Das Bundessozialgericht hat 2023 klargestellt: Transgender-Eingriffe müssen als neue Methoden nach §135 SGB V bewertet werden. Die Grundlage für eine Kassenfinanzierung der Eingriffe muss der Bundestag schaffen, nicht die Gesundheitsministerin. Warken hat diesen Weg umgangen und den G-BA per Ministerialschreiben mit einem beschleunigten Verfahren beauftragt, das die Evidenzprüfung ausschließt. Wir fragen: Wer soll das bezahlen? Schreiben Sie jetzt die Bundestagsausschüsse an!

