3. Mai 2025

Historischer Erfolg für Frauenrechte vor dem UK Supreme Court

Was bedeutet das für die EU und Deutschland?
Ein Interview mit der feministischen Juristin Gunda Schumann

Wir sprechen mit Gunda Schumann, Vorständin des lesbischen Aktionszentrums (LAZ) reloaded e.V.1, zum historischen Erfolg von For Women Scotland2 gegen die schottische Regierung vor dem Supreme Court in Großbritannien am 16. April 2025. Das Urteil bestätigt, dass der Equality Act von 2010 Mädchen und Frauen aufgrund ihres Geschlechts schützt. Uns interessiert, wie Gunda Schumann als feministische Juristin das Urteil bewertet und wie sie die Auswirkungen auf die EU und Deutschland einschätzt.


Was ist eine Frau (WIEF): Frau Schumann, Sie sind als feministische Juristin und Aktivistin bekannt, die sich seit Jahrzehnten für die Rechte von Frauen, Mädchen und insbesondere Lesben einsetzt. Der britische Supreme Court hat am 16. April 2025 ein wegweisendes Urteil zum Equality Act von 2010 gefällt3. Die Entscheidung bekräftigt, dass „Geschlecht“ und „Frau“ im Equality Act schon immer „Frau“ und „Geschlecht“ gemäß der biologischen Definition meinte. Die jahrelange Praxis, Männern über ein „Gender Recognition Certificate“ den Status „Frau“ zuzugestehen mit weitreichenden Folgen, war somit ein Verstoß gegen den Equality Act. Können Sie uns kurz erläutern, worum es in diesem Urteil geht und warum es aus feministischer Sicht so bedeutend ist?

Gunda Schumann (GS): Im Urteil des Supreme Court geht es um die Auslegung von Gesetzen4. Im Fokus steht die Frage, wie die o.g. Begriffe „Frau“, „weiblich“, „Geschlecht“, usw., im EA 2010 (Gleichstellungsgesetz) auszulegen sind. Die dafür bemühte Rechtsprechung sowie die Methodik (Sprache, kontextuelle und historische Auslegung) sind komplex. Wichtig ist, ob die Begriffe, die das Parlament im EA 2010 verwendet hat, um Frauen und „trans“ Personen vor Diskriminierung zu schützen, eine kohärente und vorhersehbare Bedeutung haben. Ergebnis ist, dass die vorgenannten Begriffe im EA 2010 auf dem biologischen Geschlecht beruhen. Dieses sei „binär“; es gebe also nur „Frauen“ und „Männer“, was „selbsterklärend“ sei. Das bedeutet logisch, dass Personen des männlichen Geschlechts, die ein GRC (Gender-Anerkennungs-Zertifikat) besitzen, nicht zu der geschützten Kategorie „Geschlecht“ gehören, welche die biologischen Frauen schützt. Trans Personen werden davon unabhängig durch die Kategorie „Geschlechtsangleichung“ (gender reassignment) vor Diskriminierung geschützt.

Bedeutsam ist das Urteil des Supreme Court aus feministischer Sicht, weil durch die praktische Vermengung von Geschlecht und Genderidentität ("Gender" im Sinne von "soziales Geschlecht") die jahrzehntelange und durch die schottische Regierung sogar in ein Gesetz gegossene Diskriminierung und Bedrängung von Frauen, die genderkritisch sind oder einfach unter sich sein wollen, auf einen Schlag aufgehoben worden ist. Dies ist nun geltendes Recht, welches nach 15 Jahren praktizierter Transgenderideologie in die Praxis umzusetzen ist5.

WIEF: Das Urteil stärkt die Rechte von Frauen und behält somit auch Räume wie Frauengefängnisse, Frauenduschen oder Frauensport nur Frauen vor. Ein sogenanntes „Gender Recognition Certificate“ (GRC) erlaubt Männern nicht mehr, Frauenräume zu nutzen. Die feministische Völkerrechtlerin Alessandra Asteriti kritisiert dennoch6, dass die Begrifflichkeiten im Urteil uneindeutig bleiben, was rechtliche Unsicherheiten schafft. Teilen Sie diese Kritik und an welcher Stelle glauben Sie, dass eindeutigere Begrifflichkeiten nötig wären?

GS: Alessandra Asteriti kritisiert u.a., dass der Supreme Court den Begriff „Gender (reassignment)“ (Geschlechtsangleichung) nicht definiert hat. Ist "Gender" ein „angenommenes Geschlecht“, ist es gleichwertig gegenüber dem biologischen Geschlecht oder ist es etwas anderes, z.B. ein Glaube? Können „andere Attribute des Geschlechts“, die angenommen werden, auch z.B. der Name, die Kleidung oder die Haare sein? Das würde auf Geschlechterrollenstereotype hinweisen. Frau Asteriti befürchtet, dass durch die fehlende Definition von „Gender“ gegenüber „Geschlecht“ die notwendigen Abgrenzungen doch wieder ins Wanken geraten und in der Praxis Probleme schaffen könnten.

Auch befleißige sich der Supreme Court einer Sprache, die aus der Transgenderideologie stammt (z.B. „Transfrau“, „Transmann“ anstatt „transsexuell“; „aquired gender“ – angenommenes soziales Geschlecht – wird synonym mit „aquired sex“ – angenommenes Geschlecht – verwendet. Die Beschreibung eines Falls unter der Überschrift „Leben im angenommenen Geschlecht“, in dem das Bedürfnis einer Person mit weiblicher Geschlechtsidentität nach einem „funktionstüchtigen Penis, der eine Erektion und genitale sexuelle Reaktionen ermöglicht“, beschrieben wird).

Ich sehe die Verwendung der Begriffe aus der Transgendersprache ebenfalls kritisch, halte aber die Definition von „Geschlecht“ (sex) als „biologisch“ und binär und die Abgrenzung zwischen „gender reassignment“ und Geschlecht für ausreichend, um Frauenrechte auch in der Praxis wiederherzustellen, zumal das Vereinigte Königreich kein „Self-ID“-Gesetz hat.

WIEF: Nach unserem Verständnis ermöglicht das Urteil auch, Frauen mit einem GRC „männlich“ in begründeten Einzelfällen aus Frauenräumen auszuschließen. Das entspricht dem häufig vorgebrachten Beispiel, dass Frauen ihren Körper soweit durch Testosteron und plastische Operationen manipuliert haben, dass sie männlich wirken und in Frauentoiletten oder vor allem Gewaltschutzeinrichtungen für Frauen für Irritationen sorgen könnten. Könnten Sie genauer erläutern, wie das Urteil hier Klarheit für diese Konfliktfälle schafft?

GS: Eines der leitenden Argumente, warum der Supreme Court annimmt, dass es bei „Geschlecht“ im EA 2010 um das biologische Geschlecht geht, sind schwangere oder stillende Frauen mit männlicher Genderidentität. In ihrer reproduktiven Kapazität würden sie als biologische Frauen von bestimmten Dienstleistungen im Gesundheitssektor, die das EA 2010 vorsieht, diskriminiert, was dem gesamten Sinn und Zweck des EA 2010 zuwiderliefe.

Andererseits stellt das Gericht fest, dass männlich wirkende Frauen mit männlicher Genderidentität von geschlechtsspezifischen Einrichtungen für Frauen ausgeschlossen werden können, ohne dass sie eine Diskriminierung nach dem „Gender Reassignment“-Kriterium geltend machen können.

Der Supreme Court setzt sich aber nicht weiter mit den praktischen Konsequenzen seines Urteils auseinander. Im Netz7 wird vorgeschlagen, „trans“ Personen separate Dienstleistungen und Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen8.

WIEF: Der Supreme Court berücksichtigte für sein Urteil auch ein Statement der LGB Alliance, der Scottish Lesbians and der Lesbian Persistence. Sie sind auch führend in der Organisation LBOR International (Lesbian Bill of Rights International)9 tätig. Wie bewerten Sie das Urteil für die Rechte von Lesben und vor allem für ihr Recht, sich ohne Männer zu versammeln, das ja aktuell bspw. in Australien verboten ist?

GS: Das Urteil ist zweifellos ein „Erdrutschsieg“ für Lesben im Vereinigten Königreich, da es ihre Würde wiederherstellt. LBORI feiert das! Die Definition von „Lesbe“ ist konnotiert mit dem Begriff „Frau“. „Lesbisch“ und „schwul“ bezieht sich auf gleichgeschlechtliche Orientierung. Das Gericht ist davon überzeugt, dass der Zutritt von Männern mit einem GRC zu Lesbenräumen das Konzept der sexuellen Orientierung bedeutungslos mache. Aus dem Urteil folgt klar, dass Lesben, die sich in welcher Form auch immer versammeln wollen, rechtmäßig Männer ausschließen dürfen, egal ob diese ein GRC besitzen oder nicht. Einige Lesben warnen jedoch auch vor den hasserfüllten Reaktionen der Transgender Community auf das Urteil, z.B. Jenny Willmot von den Scottsh Lesbians10.

Der australische Sex Discrimination Act definiert „Geschlecht“ nicht biologisch, sondern hat an seine Stelle die Selbsterklärung des Geschlechts gesetzt. Aus diesem Grund hat es die klagende Lesbian Action Group (LAG) schwer, die Versammlungsfreiheit für Lesben als biologische Frauen durchzusetzen.

WIEF: Das Urteil hat in Großbritannien große Wellen geschlagen, und auch die Niederlande haben ihr Selbstbestimmungsgesetz kürzlich gekippt. Welche Folgen könnte das Urteil des Supreme Courts international haben – insbesondere für Länder, die Gesetze zur Gender-Selbstidentifikation eingeführt haben oder planen?

GS: Das Urteil des Supreme Court hat leider keine direkten Folgen für Länder, die Self-ID bereits eingeführt haben (u.a. Deutschland) oder dies planen. Allenfalls kann es als positives Beispiel für die Anerkennung geschlechtsbasierter Frauen-/Lesbenrechte und Argumentationshilfe für jene PolitikerInnen dienen, die gewillt sind, etwas gegen die Diskriminierung von Frauen/Lesben zu unternehmen.

WIEF: Die EU fördert „Genderidentität“ als juristische Fiktion weiterhin und baut den Einfluss sogar aus. Glauben Sie, dass das Supreme Court Urteil auch die EU zum Umschwenken bewegen kann und wie könnte auf EU Ebene Einfluss genommen werden, um die geschlechtsbasierten Rechte von Mädchen und Frauen wieder zu stärken?

GS: Die EU wird sich von dem Urteil unbeeindruckt zeigen, weil das Vereinigte Königreich aus der EU ausgetreten ist. Jetzt kommt es auf die Frauen(organisationen) auf europäischer Ebene an (z.B. European Women’s Lobby), politischen Einfluss zu nehmen. Auch die neu gegründete Organisation WoPAI (Womens Platform for Action International11 mit der Swedish Women’s Lobby als Initiatorin) könnte ein Player sein.

WIEF: In Deutschland ermöglicht das Selbstbestimmungsgesetz seit November 2024 jedem, das Geschlecht per Selbstauskunft zu ändern – ein Ansatz, den das britische Urteil nun infrage stellt. Welchen Einfluss könnte das Urteil auf die deutsche Rechtslage haben, insbesondere auf das SBGG?

GS: Wie schon erwähnt, hat das Vereinigte Königreich kein Self-ID-Gesetz. Deutschland hingegen schon. Auch hier wären es jetzt vor allem die zukünftig regierenden PolitikerInnen der Union, die das SBGG zu Fall bringen, wenigstens aber drastisch reformieren müssten. Die Argumente zu Frauen- und Lesbendiskriminierung wegen der Vermengung von Geschlecht und Genderidentität durch inkohärente Begrifflichkeiten finden sich ja zuhauf im Urteil. Diese müssten entsprechend durch die UnionspolitikerInnen mit gesellschaftlichem Druck durch genderkritische Frauen aufgegriffen werden.

WIEF: Die deutsche Presse hat leider überwiegend sehr einseitig berichtet und ein Framing vorgenommen, dass „Transfrauen Frauenrechte abgesprochen“ werden, sogenannte „Transkinder“ in UK und USA keine Existenzberechtigung mehr haben und JK Rowling aus reinem Hass auf „Transmenschen“ das Verfahren unterstützt und finanziert hat. Diese einseitige und verfälschte Darstellung wird auch auf Social Media von Influencer-Accounts verbreitet. Die Medien haben einen großen Einfluss auf die Meinungsbildung. Wie kann dieser einseitigen Darstellung entgegengewirkt werden und die Bedeutung geschlechtsbasierter Rechte von Mädchen und Frauen im öffentlichen Bewusstsein gestärkt werden?

GS: Anzusetzen wäre in Deutschland bei der zunehmenden Tendenz zur Einschränkung der Meinungsfreiheit. Der Medienanwalt Ralf Höcker hat zu diesem Problem einen ausgezeichneten Artikel in der Berliner Zeitung geschrieben12.

Zur Bekämpfung der Einschränkung der Meinungsfreiheit sind die Initiativen von PolitikerInnen, die sich für Frauenrechte einsetzen, und von genderkritischen Frauen gefragt, um der woken Blase etwas entgegenzusetzen (siehe auch auf der Website von LAZ reloaded13).

Die Artikel in Cicero (Faika El-Nagashi, 19.04.), NZZ (Niklaus Nuspliger, London, 16.04.), und WELT (17.04.) sind informativ.

WIEF: Das SBGG wird von Kritikerinnen wie Ihnen oft als ‚Männerrechtsgesetz‘ bezeichnet, da es die Schutzräume von Frauen gefährdet. Könnte das Urteil des Supreme Courts helfen, das SBGG abzuschaffen, und wenn ja, auf welche Weise?

GS: Das Urteil des britischen Supreme Courts kann leider auf rechtlicher Ebene kaum helfen, da die gesetzlichen Grundlagen in beiden Ländern völlig unterschiedlich sind. Das Vereinigte Königreich hat kein Self-ID-Gesetz, aber eine Transgenderideologie, die sich seit 2010 wie Mehltau auf alle gesellschaftlichen Bereiche gelegt hat. Es wird einige Anstrengungen und Zeit kosten, dies alles wieder zugunsten der Frauen/Lesben zu ändern.

In Deutschland ist die Transgenderideologie noch nicht in dem Ausmaß verbreitet wie in Großbritannien, aber dafür haben wir ein Self-ID-Gesetz. Auch die Loslösung des Bundesverfassungsgerichts von dem im Grundgesetz, Art. 3 Absatz 2, verankerten binären Geschlechtsbegriff hin zum selbstbestimmten Geschlecht14, verheißen für etwaige Verfassungsbeschwerden von Frauen/Lesben nichts Gutes.

Da bleibt allein die politische und gesellschaftliche Kampagnenebene in Deutschland, um das Ruder in Sachen SBGG wieder herumzureißen.

WIEF: Der familienpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Martin Reichardt, hat auf das Supreme-Court-Urteil unverzüglich reagiert und fordert die Abschaffung des SBGG. Die CDU/CSU haben sich wiederum gar nicht zu diesem Gerichtsurteil geäußert, obwohl sie im Wahlkampf ebenfalls den Willen zur Abschaffung des SBGG geäußert hatten. Im Koalitionsvertrag ist nun lediglich die Planung einer Evaluation des Gesetzes bis 2026 geblieben. Wie bewerten Sie die Haltung der beiden Parteien in diesen Fragen und wie sehen Sie die Chancen, dass es hier zu einer Entscheidung kommt?

GS: Die im CDU/CSU-Wahlprogramm angekündigte Abschaffung des SBGG wird in der schwarz-roten Koalition nicht durchsetzbar sein. Die CSU/CSU-Frauen sind stark (z.B. Dorothee Bär, Susanne Hierl, Sylvia Breher), aber eben nicht stark genug. Nach Konstituierung der Bundesregierung müsste von genderkritischen Frauen/Lesben alsbald Kontakt zur neuen Familien-/Bildungsministerin aufgenommen werden, um die Chancen für eine kritische Evaluation anhand der im Koalitionsvertrag15 niedergelegten Kriterien

  • Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche,
  • die Fristsetzungen zum Wechsel des Geschlechtseintrags sowie
  • den wirksamen Schutz von Frauen

zur Reform des SBGG auszuloten16.

WIEF: Mit dem Urteil im Hintergrund: Welche Strategien würden Sie vorschlagen, um die Abschaffung des Selbstbestimmungsgesetzes in Deutschland anzustreben? Denken Sie an juristische, politische oder gesellschaftliche Ansätze – und wie schätzen Sie den Einfluss der vielen Grassroots-Organisationen ein? Glauben Sie außerdem, dass ein Frauenministerium unter Karin Prien den Frauenrechten in Deutschland wieder zur Geltung verhelfen wird?

GS: Ich denke da vorrangig an politische und gesellschaftliche Ansätze. Grassroots-Frauen/Lesbenorganisationen sind gut, aber sie müssen sich den Kampf der genderkritischen UK-Frauen zum Vorbild nehmen und besser zusammenarbeiten. Vor allem: Es darf im Kampf gegen das SBGG keine Atempause geben.

Ob ein Familien-/Bildungsministerium unter Karin Prien den Frauenrechten in Deutschland wieder zur Geltung verhelfen kann, kann ich nicht beurteilen. Der EMMA-Artikel17 zeichnet ja ein recht positives Bild („Wir sollten uns mehr besinnen auf die Universalität der Menschenrechte und aufhören mit dem Aufspalten von Minderheiten und Minderheitenrechten.“). Soweit ich weiß, stammt Karin Prien aus dem „liberalen Lager“ der CDU in Schleswig-Holstein. Ob das zu Hoffnung Anlass gibt, kann ich derzeit nicht beurteilen.

WIEF: Abschließend: Welche Hoffnung gibt Ihnen das Urteil des Supreme Courts für die Zukunft der Frauenrechte, und was wäre Ihr wichtigster Rat an Frauen und Mädchen in Deutschland, die sich gegen die Auswirkungen des SBGG wehren möchten?

GS: Mein wichtigster Rat an Frauen und Mädchen in Deutschland, die sich gegen die Auswirkungen des SBGG wehren möchten: Gemeinsame Aktionen machen und zusammenhalten! Es bedarf eines ständigen Informationsflusses, vielleicht durch Etablierung eines Newsletters, sowie einer ununterbrochenen öffentlichen Kritik an den negativen Auswirkungen des SBGG auf Frauen/Lesben und Mädchen.

Berlin, den 01.05.2025 Gunda Schumann LAZ reloaded e.V.

Portrait Gunda Schumann

Zur Person

Gunda Schumann, geboren 1954, Aktivistin der Lesben- und Frauenbewegung in West-Berlin in den 1970er und 1980er Jahren, ist Mitautorin von „An der Front des Patriarchats“, einer empirischen Studie über weibliche Prostituierte aus feministischer Perspektive.

Sie studierte Rechtswissenschaften und Soziologie in Berlin und New York, arbeitete bei den Vereinten Nationen in New York und Namibia, bei der Treuhandanstalt Berlin und für die EU und die Bundesregierung in verschiedenen Projekten zum Aufbau von Rechtsstaatlichkeit und marktwirtschaftlichen Strukturen in Osteuropa und Asien.

Autorin des Beitrags 2.2.2.2. „Contra-Position zu den Eckpunkten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums der Justiz zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz vom 30. Juni 2022“ im Rechtshandbuch für Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte 2023 (Hrsg. Sabine Berghahn, Ulrike Schultz).

Vorständin des Lesbischen Aktionszentrums (LAZ) reloaded e.V., Berlin, das seit 2023 Mitglied von LBOR International (LBORI) ist.

In dieser Funktion ist Gunda Schumann Aktivistin der nationalen und internationalen radikalen lesbischen feministischen Bewegung und kämpft als Expertin und Lobbyistin gegen das im November 2024 in Kraft getretene Selbstbestimmungsgesetz in Deutschland.


  1. https://www.laz-reloaded.de/ ↩︎
  2. https://forwomen.scot/20/04/2025/uk-supreme-court-the-judgment/ ↩︎
  3. https://supremecourt.uk/uploads/uksc_2024_0042_judgment_aea6c48cee.pdf ↩︎
  4. „25. Die zentrale Frage in diesem Rechtsmittelverfahren ist, ob Verweise im EA 2010 [Gleichstellungsgesetz] auf das „Geschlecht“ einer Person sowie auf „Frau“ und „weiblich“ im Lichte von Abschnitt 9 des GRA [Gender- Anerkennungsgesetz) 2004 so auszulegen sind, dass sie auch Personen umfassen, die durch den Besitz eines GRC [Gender-Anerkennungs-Zertifikat] ein erworbenes Gender haben.“, https://supremecourt.uk/uploads/uksc_2024_0042_judgment_aea6c48cee.pdf ↩︎
  5. Zur Umsetzung des Urteils in der Praxis vgl. Maya Forstater im Interview https://youtu.be/kqTG9n4icmw?si=dVOM-imQXAuDYaSY ↩︎
  6. https://alessandraasteriti.substack.com/p/the-fws-judgment-critiqued-part-one ↩︎
  7. https://knowingius.org/p/sex-has.always-meant-biological-sex ↩︎
  8. Vgl. auch Equality and Human Rights Commission, Interim Update 25 April, 2025 https://www.equalityhumanrights.com/media-centre/interim-update-practical-implications-uk-supreme-court-judgment ↩︎
  9. https://www.lborinternational.com/ ↩︎
  10. https://scottishlesbians.substack.com/p/after-the-supreme-court ↩︎
  11. https://www.womensplatformforaction.org/ ↩︎
  12. https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/das-luegenverbot-der-bundesregierung-angriff-auf-die-meinungsfreiheit-und-gefahr-fuer-die-demokratie-li.2317586 ↩︎
  13. https://www.laz-reloaded.de/aktuelles/ ↩︎
  14. Vgl. das Gutachten der Rechtsanwälte Jacob und Dr. Märker zum Entwurf eines SBGG, https://storage.e.jimdo.com/file/5e295889-f93a-4280-94d0-29e564498f48/Gutachten_SBBG.pdf; vgl. auch Dritte Option, BVerfG, Beschl. D. Ersten Senats vom 10. Oktober 2017 - 1 BvR 2019/16, BVerfG, Beschl d. Ersten Senats v. 06.12.2005 – 1 BvL 3/03 -, Rz. 1-73, Verbot der Eheschließung bei erfolgter Vornamensänderung: „lesbische“ Transfrau’, http://www.bverfg.de/e/ls20051206_1bvl000303.html , BVerfG 2005, Rz. 39; BVerfG, Beschl. d. Ersten Senats v. 11.01.2011 – 1 BvR 3295/07-, Rz. 1-82 -, - Eingetragene Lebenspartnerschaft nur mit operativem Eingriff: „lesbische“ ‚Transfrau’, http://www.bverfg.de/e/rs20110111_1bvr329507.html , BVerfG 2011, Rz. 76). ↩︎
  15. https://www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf (Ziff.4.1.). ↩︎
  16. Die konservative ÖVP in Österreich hat das sog. Bundesgleichstellungsgesetz 2023 nicht mehr geändert, nach dem das „empfundene Geschlecht“ maßgeblich ist; das aktuelle Regierungsprogramm bemerkt dazu nichts (vgl. dazu den Cicero-Artikel, s.o.) ↩︎
  17. https://www.emma.de/artikel/karin-prien-ministerin-universalistin-341759 ↩︎

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