
Liebe Leserin und lieber Leser,
willkommen bei unserem Wochenrückblick auf Neuigkeiten und Berichte aus Deutschland und aller Welt zu der Frage "Was ist eine Frau?". In der letzten Woche hat der Weltboxverband endlich die Durchführung von Geschlechtstests für das Frauenboxen beschlossen. Wie wir im letzten Newsletter bereits berichtet hatten, hatten sie diese Entscheidung bereits für März angekündigt. Frauen müssen jedes einzelne Recht hart erkämpfen und dauerhaft wachsam sein, um bereits erkämpfte Rechte zu sichern – wie bereits Simone de Beauvoir feststellte. Wir bleiben dran. Helfen Sie mit, denn die geschlechtsbasierten Rechte von Frauen sind in unserem besonders fortschrittlichen Grundgesetz durch die SPD-Politikerin Elisabeth Selbert gesichert worden. Leider hat die SPD ihr Erbe derzeit an die Genderidentitätsideologie verraten. Wir erinnern an die Bedeutung geschlechtsbasierter Rechte von Mädchen und Frauen.

Neue Queerbeauftragte Sophie Koch polarisiert
Am 28. Mai 2025 hat das Bundeskabinett die SPD-Politikerin Sophie Koch zur neuen Queerbeauftragten ernannt. Koch will sich wie ihr Vorgänger Sven Lehmann (Grüne) für die Förderung sexueller und geschlechtlicher Vielfalt einsetzen. Ihre Ernennung sorgt für Kontroversen. Unter anderem hatte sie Eltern, die sich gegen Transgender-Ideologie bei ihren Töchtern wehren, auf X – ehemals Twitter – als „TERFs“ diffamiert. Ihre Teilnahme an Anti-CDU-Protesten noch Ende letzten Jahres weckt außerdem Zweifel an ihrer Neutralität und ihrer politischen Positionierung. Koch ist im Bundesfrauenministerium unter Karin Prien (CDU) angesiedelt.
Karin Prien und die CDU/CSU geben damit auch ein Signal, dass sie die Queerpolitik der Ampel fortführen wollen, obwohl sie in ihrem Wahlprogramm eine Abschaffung des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) versprochen und im Koalitionsvertrag eine Evaluation des SBGG für 2026 angekündigt hatten. Frauenrechtlerinnen befürchten, dass mit dieser Ausrichtung Frauenrechte und Kinderschutz in Deutschland weiterhin untergraben werden. Die Selbstbestimmung des Geschlechtseintrags gefährdet geschützte Räume wie Frauenhäuser oder Gefängnisse, indem sie Männern Zugang ermöglicht und vermittelt Kindern und Jugendlichen die Fiktion, sie könnten ihr Geschlecht wechseln. Der Journalist und Autor Christoph Lemmer äußerte bei der WELT, dass sich die CDU mit dieser Personalie keinen Gefallen getan hat und gegen den Wählerwunsch agiert.

Wird Liebich in einem Männer- oder Frauengefängnis untergebracht?
Rechtsextremist Liebich verfügt seit Ende 2024 über einen Geschlechtseintrag „weiblich“ und wurde wegen Volksverhetzung zu 18 Monaten Haft verurteilt. Es ist nun unklar, ob Liebich in ein Männer- oder Frauengefängnis in Sachsen kommen wird. Liebich wird wegen des Wohnsitzes in Sachsen inhaftiert, wie das Justizministerium Sachsen-Anhalt bestätigt. Anders als bei früheren Fällen will die Justiz sorgfältig über ein psychologisches Gutachten prüfen, ob die Änderung des Geschlechtseintrags missbräuchlich erfolgte, wie Sprecher Alexander Melzer erklärte. Man beruft sich auf Verwaltungsvorschriften, die allerdings zuvor offensichtlich nicht zum Einsatz kamen. Im sächsischen Frauengefängnis in Chemnitz, das zugleich das größte Frauengefängnis Deutschlands ist, gab es bereits mehrere Vorfälle mit sexuellen oder gewalttätigen Übergriffen durch männliche Strafgefangene, die sich als Frauen oder „nonbinary“ identifizieren. Die mögliche Unterbringung männlicher Strafgefangener in Frauengefängnissen gefährdet die Sicherheit weiblicher Insassinnen.

Transaktivist Mari Günther drängt auf Affirmation bei Kindern
Transaktivist Günther (Bundesverband Trans) forderte bei einer Veranstaltung des Paritätischen Wohlfahrtsverbands vor über 150 pädagogischen Fachkräften auf, „Transidentität“ bei Kindern und Jugendlichen zu affirmieren und Eltern dazu zu drängen, „dies zu akzeptieren“. Günther bezeichnet es in seinem Vortrag als Kindeswohlgefährdung, wenn Eltern ihre Kinder vor genderaffirmativen Eingriffen schützen wollen und stellt es als zwingend hin, dass bspw. Jugendamtsmitarbeiter hier tätig werden müssen. Bei dem Vortrag vor Günther bezeichnet sich auf seiner eigenen Website als „Väterin“ und war an der Entwicklung der umstrittenen und nicht evidenzbasierten S2K Leitlinie zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Geschlechtsinkongruenz beteiligt. Die Bundesärztekammer hat sich gegen das rein affirmative Vorgehen ausgesprochen. „Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN), mit rund 10.000 Mitgliedern die größte medizinische Fachgesellschaft in dem Feld, hatte daher schon 2024 ihre Zustimmung zu der Leitlinie verweigert, ebenso die Schweizerische Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (SGKJPP).“ (Zitat Till Randolf Amelung, Queernations).
Günther hat evangelische Gemeindepädagogik studiert und danach eine systemische Weiterbildung absolviert. Damit kann Günter sich „Therapeut“ nennen und Beratungen und Coachings durchführen, darf aber bspw. keine psychischen Störungen diagnostizieren oder Gutachten verfassen ohne einen Abschluss als psychologischer noch ärztlicher Psychotherapeut. Seit 2009 berät Günther dennoch Kinder und Jugendliche, die mit ihrem Körper und Geschlecht hadern, und deren Familien und wird vom Paritätischen Wohlfahrtsverband als „Fachreferentin für Beratungsarbeit und Gesundheitsversorgung, Bundesverband Trans* e.V.“ vorgestellt. Die Veranstaltung wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.
Frauenrechtlerinnen kritisieren die affirmative Herangehensweise und die Beratung von Mädchen in einem schweren Körperkonflikt durch Betroffene, statt durch qualifiziertes Fachpersonal. Insbesondere unter Mädchen ist zu beobachten, dass sie vermehrt für die Vorstellung anfällig sind, sie könnten im falschen Körper geboren sein. Schwere körperinvasive Maßnahmen werden ihnen glorifizierend durch Influencerinnen und Genderkliniken auf Social Media verkauft.

Indizierung der Broschüre „Wegweiser aus dem Transgenderkult“
Die Elternbroschüre „Wegweiser aus dem Transgenderkult“ steht nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln weiterhin auf dem Index für jugendgefährdende Medien. Herausgeberin Stefanie Bode wird mit der Indizierung vor das Oberverwaltungsgericht ziehen. Basierend auf einem Buch von Maria Keffler, kritisiert die Broschüre die affirmative Haltung, die Kinder in der fiktiven Vorstellung bestärkt, sie könnten ihr Geschlecht wechseln, und bietet ein Konzept für Eltern zur Selbsthilfe an, um ihre Kinder in Selbst- und Körperakzeptanz zu stärken. Sie steht im Kontrast zu den zahlreichen öffentlich geförderten Materialien, die eine unkritische Affirmation von Transgenderidentität bei Kindern und Jugendlichen fordern. Aktuelle Artikel von Cicero, Overton-Magazin und der Herausgeberin Stefanie Bode auf Substack kritisieren, dass solche staatlich finanzierten Broschüren eine einseitige Ideologisierung vorantreiben, während kritische Stimmen zensiert werden. Stefanie Bode erläutert in ihrem Artikel, dass die Normalisierung schwerwiegender genderaffirmativer Eingriffe – wie Hormontherapien oder Operationen – irreversible gesundheitliche Schäden bei Mädchen verursachen kann. Die Indizierung, unterstützt vom ehemaligen Queerbeauftragten Sven Lehmann, wird als Angriff auf Meinungsfreiheit und Kinderschutz gesehen. Die Zensur kritischer Stimmen und die Normalisierung affirmativer Eingriffe gefährden den Schutz von Mädchen vor gesundheitsschädlichen Entscheidungen und untergraben die Rechte von Eltern, ihre Kinder zu schützen.

Weitere erfolgreiche Diskriminierungsklage von „Alina“
Eine männliche Person, die sich „Alina“ nennt, gewann vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf eine weitere Klage gegen einen Unternehmer aus Oberhausen. Eine Stellenanzeige enthielt nur „w“ (weiblich) und „m“ (männlich), aber kein „d“ (divers), weshalb „Alina“ 3.750 Euro Entschädigung zugesprochen wurden.
„Alina“ hat bereits über 240 Klagen wegen angeblicher Diskriminierung angestrengt und dabei geschätzt 240.000 Euro steuerfrei erlangt. Die Urteile erfolgten auf der Grundlage des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes. Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2017 existiert in Deutschland ein dritter Geschlechtseintrag, der in Stellenanzeigen mit „d“ für „divers“ gekennzeichnet werden muss. Der dritte Geschlechtseintrag war eigentlich für Personen mit einer Störung der Geschlechtsentwicklung (sog. „Intersexuelle“) vorgesehen. Inzwischen kann sich – dank des seit dem 1. November 2024 gültigen Selbstbestimmungsgesetzes – jeder als „divers“ durch reine Selbstaussage erklären und seinen Geschlechtseintrag streichen lassen.

Pornhub und YouPorn bleiben in Deutschland gesperrt
Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte laut FAZ und einer Pressemitteilung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) Sperrverfügungen gegen Pornhub und YouPorn wegen der Verbreitung illegaler Inhalte, wie auch ein X-Post der Aktivistin Laila Mickelwait – der Initiatorin der Kampagne „Traffickinghub“ bestätigt. Frauenrechtlerinnen begrüßen das Urteil, da Pornokonsum als gefilmte Prostitution Gewalt gegen Frauen fördert – wie von der UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Mädchen und Frauen bestätigt – und speziell auf YouPorn und Pornhub Missbrauchsdarstellungen von Frauen und Kindern verbreitet und normalisiert werden.
Pornokonsum, wie das Genre „Sissy Hypno Porn“ kann außerdem den Drang von Männern bestärken, sich zur Frau zu erklären. Laut Genevieve Gluck, die das Phänomen untersucht hat, wirkt „Sissy Hypno Porn“ wie ein hypnotisches Umerziehungsprogramm, das sexuelle Befriedigung mit der Erniedrigung von sich selbst als Frau koppelt und hat Suchtcharakter. Einige Männer geben selbst zu, über Sissy Porn Konsum in eine suchtartige Spirale geraten zu sein mit dem Wunsch, den Reiz immer weiter zu steigern. Darüber hinaus ist „Shemale“ inzwischen eine der beliebtesten Pornokategorien.

AfD-Kommunalpolitiker erklärt sich zur Frau
Ein AfD-Kommunalpolitiker aus Sankt Wendel im Saarland hat sich gemäß Selbstbestimmungsgesetz zur Frau erklärt, änderte Vor- und Nachnamen und kündigte an, zukünftig Frauenumkleiden und -toiletten zu nutzen, wie WNDN berichtet. Die Sankt Wendeler Nachrichten verstoßen mit ihrer Meldung gegen das Offenbarungsverbot des Selbstbestimmungsgesetzes und nennen den vorherigen Namen des Abgeordneten. Unklar ist, warum er nicht nur seinen Vor- sondern auch seinen Nachnamen ändern konnte.

Böhmermann verbreitet Fehlinformationen über Frauenrechte
In einem aktuellen Beitrag von Jan Böhmermann im ZDF Magazin Royale wendet sich der Satiriker gegen eine angebliche Instrumentalisierung von Kinderschutz für sogenannte „Queerfeindlichkeit“. Kritik an problematischen Kinderprogrammen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, wird diskreditiert und in die rechte Ecke gestellt. Die Sendung verbreitet darüber hinaus Fehlinformationen über das Supreme Court-Urteil zum Equality Act und diffamiert JK Rowling für ihre Unterstützung von Feministinnen. Böhmermann ist bereits zuvor mit einer diffamierenden Sendung gegen Frauenrechtlerinnen aufgefallen. In einem Beitrag zum Selbstbestimmungsgesetz verunglimpfte er Frauen als Scheißhaufen ("Turds“). Diese Sendung wurde damals von der Frauenministerin Lisa Paus und dem Queerbeauftragten Sven Lehmann begrüßt. Dabei erschweren solche Beiträge den Schutz von Kindern und von Frauenrechten, da sie die Debatte verzerren. Frauenrechtlerinnen kritisieren die Diffamierung ihres Widerstands.

Kinder- und Jugendpsychiater Alexander Korte kritisiert Transgender-Ideologie
Ein FAZ-Artikel bespricht das Buch „Hinter dem Regenbogen“ von Alexander Korte. Das Buch beleuchtet die Auswirkungen der Transgender-Ideologie auf Kinder und Jugendliche. Korte warnt vor der Förderung von Selbstidentifikation, die den Drang von Mädchen verstärkt, irreversible körperliche Eingriffe durchzuführen. Korte war ein sehr früher Kritiker der rein affirmativen Behandlung von Kindern und Jugendlichen und war auch in der Kommission, die die nicht evidenzbasierte S2K Leitlinie zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Geschlechtsinkongruenz erstellte. Inzwischen wird er durch Studien und die internationalen Entwicklungen in seiner Haltung bestätigt.
SPD-Generalsekretär unterstützt genderaffirmative Eingriffe
Tim Klüssendorf – designierter SPD-Generalsekretär – fordert in einem Video auf dem Youtube-Kanal der SPD Toleranz für Menschen, die behaupten, über eine „Genderidentität“ zu verfügen und für körperinvasive Maßnahmen, die einen Geschlechtswechsel simulieren. Motiviert ist er durch seine Schwester, die sich als Mann identifiziert und offensichtlich bereits mehrere solcher schwer körperinvasiver Eingriffe durchgeführt hat. Um Mitgefühl für den „schweren Weg“ dieser Menschen zu zeigen, hat Klüssendorf sich seinen Unterarm tätowiert.
Haut und Muskelfleisch des Unterarms und Oberschenkels wird in der Regel bei einer plastischen Operation abgeschnitten und abgehobelt und danach zusammengerollt, wenn die die Konstruktion eines Penis simulieren werden soll. Diese Penoid-OP ist eine der plastischen Operationen, die mit den meisten Komplikationen verbunden ist. Dennoch werben Kliniken in Deutschland, die diese Eingriffe durchführen, unverblümt auch auf für Kinder und Jugendliche zugänglichen Social Media Plattformen für diese Eingriffe und glorifizieren sie mit „Born this way“ von Lady Gaga.
Die SPD unterstützt die Genderidentitätsideologie und den selbstbestimmten Geschlechtseintrag uneingeschränkt und hat das Selbstbestimmungsgesetz im Rahmen der Ampelkoaliton durchgesetzt. Frauen, die sich für Frauenrechte einsetzen, werden von SPD-Politikerinnen als TERF diffamiert und es wird der Wunsch ausgesprochen, diese Frauen auszuschließen. Die SPD war einst eine Vorreiterin im Kampf für Frauenrechte.

Interne Richtlinie des Deutschen Frauenrats verlangt von Mitfrauen, „Transphobie“ zu unterlassen
Eine interne Richtlinie des Deutschen Frauenrats erklärt, dass der Frauenrat keine „Transphobie“ und „-feindlichkeit“ von Mitfrauen toleriert und das „entsprechende Äußerungen“ zum Ausschluss aus Veranstaltungen von dem mit öffentlichen Geldern finanzierten Verein führen können. Als „Transphobie“ oder „-feindlichkeit“ wird es bezeichnet, wenn Frauen bspw. das Selbstbestimmungsgesetz und den Zugang von Männern in Frauenräume kritisieren und Männer nicht als Frauen anerkennen.
Die Initiative „geschlecht zählt“ lässt derzeit über eine Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz die Mittelvergabe des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ) an Vereine und Verbände wie den Deutsche Frauenrat, das Deutsche Institut für Menschenrechte, die CEDAW Allianz (eine Tochter des Deutschen Frauenrats) und das Bündnis Istanbulkonvention untersuchen.
Geschlecht zählt hatte bereits zuvor dargelegt, dass diese Verbände für Deutschland rechtsverbindliche völkerrechtliche Vereinbarungen wie die UN-Frauenrechtskonvention CEDAW und die Istanbulkonvention in verfälschten deutschen Übersetzungen verbreiten und für ihre Lobbyarbeit nutzen.
„Darin werden die zentralen Begriffe „Frau“, „Gender“ und „geschlechtsspezifische Gewalt“ sowie Sinn und Zweck der Konventionen transgenderideologisch ausgerichtet umdefiniert. […] Im Raum steht, dass Förderungen als Anerkennung für eine Verfälschung von Istanbul-Konvention und UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) vergeben wurden,“ schreibt geschlecht zählt.
Der Deutsche Frauenrat wird laut Lobbyregister des Bundestags vom Bundesfrauenministerium mit rund 3 Millionen Euro jährlich gefördert. Es widerspricht dem Grundgesetz Artikel 3 und Artikel 5 sowie der CEDAW, wenn ein öffentlich geförderter Verein wie der Deutsche Frauenrat den Einsatz für geschlechtsbasierte Frauenrechte, die Meinungsfreiheit und die politische Teilhabe von Frauen über eine vorgeschobene „Transphobie“ diskreditiert und verhindern will.

Österreich:
Faika El-Nagashi kritisiert Affirmation bei Jugendlichen
In einem Artikel in Cicero kritisiert die lesbische Aktivistin und Grünen-Politikerin Faika El-Nagashi die affirmative Haltung österreichischer Institutionen gegenüber Jugendlichen, die sich als „trans“ bezeichnen, und plädiert für „Watchful Waiting“ – professionelles Abwarten unter psychotherapeutischer Begleitung. Sie beschreibt, wie Eltern, die die Wünsche ihrer Kinder hinterfragen, von Schulen, Beratungsstellen und Therapeuten als Problem dargestellt werden und allein gelassen werden. El-Nagashi betont, dass die steigende Zahl von Mädchen mit Geschlechtsdysphorie oft durch soziale Einflüsse verstärkt wird und warnt vor überstürzten medizinischen Eingriffen wie Hormontherapien oder Operationen. Sie fordert eine adäquate Beratung und Unterstützung von Familien, deren Kinder sich in einem Körper- und Geschlechtskonflikt befinden. Der britische „Cass-Report“ (2024) empfiehlt evidenzbasierte Betreuung und warnt vor ideologisch getriebenen Interventionen, die Mädchen überproportional betreffen. Die Forderung nach kritischer Begleitung schützt Mädchen vor gesundheitsschädlichen Eingriffen und stärkt die Rechte von Eltern.

Niederlande und International:
World Boxing führt Geschlechtstests ein. Iman Khelif tritt nicht in Eindhoven an
World Boxing hat in der letzten Woche beschlossen, Geschlechtstests für alle Boxer einzuführen. Der algerische Boxer Iman Khelif, der im letzten Jahr im Frauenboxen bei den Olympischen Spielen in Paris eine Goldmedaille gewann, darf ohne Durchführung eines Geschlechtstests nicht mehr beim Frauenboxen antreten.
The Telegraph lieferte nun die Details des bereits 2023 durchgeführten Test der International Boxing Association (IBA), der auch dem Internationalen Olympischen Komitee (IOC) bekannt war. Dieser DNA-Test, bestätigt durch das Kremlin-Bicêtre-Krankenhaus in Paris und das Mohamed-Lamine-Debaghine-Krankenhaus in Algier, ergab XY-Chromosomen und einen 5-Alpha-Reduktase-Mangel – eine Störung der Geschlechtsentwicklung, die nur bei Männern vorkommt. Khelif wird nun nicht am Eindhoven Box Cup teilnehmen dürfen.
Die Weltwoche bezeichnet dies als „Sieg der biologischen Realität“, da neue Testregeln verhindern, dass Männer in Frauenkategorien antreten. Frauenrechtlerinnen, die 2024 in Paris gegen Männer im Frauenboxen protestierten, feiern dies als ihren Erfolg. Geschlechtstests schützen die Sicherheit und Fairness von Sportlerinnen, indem sie Männer mit physischen Vorteilen aus Frauenkategorien ausschließen. Die deutsche Presse setzt ihr Berichterstattung damit fort, auf Khelifs Leid zu fokussieren und ihn als Frau zu bezeichnen.
USA:
Bildungsministerium erklärt Juni zum „Title IX Month“
Das US-Bildungsministerium hat laut einer Pressemitteilung den Juni 2025 zum „Title IX Month“ erklärt, um den 53. Jahrestag des Title IX-Gesetzes von 1972 zu feiern, das Geschlechterdiskriminierung in Bildungseinrichtungen verbietet. Die Initiative ehrt die Rechte von Frauen und zielt darauf ab, die „Untergrabung“ des Gesetzes durch die Biden-Administration rückgängig zu machen – insbesondere in Bezug auf Richtlinien im Sport, die Männern die Teilnahme an Frauenwettkämpfen erlauben. Das Ministerium plant, im Laufe des Monats Maßnahmen zur Stärkung von Frauenrechten bekanntzugeben, darunter zwei neue Untersuchungen gegen die University of Wyoming und die Jefferson High School (Colorado) wegen möglicher Title-IX-Verstöße. Bildungsministerin Linda McMahon betonte die Verpflichtung der Trump-Administration, den Schutz von Frauenrechten vollständig umzusetzen. Die Anerkennung des „Title IX Month“ und die geplanten Untersuchungen stärken den Schutz von Frauenräumen und fairen Wettbewerbsbedingungen im Sport, indem sie Selbstidentifikation im Frauensport einschränken. Traditionell ist der Juni der Pride-Month.

USA:
Junge gewinnt im zweiten Jahr in Folge Mädchenrennen in Washington
„Veronica“ Garcia gewann im zweiten Jahr im Folge laut New York Post das 400-Meter-Mädchenrennen bei den Washington State High School mit fast einer Sekunde Vorsprung. Der Sieg von Garcia wurde vom Publikum mit Buhrufen quittiert. Die zweitplatzierte Läuferin wurde gefeiert. Garcia reagierte auf Kritiker mit „Get a life“ und kündigte an, zukünftig noch härter zu kämpfen. Frauenrechtlerinnen, darunter Riley Gaines, kritisieren die Teilnahme von Männern im Frauensport als unfair. Die Teilnahme von Männern im Frauensport verletzt das Recht von Sportlerinnen auf faire Wettkämpfe und untergräbt geschlechtsspezifische Schutzräume.

Großbritannien:
Robert Wintemute distanziert sich von Transaktivismus
Robert Wintemute, Mitinitiator und -unterzeichner der Yogyakarta Principles von 2010, die eine sogenannte „Genderidentität“ als Menschenrecht darstellen, hat ein Buch geschrieben („Transgender Rights vs. Women’s Rights“), in dem er seine Abkehr von der Unterstützung von Transgender-Rechten und den Konflikt der Yogyakarta Principles mit Frauenrechten beschreibt.
Bereits 2018 erkannte er, dass bei der Formulierung der Principles Frauenrechte nicht beachtet wurden. Ein Erlebnis mit einem Transaktivisten bestätigte ihn darin, dass viele dieser Männer Frauen nicht als Menschen mit Menschenrechten anerkennen. „Schließlich wurde mir klar, dass einige Mitglieder der Transgender-Rechte-Bewegung offenbar nicht verstanden hatten, dass auch Frauen Menschenrechte haben.“
In einem Interview mit The Telegraph betont er nun, dass er von einigen Paragraphen der Yogyakarta Principles von 2017 schockiert war. An dieser Überarbeitung war er nicht beiteiligt. Er kritisiert beispielsweise Paragraph 31, in dem gefordert wird, dass das Geschlecht international vollständig aus Geburtsurkunden gestrichen wird und bis dahin eine Selbstidentifikation des Geschlechtseintrags international zum Standard werden sollte. Wintemute engagiert sich inzwischen bei der LGB Alliance und ist regelmäßig mit Angriffen von Transaktivisten wegen seiner genderkritischen Haltung konfrontiert.
Trotz seines Bekenntnisses zur Relevanz von Frauenrechten, kritisiert die feministische Völkerrechtlerin Alessandra Asteriti auf X, dass Wintemute schon 2006 maßgeblich an der Erklärung von Montreal beteiligt war, die Transgenderrechte an die Rechte von Schwulen, Lesben und Bisexuellen koppelte.
Die Yogyakarta Principles dienen inzwischen in vielen Ländern als Argumentationsgrundlage für Gesetze zur Selbstbestimmung des Geschlechtseintrags als Menschenrecht. Die Principles sind aber nicht rechtlich bindend, im Gegensatz zum Beispiel zur UN Frauenrechtskonvention CEDAW.

Großbritannien:
Erfolgreiche arbeitsrechtliche Diskriminierungsklage von Ursula Doyle
Ursula Doyle hat ihre Klage gegen ihren Arbeitgeber – der Verlagsgruppe Hachette – wegen Diskriminierung aufgrund ihres genderkritischen Glaubens mit einer Einigung beendet. Doyle schreibt auf ihrem Crowdfunder, dass sie mit dem Unternehmen vereinbart hat, keine Details zu veröffentlichen. Sie betont aber:
„Am wichtigsten war mir, dass das Gericht die Richtlinie des Unternehmens zur Inklusion und zum Umgang mit Transgender-Mitarbeitern am Arbeitsplatz überprüft, die ich für diskriminierend und rechtswidrig halte. Das Unternehmen hat zwar keine Haftung anerkannt, aber ich freue mich, dass es mir im Rahmen der Gespräche über meinen Fall bestätigt hat, dass es innerhalb der nächsten drei Monate eine Überprüfung seiner geltenden Richtlinien, einschließlich der Richtlinie zur Inklusion und zum Umgang mit Transgender-Mitarbeitern am Arbeitsplatz, durchführen wird, um zu prüfen, ob Änderungen erforderlich sind."
Doyle hatte die Marke „Fleet“ unter Hachette gegründet und dort u.a. das Buch „Material Girls“ von Kathleen Stock herausgegeben. Seitdem war sie von konstanten Angriffen von Kollegen aus der Buch- und Verlagswelt – auch bei Fleet – betroffen, ohne dass sie von Hachette in Schutz genommen wurde. Hachette hat sich laut Angaben von Doyle daran beteiligt, ein feindseliges Arbeitsumfeld zu erhalten. Die dauernden Angriffe und Rufschädigungskampagnen führten dazu, dass Doyle erkrankte und schließlich ihre Stelle aufgab.

Großbritannien:
UN warnt vor Selbstidentifikation bei Sexualstraftätern
Die UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Mädchen und Frauen – Reem Alsalem – kritisierte laut The Telegraph, dass ein Drittel der britischen Polizeikräfte bei Gewalt- und Sexualverbrechen die Selbstidentifikation von Tätern berücksichtigt. Sie fordert, dass Männern, die Sexualstraftaten verübt haben, nicht ermöglicht wird, sich zur Frau zu erklären, da dies die Sicherheit von Frauen gefährdet.

Großbritannien:
JK Rowling unterstützt neue Stillgruppe MoMa Breastfeeding
JK Rowling spendete an eine Organisation, die ausschließlich Frauen Stillgruppen anbietet, wie The Times berichtet. MoMa Breastfeeding ist erst in der letzten Woche gegründet worden. Die Initiative soll Frauen einen geschützten Raum bieten, ohne die Anwesenheit von Männern, die sich als Frauen identifizieren. MoMa wurde von ehemaligen Kuratoriumsmitgliedern der britischen Abteilung der La Leche League ins Leben gerufen, die als weltweit erste Stillhilfeorganisation gilt und 1956 von einer Gruppe amerikanischer Mütter gegründet wurde. Die La Leche League ist international dazu übergegangen Männer in ihrem Drang zu unterstützen, Babys mit hormonell erzeugter Kunstmilch an ihre Brust zu legen.
„Auslöser der Kontroverse war eine Richtlinie der internationalen Organisation La Leche League International, wonach der Dienst nicht mehr geschlechtergetrennt angeboten werden darf und alle Personen, einschließlich Transfrauen, unterstützen muss, die ihr Kind stillen möchten,“ Schreibt die Times. Daraufhin wurden 6 Stillgruppen suspendiert, die sich weigerten, Männer in ihren Stillgruppen aufzunehmen. Viele Frauen und Mütter haben die Gründung von MoMa ausdrücklich begrüßt.
Männer, die Babys an die Brust legen wollen, stellen ihre Bedürfnisse, in ihrer „Genderidentität“ anerkannt zu werden, über die Bedürfnisse von Babys. Die durch Hormone erzeugte Flüssigkeit, die aus Männerbrüsten erzeugt werden kann, entspricht in keinster Weise Muttermilch. Manche dieser Männer praktizieren einen Laktationsfetisch.

Schottland:
Schottische Regierung muss Verfahrenskosten für Supreme Court Urteil zahlen
Die schottische Regierung muss laut The Scottish Sun die Kosten für das Verfahren zum Equality Act 2010 vor dem Supreme Court tragen. Das Urteil hat „Frau“ und „Geschlecht“ im Equality Act als Frau und Geschlecht bestätigt und somit beispielsweise den Zugang von Männern in Frauenschutzräume als rechtswidrig festgestellt. Die Grassrootsorganisation For Women Scotland hatte gegen die schottische Regierung geklagt. Das Verfahren dauerte 3 Jahre. For Women Scotland geht davon aus, dass von den 417.000 Pfund, die für den zermürbenden Rechtsstreit aufgewendet wurden, nur etwa 250.000 Pfund zurückerstattet werden. Das Verfahren bezahlt somit der schottische Steuerzahler.
„Die heutige Entscheidung besagt, dass die schottische Regierung „für die Kosten des Berufungsklägers vor dem Obersten Gerichtshof haftet, einschließlich der Kosten für einen leitenden und einen Junior-Anwalt, die, sofern nicht anders vereinbart, nach dem üblichen Tarif berechnet werden“. Sie ist auch für die Kosten von For Women Scotland verantwortlich.“
Die vorgestellten Fälle und unsere Artikel zeigen, wie dringend eine Debatte ist, die Frauenrechte und die Realität von Geschlecht in den Mittelpunkt stellt. Wir laden Sie ein, unsere Website zu besuchen, unsere Analysen zu lesen und sich aktiv an der Diskussion zu beteiligen. Haben Sie Themenvorschläge, Fragen oder Feedback? Schreiben Sie uns an kontakt@was-ist-eine-frau.de! Empfehlen Sie auch gern unseren Newsletter weiter, für den Sie sich hier anmelden können.