
„Ich bin fest davon überzeugt, dass wir im Recht sind – und Realität setzt sich am Ende immer durch.“ Diese Worte stammen von Sall Grover, Gründerin von Giggle for Girls – einer App ausschließlich für Frauen. Sie befindet sich derzeit in einem Berufungsprozesses vor dem australischen Bundesgericht. Gegenstand des Verfahrens: Die Frage, wer in Australien als „Frau“ gelten darf. Grover hatte einem Mann den Zugang zu ihrer Frauenplattform verweigert. Im August 2024 sah das Gericht darin eine indirekte Diskriminierung. Sie ist in Berufung gegangen und in dieser Woche liefen die Anhörungen. Auf dem Spiel steht, ob Frauen ein Recht auf eigene Räume haben.
Der Fall hat auch Relevanz für Deutschland. Seit dem 1. November 2024 gilt das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG), mit dem jeder Mann sich zur Frau erklären kann. Der juristische Wettstreit in Australien zeigt exemplarisch, wie schädigend für Frauen und Mädchen ein unklarer Begriff wie „Genderidentität“ im Recht ist und dass es einzelne Frauen sind, die mit Hilfe von Crowdfunding und ihrer privaten Zeit und Energie sicher geglaubte Rechte von Frauen zurück erkämpfen müssen, während ihnen auf der Gegenseite die geballte Kraft von staatlich finanzierten Gleichstellungs-Institutionen gegenüber steht.

Deutschland: Selbstbestimmungsgesetz bleibt umstritten – AfD fordert Aufhebung, CDU schweigt
Am 11. September 2025 wird die AfD-Fraktion einen Antrag zur Aufhebung des Selbstbestimmungsgesetzes in den Bundestag einbringen. In der 1. Lesung will sie eine Rücknahme des SBGG fordern, da es „vulnerable Gruppen wie Frauen und Kinder“ gefährde und grundlegende biologische Realitäten ausheble. Von Seiten der CDU/CSU kommt bisher keine klare Positionierung – obwohl die Union im Wahlprogrammentwurf von 2024 noch angekündigt hatte, das Selbstbestimmungsgesetz wieder abzuschaffen. Die Regierungskoalition aus SPD und CDU hat aber bisher lediglich eine Evaluierung für 2026 geplant. Es wird interessant, ob sich die CDU/CSU hinter das Vorhaben der AfD stellen wird, oder ob sie – wie zuvor – eine Brandmauer-Politik betreiben wird, mit der sie ihre eigenen Ziele und damit auch ihre Wähler verrät.
Innenministerium plant zentrales Register für frühere Geschlechtseinträge
Das Bundesinnenministerium will per Verordnung zum Selbstbestimmungsgesetz festlegen, dass frühere Geschlechtseinträge, frühere Vornamen, das Änderungsdatum und die zuständige Behörde künftig in einem separaten Datensatz im Melderegister gespeichert und an verschiedene Behörden wie Rentenversicherung oder Steuerbehörden weitergegeben werden. Die Regelung soll ab 1. November 2026 gelten und wird mit der Sicherstellung eindeutiger Identitäten in Verwaltungsprozessen begründet. Anders als ein früherer, vor Verabschiedung des Gesetzes gescheiterter Vorschlag, sieht der Entwurf keine automatische Meldung an BKA, Polizei, Verfassungsschutz oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vor, die ursprünglich als Schutz vor Identitätsverschleierung durch Kriminelle gedacht war. Aus unserer Sicht trägt das Vorhaben nur in geringem Maße dazu bei, die im Wahlprogramm der CDU angekündigten Korrekturen am Selbstbestimmungsgesetz umzusetzen.
Mehrere queere Verbände, darunter der LSVD, kritisieren den Plan als unverhältnismäßig, datenschutzrechtlich bedenklich und diskriminierend. Sie warnen vor einer dauerhaften Markierung und Missbrauchsrisiken. Aktivisten bezeichnen den Datensatz als „Sonderregister“ und ziehen historische Parallelen zu rosa Listen. Für uns ist der Wirbel um dieses Vorhaben unverständlich, da keine wesentlichen Einschränkungen damit verbunden sind. Die Petition gegen das Vorhaben wurde von Penelope Frank initiiert – einem Mann mit einer „Transidentität“, der bereits im Rahmen von Klimaprotesten straffällig geworden war und ins Frauengefängnis verlegt werden wollte.

Eltern droht Sorgerechtsentzug nach „Transitionswunsch“ des Sohnes
Ein heute 17-jähriger Jugendlicher aus Darmstadt äußerte mit 14 Jahren erstmals den Wunsch, ein Mädchen zu sein, nachdem eine Transaktivisten-Gruppe seine Schule besucht und eine „Transfrau“ eine Ferienfreizeit betreut hatte, an der er teilgenommen hatte. Die Eltern akzeptierten seinen neuen Namen, lehnten jedoch eine Hormonbehandlung ab. Daraufhin kam es zu familiären Konflikten und das Jugendamt nahm den Jungen in Obhut. In der Wohngruppe wurde eine „geschlechtsinkongruente Entwicklung“ diagnostiziert, seine depressive Vorgeschichte blieb laut Eltern unberücksichtigt.
Trotz Kooperationsangeboten der Eltern beantragt das Jugendamt nun den Entzug des Sorgerechts, um medizinische Maßnahmen gegen ihren Willen zu ermöglichen. Das Gericht beruft sich auf Empfehlungen von Ärzten und die Aussage des Jugendlichen, der sich als „trans“ identifiziere und einen Vormund fordere. Die Eltern sprechen von staatlicher Entfremdung und verlangen eine unabhängige medizinische Prüfung.
Quelle: WELT (archiviert)
Neue Klinikgründung "Topsurgery Düsseldorf" wirbt mit Influencerinnen und bietet OPs ohne Indikationsschreiben an
Die neu eröffnete Privatklinik „Topsurgery Düsseldorf“ im Medienhafen hat sich auf chirurgische Brustentfernungen gesunder Brüste („Top Surgery“) spezialisiert und richtet sich gezielt an junge Frauen. Neben Mastektomien gehören auch Korrekturen, Brustaufbau und ästhetische Körperformung zum Angebot. Die Klinik wirbt auf Social-Media-Plattformen mit reichweitenstarken Influencerinnen und nutzt CSD-Auftritte, emotionale Videos und Community-Referenzen, um ihre Leistungen zu verkaufen. Kritiker bemängeln, dass für vergleichbare Schönheitsoperationen in Deutschland strenge Werberegeln gelten. Eine Werbung für Schönheitsoperationen gegenüber Minderjährigen ist untersagt. Topsurgery Düsseldorf wirbt bevorzugt auf Plattformen wie Instagram und TikTok, die bei Kindern und Jugendlichen beliebt sind.
Laut den Informationen auf der Website sind die Eingriffe für Selbstzahlerinnen auch ohne Indikationsschreiben zugänglich. Damit entfällt bei privat finanzierten Operationen die in der Regel von Krankenkassen geforderte fachärztliche Bestätigung einer medizinischen Notwendigkeit. Die Klinik positioniert sich mit diesem Angebot als niedrigschwelliger Anbieter für operative Eingriffe, die in Deutschland in der Regel einer intensiven medizinischen Abklärung vorausgehen.
„Transmedizin ist ein Verbrechen“ – Frauenheldinnen organisieren Protest in Münster
Frauenheldinnen e.V. rufen für den 15. September 2025 zu einer Kundgebung vor der Uniklinik Münster auf. Sie kritisieren geschlechtsverändernde Behandlungen bei Minderjährigen als irreversible Eingriffe mit schweren gesundheitlichen Folgen und werfen Prof. Georg Romer vor, diese Praxis zu fördern.
Die Initiative verweist auf internationale Entwicklungen, bei denen solche Eingriffe eingeschränkt wurden, und fordert ein Ende entsprechender Behandlungen in Deutschland.

„Solidarische Fakten“: Die dpa unter Ideologieverdacht
In einem kritischen Beitrag für die Berliner Zeitung analysiert Inez Mischitz die sprachliche Entwicklung der Deutschen Presse-Agentur (dpa) im Umgang mit dem Thema „Transgender“. Anhand konkreter Beispiele zeigt sie, wie die Agentur zunehmend aktivistische Begriffe übernimmt – etwa die Formulierung, einem Kind werde bei der Geburt ein Geschlecht „zugeschrieben“. Diese Rhetorik, so Mischitz, sei wissenschaftlich nicht haltbar, da das Geschlecht anhand biologischer Merkmale festgestellt und nicht „zugewiesen“ werde.
Sie wirft der dpa vor, einseitige Narrative zu bedienen und so ihre Rolle als neutraler Informationsdienst zu verlassen. Die Agentur scheine sich stärker der „Transgender-Ideologie“ verpflichtet zu fühlen als dem journalistischen Ethos der Ausgewogenheit. Dies zeige sich auch in der Auswahl der Quellen und Begriffe: Kritische Stimmen kämen kaum zu Wort, während Begriffe wie „geschlechtsangleichende Operation“ unhinterfragt verwendet würden – obwohl sie Tatsachen wie die irreversible Zerstörung gesunder Körperteile verschleiern.
Mischitz plädiert für eine Rückkehr zu journalistischer Sachlichkeit, die Realität korrekt benennt und unterschiedliche Sichtweisen abbildet. Andernfalls laufe die dpa Gefahr, Vertrauen zu verspielen und ihre Glaubwürdigkeit nachhaltig zu beschädigen.

Selbstbestimmungsgesetz: Kritik an strategischer Nutzung von „Genderidentität“
Zwei aktuelle Beiträge befassen sich mit Fällen, in denen das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) und die einfache Erklärung einer „nonbinären“ oder gegengeschlechtlichen Identität strategisch eingesetzt werden. Im Fall des linksextremen Gewalttäters Simeon/Maja T. erfolgte das Outing als „nonbinär“ während der Untersuchungshaft. Kritiker wie Till Randolf Amelung (Ruhrbarone) sehen darin ein leicht zu nutzendes Instrument, das ohne körperliche Veränderungen beansprucht werden kann und so dazu dient, Straftaten in den Hintergrund zu drängen oder öffentliche Wahrnehmung zu beeinflussen.
Ein zweiter Fall betrifft Neonazi Liebich. Ferdinand Knauß (Cicero) beschreibt dies als bewusste Provokation und als Test der Grenzen des SBGG. Beide Fälle verdeutlichen, wie die niedrige Zugangsschwelle des Gesetzes von jedem genutzt werden kann. Dies wirft Fragen nach Missbrauchsmöglichkeiten, gesellschaftlicher Signalwirkung und dem Vertrauen in die rechtliche Regelung auf.
Lesetipp: Die Selbstbestimmungsgesellschaft – Kritik an ideologischer Identitätskonstruktion
Hermine Blue kritisiert in einem Substack-Essay die ideologischen Grundlagen des Selbstbestimmungsgesetzes und den queerfeministischen Identitätsbegriff. Sie beschreibt, wie aus einem klassischen Freiheitsverständnis ein neues Menschenbild entstanden sei, das die Existenz des Einzelnen an die ständige Bestätigung seiner subjektiven „Genderidentität“ knüpft. Diese Form der „Selbstbestimmung“ beruhe nicht auf innerer Reifung, sondern auf äußerer Validierung – durch Sprache, gesellschaftliche Symbolik und politische Maßnahmen. Die daraus entstehende Pflicht zur Bestätigung führe zu einem Klima der Überwachung, in dem selbst minimale Abweichungen – etwa bei Sprache oder Pronomen – als Diskriminierung gewertet werden.
Blue warnt, dass dieser fragilen Identitätslogik ein autoritärer Staat zur Seite gestellt werde, um die Fiktion aufrechtzuerhalten. Die Autorin stellt dem ein realistisches Menschenbild entgegen, das psychologische Reifung, die Auseinandersetzung mit der eigenen Biografie und materielle Wirklichkeit betont. Wer sich dieser neuen Sichtweise verweigere, werde zunehmend ausgegrenzt – dabei könne gerade das Benennen der Realität helfen, die ideologische Abhängigkeit zu überwinden.

Großbritannien: Kritik an Marks & Spencer nach Einsatz eines männlichen Mitarbeiters in der Wäscheabteilung
Die britische Einzelhandelskette Marks & Spencer steht unter öffentlichem Druck, nachdem eine Mutter kritisierte, dass ein männlicher Mitarbeiter, der sich als Frau „identifiziert“, ihrer 14-jährigen Tochter in der BH-Abteilung Hilfe angeboten habe. Die Jugendliche habe sich unwohl gefühlt, der Vorfall sei „verstörend“ gewesen. M&S entschuldigte sich und bot an, künftige Beratungen durch weibliches Personal zu gewährleisten – betonte jedoch, man wolle „inklusiv“ bleiben.
Der Fall löste eine größere Debatte aus. Autorin J.K. Rowling rief zum Boykott des Unternehmens auf und verwies auf ein Urteil des britischen Supreme Court, das den Begriff „Sex“ im Gleichstellungsgesetz eindeutig biologisch definiert. Kritiker betonen, dass Frauenräume wie Wäscheabteilungen, Umkleiden oder Toiletten durch den Einsatz biologischer Männer untergraben würden – insbesondere wenn es um die Privatsphäre und das Sicherheitsgefühl von Mädchen geht.
Andere Stimmen – etwa im Telegraph – verteidigen die Entscheidung von M&S und verweisen darauf, dass der Mitarbeiter lediglich seine Arbeit erledigt habe und keine Beratung im engeren Sinn stattfand. Der Vorgang zeigt exemplarisch die zunehmenden Spannungen zwischen Gleichstellungsanspruch auf Basis von „Genderidentität“ und dem Schutz von Frauenrechten im Alltag.
Quellen:
The Telegraph – M&S apologises over trans employee in bra department
The Telegraph – Debate over young girls’ bras and M&S trans workers

Arbeitsrechtlicher Präzedenzfall in Großbritannien: Krankenschwester verteidigt Frauenräume
Im arbeitsrechtlichen Verfahren Peggie v NHS Fife steht eine langjährige Krankenschwester im Zentrum eines Grundsatzkonflikts um Frauenräume, Meinungsfreiheit und institutionellen Umgang mit „Genderidentität“. Sandie Peggie wurde suspendiert, nachdem sie Einwände gegen die Nutzung der Frauenumkleide durch einen männlichen Kollegen äußerte, der sich als Frau „identifiziert“. Es kam zu einem Streit mit Dr. Beth Upton, einem männlichen Mitarbeiter mit Gender Recognition Certificate. NHS Fife leitete daraufhin eine interne Untersuchung gegen Peggie ein.
Diese Untersuchung wurde im Dezember 2024 abgeschlossen, im Juli 2025 wurde Peggie offiziell von sämtlichen Anschuldigungen freigesprochen. Es konnte kein Fehlverhalten festgestellt werden – sie wurde dennoch nicht wieder eingestellt (BBC, Scottish Daily Express).
Peggie reichte Klage beim Arbeitsgericht ein. Ihre Vorwürfe: Diskriminierung aufgrund ihres geschützten Glaubens an , sexuelle Belästigung und Viktimisierung. Das Gericht erlaubte es ihr und ihrer Rechtsvertretung, Upton entsprechend seines biologischen Geschlechts zu bezeichnen, da eine sprachliche Verzerrung der Tatsachen die Beweisführung beeinträchtigen könne (BBC). Diese Entscheidung stützt sich unter anderem auf ein Urteil des britischen Supreme Court, das im April 2025 klarstellte: Ein Gender Recognition Certificate macht einen Mann rechtlich nicht zur Frau im Sinne des Gleichstellungsgesetzes – ein entscheidender Punkt für Peggies Verteidigung.
Der Fall hat mittlerweile über £250.000 an öffentlichen Mitteln verschlungen – mögliche Gesamtkosten von bis zu £700.000 stehen im Raum. Beobachter sehen darin nicht nur ein juristisches, sondern auch ein politisches Desaster für NHS Fife. Kritiker werfen dem Gesundheitsdienst vor, sich von ideologischen Vorgaben leiten zu lassen statt vom Schutz der Rechte und Sicherheit von Frauen am Arbeitsplatz (Scottish Daily Express, The Scotsman).
Das Verfahren wird im September 2025 mit den Schlussplädoyers fortgesetzt. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für die Auslegung des Gleichstellungsgesetzes und die innerbetriebliche Praxis in öffentlichen Einrichtungen haben – insbesondere hinsichtlich des Spannungsverhältnisses zwischen Frauenrechten und der politisch forcierten „Genderidentitäts“-Agenda.
Quellen zur weiteren Lektüre:
- BBC: NHS nurse cleared after row over trans colleague
- BBC: Judge allows misgendering in tribunal
- Scottish Daily Express: NHS bosses accused of hiding tribunal result
- The Scotsman: Tribunal costs mount as NHS Fife faces criticism

Italien: Regierung verschärft Auflagen für genderaffirmative Eingriffe bei Minderjährigen
Die italienische Regierung hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Gabe von Pubertätsblockern und gegengeschlechtlichen Hormonen an Minderjährige nur noch nach ausdrücklicher Genehmigung durch die Nationale Pädiatrische Ethikkommission erlaubt. Alle Behandlungen sollen in einem neuen nationalen Register der Arzneimittelagentur AIFA erfasst werden, inklusive klinischer Daten, multidisziplinärer Diagnosen und Genehmigungen. Vertreter der Regierungskoalition unter Giorgia Meloni sehen darin einen wichtigen Schritt zum Schutz der psychischen und physischen Gesundheit von Jugendlichen; Ombudsfrau und Radikalfeministin Marina Terragni warnte vor einer „sozialen Ansteckungsgefahr“ insbesondere bei Mädchen, die 80 Prozent der Fälle ausmachten.
Italiens LGBTQ-Organisation Arcigay kritisiert den Entwurf als Überwachungsmaßnahme unter dem Deckmantel des Jugendschutzes, die zu Verzögerungen beim Zugang zu medizinischer Versorgung und zu einer weiteren Belastung der psychischen Gesundheit führen könne. Das Register beschneide die persönliche und medizinische Freiheit Minderjähriger. Vor der Parlamentsdebatte im September sind landesweite Demonstrationen angekündigt.

Dänemark: Dreijähriges Mädchen entwickelte Pubertätsmerkmale nach Kontakt mit hormonbehandeltem Vater
In Dänemark wurde ein medizinischer Fall veröffentlicht, in dem ein dreijähriges Mädchen Anzeichen vorzeitiger Pubertät zeigte – darunter Brustansätze und beginnende Schambehaarung. Ursache war laut Ärzteteam der regelmäßige Hautkontakt mit dem Vater – einem Mann, der sich weiblich „identifiziert“ und täglich Östrogenspray auf seine Unterarme aufträgt. Das Kind nahm das Hormon offenbar über die Haut auf. Nachdem der Kontakt unterbunden wurde, konnte die Entwicklung gestoppt werden.
Die behandelnde Ärztin Astrid Højgaard von der Sexologischen Klinik in Aalborg warnt, dass solche Fälle keine Einzelfälle seien. Auch andere Familienmitglieder oder Haustiere könnten durch Hautkontakt mit Personen in Hormonbehandlung ungewollt betroffen sein. In Schweden war bereits ein Fall bekannt geworden, bei dem ein zehn Monate altes Mädchen durch Testosteroncreme des Vaters eine Fehlentwicklung im Genitalbereich erlitt. Højgaard betont, dass hormonelle Wirkstoffe durch die Haut übertragbar sind und das Hormonsystem anderer massiv beeinflussen können – insbesondere bei kleinen Kindern. Viele Betroffene seien über diese Risiken nicht ausreichend informiert.
Quelle:
TV2 Dänemark – 3-årig gik i puberteten efter kontakt med sin fars hormoner

Australien: Giggle vs. Tickle – Der juristische Kampf um „Was ist eine Frau?“
In einem wegweisenden Verfahren vor dem australischen Bundesgericht zielt Giggle vs. Tickle (4.–7. August 2025) auf die Klärung, wer rechtlich als „Frau“ zählt. Der Fall begann 2021 mit dem Ausschluss von Roxanne Tickle – einem Mann mit einem geänderten Geschlechtseintrag – aus der ausschließlich für Frauen geplanten App Giggle for Girls. Das Urteil aus August 2024 sah darin eine indirekte Diskriminierung. Grover wurde zur Zahlung von A$10 000 Schadenersatz und Gerichtskosten verurteilt. Besonders umstritten ist das Urteil, da der Bundesrichter definierte: „Sex ist nicht ausschließlich biologisch“ und könne sich ändern.
Im aktuellen Berufungsverfahren argumentiert Grover, dass Giggle als "special measure" Schutzräume für Frauen ermöglicht, die im Gesetz verankert sind – und dass der Schutz von „Genderidentität“ Frauenrechte unterminiert. Sie wird dabei von zahlreichen Privatpersonen über Crowdfunding unterstützt, um diese juristische Auseinandersetzung selbst zu finanzieren. Außerdem wird sie durch die Lesbian Action Group und LGB Alliance Australien unterstützt, die auf die Bedeutung von Geschlecht für den Schutz von Homosexuellen aufmerksam machen. Tickle hingegen fordert weitere A$40 000 Schadensersatz und klagt weiterhin auf direkte Diskriminierung, u.a. da Sall Grover ihn wiederholt in Interviews als Mann bezeichnet hat. Er hat bedeutende institutionelle und finanzielle Utnerstützung, u.a. durch die Australian Human Rights Commission (AHRC), die Sex Discrimination Commissioner und Equality Australia.
Der australische Sex Discrimination Act schützt seit 2013 neben einer Diskriminierung aufgrund von Geschlecht auch vor einer Diskriminierung aufgrund von Genderidentität – eine Entscheidung der Labor Regierung unter Julia Gillard. Kritiker warnen, dass dadurch Frauenrechte in geschützten Räumen – wie Frauenhäusern oder Sportveranstaltungen – faktisch aufgehoben werden. Die Berufungsverhandlung wirft damit grundsätzliche Fragen auf, die weit über diesen Einzelfall hinausreichen: Wer definiert “Frau” in Gesetz und Praxis – und mit welchen Folgen? Eine Entscheidung wird bis Februar 2026 erwartet.
Quellen:
The Guardian – Beginn der Berufung
The Guardian – Gericht zu „feindlicher Atmosphäre“
The Australian – Forderung nach erhöhtem Schadenersatz
The Australian – Why has mainstream media shrunk from reporting one of the most important legal cases of 2025?
Wikipedia – Hintergrund zum Urteil von 2024
ADF International – rechtspolitische Einschätzung
Daily Declaration
Star Observer
Quilette / Holly Lawford-Smith
The Spiked / Jo Bartosch

Geschlechtstests beim Leichtathletik-Weltverband: Schutz der Frauenkategorie
Der Leichtathletik-Weltverband (World Athletics) führt ab der Weltmeisterschaft 2025 in Tokio verpflichtende Geschlechtstests für Athletinnen ein, wie WELT.de am 31. Juli 2025 und The Times am 30. Juli 2025 berichten. Diese Tests, basierend auf dem SRY-Gen und durchführbar mit Wangenabstrichen oder Blutentnahmen, sollen das Geschlecht feststellen und Männer aus der Frauenklasse ausschließen, um Fairness zu gewährleisten. Verbandspräsident Sebastian Coe erklärte in WELT.de: „Unsere Philosophie bei World Athletics ist der Schutz und die Wahrung der Integrität des Frauensports“, und fügte hinzu: „Wir sagen: Auf Eliteebene darf man nur dann in der Frauenkategorie antreten, wenn man biologisch weiblich ist“, wobei eine Arbeitsgruppe die Maßnahmen unterstützt.
US-Olympiakomitee verbietet Männer im Frauensport
Das US-amerikanische Olympische Komitee (USOPC) hat neue Richtlinien veröffentlicht, die Männern – auch wenn sie sich als Frauen „identifizieren“ – die Teilnahme an Frauensportwettkämpfen untersagen. Grundlage ist eine Anordnung der Trump-Administration, die verlangt, dass in olympischen Disziplinen ausschließlich Frauen im Frauensport antreten dürfen. Die Umsetzung betrifft auch nationale Verbände wie USA Fencing, die ihre Regeln entsprechend angepasst haben. Die USCIS kündigte zudem an, Sportvisa für Männer, die im Frauensport antreten wollen, künftig abzulehnen – dies wird offiziell als „negativer Entscheidungsfaktor“ gewertet.
Begleitet wird die Neuausrichtung durch neue Studien und Proteste von Frauensport-Organisationen, die aufzeigen, in welchem Ausmaß Männer Medaillenplätze im Frauensport verdrängt haben. Laut einer Auswertung von Concerned Women for America wurden allein bei internationalen Turnieren Dutzende Goldmedaillen durch biologisch männliche Athleten errungen – zulasten von Frauen.
Quellen:
New York Times (Archiv) | USA Fencing Policy | Concerned Women for America | Tweet
USA: Kliniken stellen genderaffirmativen Eingriffe an Minderjährigen ein
In mehreren US-Bundesstaaten stellen große Kliniken geschlechtsangleichende Behandlungen für Minderjährige ein. Der Rückzug betrifft unter anderem Yale New Haven Health, das Connecticut Children’s Medical Center sowie das Children’s Hospital Los Angeles, das eines der landesweit größten Programme für „trans“-identifizierte Jugendliche betrieb. Auch Kaiser Permanente stoppt Operationen an unter 19-Jährigen ab Ende August. Die Einrichtungen reagieren auf wachsenden politischen Druck, darunter Untersuchungen des US-Gesundheitsministeriums und drohende Mittelstreichungen unter der Trump-Administration. Gleichzeitig klagen demokratisch geführte Bundesstaaten gegen diese Einflussnahme. Kritiker verweisen auf fehlende wissenschaftliche Langzeitdaten und warnen vor experimentellen Eingriffen bei Kindern.
Quellen:
New York Times (Archiv) | CT Insider | City Journal | AP News | Axios | The Hill

Brasilianische Feministin erhält Asyl in Europa nach Strafverfolgung wegen Benennung eines Mannes als Mann
Die brasilianische Frauenrechtsaktivistin Isabella Cêpa wurde in einem europäischen Land als Flüchtling anerkannt, nachdem ihr in Brasilien eine Haftstrafe von bis zu 25 Jahren drohte. Anlass war ein Beitrag in sozialen Medien, in dem sie einen männlichen Politiker – der sich als Frau „identifiziert“ – korrekt als Mann bezeichnet hatte. Die brasilianische Justiz wertete dies als „soziale Rassendiskriminierung“. Grundlage ist ein Urteil des Obersten Gerichtshofs, das Kritik an Homosexualität und an sogenannter „Genderidentität“ unter den erweiterten Diskriminierungsbegriff fasst. Unterstützt wurde Cêpa von der feministischen Organisation MATRIA Brazil. Es handelt sich um den ersten bekannten Fall, in dem eine Frau wegen genderkritischer Aussagen internationalen Flüchtlingsschutz erhält.
Quellen:
Public – This Feminist Could Spend 25 Years in Prison
Reduxx – Brazilian Woman Granted Refugee Status in Europe
Brasilien stoppt genderaffirmative Eingriffe bei Minderjährigen
Der brasilianische Bundesärzteverband (CFM) hat im Frühjahr 2025 sogenannte genderaffirmative Eingriffe bei Minderjährigen verboten. Die Gabe gegengeschlechtlicher Hormone ist erst ab 18 Jahren erlaubt, operative Maßnahmen – etwa die Entfernung gesunder Brustdrüsen – ab 21. Begründet wurde die Entscheidung mit fehlender wissenschaftlicher Evidenz und dem Risiko irreversibler Schäden bei Jugendlichen. Brasilien folgt damit Ländern wie Schweden und Großbritannien, die sich von affirmativen Behandlungsmodellen distanziert haben.
Unterstützt wird das Verbot unter anderem von der feministischen Organisation Alianza Contra El Borrado de las Mujeres, die sich gegen die rechtliche Ersetzung des biologischen Geschlechts durch „Genderidentität“ wendet. Auch ADF International und das brasilianische Instituto Isabel befürworten die Entscheidung und fordern in einem Schriftsatz vor dem Obersten Bundesgerichtshof den Schutz Minderjähriger vor ideologisch motivierten Eingriffen. Mehrere medizinische Fachverbände protestierten hingegen gegen das Verbot und sprachen sich für die Fortsetzung affirmativer Maßnahmen aus.
Quellen:
Gender Clinic News
ADF International – Amicus Brief
Alianza Contra El Borrado de las Mujeres
Buenos Aires Times

Puerto Rico verbietet genderaffirmative Eingriffe bei Minderjährigen
Die Regierung von Puerto Rico hat ein Gesetz verabschiedet, das sogenannte genderaffirmative Eingriffe an Personen unter 21 Jahren verbietet. Dazu zählen die Gabe gegengeschlechtlicher Hormone sowie Operationen, die körperlich den Eindruck des anderen Geschlechts erwecken sollen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die subjektive Vorstellung eines abweichenden „Geschlechtsidentitäts“-Empfindens äußerlich zu bestätigen – ohne tatsächliche Veränderung des biologischen Geschlechts. Das Gesetz sieht bei Verstößen bis zu 15 Jahre Haft, Geldstrafen und den Entzug der ärztlichen Zulassung vor. Auch öffentliche Gelder dürfen nicht mehr dafür verwendet werden.
Puerto Rico folgt damit über 20 US-Bundesstaaten, die ähnliche Einschränkungen erlassen haben. Während Befürworter den Schutz Jugendlicher vor irreversiblen Maßnahmen betonen, kritisieren Aktivisten das Gesetz als diskriminierend und kündigen Klagen an.
Quelle: NBC News
Aktuelle Erfolge der Aktionen von Was ist eine Frau?

Offener Brief: Stoppen Sie Den Zugang Von Männern Zu Frauenhäusern Im Aktionsplan LSBTIQ Der Stadt Münster!
Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Münster hat an diejenigen unter Ihnen und Euch, die unseren Brief abgesendet haben, eine Antwort geschrieben. Sie sagt, sie sei von dem Bürgermeister der Stadt Münster darum gebeten worden. Wir verbuchen das als Zwischenerfolg. Das Schreiben ist bei allen gleich. Hier der Wortlaut.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre E-Mail der letzten Tage, in der Sie sich auf die Maßnahme 65 unseres Aktionsplans LSBTIQ* beziehen. Oberbürgermeister Markus Lewe hat mich gebeten Ihnen zu antworten.
Die Maßnahmen sind einem breiten partizipativen Prozess mit Beteiligung von freien Trägern und Nichtregierungsorganisationen entwickelt worden. Daran waren sowohl Vertreter*innen aus der LSBTIQ* Community als auch Vertreter*innen des Gewaltschutzes für Frauen und Mädchen beteiligt. Die von uns geförderten Träger arbeiten im engen Austausch daran den Schutz für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen und LSBTIQ* Personen zu verbessern.
Wir folgen in unserer fachlichen Einschätzung der Frauenhauskoordinierungsstelle und der Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser, wie z.B. in folgendem Dokument ersichtlich.
Der Auftrag für den Aktionsplan LSBTIQ* geht auf einen Ratsantrag aus dem Jahr 2022 zurück. Der Abschlussbericht wurde in den politischen Gremien zustimmend zur Kenntnis genommen, so dass es für die von Ihnen genannte Maßnahme einen politischen Auftrag zur Umsetzung durch die Stadtverwaltung gibt.
Wir wissen, dass die Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser in Münster verantwortungsvoll und mit hoher fachlicher Kompetenz in jedem Einzelfall eine Aufnahme prüfen und den Schutz der gewaltbetroffenen Frauen im hohen Maße gewährleisten.
Viele Grüße Im Auftrag Sarah Braun
Selbstverständlich haben wir geantwortet – wie auch einige andere von Ihnen und Euch. Wir haben außerdem die Presse auf den Vorgang aufmerksam gemacht. Wenn Ihr Pressekontakte habt – idealerweise in Münster –, bitte macht darauf aufmerksam.
Sehr geehrte Frau Braun, sehr geehrter Herr Lewe,
vielen Dank für Ihre Antwort. Wie in unserem offenen Brief erläutert, handeln Sie entgegen den Verpflichtungen der Istanbul-Konvention und des Gewalthilfegesetzes, wenn Sie Männer in Frauenhäuser aufnehmen – ganz abgesehen von der Retraumatisierung, der Sie die vor schwerer Gewalt fliehenden Frauen und Kinder aussetzen. Da die Frauenhauskoordinierung daran beteiligt ist, falsche Interpretationen und Übersetzungen der CEDAW und der Istanbul-Konvention zu verbreiten, ist kein Maßstab, was diese Organisation diesbezüglich vorgibt. Die Initiative „Geschlecht zählt“ führt dazu aktuell mehrere Verfahren, siehe https://geschlecht-zaehlt.de/ngo-foerderung-die-union-und-die-frauenrechte/ und https://geschlecht-zaehlt.de/bmfsfj-foerderte-es-ngos-fuer-verfaelschung-von-frauenrechtskonventionen/
Für Deutschland verpflichtende völkerrechtliche Vorgaben und geltendes nationales Recht können nicht über einen Konsens von einzelnen Verbänden oder Gruppierungen überschrieben werden – das ist der Sinn solcher Vorgaben und das sollte Ihnen als Gleichstellungsbeauftragter bewusst sein. Es spricht nichts dagegen, Schutzräume für Personen männlichen Geschlechts einzurichten. Diese sind aber weder Bestandteil der Vorgaben der Istanbul-Konvention, noch des geltenden Gewalthilfegesetzes. Frauenschutzräume und Frauenhäuser sind aus gutem Grund ausschließlich Frauen vorbehalten – erwachsenen Menschen weiblichen Geschlechts. Aus gutem Grund müssen beispielsweise jugendliche Söhne diese Schutzräume verlassen.
Wir hoffen somit weiterhin, dass Sie Ihre Vorhaben gemäß geltender Rechtslage und gemäß des Schutzes und der Würde von besonders vulnerablen Frauen korrigieren.
Mit freundlichen Grüßen
Die Stadt Münster plant mit dem aktuellen Aktionsplan „Selbstbestimmt und diskriminierungsfrei in unserer Stadt leben – Aktionsplan LSBTIQ für Münster“ einen unverantwortlichen Angriff auf die Sicherheit von Frauen: Auf Seite 39 wird unter Gewaltschutz/Antidiskriminierung das Vorhaben „Öffnung der Frauenhäuser für Trans*-Frauen“ vorgestellt. Somit möchte die Stadt Münster Männern einen Zugang zu Frauenhäusern gewähren – ein klarer Verstoß gegen die Istanbul-Konvention und das Gewalthilfegesetz, die den geschlechts-basierten Schutz von Frauen vorschreiben. Diese frauenfeindliche und rechtswidrige Maßnahme gefährdet und diskriminiert traumatisierte Frauen und Kinder, die vor Männergewalt fliehen, und verschärft die Krise der überlasteten Frauenhäuser und der Frauenhausmitarbeiter-innen. Mit unserem offenen Brief fordern wir die Stadt Münster auf, diese skandalösen Pläne umgehend zurückzunehmen und die Rechte von Frauen zu schützen.
Aktuelle Artikel auf "Was ist eine Frau?"

Stellungnahme: Falschberichterstattung zum Sportler Caster Semenya
Die Falschdarstellung von Caster Semenya als „Frau mit hohem Testosteronspiegel“ in den Medien verdreht die Wahrheit und schadet dem Frauensport. Unsere Stellungnahme klärt die biologischen Fakten zu Semenyas Störung der männlichen Geschlechtsentwicklung (5-Alpha-Reduktase-Mangel) und zeigt, warum eine faire Geschlechtertrennung im Sport unerlässlich ist. Nutzen Sie diesen Text für Leserbriefe, Anschreiben an die Presse oder Diskussionen, um Falschinformationen entgegenzutreten und die Rechte von Athletinnen zu schützen.

Medienkritik „Mama, ich möchte ein Mädchen sein – Wie aus Samuel Sammy wird“
Das Bürgerportal Bergisch-Gladbach veröffentlichte im Juli 2025 einen Artikel über ein Kind, das sich schon früh "nicht als Junge fühlt". Bereits mit fünf Jahren erhält Sammy einen geänderten Geschlechtseintrag und wird diesen Sommer "als Mädchen" eingeschult. Wir kritisieren die einseitige Darstellung und plädieren für eine verantwortungsvolle Berichterstattung zu diesem Thema.
Die vorgestellten Fälle und unsere Artikel zeigen, wie dringend eine Debatte ist, die Frauenrechte und die Realität von Geschlecht in den Mittelpunkt stellt. Wir laden Sie ein, unsere Website zu besuchen, unsere Analysen zu lesen und sich aktiv an der Diskussion zu beteiligen. Haben Sie Themenvorschläge, Fragen oder Feedback? Schreiben Sie uns an kontakt@was-ist-eine-frau.de! Empfehlen Sie auch gern unseren Newsletter weiter, für den Sie sich hier anmelden können.