind geboren hat, bestärkt die Vorhaben der reproduktiven Ausbeutung von Frauen und des Kinderhandels über Leihmutterschaft und Eizellenspende.

3.2. Abstammungsrechtsreform, Mütter- und Kinderrechte

Vorschläge, das Abstammungsrecht zu ändern, haben direkten Einfluss auf die Mutter, die ein Kind geboren hat. Diese Bestrebungen werden damit beworben, lesbischen Partnerinnen einen Eintrag als Mutter zu ermöglichen. Sie könnten jedoch durch das SBGG dazu führen, dass auch Männer diesen Eintrag beanspruchen. Dies verletzt Mütter- und Kinderrechte, z. B. das Wissen über die eigene Abstammung, und zwingt Kinder, den wissenschaftsfernen Glauben an eine Genderidentität ihres Vaters als „Mutter“ anzunehmen. Solche Bestrebungen sind im Aktionsplan "Queer leben" der Bundesregierung enthalten, der die Änderung des Abstammungsrechts vorantreibt18 19. Auf den Konflikt des SBGG mit international bindenden Kinderrechten hat die UN-Sonderberichterstatterin Reem Alsalem in ihrer Stellungnahme20 hingewiesen. 

Relevanz für die Kampagne: Die Kampagne befördert durch die Vorstellung, jeder – auch Männer – könnten Mütter sein, Entwicklungen, die die Rechte von Müttern und Kindern im Abstammungsrecht gefährden.

3.3. Familiengerichtliche Verfahren und Institutionelle Gewalt

Die Bestrebungen zur Reform des Abstammungsrechtsreformen und Versorgungsgemeinschaften könnten Mütter und Kinder in familiengerichtlichen Verfahren benachteiligen, insbesondere bei dem Versuch, sich aus häuslicher Gewalt zu befreien. Mütter sind bereits heute durch Konzepte wie das wissenschaftlich widerlegte „Parental Alienation Syndrome“ (PAS) einem hohen Maß an institutioneller Gewalt vor Familiengerichten und Jugendämtern ausgesetzt. Ein Vater, der sich als „Mutter“ erklärt, könnte solche Verfahren erschweren, indem er geschlechtsspezifische Schutzmechanismen umgeht, was die Rechte von Müttern und Kindern untergräbt. Die Idee einer Versorgungsgemeinschaft kann frauen- und mütterfeindliche radikaltheologische Konzepte begünstigen und Frauen in eine Vielehe drängen21

Relevanz für die Kampagne: Die Kampagne schwächt die Position von Müttern in familiengerichtlichen Verfahren, wenn sie Mutterschaft auf eine Identität reduziert, die ein Mann und Vater annehmen kann.

3.4. Männer in Frauen- und Mütter-Schutzräumen

Das SBGG erleichtert Männern den Zugang zu Frauenschutzräumen und Müttergruppen, was die Sicherheit von Müttern und Kindern gefährdet, insbesondere für Opfer von Männergewalt. Schutzräume müssen Frauen und ihren Kindern vorbehalten bleiben, um Traumatisierungen und Retraumatisierungen zu vermeiden. In spezifisch auf gebärende und stillende Frauen ausgerichteten Gruppen, wie Stillgruppen, sind häufig auch Kinder anwesend. Aktuell ist eine Entwicklung zu beobachten, dass Männer in Stillgruppen drängen und ein vermeintliches Stillen von Babys fordern, oft verbunden mit einem Laktationsfetisch. Muttermilch ist eine spezifisch auf menschliche Babys ausgerichtete Ernährung und eine exklusive körperliche Fähigkeit von Menschen weiblichen Geschlechts. Das Stillen fördert die wichtige Bindung zwischen Mutter und Kind, die einzigartig ist. Manche Frauen können oder wollen nicht stillen, aber Menschen männlichen Geschlechts können auch nach Hormonbehandlungen keine Milch bilden, die Muttermilch oder Flaschenmilch gleichzusetzen ist. Solche Praktiken sind für Babys schädlich. Babys sind davor zu schützen, die „Genderidentität“ von Männern bestätigen zu müssen22. 

Relevanz für die Kampagne: Die Anerkennung von Männern als „Frauen“ und „Mütter“ durch die Kampagne untergräbt die Möglichkeit, Frauen, Müttern und ihren Kindern exklusive Schutzräume zu ermöglichen.

3.5. Verfälschung von Sprache

Genderidentitätsideologische Konzepte definieren Begriffe wie Schwangerschaft, Geburt und Stillen um, was die Realität von Mutterschaft verzerrt und ihre Anerkennung und Würde untergräbt. Studien zeigen, wie solche Sprachveränderungen die gesundheitliche Versorgung von Frauen in Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit beeinträchtigen23

Relevanz für die Kampagne: Durch ihre Darstellung von Mutterschaft als Identität befördert „Hunderttausend Mütter“ diese frauen- und kinderfeindlichen Entwicklungen, anstatt die Rechte von Frauen als Mütter zu verteidigen.

3.6. Mangelnde patriarchatskritische Reflexion

Die Kampagne zeigt keinerlei kritische Reflexion patriarchal-theologischer Dogmen. Frauenrechtlerinnen, etwa aus dem Iran24, kritisieren seit Jahrzehnten, dass der akademische Mainstream-Feminismus sich unkritisch gegenüber dem politischen Islam und seinen Instrumenten der Unterdrückung von Mädchen, Frauen und Müttern positioniert. Dies erschwert die Gleichberechtigung von Mädchen und Frauen, denen sich der deutsche Staat verpflichtet hat, und gefährdet das Leben von Frauen, die aus patriarchal-theologischen Staaten nach Deutschland geflohen sind.  Die unter 3.3 genannte Idee einer Versorgungsgemeinschaft befördert beispielsweise patriarchal-theologische Konzepte einer Vielehe und erschwert es Mädchen, Frauen und Müttern, sich aus diesen zu befreien.

Relevanz für die Kampagne: Die mangelnde patriarchatskritische Analyse der Kampagne untergräbt ihren Anspruch, für die Rechte aller Mütter einzutreten und Mütter und ihre Kinder von patriarchal-theologische Dogmen zu befreien.


4. Internationale Rechtsgrundlagen 

4.1. CEDAW und Geschlechtsbasierte Rechte

Die Frauenrechtskonvention (CEDAW) schützt die Rechte von Frauen aufgrund ihres Geschlechts. Artikel 12 Absatz 2 legt fest: 

„Ungeachtet der Bestimmungen des Absatzes 1 dieses Artikels gewährleisten die Vertragsstaaten den Frauen angemessene Betreuung während der Schwangerschaft, während und nach der Entbindung, erforderlichenfalls unentgeltlich, sowie eine ausreichende Ernährung während der Schwangerschaft und der Stillzeit.“ 

Dieser Artikel verpflichtet die Vertragsstaaten, Frauen in ihrer Realität als gebärende Menschen zu unterstützen und betont die „soziale Bedeutung der Mutterschaft“. Weitere Verweise in Artikel 5 (Beseitigung von Stereotypen), Artikel 11 (wirtschaftliche Rechte) und Artikel 12 (Gesundheit) anerkennen die spezifische Lebensrealität von Frauen. Die CEDAW definiert „Frau“ eindeutig als Person weiblichen Geschlechts, ohne Bezug auf „Genderidentität“25

4.2. Istanbul-Konvention

Die Istanbul-Konvention – das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – definiert in Artikel 3 „Frauen“ als Personen weiblichen Geschlechts und zielt auf den Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen. Nur die englische26 und französische Version sind die offiziellen Dokumente.

Das BKA-Lagebild ‚Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2023‘ belegt, dass Gewalt gegen Frauen ein geschlechtsspezifisches Problem ist27

  • Femizide: 938 Frauen und Mädchen waren Opfer von versuchten oder vollendeten Tötungsdelikten (+1 % gegenüber 2022), davon 360 vollendete Tötungen – fast täglich ein Femizid. 80,6 % der weiblichen Opfer standen in partnerschaftlichen Beziehungen zu den Tätern. 
  • Häusliche Gewalt: 180.715 weibliche Opfer (+5,6 % gegenüber 2022), 70,5 % der Opfer waren Frauen. 
  • Sexualstraftaten: 52.330 weibliche Opfer (+6,2 %), über die Hälfte unter 18 Jahre. 
  • Digitale Gewalt: 17.193 weibliche Opfer (+25 %). 
  • Politisch motivierte frauenfeindliche Straftaten: 322 Fälle (+56,3 %), darunter Beleidigung, Volksverhetzung und Körperverletzung.

Diese Zahlen unterstreichen, dass Frauen aufgrund ihres Geschlechts misshandelt, geschlagen und ermordet werden, und betonen die Notwendigkeit geschlechtsspezifischer Schutzmechanismen.

4.3. Verfälschung von Rechtstexten

Gruppierungen wie die CEDAW-Allianz und Frauenhauskoordinierung verbreiten in Deutschland gefälschte Übersetzungen und Interpretationen von CEDAW und Istanbul-Konvention, indem sie den Begriff einer „Genderidentität“ einschleusen und auf dieselbe Stufe wie „Geschlecht“ setzen. Eine Analyse der Initiative „Geschlecht zählt“ zeigt, wie solche Umdeutungen den ursprünglichen Zweck untergraben und Männern Zugang zu Frauenschutzräumen ermöglichen, was die Rechte von Frauen und Müttern gefährdet28. Aktuell läuft eine Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz der Initiative "Geschlecht zählt", die klären soll, ob das BMFSFJ Nichtregierungsorganisationen für die Fälschung von Frauenrechtskonventionen förderte29.

Relevanz für die Kampagne: Die Kampagne ignoriert die körperlich-materielle Grundlage der CEDAW und Istanbul-Konvention und unterstützt durch ihre Positionen die Fehlinterpretation und Verfälschung dieser Texte.


5. Yogyakarta-Prinzipien im Kontrast

Die nicht rechtsverbindlichen Yogyakarta-Prinzipien (2006, ergänzt 2017) fordern die Anerkennung von Genderidentität als Schutzgrund, auch in Kontexten wie Elternschaft. Sie stehen im Widerspruch zur CEDAW, da sie die körperlich-materielle Realität von Frauen und Müttern ignorieren und Männern Zugang zu geschlechtsbasierten Rechten von Frauen ermöglichen könnten. Die Aussagen der Kampagne spiegeln eher die Yogyakarta-Prinzipien wider, obwohl sie sich auf die CEDAW beruft, was eine klare Abgrenzung erforderlich macht.30

Relevanz für die Kampagne: Die Orientierung an den Yogyakarta-Prinzipien statt an der CEDAW zeigt, wie die Kampagne die Rechte gebärender Frauen untergräbt. Im Gegensatz zu den Yogyakarta-Prinzipien ist die CEDAW und die Istanbul-Konvention für Deutschland rechtlich bindend.


6. Rechtliche Stellung von Müttern

In Deutschland unterscheidet das Recht klar zwischen Müttern, die ein Kind geboren haben, Adoptivmüttern und Pflegemüttern. Nach § 1591 BGB ist die Mutter die Frau, die das Kind geboren hat, mit exklusiven Rechten im Abstammungsrecht und spezifischen Schutzrechten (z. B. Mutterschutzgesetz). Adoptivmütter erhalten nach § 1754 BGB gleiche elterliche Rechte erst nach Abschluss der Adoption, die die rechtliche Verbindung zur Mutter beendet. Pflegemütter übernehmen gemäß § 1632 BGB eine zeitlich begrenzte Fürsorgepflicht ohne elterliche Rechte. Diese Unterschiede unterstreichen die einzigartige rechtliche Stellung der Mutterschaft, die die Kampagne anerkennen muss, um die Rechte gebärender Frauen zu schützen.


7. WDI-Erklärung zu Mutterschaft

Die Erklärung über die Rechte von Frauen auf der Grundlage ihres Geschlechts der Women’s Declaration International (WDI) wurde ins Leben gerufen, um die geschlechtsbasierten Rechte von Mädchen und Frauen angesichts der Verbreitung der Genderidentitätsideologie zu schützen und auf den Konflikt aufmerksam zu machen, der daraus entsteht, wenn Männer sich zur Frau und Mutter erklären können. Artikel 2 lautet: 

„In erneuter Bekräftigung, dass die Mutterschaft in ihrer Rechtsstellung und als Zustand ausschließlich Personen des weiblichen Geschlechts betrifft

(a) Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) betont die ‚gesellschaftliche Bedeutung der Mutterschaft‘ und erklärt in Artikel 12 (2), dass ‚die Vertragsstaaten für angemessene und erforderlichenfalls unentgeltliche Betreuung der Frau während der Schwangerschaft sowie während und nach der Entbindung und für eine ausreichende Ernährung während der Schwangerschaft und der Stillzeit [sorgen]‘.

(b) Mutterrechte und auf Mütter bezogene Einrichtungen und Angebote sowie soziale Dienste beruhen auf der ausschließlichen Fähigkeit von Frauen, Kinder auszutragen und zu gebären. Die körperlichen und biologischen Eigenschaften, die weibliche Menschen von männlichen unterscheiden, bedeuten, dass Männer, die von sich eine weibliche ‚Genderidentität‘ behaupten, die Reproduktionsfähigkeit von Frauen nicht besitzen.“31

Relevanz für die Kampagne: Die WDI-Erklärung widerspricht der Position von „Hunderttausend Mütter“, die Mutterschaft von der biologischen Realität von Frauen löst, und unterstreicht die Notwendigkeit, die Rechte gebärender Frauen zu schützen.


8. Kritik am Verhalten der Kampagne 

8.1. Postingverhalten und Unterdrückung von Kritik

Es ist besorgniserregend, dass der Instagram-Account „Hunderttausend Mütter“ kritische Stimmen, insbesondere von Frauen, durch Blockierungen und das Löschen von Kommentaren zu Posts ausschließt. Ein feministischer Diskurs erfordert Offenheit. Doch die Kampagne unterdrückt Diskussionen, indem sie Kritik an ihren Positionen nicht zulässt. Es kann somit nicht die Rede davon sein, dass die Kampagne für alle Mütter spricht, da Mütter, die der Genderidentitätsideologie kritisch gegenüberstehen und Männer nicht als Frauen und Mütter anerkennen, ausgeschlossen werden.

8.2. Verbreitung problematischer Inhalte

Ebenso problematisch ist die Verbreitung von Inhalten des Aktivisten Alok Vaid-Menon über den Instagram-Account. Vaid-Menon betreibt in seinen öffentlichen Auftritten und Aussagen wiederholt Täter-Opfer-Umkehr und klassische Methoden des Gaslightings, um wissenschaftliche Fakten zu verdrehen, ein Recht von Männern zu beanspruchen, Frauenschutzräume aufzusuchen oder sich zur Frau zu erklären. Dazu unterstellt er u. a., dass Mädchen bereits sexuelle Fetische haben könnten und somit eine Mitverantwortung an Übergriffen tragen könnten. Solche Inhalte sind im Zusammenhang mit einem Einsatz für die Rechte von Müttern und Kindern mehr als fragwürdig.

8.3. Fehlende Klärung und mangelnde feministische Analyse

Die unterstützenden Organisationen hätten die Frage, wer eine Frau und Mutter ist, frühzeitig klären müssen, um ideologische Konflikte zu vermeiden. Die öffentlichen Aussagen schaden der Glaubwürdigkeit der Kampagne und widersprechen dem Ziel, die Rechte und Würde gebärender Frauen zu verteidigen. Ein gezielter Einsatz für die Rechte und den Schutz von Müttern kann nur erfolgen, wenn Frauen und Mütter klar als Menschen weiblichen Geschlechts definiert sind.

Etliche Aussagen des Accounts zeigen, dass keine fundierte feministische und patriarchatskritische Auseinandersetzung mit den Gründen und Ursprüngen der Unterdrückung von Frauen und Müttern vorliegt. Dies ist insbesondere enttäuschend, da die Kampagne zu Recht fordert, Mütter zurück ins Zentrum zu stellen, was unserer matrifokalen Veranlagung entspricht. 

Auch die Forderungen nach einer Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von Frauen und Müttern müssen der körperlich-materiellen Realität von Menschen weiblichen Geschlechts Rechnung tragen, um ihre Wirkung zu entfalten. Ähnliches gilt für den Gewaltschutz von Frauen und ihren Kindern.

Frauen werden weltweit allein aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt, diskriminiert, misshandelt und getötet. Die Benachteiligung und Unterdrückung von Mädchen und Frauen beruht auf ihrem Potenzial, Menschen zu gebären. Patriarchat heißt Vaterherrschaft32, die über Vaterrecht und Unterdrückung sowie Gewalt gegen Frauen, Mütter und Mädchen aufrechterhalten wird, unterstützt durch sozialisierte Geschlechtsrollenstereotype, die Mädchen und Jungen feste und schädliche Rollenkonstrukte zuweisen und bekräftigt durch Theologien als politische Ideologien, die den Vater zum Schöpfer erklären und die Frau und Mutter, die die eigentliche Lebensschöpferin ist, auf ein Gefäß degradieren. Eine selbst erklärte sexistische „Genderidentität“ ändert diese Dynamiken nur oberflächlich, hebt sie aber nicht auf.

Sexismus ist dem Menschen nicht angeboren – im Gegensatz zu Geschlecht, das lebenslang körperlich prägend und bestimmend bleibt und dem nicht entflohen werden kann, auch nicht durch drastische körperliche Eingriffe. Selbstverständlich existieren auch Unterdrückungs- und Gewaltmechanismen, die Jungen und Männer aufgrund ihres Geschlechts treffen. Aber auch Menschen männlichen Geschlechts profitieren von einer optimalen Versorgung und Stellung von Müttern, da jeder männliche Mensch von einer Frau geboren wird.

Kein Mann kann jedoch jemals eine Frau oder Mutter werden, selbst wenn ein Mann sich empathisch um Kinder kümmert. 

Die feministische Analyse des Netzwerks "Mutterschaft Wissenschaft"33, von der die Aussage kommt, dass jeder sich als Mutter identifizieren kann, ist nicht stichhaltig. Mütter als Menschen weiblichen Geschlechts anzuerkennen und ihre spezifisch auf ihrem Geschlecht beruhenden Rechte zu bewahren, fördert weder Biologismus, noch eine Rückkehr zur traditionellen Familie, ein klassisches Mutterbild oder binäre hierarchische Verhältnisse.

Im Gegenteil: Die Leugnung der Realität von Müttern als Menschen weiblichen Geschlechts fördert die Marginalisierung, Benachteiligung, Diskriminierung, Unterdrückung und Gewalt gegen Frauen, Mütter und ihre Kinder, wenn „Mutter“ zu einem beliebigen Begriff verwässert wird, den sich jeder Mensch/Mann aneignen darf.

Mütter haben als Frauen das Recht auf sprachlich korrekte und exklusiv auf sie bezogene Begriffe, die allgemein verständlich sind. Mütter sind Frauen. Frauen sind Menschen. Männer können keine Frauen oder Mütter sein.

Relevanz für die Kampagne: Das Verhalten und die ideologische Ausrichtung der Kampagne schaden ihrem Ziel, die Rechte gebärender Frauen zu stärken, und untergraben eine fundierte feministische Analyse.


9. Forderung nach Reflektion und Stellungnahme

Wir fordern die unterstützenden Organisationen von "Hunderttausend Mütter" auf, ihre Positionen zu reflektieren und klarzustellen: 

  • Unterstützen Sie die Aussagen der Kampagne, die Mutterschaft als Identität definieren, die auch Männer umfassen kann? 
  • Wie bewerten Sie die Auswirkungen einer solchen Neudefinition auf die Rechte von Müttern und Kindern, insbesondere im Licht von § 1591 BGB, Grundgesetz Artikel 2, 3 und 6, CEDAW und der WDI-Erklärung? 
  • Wie positionieren Sie sich zu politischen Forderungen wie Leihmutterschaft, Abstammungsrechtsreform, Zugang von Männern zu Schutzräumen und der Verfälschung von Sprache, die die Rechte gebärender Frauen und den Schutz von Kindern gefährden? 
  • Wie bewerten Sie das Postingverhalten des Instagram-Accounts „Hunderttausend Mütter“, das kritische Stimmen durch Blockierungen und Löschungen ausschließt, sowie das Teilen von Inhalten wie denen von Alok Vaid-Menon, und welche Schritte planen Sie, um einen offenen Diskurs zu fördern? 
  • Wie stellen Sie sicher, dass die Kampagne die geschlechtsbasierten Rechte von Frauen, wie in CEDAW und Istanbul-Konvention definiert, respektiert, angesichts der Verfälschungen durch Gruppierungen wie die CEDAW-Allianz? 
  • Wie schützen Sie die geschlechtsbasierten Rechte gebärender Mütter im Vergleich zu Adoptiv- und Pflegemüttern?

Die Kampagne "Hunderttausend Mütter" ist eine Chance, die Rechte und Position von Müttern zu stärken. Wir fordern die Organisationen auf, diese Chance zu nutzen und die Realität von Mutterschaft klar zu verteidigen, um frauen- und kinderfeindliche Entwicklungen zu verhindern. Genderidentitätsideologische und akademische Konzepte, die Mütter als Identität entmenschlichen, entrechten und gefährden vorrangig marginalisierte und vulnerable Frauen, die keine öffentliche Stimme haben. Es ist nicht egal, wer als Frau und Mutter definiert wird. Es ist außerordentlich relevant.

Mit feministischen Grüßen,
Das Team der Dialogplattform "Was ist eine Frau?"


  1. https://hunderttausendmuetter.de/ ↩︎
  2. https://hunderttausendmuetter.de/unterstuetzerinnen/ ↩︎
  3. https://www.instagram.com/hunderttausend_muetter/ ↩︎
  4. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1591.html ↩︎
  5. https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_6.html ↩︎
  6. https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html ↩︎
  7. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-095.html ↩︎
  8. https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html ↩︎
  9. https://storage.e.jimdo.com/file/5e295889-f93a-4280-94d0-29e564498f48/Gutachten_SBBG.pdf ↩︎
  10. https://spcommreports.ohchr.org/TMResultsBase/DownLoadPublicCommunicationFile?gId=29160 ↩︎
  11. https://supremecourt.uk/uploads/uksc_2024_0042_judgment_aea6c48cee.pdf ↩︎
  12. https://www.gesetze-im-internet.de/eschg/BJNR027460990.html ↩︎
  13. https://www.gesetze-im-internet.de/advermig_1976/__13b.html ↩︎
  14. https://www.change.org/p/stoppt-die-kinderwunschmesse-wish-for-a-baby-keine-werbung-f%C3%BCr-menschenhandel?original_footer_petition_id=14886255&algorithm=recommended_ImplicitCFModel_271&source_location=petition_footer&grid_position=12 ↩︎
  15. https://menhavingbabies.org/surrogacy-seminars/berlin/deutsch/ ↩︎
  16. https://abolition-ms.org/en/home/ ↩︎
  17. https://declaration-surrogacy-casablanca.org/ ↩︎
  18. https://lasst-frauen-sprechen.de/stellungnahme-zum-aktionsplan-queer-leben-der-bundesregierung/ ↩︎
  19. https://lasst-frauen-sprechen.de/der-aktionsplan-queer-leben-und-lesbische-muetter/ ↩︎
  20. https://spcommreports.ohchr.org/TMResultsBase/DownLoadPublicCommunicationFile?gId=29160 ↩︎
  21. https://www.emma.de/artikel/dieses-gesetz-wuerde-den-rechtsstaat-erschuettern-340089 ↩︎
  22. https://millihill.substack.com/p/dear-bbc-youve-got-your-facts-wrong ↩︎
  23. https://www.frontiersin.org/journals/global-womens-health/articles/10.3389/fgwh.2022.818856/full ↩︎
  24. https://www.nzz.ch/meinung/deutschland-muss-die-gefahr-des-politisierten-islam-erkennen-ld.1585468 ↩︎
  25. https://www.ohchr.org/en/instruments-mechanisms/instruments/convention-elimination-all-forms-discrimination-against-women ↩︎
  26. https://rm.coe.int/168008482e ↩︎
  27. https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/StraftatenGegenFrauen/StraftatengegenFrauenBLB2023.pdf?__blob=publicationFile&v=10 ↩︎
  28. https://geschlecht-zaehlt.de/stellungnahme-zum-gewalthilfegesetz/ ↩︎
  29. https://geschlecht-zaehlt.de/bmfsfj-foerderte-es-ngos-fuer-verfaelschung-von-frauenrechtskonventionen/ ↩︎
  30. https://yogyakartaprinciples.org/ ↩︎
  31. https://womensdeclaration.com/de/declaration-womens-sex-based-rights-full-text-de/ ↩︎
  32. https://blog.gabriele-uhlmann.de/patriarchat ↩︎
  33. https://www.instagram.com/mutterschaft_wissenschaft/ ↩︎

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