
"Der größte Fehler, den Männer machen, die sich als Frauen ausgeben, ist, dass sie keine Ahnung haben, was es wirklich bedeutet, eine Frau zu sein. Wenn man sexuelle Gewalt überlebt hat. Wenn man häusliche Gewalt überlebt hat. Wenn man Stalking überlebt hat. Wenn man die Gerichtsverfahren und Kämpfe überstanden hat, die mit diesen Verbrechen einhergehen. Wenn man jeden Tag mit der Gefahr gelebt hat, die über einem schwebt – und es trotzdem geschafft hat, alles zu tun, was Männer tun, während man buchstäblich blutet –, ist man gezwungen zu lernen, alles zu überleben. Zu denken, dass wir ihre Drohungen aus der 5. Klasse nicht überleben können, ist der deutlichste Beweis dafür, dass sie keine Frauen sind." Isabella Cêpa
Nachdem Isabella Cêpa in Brasilien 25 Jahre Haft drohten, weil sie einen männlichen Politiker als Mann bezeichnet hatte, hatte sie erfolgreich Asyl in einem europäischen Land beantragt aufgrund politischer Verfolgung (wir berichteten in der letzten Ausgabe). Nun hat das höchste Gericht Brasiliens sie freigesprochen.
In Deutschland war im August und Anfang September der Fall Liebich in den Schlagzeilen. Bisher ist jedoch keine Einsicht der Regierungsparteien zu erkennen, dass das Selbstbestimmungsgesetz durch Liebich nicht missbraucht, sondern lediglich genutzt wird. In der Bundestags-Debatte am 11. September berief die CDU/CSU sich auf das Vorhaben einer Evaluierung. Das aktuelle Vorhaben von CDU-regierten Bundesländern, sexuelle Identität im Grundgesetz zu schützen, zeigt deutlich, dass die CDU/CSU die abgewählte Identitätspolitik der Vorgängerregierung weiterführt.
Der Widerstand von Feministinnen in Deutschland geht dennoch weiter: Die Frauenheldinnen brachten das Thema genderaffirmative Eingriffe an Minderjährigen und die nicht evidenzbasierte deutsche Behandlungsleitlinie wieder erfolgeich in den Fokus der Öffentlichkeit.

„Sexuelle Identität“ ins Grundgesetz – Initiative von CDU-regierten Bundesländer kommt am 26. September in den Bundesrat
Die CDU-regierten Bundesländer Berlin (Kai Wegner), Nordrhein-Westfalen (Hendrik Wüst) und Schleswig-Holstein (Daniel Günther) sowie das SPD-regierte Bundesland Mecklenburg-Vorpommern (Manuela Schwesig) haben einen Antrag für eine Grundgesetzänderung eingereicht, um in Artikel 3, Absatz 3 eine sogenannte "sexuelle Identität" zu schützen. Der Antrag wird dort am 26. September beraten.
Befürworter argumentieren, ein ausdrückliches Verbot der Benachteiligung würde Rechtssicherheit schaffen und Schutzlücken schließen, die mit einfachen Gesetzen nicht zuverlässig adressiert werden. Kritiker und Feministinnen wenden ein, der Begriff sei unklar und verwechsle sexuelle Orientierung (lesbisch/schwul/bisexuell) mit Identitätskategorien, die über das Sexualstraf‑, Familien‑ und Gleichstellungsrecht weitreichende Folgen vor allem auf die geschlechtsbasierten Rechte von Frauen und Mädchen haben könnten (z. B. Statistik, Förderprogramme, Schutzräume).
Einen ähnlichen Vorstoß gab es bereits 2009/2010. Damals hatten die CDU/CSU und die FDP das Vorhaben abgelehnt. Die FDP kritisierte damals, dass über den unklaren Begriff der "sexuellen Identität" auch sexuelle Devianzen einen Grundrechtsschutz erhalten würden. Seit Jahren lobbyiert beispielsweise der Pädophilenaktivist Dieter Gieseking für einen Schutz der "sexuellen Identität" und kündigte an bis vor das Verfassungsgericht zu ziehen, falls Pädophilie unter diesem Begriff nicht erfasst wird.
Internationale Fälle belegen, dass es weitreichende Auswirkungen auf Frauenrechte und die Demokratie hat, wenn der unklare Begriff der "sexuellen Identität" oder "Genderidentität" einen gleichwertigen Schutz wie "Geschlecht" erhält. Der Sex Discrimination Act in Australien stellt beide Begriffe seit 2018 auf eine Stufe. Die Unternehmerin Sall Grover muss nun ein kostspieliges Gerichtsverfahren führen, um ihre App für Frauen vor dem Zugang von Männern zu schützen (Fall "Tickle vs. Giggle" – wir berichteten). Ein ähnlicher Fall einer Geschäftsschädigung einer Unternehmerin liegt bei dem Fall Doris Lange vor, die ein Gerichtsverfahren führen muss, weil sie männlichen Personen in ihrem Frauenfitnessstudio in Erlangen den Zutritt verweigert.
Für eine Verfassungsänderung ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig.
Zum Weiterlesen
- https://geschlecht-zaehlt.de/sexuelle-identitaet-ins-grundgesetz/
- https://blogs.feministwiki.org/feuerstein/sexuelle-identitat/
- https://www.emma.de/artikel/paedophilie-als-grundrecht-341329
- https://www.ronalyze.de/p/schleswig-holstein-will-ans-grundgesetz
- https://www.ronalyze.de/p/sexuelle-identitat-im-grundgesetz
- https://www.ronalyze.de/p/2712023-holocaust-gedenktag-in-deutschland

Der Fall Liebich und das Selbstbestimmungsgesetz
Der Fall Marla‑Svenja Liebich belegt weiterhin eindrücklich die Möglichkeiten des Selbstbestimmungsgesetzes. Liebich war nach rechtskräftiger Verurteilung wegen Volksverhetzung zum Haftantritt in die Frauen‑JVA Chemnitz geladen, hat sich dem von Presse begleiteten Haftantritt aber durch Flucht entzogen und ist bis heute nicht gefunden worden.
Die NJW‑Kolumne „Marla und Maja“ bringt es auf den Punkt: Liebichs Vorgehen ist kein Missbrauch im Sinne eines rechtswidrigen Tricks, sondern eine gesetzeskonforme Nutzung eines bewusst voraussetzungsarmen Gesetzes. Das macht den Fall zum Lackmustest des Reformwillens – nicht zum Einzelfall mit kurioser Note, sondern zum Konstruktionsproblem.
In der politischen Kommunikation dominierte dennoch weiterhin der Begriff „Missbrauch“ – u. a. im ZDFheute‑Interview mit Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sowie im BILD‑Interview mit Familienministerin Karin Prien (CDU). Beide fordern Korrekturen am Gesetz und stellen den Liebich‑Fall als Missbrauchsfall dar.
Aus den Ländern kommt jetzt sichtbarer Reformdruck. Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) fordert, den Justizvollzug und die Strafverfolgung aus dem Anwendungsbereich des SBGG ausdrücklich herauszunehmen. Begründung: Der Staat dürfe seine Hoheits‑ und Schutzfunktionen nicht delegieren. Wo Haft organisiert wird, müsse die biologische Realität handlungsleitend sein. Zudem verlangt Geiert Missbrauchsprüfungen – analog zu „Scheinehe“-Konstellationen –, wenn eine Eintragsänderung erkennbar der Umgehung anderer Rechtsgüter dient.
Die AfD brachte am 11. September einen Antrag zur Abschaffung des Selbstbestimmungsgesetzes in erster Lesung in den Bundestag ein. Die CDU/CSU hat die Chance verpasst, sich in dieser Frage klar zu positionieren und sich gegen den Wahlverlierer SPD in den Koalitionsverhandlungen durchzusetzen. Die Koalition aus CDU und SPD plant lediglich eine Evaluation im Jahr 2026. Im Wahlkampf hatte die CDU noch erklärt, sie wolle das Gesetz abschaffen bzw. stark schwächen zugunsten der Rechte und Sicherheit von Frauen und Kindern. Daraufhin hatten viele Frauen erstmalig CDU gewählt.
Die Debatte wird begleitet von überwiegend einseitiger Berichterstattung seitens der deutschen Medien – eine Ausnahme stellt die NZZ dar – und mehreren offenen Briefen von regierungsunabhängigen autonomen Frauenrechtsinitiativen: Lasst Frauen Sprechen (an Alexander Dobrindt), Geschlecht zählt (an Friedrich Merz) und Was‑ist‑eine‑Frau.de (Mitmach‑Aufruf) verschieben das Framing von „Missbrauch“ hin zu „Konstruktionsfehler“ und betonen Frauen‑ und Kinderschutz.
"Was ist eine Frau" weist wiederum darauf hin, dass ein selbstgewählter Geschlechtseintrag an sich problematisch ist und schon seit Jahrzehnten zu dokumentierten Übergriffen führt – schon unter dem Transsexuellengesetz. Dies belegen wir durch die Karte "Kein Einzelfall", die Vorfälle sammelt. Ein Artikel von Rona Duwe auf ihrem Substack bestärkt, dass die juristische Fiktion des Geschlechtswechsels nicht erst seit Liebich ein Problem ist. Sie fordert Feministinnen auf, das "True Trans" Narrativ hinter sich zu lassen, um die Realität zu benennen, dass hier seit Jahren eine Grenzübeschreitung von Männern zulasten der Sicherheit und Rechte von Frauen und Mädchen vorliegt. Es existiert kein Gutachten, dass einen Mann zur Frau macht und auch ein kastrierter Mann bleibt ein Mann.
Steuervorteile durch Selbstbestimmungsgesetz
Das Selbstbestimmungsgesetz schafft ungeahnte Möglichkeiten, sich Vorteile bei der Besteuerung zu verschaffen. Bei Nießbrauch und Leibrenten rechnet das Finanzamt mit Vervielfältigern, die auf durchschnittlicher Lebenserwartung beruhen und daher nach Geschlechtern trennen. Das kann den Kapitalwert (und damit die Steuer) spürbar verändern. Warum spielt das SBGG eine Rolle? Das Gesetz sagt: Maßgeblich ist der im Register eingetragene Geschlechtseintrag – auch steuerlich. Wer seinen Eintrag ändert, fällt bei der Berechnung unter die jeweilige Tabelle.
Mini‑Beispiel (vereinfacht):
- Vater (61) überträgt ein Haus (2,5 Mio. €) an die Tochter und behält sich lebenslangen Nießbrauch vor.
- Kapitalwert Nießbrauch nach Tabellen: als Mann ca. 673 000 €, als Frau ca. 732 000 €.
- Differenz ~59 000 € → bei 19 % Steuersatz rund 11 200 € Steuerunterschied.
Wichtig zu wissen:
- 3‑Monats‑Regel: Zwischen Anmeldung und Wirksamkeit der Änderung liegen mind. 3 Monate.
- Ein‑Jahres‑Sperrfrist: erneute Änderung erst nach 12 Monaten.
- Keine Rückwirkung: Bereits erlassene Bescheide bleiben unberührt.
- Kein „Gestaltungsmissbrauch“ allein wegen der Änderung – das Finanzamt darf keine Begründung zur Identität verlangen.
Zum Weiterlesen: LKC Grünwald (Fachbeitrag)

Vielfaltsbarometer 2025: Akzeptanz sinkt – Rückgang vor allem beim Thema „Trans“
QueerNations fasst die neue Erhebung der Robert-Bosch-Stiftung zusammen. Die allgemeine Zustimmung zu Vielfalt in Deutschland ist gesunken; betroffen ist auch die Dimension „sexuelle Orientierung“. Bei näherem Blick zeigt sich der stärkste Rückgang dort, wo das Studiendesign Trans-Themen mit unter „sexuelle Orientierung“ erfasst: Aussagen wie „Das Geschlecht zu ändern ist wider die Natur“ fanden 2025 deutlich mehr Zustimmung als 2019, ebenso stieg der Anteil derjenigen, die meinen, „Transsexuelle sollten unter sich bleiben“. Dagegen veränderten sich die Antworten zu Homosexualität nur gering (z. B. „öffentliches Küssen“ oder „keine eigenen Kinder“: jeweils ±2 Prozentpunkte). Insgesamt fiel der Indexwert für „sexuelle Orientierung“ von 77 (2019) auf 69 Punkte (2025). Die Stiftung bestätigt den generellen Trend sinkender Akzeptanz, besonders bei „ethnischer Herkunft“ und „Religion“, und erläutert Methode und Stichprobe der Studie.
Neuss führt Unisextoiletten an einer Grundschule ein
Die katholische Karl‑Kreiner‑Grundschule in Neuss hat in ihrem Neubau für 200 Grundschüler ausschließlich Unisex‑WCs eingerichtet. Dies widerspricht geltenden Standards für öffentliche Gebäude und der Arbeitsstättenverordnung, an die sich auch Schulen halten müssen. Es dürfen zwar zusätzlich Unisextoiletten eingerichtet werden. Getrennte Toiletten für Mädchen und Jungen müssen dennoch in ausreichender Zahl vorhanden sein.
Die Schulleitung, die die Maßnahme initiiert hat, begründet diese mit Planungseffizienz und der Erwartung, sich auf Kinder einzurichen, "die sich als anderes Geschlecht identifizieren", obwohl bisher kein solches Kind die Schule besucht. Die Stadt als Träger schreibt Unisex‑Lösungen nicht vor. Allerdings hatten die Grünen in Neuss und ihre Fraktionsvorsitzende, die zugleich Vorsitzende des Neusser Gleichstellungsbeirats ist, das Vorhaben aktiv vorangetrieben und würden dieses gern an weiteren Schulen etablieren. Die WELT ordnet die Einführung kritisch ein. Kristina Schröder kommt zu Wort und bringt das Sicherheitsbedürfnis, die Privatsphäre und Würde von Mädchen zur Sprache, die hier missachtet werden.
An derselben Schule war im Mai ein Mann in die Mädchentoiletten eingedrungen. In der näheren Umgebung gab es mehrere sexuelle Übergriffe durch einen Mann auf Mädchentoiletten.

Internationale wissenschaftliche Konferenz der SEGM in Berlin von Gewaltaufrufen durch Transaktivisten begleitet
Die internationale wissenschaftliche Konferenz der SEGM (Society for Evidence Based Gender Medicine) in Berlin war von massiven Einschüchterungsversuche gegen Wissenschaftler begleitet, wie die EMMA berichtet. Auf der Konferenz versammelten sich renommierte Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Forschung, die teils seit Jahrzehnten im Themenfeld Experten sind. Die Konferenz setzte sich kritisch mit genderaffirmativen Behandlungen von Kindern und Jugendlichen auseinander. Die SEGM fordert einen evidenzbasierten und vorsichtigeren Umgang mit hormonellen und operativen Eingriffen an Minderjährigen. Im Vorfeld kursierten im Netz Fahndungsplakate mit Fotos und Parolen wie „Transfeinden aufs Maul“, was zur Geheimhaltung des Tagungsorts führte. Die Hetzkampagne war von der Translobbyorganisation dgti e.V. gestartet worden. Wir berichteten.

Frauenheldinnen demonstrierten in Münster und Berlin gegen genderaffirmative Eingriffe an Minderjährigen
Der Verein Frauenheldinnen e.V. hat vor dem "Center for Transgender Health" im Universitätsklinikum in Münster und vor den Kliniken im Theodor-Wenzel-Werk in Berlin unter dem Motto "Trans-Medizin macht krank – ein Leben lang" am 15. und 17. September zwei erfolgreiche Demonstrationen durchgeführt. Die Aktionen richteten sich gegen das Selbstbestimmungsgesetz, das eine sogenannte "soziale Transition" von Minderjährigen erleichtert und gegen die nicht evidenzbasierte deutsche S2K-Leitlinie zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Die Aktionen erfuhren breite Berichterstattung in den Medien. Der Verein hat eine Stellungnahme herausgegeben zu den Statements von Georg Romer zur S2K-Leitlinie in den Westfälischen Nachrichten. Romer war Leiter der Kommission, die die Leitlinie entwickelt hatte und leitet außerdem das "Center for Transgender Health".

Europäische Union: EU‑Recht und die Pflicht zur Anerkennung einer Genderidentität
Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs Richard de la Tour hat am 4. September vorgeschlagen, dass EU‑Grundrechte zur Genderidentität nationale Regelungen überschreiben können. Dem liegt ein Fall zugrunde, bei dem einem bulgarischen Staatsangehörigen die Änderung des Geschlechtseintrags und der Geburtsukunde veweigert wurde. In Bulgarien existiert weder ein Transsexuellengesetz, das eine solche Personenstandsänderung aufgrund operativer Eingriffe erlaubt, noch eine Self-ID-Gesetzgebung, die auf einem reinen Sprechakt beruht. Das oberste Gericht in Bulgarien stellte daraufhin eine Anfrage an den Generalanwalt des EuGH, um eine Einschätzung zu erhalten, wie der Fall vor dem EuGH entschieden werden würde. Der EuGH ist an den Antrag nicht gebunden, folgt ihm aber häufig. Politisch wäre ein entsprechendes Urteil sprengkräftig: Es würde nationale Regelungen nicht nur delegitimieren, sondern ersetzend durch EU‑Recht korrigieren.
In mehreren Artikeln hatten Róisin Micheaux, Faika el Nagashi und Anna Zobnina bereits erläutert, wie tief genderidentitätsideologische Politik in der EU verankert ist und dort durch eine kleine Gruppe von Aktivisten vorangetrieben wird. Somit werden nationale Entscheidungen gegen Self-ID-Gesetze und -Regelungen erschwert bis verunmöglicht.
Siehe: https://genspect.org/one-strategy-to-rule-them-all-the-eus-descent-into-queer-activism/
https://thecritic.co.uk/the-eu-is-refusing-to-change-course-on-gender/
https://genspect.org/the-curious-case-of-non-binary-people-in-eu-data/
Europäische Union: Faika el Nagashi kündigt Athena Forum an
Faika el Nagashi kündigt die Gründung des Athena Forums an, um den geschlechtsbasierten Rechten von Mädchen und Frauen in der EU wieder zur Geltung zu verhelfen. EU-Entscheidungen zur Selbstidentifikation greifen tief in nationale Regelungen ein. Zum Schutz von Frauenrechten und Kindern brauche es Transparenz, Debatte und Folgenabschätzung – „Was in Brüssel passiert, bleibt nicht in Brüssel.“

LGB International: Neues weltweites Bündnis für die Rechte von Lesben, Schwulen und Bisexuellen
LGB International hat sich als Dachverband nationaler LGB-Organisationen gegründet, um eine gemeinsame Stimme gegenüber UN-Behörden und internationalen Institutionen zu bilden. Grundlage ist die Realität von Geschlecht und die Abgrenzung von „Genderidentität“. Die Allianz betont Redefreiheit, den Schutz lesbischer Frauen (als Frauen und als Homosexuelle), lehnt medizinische „Transition“ bei Kindern ab und listet bereits zahlreiche Verbände als Mitglieder bzw. assoziierte Gruppen in Europa, Nord- und Südamerika sowie Asien. Laut Gründungsbericht vereint LGB International inzwischen Gruppen in rund 18 Ländern; der Vorsitzende Frederick Schminke begründet die Abspaltung damit, dass traditionelle LGBT-Verbände sich von den Interessen gleichgeschlechtlich Angezogener entfernt hätten. Ziel sei es, sexbasierte Rechte – etwa Single-Sex-Räume und eigenständige LGB-Vertretung – international zu verteidigen und die Arbeit nationaler Ableger zu koordinieren.
Dänemark: Lotte Ingerslev obsiegt teilweise
Das Gericht in Lyngby hat die Publizistin Lotte Ingerslev in zentralen Punkten freigesprochen: Es sei nicht ehrverletzend, einen Mann als Mann zu bezeichnen, auf Fetisch‑Inhalte hinzuweisen, die er selbst veröffentlicht hatte, und die Empfehlungen des Fußballverbands DBU, die Männern Zugang zu Frauenumkleiden erlauben, wenn ein Vorhang angebracht ist, kritisch zu beleuchten. Das Gericht hat Lotte Ingerslev jedoch dazu verurteilt, eine Entschädigung für die Verlinkung der fraglichen Bilder und der Informationen über Nadia Jacobsens fetischistische Online-Geschichte zu zahlen. Dies erweckt nach Ansicht des Gerichts den Eindruck, dass Nadia Jacobsen ein besonderes sexuelles Interesse hat – und dass dieses Interesse der Grund für die Empfehlungen der DBU zur Einbeziehung von mehr Geschlechtsidentitäten im dänischen Fußball ist, einschließlich der Gestaltung von Umkleidekabinen. Das Gericht ist der Ansicht, dass diese angebliche Verknüpfung über das hinausgeht, was in einer Debatte über ein gesellschaftlich relevantes Thema zulässig ist. Ingerslev überlegt mit ihrem Anwalt noch, ob sie in die nächste Instanz geht.
Hier ein Interview mit Ingerslev zu dem Fall.
UK: EHRC greift durch für Frauenrechte
Seit der UK Supreme Court im April klargestellt hat, dass „sex“ im Equality Act 2010 Geschlecht meint, müssen öffentliche Körperschaften ihre Richtlinien bereinigen. Die EHRC (Equality and Human Rights Commission) hat 19 Organisationen zur Korrektur aufgefordert – bei Weigerung drohen unbegrenzte Geldbußen. Praktisch heißt das: Frauenräume dürfen wieder geschlechtsbasiert geregelt werden. Self‑ID‑Klauseln, die einen „automatischen Zugang“ für Männer suggerieren, gelten als rechtsirreführend.
Zum Weiterlesen:
https://commonslibrary.parliament.uk/research-briefings/cdp-2025-0178/
https://www.thetimes.com/uk/politics/article/single-sex-spaces-biology-ehrc-8jptcqdwc
UK: For Women Scotland leitet dritte Runde gegen schottische Regierung ein
For Women Scotland zieht erneut vor Gericht, um Schul‑ und Gefängnisregelungen der SNP‑Regierung zu kippen, die trotz Supreme‑Court‑Urteil an Self‑ID-Maßnahmen festhalten. Das Verfahren wählt bewusst die „reduction“ (Aufhebung einer Verwaltungsnorm) statt einer trägeren Judicial Review.
UK: Meinungsfreiheit unter Druck? Der Fall Graham Linehan
Die Festnahme des Komikers Graham Linehan wegen seiner genderkritischen Tweets am Flughafen Heathrow entfachte eine Grundsatzdiskussion: Wo endet zulässige Zuspitzung, wo beginnt strafbare Gewaltverherrlichung? NZZ und britische Medien zeichnen das Spannungsfeld nach – inklusive der Frage, inwieweit Aktivisten Polizei und Justiz „instrumentalisieren“ können – im Falle Linehan ein aggressiver Transaktivist, der bei der Polizei angestellt ist.

Australien: Recht gegen Sprache – der Fall Kirralie Smith
Die australische Frauenrechtsaktivistin Kirralie Smith wurde in New South Wales von einem Gericht wegen „Herabwürdigung“ (Vilification) verurteilt, weil sie öffentlich Männer, die sich als Frauen „identifizieren“, weiterhin als Männer bezeichnet hatte. Zwei dieser Männer hatten beantragt, Smith solle sich nicht mehr öffentlich zu ihnen äußern, da sie sich durch ihre Aussagen verunglimpft fühlten. Das Gericht stellte sich auf ihre Seite und könnte Smith sowie ihrer Organisation Binary Australia Geldstrafen von bis zu 100.000 Australischen Dollar pro Kläger auferlegen. Zudem drohen gerichtliche Auflagen wie eine öffentliche Entschuldigung und interne Schulungsmaßnahmen gegen „Diskriminierung und Herabwürdigung“. Smith hatte auf Sicherheitsprobleme für Frauen im Sport hingewiesen, nachdem Männer in Frauenfußballligen mitspielten – nun könnte ihre sachbezogene Kritik als rechtswidrig eingestuft werden.
Weiterlesen: https://quadrant.org.au/news-opinions/society/the-commission-for-bullshit/
https://reduxx.info/aus-womens-rights-activist-guilty-of-vilification-for-calling-trans-identified-males-men-facing-possible-200k-penalty/

Australien: Genderklinik-Whistleblowerin Dr. Jillian Spencer entlassen
Dr. Jillian Spencer, langjährige Kinderpsychiaterin am Queensland Children’s Hospital, wurde offiziell gekündigt, nachdem sie sich öffentlich kritisch zur medizinischen „Transition“ Minderjähriger geäußert hatte. Die Kündigung erfolgte, obwohl mehrere rechtliche Verfahren zu ihrem Whistleblower-Status noch ausstehen und eine unabhängige Überprüfung der medizinischen Praxis mit Pubertätsblockern und gegengeschlechtlichen Hormonen erst Ende November abgeschlossen sein soll. Spencer war 2023 suspendiert worden, nachdem sie intern und öffentlich vor Gesundheitsrisiken durch diese Behandlungen gewarnt hatte. In ihrer 59-seitigen Kündigung wird ihr u. a. ein Verstoß gegen den Verhaltenskodex durch mediale Auftritte vorgeworfen. Während Spencer ihre Entlassung als Einschüchterungsversuch deutet, wurde zeitgleich eine Beschwerde gegen Michelle Telfer – eine der einflussreichsten Verfechterinnen solcher Behandlungen in Australien – eingestellt. Das Queensland Gender Clinic hat neue hormonelle Behandlungen vorerst pausiert, bis das laufende Gutachten unter Leitung von Professorin Ruth Vine abgeschlossen ist. Spencer betont, sie habe stets im Interesse des Kinderschutzes gehandelt und sieht sich zu Unrecht bestraft.
https://www.genderclinicnews.com/p/unequal-verdicts?r=130uly&utm_campaign=post&utm_medium=web

Brasilien: „Misgendering“ ist kein Verbrechen
Die Feministin Isabella Cêpa erstritt, dass die gegen sie angestrengte Strafsache wegen „Misgendering“ vor dem höchsten Gericht Brasilien eingestellt wurde. Es gibt in Brasilien keine Strafnorm für „Transphobie“ im vorliegenden Kontext. Das reine Benennen biologischer Tatsachen fällt unter die Meinungsfreiheit. Isabellas Rechtsstreit zog sich über mehrere Jahre hin (seit 2021) und zerstörte ihre berufliche Existenz. Ihr drohte eine Strafe von 25 Jahren Haft, weil sie einen männlichen Transaktivisten und Politiker als Mann bezeichnet hatte. Daraufhin beantragte sie erfolgreich Asyl in einem europäischen Land wegen politischer Verfolgung.
Brasilien: Putzfrau droht 5 Jahre Haft, weil sie Mann aus Frauen-WC verwies
In Brasilien stehen zwei Universitätsangestellte vor einer Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren, weil sie einen Mann, der sich als Frau „identifiziert“, im Frauen-WC angesprochen und weiterhin als Mann bezeichnet haben sollen. Der Vorfall ereignete sich 2022 an der Bundesuniversität von Paraíba. Reinigungskraft Luiza wies den Studenten höflich darauf hin, dass er sich im falschen Waschraum befinde. Nun wird sie wegen „sozialem Rassismus“ strafrechtlich verfolgt. Auch ein Kollege, der die Situation mit einem Kommentar unterstützte, ist angeklagt. Grundlage ist ein Urteil des brasilianischen Obersten Gerichts, das „Genderidentität“ unter das Antidiskriminierungsrecht stellt. Die Vorwürfe haben schwerwiegende soziale und finanzielle Folgen für die beiden, die sich derzeit kaum rechtlich verteidigen können. Eine internationale Spendenkampagne soll die notwendigen Anwaltskosten sichern und auf die prekäre Lage hinweisen.
Weiterlesen:
https://reduxx.info/brazilian-university-workers-facing-up-to-five-years-in-prison-for-social-racism-after-misgendering-transgender-student/?utm_source=chatgpt.com
Spendenaktion:
https://www.gofundme.com/f/no-woman-should-be-jailed-for-speaking-up
Weitere politische Entwicklungen in Brasilien
Die Menschenrechts-Kommission des brasilianischen Senats hat am 3. September eine Vorlage befürwortet, die geschlechtsbasierte Schutzräume (Toiletten, Umkleiden etc.) vorsieht. Das Vorhaben geht als Gesetzentwurf ins weitere Verfahren. Die feministische Gruppe MATRIA war maßgeblich an der SUG 16/2023 beteiligt (21k+ Unterstützungen) und feierte den Schritt öffentlich.
In Brasilien gilt seit 2018 Self‑ID (= die Möglichkeit eines selbstbestimmten Geschlechtseintrags ohne körpeliche Eingriffe oder Gerichtsverfahren), das weiterhin bundesweit in Kraft bleibt. Seit 2025 besteht in Brasilien zusätzlich Möglichkeit eines neutralen Geschlechtseintrags.
Im April 2025 waren die Regeln für die Eingriffe an Minderjährigen durch den Bundesärzterat (CFM) verschärft worden mit einem Verbot von Pubertätsblockern und der Vorgabe, gegengeschlechtliche Hormone erst ab 18 zu verabreichen und genderaffirmative Operationen erst ab 21 zu erlauben. Seit Ende Juli ist die CFM‑Resolution per Gerichtsbeschluss vorläufig suspendiert; vor dem Obersten Gericht (STF) läuft ein Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit.
Quellen: - STF, ADI 4275 (2018) – Zivilstandsänderung ohne OP: Notiz des STF · Volltext PDF - STJ (09.05.2025), Geschlechtseintrag „neutral“: STJ‑Mitteilung - CFM, Resolução 2.427/2025 (16.04.2025): CFM‑PDF - Gerichtliche Suspendierung der CFM‑Norm: CNN Brasil · IBDFAM - Senat, CDH: Offizieller News‑Artikel · Rádio Senado zur SUG 16/2023 - MATRIA zur Zustimmung in der CDH: Tweet/X · Instagram‑Beitrag

USA: Detransitioniererin Prisha Mosley erhält zweite Chance für Klage
Die Detransitioner‑Klage von Prisha Mosley könnte zum Präzedenzfall werden: North Carolina hat die Verjährung für medizinische Eingriffe im Kontext von Transitionen auf zehn Jahre erweitert (HB 805). Das Gericht prüft, ob dadurch neben der bereits zugelassenen Betrugs‑Klage auch Fahrlässigkeit/Medical Malpractice wieder aufleben. Das Urteil dürfte national beachtet werden – in einer Phase, in der Bundespolitik und mehrere Staaten die öffentliche Finanzierung einschlägiger Eingriffe neu bewerten.

USA: Hauptverfahren Chloe Cole vs. Kaiser Permanente (große Genderklinik) steht bevor
Ein Berufungsgericht hat nach Angaben des Center for American Liberty einen frühen Erfolg von Chloe Cole bestätigt; ihr Verfahren gegen Kaiser Permanente wird nun zur Hauptverhandlung fortgesetzt (Update vom 19. September 2025; Fallseite). Ausgangspunkt des Falls ist Coles Klage wegen mutmaßlicher Behandlungsfehler während ihrer Minderjährigkeit, u. a. Pubertätsblocker, Testosteron und eine Doppelmastektomie, ohne ausreichende Risikoaufklärung und Alternativen. Bereits am 9. November 2022 hatten ihre Anwälte Kaiser und mehrere Ärzte mit einem offiziellen „Notice of Intent to Sue“ über die bevorstehende Klage informiert, in dem u. a. unzureichende Einwilligungen und irreführende Suizidrisiko-Hinweise gerügt werden (Schreiben als PDF). Später wurde die Klage um Strafschadensersatz erweitert, was die Streitpunkte um Sorgfaltspflichten und Aufklärung weiter zuspitzt (Fallseite, Updates). Coles Team wertet die Berufungsentscheidung als Signal, dass zentrale Haftungsfragen nun in der Sache geklärt werden sollen.
Weiterlesen: Center for American Liberty – Update · Fallseite mit Schriftsätzen · Letter of Intent (09.11.2022)

USA: Amoklauf durch "Transgender"-Täter in Minneapolis
In Minneapolis hat der sich als "Trans" identifizierende Robin (Robert) Westman einen Amoklauf auf eine katholische Schule während eines Kindergottesdienstes verübt. Er erschoss zwei Kinder im Alter von 8 und 10 Jahren und verletzte 17 weitere Kinder. Im Anschluss erschoss sich Westman selbst. Zuvor hatte er sich über Jahre radikalisiert und den Anschlag geplant. Die Videos seiner ehemaligen Accounts zeigen seine Tagebücher und Zeichnungen, in denen er sich in Gewaltphantasien erging und andere Amokläufer glorifizierte. Er besaß eine große Anzahl von Waffen, die er mit Hassparolen bemalt und beschrieben hatte. In den USA häufen sich Anschläge von sich als trans identifizierenden jungen Erwachsenen.
In Deutschland wurde über den Fall von einigen Medien irreführend berichtet. Der Täter wurde als Frau mit weiblichen Pronomen bezeichnet, was die Tatsache verschleiert, dass hier ein Mann eine schwere Gewalttat verübt hat. In der öffentlichen Debatte in den USA werden u. a. die Trans‑Thematik, Antisemitismus, Waffenrecht, psychische Erkrankungen und ein breiterer Trend zu „nihilistischem Extremismus (NVE)“ diskutiert.

USA: Ermittlungen nach Mord an Charlie Kirk. Fokus auf „Armed Queers SLC“ und Umfeld
Mehrere Berichte melden, dass das FBI neben dem Hauptverdächtigen Tyler Robinson, der eine romantische Beziehung mit einem transidentifizierten Mann führt, ein mögliches „erweitertes Netzwerk“ prüft. Im Blick steht dabei auch die in Salt Lake City aktive Gruppe „Armed Queers SLC“, deren Online-Präsenz nach dem Anschlag teils gelöscht wurde. Die Boulevardzeitungen The Sun und New York Post berichten von Ermittlungen zu etwaigen Verbindungen bzw. Vorkenntnissen der Gruppe. Gesicherte Belege für direkte Tatbeteiligung liegen bislang nicht vor. Parallel trennte sich die US-Regierung von der NGO Utah Global Diplomacy, nachdem deren frühere Auszeichnung des Aktivsten Ermiya Fanaeian (Mitgründerin von Armed Queers SLC und ein "trans" identifizierender Iraner) publik wurde. Deutschsprachige Medien wie BZ und NIUS greifen den Ermittlungsfokus auf und zeigen die politisierte Waffen-Inszenierung der Gruppe, ohne neue forensische Fakten zum Tathergang zu liefern. Videoberichte fassen den Stand der Ermittlungen zusammen (u. a. Prüfung von Online-Chats und möglicher Mitwisser), während überregionale Medien die Tat und den Ablauf einordnen. Insgesamt verdichten sich die politischen Konsequenzen – die strafrechtliche Frage nach einer Mitwirkung Dritter bleibt jedoch weiterhin offen.
Weiterlesen: BZ · The Sun · New York Post 1 · New York Post 2 · Newsweek · Telegraph · NIUS · YouTube-Reportage

Sport international: Fairnessregeln für den Boxsport
Der Weltboxverband World Boxing hat einen obligatorischen Geschlechtstest für die Teilnahme an Boxwettkämpfen eingeführt. Der Test wurde erstmals für das Frauenboxen der World Boxing Championships in Liverpool vom 4. bis 14. September durchgeführt. Der Boxer Iman Khelif, der im Frauenboxen 2024 eine olympische Goldmedaille gewann, hat sich zunächst den Tests verweigert und geht nun juristisch gegen die Tests vor vor dem Court of Arbitration for Sport (CAS). Für den aktuellen Wettkampf wurde seine Klage zurückgewiesen, so dass er nicht teilnehmen durfte. Feministinnen bewerten die Entscheidung von World Boxing als einen Erfolg ihrer Proteste und eine Wiederherstellung der Gerechtigkeit im Frauenboxen.

Sport international: Geschlechtstests in der Frauenleichtathletik
Aufgrund eines Beschlusses von World Athletics wird die Teilnahmeberechtigung in der Frauen-Leichtathletik künftig erst nach einem SRY‑Screening gewährt – einem Gentest durch einen Wangenanbstich. Die Regeln sind am 01.09.2025 in Kraft getreten.
Nun stellt sich heraus: Daten aus Doping-Tests hatten ergeben, dass in den letzten zwei Jahrzehnten 50 bis 60 Männer mit einer Störung der Geschlechtsentwicklung (DSD) in Frauen-Finals vertreten waren. Im Vergleich zur Gesamtbevölkerung sind damit Männer mit einer DSD in der Frauen-Leichtathletik 151,9-fach überrepräsentiert.
Der neue Geschlechtstest ist ein Wangenabstrich, der das SRY-Gen ermittelt, das nur bei Männern vorkommt. Die Daten umfassen den Zeitraum von 2000 bis 2023 und beziehen sich auf Athletinnen mit einem 46-XY-Karyotyp und männlichen Hoden, die bei der Geburt als weiblich registriert wurden. Insgesamt gab es 135 DSD-Finalistinnen in internationalen Events, wobei einige mehrmals antraten. Die Tests wurden durch Anti-Doping-Kontrollen auf hohe Testosteronwerte aufgedeckt, die jedoch nicht alle Fälle erfassen.
Dr. Stéphane Bermon, Leiter für Gesundheit und Wissenschaft bei World Athletics, präsentierte diese Zahlen auf einem wissenschaftlichen Panel in Tokio und betonte: „Jeder beobachtet World Athletics, und wir sind führend in diesem Bereich. Es gab etwa 50–60 Fälle von DSD im Leichtathletik.“ Er warnte, dass dies die Integrität der Frauenwettbewerbe untergräbt. Zu den ermittelten Fällen zählen prominente Athleten wie Caster Semenya, der 2012 und 2016 Olympiagold gewann, sowie Christine Mboma, der 2021 Silber über 200 Meter holte. Beide konnten seit der Einführung von Regeln, die eine Testosteron-Suppression für DSD-Athletinnen vorschreiben, nicht mehr auf Elite-Niveau antreten. World Athletics-Präsident Sebastian Coe verteidigte die Maßnahme: Die Philosophie, die wir bei World Athletics hochhalten, ist der Schutz und die Förderung der Integrität des Frauensports", sagte Lord Coe. "In einem Sport, der ständig versucht, mehr Frauen anzuziehen, ist es wirklich wichtig, dass sie in dem Glauben in den Sport eintreten, dass es keine biologische Glasdecke gibt.“ "Der Test zur Bestätigung des biologischen Geschlechts ist ein sehr wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass dies der Fall ist. Wir sagen, dass man biologisch weiblich sein muss, um in der weiblichen Kategorie auf Eliteebene zu starten. Mir und dem World Athletics Council war immer klar, dass das Geschlecht nicht über die Biologie gestellt werden kann."
Weiterlesen:
- https://www.welt.de/sport/leichtathletik/article688a3afeeba40421e07dec9c/gentest-leichtathletik-weltverband-fuehrt-zur-wm-geschlechtstests-ein.html
- https://www.telegraph.co.uk/athletics/2025/08/29/female-athletes-overwhelmingly-support-gender-testing-after/
- https://www.theguardian.com/sport/2025/sep/19/sex-tests-brought-in-after-data-showed-50-60-dsd-athletes-in-finals-world-athletics-says
Aktueller Erfolg von "Was ist eine Frau?"

Antwort auf unseren offenen Brief an den bayerischen Innenminister
Unser offener Brief an den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann zur irreführenden Berichterstattung der Polizei in Bayern wurde von der Pressestelle des Polizeipräsidiums München beantwortet. Die Antwort bestätigt offiziell, dass die Berichterstattung der Polizei durch das Selbstbestimmungsgesetz beeinflusst ist. Über männliche Täter wird als "Frau" berichtet, wenn diese über einen Geschlechtseintrag "weiblich" verfügen.
Hier können Sie die Antwort lesen: https://was-ist-eine-frau.de/transparenz-in-der-polizeiberichterstattung#antwort
Aktuelle Artikel auf "Was ist eine Frau?"

Sorgerechtsentzug: Ihre Kinder sind nicht sicher
Wie Eltern das Sorgerecht verlieren, wenn sie die „Transgender-Identität“ ihres Kindes nicht bestätigen. Trotz der internationalen Kritik häufen sich erschütternde Geschichten über Kinder, die wegen einer sogenannten „Transidentität“ von ihren Eltern getrennt werden. Ihr „Verbrechen“? Vorsicht bei medizinischen Experimenten an ihren verletzlichen Kindern. Wir dokumentieren internationale Fälle.

Frauen wählen: NRW-Kommunalwahl 2025
Zu den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen hatten wir einen Brief formuliert, den Wähler an ihre Kandidaten schicken können. Denn: Schon auf kommunaler Ebene werden Regelungen und Maßnahmen entwickelt und beschlossen, die sich konkret auf Mädchen und Frauen auswirken. Die Vorlage kann auch für kommende Kommunalwahlen genutzt werden.

Friedrich Merz, das Selbstbestimmungsgesetz ist missbräuchlich
Die Initiative Geschlecht zählt hat einen offenen Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz zum Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) verfasst. Aufgrund des Falles Liebich sowie auf Anlass eines Gesetzesvorhabens der AfD steht das SBGG erneut im Fokus und wird am 11. September im Bundestag diskutiert. Wir veröffentlichen den Brief auf unserer Website, so dass Sie diesen mit einem Klick selbst an Friedrich Merz und/oder Ihre Bundestagsabgeordneten versenden können.
Die vorgestellten Fälle und unsere Artikel zeigen, wie dringend eine Debatte ist, die Frauenrechte und die Realität von Geschlecht in den Mittelpunkt stellt. Wir laden Sie ein, unsere Website zu besuchen, unsere Analysen zu lesen und sich aktiv an der Diskussion zu beteiligen. Haben Sie Themenvorschläge, Fragen oder Feedback? Schreiben Sie uns an kontakt@was-ist-eine-frau.de! Empfehlen Sie auch gern unseren Newsletter weiter, für den Sie sich hier anmelden können.