Die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen finden am 14. September 2025 statt. Schon auf kommunaler Ebene werden Regelungen und Maßnahmen entwickelt und beschlossen, die sich konkret auf Mädchen und Frauen auswirken. So entscheiden in der Regel die Kommunen über die Ausstattung von Schulen, öffentlichen Gebäuden, Schwimmbädern und Sportstätten. Außerdem setzen die Kommunen Maßnahmen für den Gewaltschutz von Frauen gemäß Istanbul-Konvention um. Gesetzgebungen wie das Selbstbestimmungsgesetz und LGBTQ-Aktionspläne werden genutzt, um den geschlechtsbasierten Schutz von Mädchen und Frauen und Frauenschutzräume zu reduzieren und auszuhebeln sowie ursprünglich für Mädchen und Frauen entwickelte Programme für Jungen und Männer zu öffnen. Nutzen Sie Ihre Stimme für die Rechte von Mädchen und Frauen!

